Politik der Woche vom 02. 07. bis 08. 07. 2002

   
Molterer: Intakte Lebensräume sichern ist wichtige Zukunftsinvestition
Lokale Agenda 21 erfordert breite Bürgerbeteiligung zur nachhaltigen Entwicklung
Linz (bmlfuw) Eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie muss auf die Sicherung intakter Lebensräume setzen. Wasser, Luft und Böden in einwandfreier Qualität an kommende Generationen zu übergeben ist dabei ebenso Ziel wie die Erhaltung der vielfältigen Natur- und Kulturlandschaften oder der Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt. Besonders wichtig dabei ist die breite Bürgerbeteiligung in den betroffenen Regionen.
Es geht um die nachhaltige Gestaltung des eigenen Lebensraumes, aber gleichzeitig auch für die nachkommenden Generationen. Ihnen soll und muss ein blühendes Land übergeben werden, in dem sie gute Lebens-, Bildungs- und Wirtschaftschancen vorfinden. Dies erklärte Lebensminister Mag. Wilhelm Molterer am Mittwoch (03. 07.) in einer Pressekonferenz anlässlich der vom "Lebensministerium" initiierten Dialogkonferenz "Lebensräume Österreichs" im Linzer Ursulinenhof.
Ökologische Verantwortung, Investitionen in nachhaltige Energieformen, die Nutzung von Biomasse, Wind- und Wasserkraft sowie von Sonnenenergie, intelligente Raumnutzung und Regionalentwicklung, die Lösung von Infrastruktur- und Mobilitätsfragen sind Kernelemente für eine nachhaltige Entwicklung. Gleichzeitig sind positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen und damit erfolgreiche Unternehmen sowie gelebte soziale Verantwortung weitere Faktoren für die Weiterentwicklung intakter Lebensräume.
Die österreichische Bundesregierung hat auf Basis dieser Faktoren eine Nachhaltigkeitsstrategie für Österreich beschlossen. Sie beschreibt Ziele und Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung und soll damit zu einem neuen Leitbild für die heimische Umwelt-, Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik werden. In den Kategorien "Lebensqualität", Wirtschaftsstandort", "Lebensraum" und "Internationale Verantwortung" sind 20 Ziele für eine dauerhafte Fortentwicklung festgelegt. Dieses innovative Konzept einer Österreich-Strategie wird nun auf breiter Basis diskutiert. In Linz steht heute bereits die dritte Dialogkonferenz nach einem Auftakt in der Wiener Hofburg und zwei Dialogkonferenzen in Graz und Bregenz auf dem Programm.
Österreich liegt in Fragen der Nachhaltigkeit im internationalen Spitzenfeld. Dies bestätigen internationale Studien wie der im Februar dieses Jahres vom World Economic Forum veröffentlichlichte Nachhaltigkeitsindex der renommierten Yale Universität (World Environmental Sustainability Index), der zu folge Österreich in einem weltweiten Vergleich von 142 Staaten an siebenter Stelle steht. Unter den EU-Mitgliedsstaaten hält Österreich nach Finnland und Schweden Platz drei. Das bestätigt unsere Politik eines vernünftigen und machbaren Umweltschutzes, der auf intelligenten Lösungen aufbaut, Arbeitsplätze schafft und Lebensqualität sichert, sagte Molterer.
