Linz: Taktile Bodeninformation  

erstellt am
26. 06. 03

Stadt plant weitere Unterstützung für sehbehinderte Menschen
Linz (mag) - Im Sinne einer barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes ist es besonders wichtig, auch sehbehinderten und blinden Menschen entsprechende Hilfestellungen zu geben. Mit der Erstellung eines Gestaltungsleitfadens in Anlehnung an die ÖNORM V 2102 „Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, taktile Bodeninformation“ wurden jetzt die Grundlagen für die blindengerechte Planung und Ausführung des öffentlichen Straßenraumes geschaffen.

Der Leitfaden wurde im Auftrag und nach Vorgaben der städtischen Bauverwaltung (Planungsamt, Tiefbauamt) vom Technischen Büro für Verkehrsplanung erarbeitet und liegt am Donnerstag (26. 06.) dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.

Für mehr Sicherheit
Basierend auf dem Leitfaden sollen verschiedene Orientierungshilfen für mehr Sicherheit sorgen. So ist etwa geplant, neuralgische Punkte wie zum Beispiel stark frequentierte Kreuzungen, öffentliche Plätze, den Beginn und das Ende von Rampen, Stiegen und Querungen von Fahrbahnen mit taktilen Bodeninformationen auszustatten.

Gemeint sind hier speziell für diesen Zweck entwickelte Betonsteine mit Rillen und Noppen, die mit dem Langstock ertastet werden können. Dadurch ist es möglich den Verlauf des Weges, die Gehrichtung beziehungsweise Richtungsänderungen anzuzeigen. Gleichzeitig machen sie auf Situationsänderungen aufmerksam oder zeigen bei Haltestellen den Einstiegsbereich der öffentlichen Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe der Fahrertür an.

Bedarfserhebung durch Behindertenkoordinator/in
Um die Gestaltungsrichtlinien optimal umsetzen zu können, ist der Einsatz eines/r „Behindertenkoordinators/in“ vorgesehen. Diese/r soll in enger Kooperation mit den Behindertenverbänden dann jene Kreuzungen, Plätze, Haltestellenbereiche und ähnliches mehr vorschlagen, wo Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Maßnahmen für Menschen mit anderen Behinderungen erforderlich sind.

Damit wird im Jahr der Menschen mit Behinderungen ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, damit sich behinderte Menschen alleine und sicher fortbewegen können und die Behindertenverbände künftig einen zentralen, städtischen Ansprechpartner für alle Anliegen im Hoch- und Tiefbaubereich haben.

Erste Anwendungen

Nach diesen Kriterien wurde 2002 im Zuge des Umbaus die ORF-Kreuzung (Franckstraße/Goethestraße/Blumauerstraße) für Blinde und Sehbehinderte adaptiert und die Haltestellen der Straßenbahnlinie 1 mit taktilen Bodenin-formationen ausgestattet.

Bereits Ende 2000 wurde der Kreuzungsbereich Makartstraße/Kraußstraße/Lissagasse mit Rillen- und Noppenplatten versehen. Dort hat der österreichische Blindenverband, Landesgruppe Oberösterreich-Salzburg, seinen Sitz, der die städtischen Fachämter bei der Erstellung des Gestaltungsleitfadens für taktile Bodeninformationen mit Fachkenntnissen und Praxiswissen unterstützt hat.

Das nächste große Bauvorhaben, bei dem die Umsetzung von taktilen Bodeninformationen geplant ist, ist die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen
Seit Jahren werden in Linz vom Verkehrsressort zahlreiche behindertengerechte Maßnahmen im Straßenraum gesetzt. Neben der Absenkung von Randsteinen, der Schaffung von Ab- und Auffahrtsrampen für Rollstuhlfahrer sowie der Einrichtung zahlreicher Behindertenparkplätze kommt vor allem den Verkehrslichtsignalanlagen, die mit Blindenakustik ausgestattet sind, große Bedeutung zu.

Mittlerweile gibt es im Linzer Stadtgebiet 25 Verkehrslichtsignalanlagen, bei denen die Grünphase für Fußgänger durch ein elektroakustisches Signal hörbar gemacht wird. Dieses Signal kann von den Sehbehinderten und Blinden mittels eines Handsenders aktiviert werden und passt sich zudem dem Geräuschpegel im Kreuzungsbereich an.

Weiters werden seit 1997 in den Bescheiden für straßenpolizeiliche Bewilligungsverfahren auf Basis von Richtlinien Maßnahmen zur blindengerechten Absicherung von Baustellen vorgeschrieben. Diese Richtlinien wurden im Juli 2002 auf Wunsch des Blindenverbandes vom Gemeinderat beschlossen.
     
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