Haubner: Informationspflicht für Telefon- Auskunftsdienste durch OGH-Urteil bestätigt  

erstellt am
26. 06. 03

Kunden müssen vor Erteilung der Auskunft über Kosten informiert werden
Wien (bmsg) - "Anbieter von Telefon-Auskunftsdiensten müssen Kunden unmittelbar am Beginn des Gespräches, vor Erteilung der Telefon-Auskunft, ungefragt über die Kosten dieser Dienstleistung informieren", zeigt sich Staatssekretärin Ursula Haubner über das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofes erfreut. Der VKI war im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen insgesamt vier österreichische Telefon-Auskunftsdienste mit einer Verbandsklage vorgegangen, da keiner der vier österreichischen Auskunftsdienste die Konsumenten am Beginn des Telefonates über die zu erwartenden Kosten dieser Dienstleistung informierte.

"Es reicht nicht aus, telefonisch darauf hinzuweisen, dass diese Informationen mittels Faxabruf oder im Internet abrufbar sind", so Haubner. Das Gericht entschied weiters, dass diese Informationspflicht den Betreiber des Auskunftsdienstes auch dann trifft, wenn - wie im konkreten Fall - der Auskunftsdienst sich eines anderen Netzbetreibers (in diesem Fall der Telekom Austria) bedient.

"Nur durch eine präzise Preisauskunft unmittelbar vor Erteilung der Telefonauskunft, können Konsumenten Preisvergleiche anstellen und dann entscheiden, ob sie das Telefonat weiterführen wollen oder nicht", betont Haubner. Das sei ein unverzichtbarer Dienst am Kunden.
     
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