Als aktuelle Beispiele für diese Politik können die Abfertigung neu, die Einführung der Sterbekarenz, die Verwaltungsreform, die erst kürzlich beschlossene Klimaschutzstrategie oder eben der Beschluss über die österreichische Nachhaltigkeitsstrategie gelten. Darüber hinaus hat Österreich sich im Bereich Biomasse und erneuerbarer Energie in Europa einen Spitzenplatz erarbeitet, wir exportieren erfolgreich Umwelttechnologie und wollen im Zukunftsbereich Wasser unser anerkanntes know how international bestmöglich vermarkten. Die geplante Entlastung der Steuerzahler und der Wirtschaft durch eine Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent bis 2010 ist ebenfalls im Sinne des Wirtschaftsstandortes und einer nachhaltigen Entwicklung zu sehen.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse des Gipfels von Rio 1992 war das Prinzip "Global denken – lokal handeln". Als wichtigstes Dokument ist daraus die Agenda 21 hervorgegangen, die die Vision einer ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogenen Entwicklung definiert. Die Agenda 21-Prozesse setzen letztlich auf das Engagement der Menschen in ihren jeweiligen Lebensräumen und sind deshalb auch für die Umsetzung der "Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie" von zentraler Bedeutung. Österreich kann dabei auf einer guten Basis aufbauen, die bisherige Bilanz weist mehr als 100 Agenda 21-Prozesse aus.
Die Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie will aber auch hier neue Impulse setzen. Ein entsprechendes Aktionsprogramm soll der "Lokalen Agenda 21" zu neuer Dynamik und Verbreitung verhelfen. Am 25. Juni dieses Jahres wurde eine Arbeitsgruppe der NachhaltigkeitskoordinatorInnen und des Lebensministeriums gegründet, um die Vernetzung von Bund und Ländern zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 zu gewährleisten. Damit ist das Ziel verbunden, dass sich in den nächsten 10 Jahren jede 5. Gemeinde oder Region in Österreich an einem Agenda-Prozess beteiligt.
Oberösterreich trägt bereits derzeit viel zum guten internationalen Nachhaltigkeitsranking Österreichs bei. Nachhaltigkeitsorientierte Grundsätze sind seit Beginn der 90er-Jahre in viele umweltrelevante Konzepte und Programme eingeflossen. Die Nachhaltige Entwicklung stellt daher heute vor allem eine umsetzungsbezogene Herausforderung dar. Die Lokalen und Regionalen Agenda 21-Prozesse in nahezu 50 Gemeinden, das Lokale Indikatorensystem für dauerhafte Lebensqualität (LISL), die Pilotprojekte zur Steigerung der betrieblichen Ökoeffizienz (z.B. PREPARE, "ÖKOFORUM Linz lebt Umwelt"), die Klimaschutzpartnerschaften (Klimarettungskampagne) und die jüngst fertiggestellte Querschnittsstudie zur Aktualisierung der Ziele des Landesumweltprogramms ("Nachhaltigkeit konkret – Renditen für Generationen") stehen dabei beispielhaft für die Aktivitäten zur laufenden Weiterentwicklung der oberösterreichischen Nachhaltigkeitspolitik.
Von besonderer Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung ist auch die erfolgreiche Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden. Die lokalen und regionalen Aktivitäten werden durch entsprechende überregionale Programme unterstützt und in ihrem Wachstum und Bestand gefördert. So bieten die Gemeinschaftsinitiativen der EU wie z. B. LEADER und INTERREG, das Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raumes, oder im Bereich Landwirtschaft das ÖPUL - ausgezeichnete Möglichkeiten zur Entwicklung lokaler und regionaler Strukturen. Hier hat Österreich auch im Rahmen der EU Pionierarbeit geleistet, sagte Molterer abschließend.

 
Bundeskartellanwalt stellt ersten Prüfungsantrag
Gaslösung soll unter die Lupe genommen werden Utl.: Gaslösung soll unter die Lupe genommen werden
Wien (bmj) - Der mit der Reform des Kartellrechts neu installierte Bundeskartellanwalt Dr. Alfred Mair hat gemeinsam mit seinem Stellvertreter Mag. Gustav Stifter den ersten Prüfungsantrag eingebracht. Gegenstand der Prüfung: Der geplante Zusammenschluss aller großen Energieversorgungsunternehmen Österreichs im Bereich des Erdgas-Großkundengeschäfts.
