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Asylpolitik |
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erstellt am
24. 06. 03
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Bundesbetreuung - Grundversorgung für Asylwerber
Wien (bmi) - Der Bund strebt eine einheitliche, partnerschaftliche und optimal mit den Ländern
abgestimmte Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden und Asylwerbern mit allen Bundesländern
an. Die Begutachtungsfrist endet am 4. August 2003.
Der am 23. Juni 2003 vom Innenministerium in Begutachtung versendete Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund
und den neun Bundesländern (gemäß Artikel 15a der Bundes-Verfassung) hat zum Ziel, eine bundesweit
einheitliche und gemeinsam zu organisierende Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde zu
schaffen. Die Fremden werden durch dieses, von Bund und Ländern gemeinsam und partnerschaftlich erarbeitete
Modell nach gemeinsamen Standards vorübergehend betreut werden können, wobei
die bestehenden und zum Teil sehr unterschiedlichen Unterstützungssysteme der Länder und des Bundes harmonisiert
werden: Gegenwärtig befindet sich ein Teil der Schutzbedürftigen in Bundesbetreuung, einem anderen Teil
gewähren einige Länder Betreuung; zudem finden neun unterschiedliche Sozialhilfegesetze Anwendung. Ein
Koordinationsrat, bestehend aus Vertretern der Vertragspartner soll zur Lösung allfälliger Probleme partnerschaftlich
beitragen.
Neben der bundesweit einheitlich zu regelnden Aufteilung der Grundversorgungs-Aufgaben zwischen Bund und Ländern
für hilfs- und schutzbedürftige Fremde beinhalten die wesentlichsten Teile der Vereinbarung die Unterbringung,
Versorgung und Betreuung nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung in den Bundesländern: die Möglichkeit
für Bund und Länder,
sich privater Träger zu bedienen, die Festlegung eines genauen Leistungskatalogs von Unterstützungsleistungen
und den Aufbau eines Informationsverbundsystems, das Bund und Ländern einen jederzeitigen Informationsstand
über freie Unterbringungsplätze gewährleistet. Die Kosten tragen zu 60 Prozent der Bund und zu 40
Prozent die Länder.
Gemäß Vereinbarung wird der Bund für die Aufnahme in die Grundversorgung, die Verteilung der Asylwerber
auf die Länder sowie für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Koordination zur Verfügung stehen.
Den Bundesländern obliegen die mit der tatsächlichen Betreuung und Versorgung verbundenen Aufgaben. Für
die Bewältigung von Massenfluchtbewegungen sieht die Vereinbarung eigene Bestimmungen vor, die dem partnerschaftlichen
Anliegen der Vereinbarung Rechnung tragen.
Diese Vereinbarung ist einer der ersten Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Grundversorgung; die Umsetzung
der Richtlinie ist bis zum 6. Februar 2005 geboten. Die Begutachtungsfrist endet am 4. August 2003; das Inkrafttreten
der Vereinbarung ist für 1. Jänner 2004 geplant. |
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Grundversorgung von Flüchtlingen längst überfällig
Stoisits: Strasser ist säumig - Bund-Länder-Vereinbarung bereits 2002 ausverhandelt
Wien (grüne) - Als "längst überfällig," bezeichnet die Migrationssprecherin
der Grünen, Terezija Stoisits, das Vorgehen Minister Strassers in der Frage der Grundversorgung von Flüchtlingen.
Sie ist eine EU-Vorgabe und die Zeit läuft. Die fehlende Versorgung war bisher einzig das Versäumnis
des Innenministers, da ja bekanntlich die Bund-Länder-Vereinbarung bereits im Jahr 2002 grundsätzlich
ausverhandelt wurde.
Tatsache bleibt aber, dass die Versorgung von Flüchtlingen in Österreich keine Frage sein darf, wann
Vereinbarungen zwischen Bund und Länder in Kraft treten, sondern dass es eine Verpflichtung ist, die immer
besteht. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, für die Existenzsicherung von mittellosen Flüchtlingen
zu sorgen. "Strasser trägt die Verantwortung dafür, dass nur jede/r dritte AsylwerberIn in Österreich
in den Genuss staatlicher Unterstützung kommt, und er hat es auch zu verantworten, dass durch seine Bundesbetreuungsrichtlinie
vom Oktober 2002 ganze Personengruppen gänzlich aus der Bundesbetreuung fallen," meint Stoisits. "Offenbar
hat es eines Urteils des OGH bedurft, um Minister Strasser zu ‚überzeugen’, dass man in einem Rechtsstaat
verpflichtet ist, rechtsstaatlich zu handeln. Bisher hat Strasser dieses Urteil konsequent ignoriert," schließt
Stoisits. |
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Ellmauer: Grundversorgung ist Meilenstein in Asylpolitik
»Erwarte klare Linie von den Grünen«
Wien (övp-pk) - "Einerseits rügt Terezija Stoisits den Innenminister wegen vermeintlicher
speed kills-Politik, andererseits meint sie drei Tage später, er sei in der Asylpolitik säumig gewesen",
sagte ÖVP-Menschenrechtssprecher Abg. z. NR Matthias Ellmauer am Montag (23. 06.).
Im Sinne einer optimalen Grundversorgung für Asylwerber und Fremde in Österreich sei die 15A-Vereinbarung
seit Frühjahr 2003 zwischen dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern ausverhandelt. "Innenminister
Ernst Strasser hat gemeinsam mit den Bundesländern einen Meilenstein zur Neuordnung im System der Betreuung
von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden und Asylwerbern gesetzt", sagte Ellmauer. Eine klare Linie in
der Asylpolitik sei das Mindeste, was von den Grünen erwartet werden könne, schloss der Abgeordnete. |
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