Neue Heimverordnung bringt mehr Lebensqualität und Sicherung der Betreuungsqualität  

erstellt am
20. 06. 03

LR Schaunig-Kandut: Menschen bei Betreuung in den Mittelpunkt stellen
Klagenfurt (lpd) - Die neue Heimverordnung präsentierte Mittwoch (18. 06.) Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut in einem Pressegespräch in Klagenfurt. Diese sei österreichweit ein zukunftsweisendes Vorzeigeprojekt und lege die Anforderungen an Pflegeheime in qualitativer Hinsicht im Detail fest, erklärte die Sozialreferentin.

„Die Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Leistungen und somit die Effizienz des Mitteleinsatzes des Landes wird durch die neue Verordnung ebenso gesichert, wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen im extramuralen Bereich“, stellte Schaunig-Kandut fest und ergänzte, dass viele Bestimmungen im Heimgesetz nicht präzise genug gewesen seien. In der neuen Verordnung wurden diese Punkte wesentlich verbessert und die Menschen in den Mittelpunkt gestellt.

Auf Grund der demografischen Entwicklung werde in den nächsten Jahren der Betreuungsbedarf für Menschen mit Pflegeerfordernissen stark zunehmen, erklärte die Soziallandesrätin. Das Land Kärnten werde im Jahr 2003 39 Mio. Euro für 2600 Betreuungsplätze für Menschen mit Pflegebedarf ausgeben. Rund 50 Prozent davon sollen durch Eigenleistungen der Betreuten und deren Angehörige aufgebracht werden. Seit 1999 seien rund 600 zusätzliche Seniorenpflegeplätze geschaffen worden und das Ausbauprogramm der nächsten Jahre sehe die Schaffung von weiteren 500 Pflegeplätzen vor, sagte Schaunig-Kandut.

Die vorliegende Heimverordnung trägt für die Sozialreferentin allen Erfordernissen einer zukunftsgerichteten und qualitativ hochwertigen Pflegebetreuung für die ältere Generation Rechnung. Die pflegerischen Standards seien unter der Leitung der Sachverständigen des Landes für den Pflegebereich gemeinsam mit Pflegedienstleitungen aus Kärntner Heimeinrichtungen erstellt worden und orientierten sich an den Erfordernissen der täglichen Praxis.

So ist vorgesehen, dass Standorte für Heime so gewählt werden, dass die BewohnerInnen am Leben der Gemeinschaft teilnehmen können. In Seniorenwohnheimen sind mindestens 90 Prozent, in Pflegeheimen mindestens 80 Prozent Einzelzimmern bereitzustellen. Den BewohnerInnen muss ein breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen zur Aktivierung und Förderung, wie z.B. Gedächtnistraining, Seniorentanz, Gymnastik, Ausflüge und Veranstaltungen angeboten werden. Für die Betreuung ist in Pflegeheimen für jeweils 2,5 BewohnerInnen eine MitarbeiterIn vorzusehen. Von den MitarbeiterInnen müssen mindestens 30 Prozent dem Bereich des diplomierten Personals angehören, bis 2007 ist dieser Anteil auf 40 Prozent zu erhöhen.

Gemäß einem Regierungsbeschluss bekenne sich das Land Kärnten zu kleinen dezentralen Einrichtungen um der Bevölkerung eine Wohnortnahe Versorgung zu sichern, betonte Schaunig-Kandut. Große Einrichtungen würden daher schrittweise verkleinert, womit auch eine Qualitätssteigerung durch die Erhöhung des Einbettzimmeranteils erfolge. „Die Heimverordnung sichert für die BewohnerInnen die Betreuungsqualität, für die MitarbeiterInnen Rahmenbedingungen in denen sie gut arbeiten können und für die Betreiber eine Vergleichbarkeit des Leistungsangebotes und gleiche Voraussetzungen für alle“, meinte Schaunig-Kandut. Sie sei daher ein Meilenstein in der Sicherung der Betreuung der älteren Generation und werde bestimmt auch die Zustimmung aller politischen Kräfte im Land finden und schon bald geltendes Recht sein, so die Landesrätin.
     
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