Konkret geht es um einen Zusammenschluss von OMV Erdgas, EVN, Wiengas, OÖ-Ferngas, Linz AG und BEGAS. Nach derzeitigem Informationsstand erzielten diese Unternehmen in einzelnen Märkten Marktanteile von bis zu 90%, erläuterte Bundeskartellanwalt Mair. "Die zahlreichen unter hohem Wettbewerbsdruck stehenden österreichischen Unternehmen haben das Recht, Erdgas zu fairen und aufgrund von Wettbewerb entstehenden Preisen beziehen zu können", so Mair.
Mair und Stifter betonten, sie würden in Hinkunft verstärkt dafür sorgen, dass Zusammenschlüsse, bei denen sich Unternehmen in einem geschützten Sektor zusammenschließen wollen, eingehend geprüft würden. Zur Unterstützung dieser Tätigkeit hoffe er auf direkte und konkrete Informationen der von Wettbewerbsverzerrungen betroffenen Unternehmen, so Mair abschließend.

 
Schüssel: Eurofighter ist Projekt mit weitreichender Zukunftsdimension
Bundesregierung fällt Typenentscheidung für Ankauf von Abfangjägern
Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel teilte am Dienstag (02. 07.) nach dem Ministerrat den Beschluss der Regierung über die Typenentscheidung für die Abfangjäger mit, die die Draken ersetzen sollen. Den Zuschlag erhält der Eurofighter "Typhoon".
"Wir haben diese Ankaufentscheidung, die bereits im Jahr 1985 festgelegt wurde, in unser gemeinsames Regierungsprogramm aufgenommen. Am 9. Juli 2001 hat der Landesverteidigungsrat empfohlen, verbindliche Angebote einzuholen und als Entscheidungsfrist die erste Jahreshälfte 2002 festgelegt. Diesen Zeitplan halten wir ein", so der Bundeskanzler. und verwies darauf, dass nach einem objektiven Ausschreibungs- und Entscheidungsverfahren die Bundesminister für Landesverteidigung, Finanzen sowie für Wirtschaft und Arbeit heute diese gemeinsame Regierungsvorlage in den Ministerrat eingebracht haben.
Der Bundeskanzler begründete die Entscheidung für den Ankauf neuer Abfangjäger mit der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs, die Souveränität seines Staatsgebietes zu verteidigen und aufrechtzuerhalten. "Der Luftraum ist Teil unseres Staatsgebietes und muss daher aktiv gesichert werden. Man kann diese Aufgabe nicht anderen Staaten übertragen. Wir sind verpflichtet, einen eigenen Beitrag zur Sicherstellung der österreichischen Souveränität zu leisten", so Schüssel. Ausschlaggebend für die Typenentscheidung war die technische Qualität des Eurofighters sowie die damit verbundenen Kompensationsgeschäfte. "Wir haben uns für das Projekt mit der weitreichendsten Zukunftsdimension entscheiden", betonte der Bundeskanzler und wies auf die durch die Kompensationsgeschäfte hervorgerufenen positiven Effekte für den österreichischen Arbeitsmarkt sowie für die Technologieentwicklung hin.
Nach der soeben gefällten Typenentscheidung wird nun Verteidigungsminister Scheibner die konkreten Ankaufsverhandlungen mit dem Bestbieter aufnehmen. Zusätzlich wird Wirtschaftsminister Bartenstein die beiden Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS heranziehen, um eine begleitende Kontrolle der Off-set-Geschäfte durchzuführen.
"Der Ausschlag zu Gunsten des Eurofighter ist in einem sehr knappem Rennen gefallen", erklärte der Bundeskanzler weiter. "Beide europäischen Projekte, Eurofighter und Gripen, sind erstklassige europäische Produkte. Wir wollten gutes Gerät und alle drei Anbieter waren gut". Auf eine entsprechende Frage sagte der Kanzler, es habe "überhaupt keinen" deutschen Druck in Richtung der Entscheidung für den Eurofighter gegeben - "Wir wären auch nicht wirklich beeindruckt gewesen", betonte Schüssel.

