LR Schaunig-Kandut: Menschen bei Betreuung in den Mittelpunkt stellen
Klagenfurt (lpd) - Die neue Heimverordnung präsentierte Mittwoch (18. 06.)
Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut in einem Pressegespräch in Klagenfurt. Diese sei österreichweit
ein zukunftsweisendes Vorzeigeprojekt und lege die Anforderungen an Pflegeheime in qualitativer Hinsicht im Detail
fest, erklärte die Sozialreferentin.
„Die Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Leistungen und somit die Effizienz des Mitteleinsatzes
des Landes wird durch die neue Verordnung ebenso gesichert, wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen
im extramuralen Bereich“, stellte Schaunig-Kandut fest und ergänzte, dass viele Bestimmungen im Heimgesetz
nicht präzise genug gewesen seien. In der neuen Verordnung wurden diese Punkte wesentlich verbessert und die
Menschen in den Mittelpunkt gestellt.
Auf Grund der demografischen Entwicklung werde in den nächsten Jahren der Betreuungsbedarf für Menschen
mit Pflegeerfordernissen stark zunehmen, erklärte die Soziallandesrätin. Das Land Kärnten werde
im Jahr 2003 39 Mio. Euro für 2600 Betreuungsplätze für Menschen mit Pflegebedarf ausgeben. Rund
50 Prozent davon sollen durch Eigenleistungen der Betreuten und deren Angehörige aufgebracht werden. Seit
1999 seien rund 600 zusätzliche Seniorenpflegeplätze geschaffen worden und das Ausbauprogramm der nächsten
Jahre sehe die Schaffung von weiteren 500 Pflegeplätzen vor, sagte Schaunig-Kandut.
Die vorliegende Heimverordnung trägt für die Sozialreferentin allen Erfordernissen einer zukunftsgerichteten
und qualitativ hochwertigen Pflegebetreuung für die ältere Generation Rechnung. Die pflegerischen Standards
seien unter der Leitung der Sachverständigen des Landes für den Pflegebereich gemeinsam mit Pflegedienstleitungen
aus Kärntner Heimeinrichtungen erstellt worden und orientierten sich an den Erfordernissen der täglichen
Praxis.
So ist vorgesehen, dass Standorte für Heime so gewählt werden, dass die BewohnerInnen am Leben der Gemeinschaft
teilnehmen können. In Seniorenwohnheimen sind mindestens 90 Prozent, in Pflegeheimen mindestens 80 Prozent
Einzelzimmern bereitzustellen. Den BewohnerInnen muss ein breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen zur
Aktivierung und Förderung, wie z.B. Gedächtnistraining, Seniorentanz, Gymnastik, Ausflüge und Veranstaltungen
angeboten werden. Für die Betreuung ist in Pflegeheimen für jeweils 2,5 BewohnerInnen eine MitarbeiterIn
vorzusehen. Von den MitarbeiterInnen müssen mindestens 30 Prozent dem Bereich des diplomierten Personals angehören,
bis 2007 ist dieser Anteil auf 40 Prozent zu erhöhen.
Gemäß einem Regierungsbeschluss bekenne sich das Land Kärnten zu kleinen dezentralen Einrichtungen
um der Bevölkerung eine Wohnortnahe Versorgung zu sichern, betonte Schaunig-Kandut. Große Einrichtungen
würden daher schrittweise verkleinert, womit auch eine Qualitätssteigerung durch die Erhöhung des
Einbettzimmeranteils erfolge. „Die Heimverordnung sichert für die BewohnerInnen die Betreuungsqualität,
für die MitarbeiterInnen Rahmenbedingungen in denen sie gut arbeiten können und für die Betreiber
eine Vergleichbarkeit des Leistungsangebotes und gleiche Voraussetzungen für alle“, meinte Schaunig-Kandut.
Sie sei daher ein Meilenstein in der Sicherung der Betreuung der älteren Generation und werde bestimmt auch
die Zustimmung aller politischen Kräfte im Land finden und schon bald geltendes Recht sein, so die Landesrätin. |