Wie die Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien dem Österreich Journal in einer Aussendung mitteilte, hätte sie eine Entscheidung für die F-16 vorgezogen, denn man sei überzeugt, dass diese ein in höchstem Masse wettbewerbsfähiges Produkt sei. Dennoch schätze man die Gelegenheit, beim österreichischen Programm zum Ankauf neuer Abfangjäger teilgenommen zu haben und begrüsse Österreichs Engagement bei der Modernisierung seiner Verteidigung.
Die Vereinigten Staaten würden weiterhin ihre Zusammenarbeit mit Österreich im Bereich der Verteidigung als Verpflichtung ansehen und werde in Zukunft, auch bei der weiteren Verbesserung des Verteidigungspotentials Österreichs eng zusammenarbeiten.

 
Thema Abfangjäger – Cap: Ankauf angesichts steigender Arbeitslosigkeit blanker Zynismus
Wien (sk) - Als "unüberbietbaren und geradezu exemplarischen Zynismus" der Regierung bewertete der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Josef Cap den Umstand, dass die Entscheidung für den Kauf neuer Abfangjäger ausgerechnet an jenem Tag gefällt wurde, an dem bekannt wurde, dass die Zahl der Arbeitslosen in Österreich neuerlich um fast 30.000 gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.
Grasser, "der angebliche Gegner dieser milliardenteuren und entbehrlichen Anschaffung", die von ihm selbst als "Kriegsgerät" tituliert wurde, hat damit jenen "Totalumfaller hingelegt, der sich schon angekündigt hat", konstatierte Cap. Die SPÖ ist nach wie vor strikt gegen den Ankauf von Abfangjägern, welchen Typs auch immer und fordert eine Volksabstimmung darüber. Im übrigen erwartet sich Cap, dass Verteidigungsminister Scheibner und Finanzminister Grasser nächste Woche vor dem Nationalrat eine Erklärung zu dieser größten Investitionsentscheidung der 2. Republik abgeben und den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.
Cap verwies erneut darauf, dass Österreich keine Abfangjäger braucht, da es von befreundeten Staaten umgeben sei, die technisch melden können, wenn sich ein feindliches oder nicht identifiziertes Flugobjekt nähert. Österreich brauche derartiges Kriegsgerät "schon gar nicht angesichts des radikalen Sozialabbaus, der unter dem Deckmantel des Nulldefizits" durchgeführt werde. Die "sozialpolitische Verantwortungslosigkeit der Regierung" werde besonders deutlich daran, dass man diese Entscheidung am gleichen Tag treffe, an dem ebendiese Regierung einen neuerlichen dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit unkommentiert und untätig zur Kenntnis nimmt.
Finanzminister Grasser schließlich habe sich in dieser Frage "den nächsten Totalversager" geleistet. "Nachdem er trotz der höchsten Steuer- und Abgabenquote der 2. Republik das Null-Defizit zu Grabe tragen musste, entpuppen sich nun auch seine verbalen Kraftakte der letzten Monate gegen den Ankauf von Abfangjägern, als heiße Luft", stellte Cap fest. "Eventuell kann sich Grasser aber mit dem Gedanken trösten, dass mit dem Eurofighter eine Typenentscheidung getroffen wurde, die von seinem ehemaligen - und vielleicht auch zukünftigen - Arbeitgeber Frank Stronach favorisiert wurde."

 
Thema Abfangjäger – Jung begrüßt Eurofighter-Beschaffung
Militärische Reihung gab Ausschlag für den Beschaffungsentscheid
Wien (fpd) - Der freiheitliche Wehrsprecher, Abg.z.NR Bgdr Wolfgang Jung, zeigt sich erfreut über den Typenentscheid bei der Abfangjägerbeschaffung. "Wie bereits mehrfach und zuletzt im Pressedienst vom Montag (01. 07., Anm.) von mir gefordert, gab die militärische Reihung den Ausschlag für den Beschaffungsentscheid. ...
Damit wird ein Signal für eine europäische Lösung gegeben. Gleichzeitig erhalten die Fliegerkräfte die modernste gegenwärtig erhältliche Maschine, die noch ca. 30 Jahre lang im Dienst stehen kann."
"Da die F-16 bereits in der Vorauswahl ausgeschieden worden war, standen nur noch Gripen und Typhoon zur Wahl. Beide erfüllten grundsätzlich die Bedingungen, der Eurofighter ist allerdings "eine Generation (15 Jahre)" jünger. Außerdem mußte berücksichtigt werden, daß der Gripen kein Nachfolgemodell mehr haben wird."
Seit der Amtsübernahme durch Minister Scheibner wurden somit viele, teilweise jahrzehntelange Forderungen, des Bundesheeres erfüllt. Hubschrauberbeschaffung, Lösung der Frage der Transportflugzeuge, Verbesserung der Schutzausrüstung, Extrafinanzierung zusätzlicher Einsätze, Regelung der rechtlichen Situation des Bundesheeres (Militärbefugnisgesetz), Beschaffung von Brücken und Pioniergerät für den Katastropheneinsatz, Verbesserung der ABC-Schutzausrüstung, Beschaffung von Ulan und weiterer Zufuhr von Padur als Ersatz für den veralteten Schützenpanzer und jetzt die über ein Jahrzehnt hinausgeschobene Lösung der Abfangjägerfrage. Dazu kommt die gerade angelaufene und vom breitester Zustimmung getragene Personalpolitik im Verteidigungsministerium, die sich auch bei der laufenden Umgliederung bewährt, und das alles in gut 2 Jahren, erklärte Jung.
"Noch kein Verteidigungsminister der 2. Republik kann auf eine derartige Erfolgsbilanz zurückblicken, man kann Herbert Scheibner nur gratulieren", schloß Jung.

 
Thema Abfangjäger – Eurofighter sind "grösstmögliche Verschwendungsvariante"
Kogler: Grasser umgefallen - Pilz: Bei Regierungsbeteiligung Stornierung
Wien (grüne) - Die Grünen haben die Entscheidung der Regierung für den Ankauf der Eurofighter als "größtmögliche Verschwendungsvariante" kritisiert. Wirtschaftssprecher Werner Kogler erklärte, Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) sei umgefallen.
Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz assistierte, dass Grasser "bedingungslos kapituliert" habe. Nicht nur das Ziel des Nulldefizits werde mit dem Ankauf der Abfangjäger aufgegeben, sondern auch die Steuersenkung sei nicht mehr drin.
Jedenfalls handle es sich um eine in Zeiten größter Sparsamkeit völlig unverständliche Verschwendung. "Unser Ziel ist, dass es möglichst bald zu einem Regierungswechsel kommt. Ich erneuere die grüne Garantie, sollten wir in die Regierung kommen, werden wir als erste Maßnahme den Abfangjägerkauf stornieren". Pilz verwies darauf, dass die neuseeländische Labour-Regierung mit Hilfe der Grünen vor einem Jahr eine derartige Entscheidung durchgezogen habe. Damals habe die konservative Vorgängerregieurng in Neuseeland amerikanische Flugzeuge bestellt, die später storniert worden seien.

 
Thema Abfangjäger – Bartenstein: EADS bietet Gegengeschäftsvolumen von über 200 Prozent
Großes Potential bei Luft- und Raumfahrt, Verkehrstechnologie und Lifesciences - Einstieg in völlig neue Entwicklungen möglich
Wien (övp-pd) - EADS sei bei den angebotenen Gegengeschäften mit einer Summe von 5,482 Milliarden Euro sogar über 200 Prozent hinaus gegangen und die Experten hätten alle angebotenen Geschäfte "als machbar" bewertet, was bei den anderen Typen nicht der Fall gewesen sei, informierte Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Bundesministern Herbert Scheibner und Mag. Karl-Heinz Grasser zur Abfängjäger-Nachbeschaffung am Dienstag (02. 07.).
Er gehe davon aus, dass es bis zum Vertragsabschluss bereits zu effektiven Konkretisierungen bei den Gegengeschäften kommen werde, zB im Automobil- oder Luftfahrtbereich, so Bartenstein.
Das bedeute nicht, dass alle Geschäfte auch tatsächlich abgeschlossen würden, aber es sei ein Volumen vorhanden, das sogar über die in der Ausschreibung genannten 200 Prozent hinausgehe. Da die Ausschreibungsbedingungen ein Pönale von zehn Prozent und eine Laufzeit der Gegengeschäfte von 15 Jahren vorsähen, sei es besonders wichtig, den Prozess durch ein professionelles Controlling zu begleiten, was auch durch die Einbeziehung von WIFO und IHS erfolgen werde. Sowohl EADS als auch SAAB hätten in ihrem Angebot nur ein Pönale von fünf Prozent vorgesehen, daher müsse nun in den anstehenden Verhandlungen zunächst das angestrebte Pönale von zehn Prozent sichergestellt werden, betonte der Wirtschaftsminister.
Mit Ausnahme der Pönale-Aspekte hätten sowohl EADS als auch SAAB ausschreibungskonform angeboten. Den von EADS angebotenen schäften sei aber, vor allem in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Verkehrstechnologie und Lifesciences, "ein besonders großes Potential" zuzumessen. Mit der heutigen Entscheidung werde der Einstieg "in völlig neue Entwicklungen" im Luft- und Raumfahrtbereich möglich, sagte der Arbeitsminister und ergänzte, dass den von EADS angebotenen Gegengeschäften auch deshalb ein "hohes Maß an Glaubwürdigkeit" zuzubilligen sei, weil manche auf bereits bestehenden Grundlagen aufbauten.

 
Thema Abfangjäger – Domany: Wirtschaft begrüßt Entscheidung zum Ankauf von EADS-Eurofightern
Jetzt Wirtschaft schnell Aufträge zuführen - 1 Mrd. Euro an Sofortaufträgen in Aussicht
Wien (pwk) - "Die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung für den Ankauf von Eurofightern als Drakenersatz wird von der Wirtschaftskammer Österreich begrüßt. Sie ist deswegen in unserem Sinn, weil die von EADS vorgelegten Kompensationsprogramm voll und ganz den Vorgaben entsprechen", betonte der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Christian Domany, am Dienstag (02. 07.).
Durch die Einbettung von EADS in eine breite europäische Konzernstruktur ergebe sich für Österreich eine breite Basis an Kooperationen und eine Vielfalt an Möglichkeiten, die es für die heimische Wirtschaft zu nützen gelte.
Besonders positiv zu werten sei die Streuung der vorgelegten Projekte. "Damit wird sichergestellt, dass nach einem klaren Konzept Betriebe in den Regionen Aufträge erhalten", so Domany. Die Wirtschaftskammer werde sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass es zu einer weiteren Verdichtung der Projekte komme um den heimischen Klein- und Mittelbetrieben ganz besonders entgegenzukommen. Damit werde es möglich, dass sich Betriebe direkt oder aber als Subunternehmer an Großaufträgen beteiligen können.
Aus Sicht der Wirtschaftskammer gehe es nun darum, dass der heimischen Wirtschaft schnell Aufträge zugeführt werden. "1 Euro ist jetzt mehr wert als in zehn Jahren", betonte der WKÖ-General. EADS habe aber bereits zugesagt, Aufträge im Wert von einer Milliarde Euro sofort zu vergeben, sodass einer der wesentlichen Forderungen der Wirtschaftskammer Rechnung getragen werde. Auch einer Stärkung der heimischen F+E-Landschaft sei zu erwarten, da teilweise weitreichende Initiativen in Vorbereitung seien.
"Wir haben erreicht, dass eine Kooperationsplattform für KMU von EADS ins Leben gerufen wird um diese für die Wirtschaft so wichtige Gruppe, besonders zu unterstützen", berichtete Domany. Dass das österreichische Bundesheer nun moderne Flieger erhalten werde, sei für die Sicherheit Österreichs von großer Bedeutung. "Die Entscheidung ist gefallen. Jetzt muss die heimische Wirtschaft intensiv an dieser Entscheidung partizipieren", schloss der WKÖ-General.

 
Neues Kartellrecht mit 1. Juli in Kraft getreten
Dr. Alfred Mair zum Bundeskartellanwalt bestellt
Wien (bmj) - Mit 1. Juli 2002 tritt die Reform des Wettbewerbs- und Kartellgesetzes in Kraft. Neu ist unter anderem die Einrichtung eines Bundeskartellanwalts im Ressortbereich des Bundesministeriums für Justiz. Gemeinsam mit der im Bereich des Wirtschaftsministeriums angesiedelten Bundeswettbewerbsbehörde soll dieser Absprachen und Fusionen aufgreifen.
Wesentlicher Grund für die Reform war, dass aufgrund des überragenden Einflusses der Sozialpartner die Einbringung der notwendigen kartellrechtlichen Anträge an das Kartellgericht nicht gewährleistet war. Auch die strafrechtlichen Sanktionen erwiesen sich als nicht effizient.
Die Amtsparteien - Bund und Sozialpartner - verlieren nunmehr ihr (alleiniges) Antragsrecht und werden durch den Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde ersetzt. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist weisungsfrei, der Bundeskartellanwalt weisungsgebunden und garantiert so die politische Verantwortlichkeit. Das gemeinsame Zusammenwirken gewährleistet das Aufgreifen aller überprüfungswürdigen kartellrechtlichen Tatbestände.
Der Bundeskartellanwalt hat dieselben Antragsrechte wie die Bundeswettbewerbsbehörde, seine spezielle Aufgabe ist die Wahrung des öffentlichen Interesses im Bereich des Wettbewerbsrechts und somit insbesondere der Interessen der Konsumenten.
Zum Bundeskartellanwalt wurde der 38-jährige Oberösterreicher Dr. Alfred Mair ernannt. Mair war drei Jahre lang juristischer Mitarbeiter am Gerichtshof 1. Instanz (EUGH) in Luxemburg. Zuletzt wirkte Mair im Bundesministerium für Justiz an der Reform des Kartellrechts mit.

 
Bartenstein: Neues Kartellrecht - ein effektives Instrumentarium gegen Konzentrationen und Marktmissbrauch
Bundeswettbewerbsbehörde unter Prof. Barfuß beginnt heute ihre Tätigkeit
Wien (bmwa) - "Mit dem neuen Wettbewerbs- und Kartellrecht wurde ein effektives Instrumentarium geschaffen, um Konzentrationsprozesse in der Wirtschaft und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern", erklärte Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein am Montag (01. 07.) in einer Pressekonferenz.
Gemeinsam mit Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer wurden dabei der Generaldirektor der neuen Bundeswettbewerbsbehörde, Univ.-Prof. Dr. Walter Barfuß, und der neue Bundeskartellanwalt, Dr. Alfred Mair, vorgestellt. Die heute in Kraft getretene Rechtslage stellt eine wesentliche Richtungsänderung dar, schafft eine klare Kompetenzstruktur und entspricht den EU-Vorgaben.
Bisher hat in Österreich eine unabhängige Ermittlungs- und Aufgriffsbehörde gefehlt. Einzelne Reformschritte haben über strukturelle Schwächen des Systems nicht hinwegtäuschen können. Mit der ab heute beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angesiedelten Bundeswettbewerbsbehörde wurde eine unabhängige, monokratisch organisierte Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten eingerichtet. Sie kann durch Antragstellung an das Kartellgericht Beschränkungen des Wettbewerbs entgegentreten. Zu ihrem Generaldirektor wurde Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß bestellt. Sie untersucht vermutete oder behauptete Wettbewerbsbeschränkungen, hat Parteistellung vor dem Kartellgericht, sorgt durch Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission für Kohärenz zwischen nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht, arbeitet mit Regulatoren zusammen, leistet Amtshilfe gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden in Wettbewerbsangelegenheiten und nimmt Stellung zu allgemeinen Fragen der Wirtschaftspolitik und zu legistischen Vorhaben im Bereich des Wettbewerbsrechts. Sie kann von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen Auskünfte verlangen, in geschäftliche Unterlagen Einsicht nehmen, Kopien oder Abschriften anfertigen und bei begründetem Verdacht auf schwere Verstöße Hausdurchsuchungen auf der Grundlage eines entsprechenden Befehls des Kartellgerichts vornehmen.
Als beratendes Expertengremium ist der Bundeswettbewerbsbehörde eine Wettbewerbskommission mit acht Mitgliedern (vier von den Sozialpartnern nominiert und vier weitere Experten) zur Seite gestellt. Die administrative Unterstützung des Generaldirektors wird von einer der Bundeswettbewerbsbehörde beigegebenen Geschäftsstelle wahrgenommen, die organisatorisch auf der im Wirtschaftsministerium bereits bestehenden Wettbewerbsabteilung aufbaut. Zur Bewältigung der Aufgaben werden die personellen Kapazitäten verdoppelt.

Barfuß: Kompetenzwirrwar ist beseitigt
Das erste Ziel von Generaldirektor Barfuß ist es, auf der Basis der neuen und klar verteilten Kompetenzen "frischen Wind" in das österreichische Wettbewerbssystem zu bringen. Die bisherige Kompetenzlage habe lange Zeit gute Ergebnisse gebracht, unter den neuen Rahmenbedingungen sei die bisherige Kompetenzlage aber nicht mehr tragbar, für Außenstehende nicht nachvollziehbar und auch nicht plausibel zu erklären. Konkret nannte er auf Anfrage den Zusammenschluss von "News" und Profil" als ein Paradebeispiel, dass die bisherige Kartellorganisation unbrauchbar gewesen sei. Er wolle jedenfalls allfällig bestehende "Irregularitätskontinuitäten" genau beobachten und beenden, versprach Barfuß. Außerdem könne ab jetzt jeder Konkurrent einen Missbrauchstatbestand anzeigen und werde bereits ein einmaliger Marktmissbrauch zu Sanktionen führen. Wichtig sei es jedoch für eine Wettbewerbsbehörde, die schwer zu erkennende Grenze zwischen der Sorge um funktionierende Märkte einerseits und Schritte im Sinne einer Wirtschaftslenkung nicht zu überschreiten.

Inhalt der Kartellgesetznovelle
Mit der ebenfalls heute in Kraft getretenen Novelle des Kartellrechts haben die Sozialpartner ihre bisherige Amtsparteistellung verloren. Hingegen wird die Amtsparteistellung der Bundeswettbewerbsbehörde und der beim Kartellgericht neu eingerichtete und gegenüber dem Justizminister weisungsgebundene Bundeskartellanwalt neu verankert. Weiters werden unter anderem der Einfluss der fachmännischen Laienrichter im Kartellgericht und Kartellobergericht reduziert und eine Mehrheit der Berufsrichter gesichert. Als Bundeskartellanwalt wurde heute Dr. Alfred Mair vorgestellt.

 
Minister Haupt: Leistungen aus FLAF unterstützen Umsetzung der Familienhospizkarenz
Ab 1. Juli kann die Familienhospizkarenz in Anspruch genommen werden - BMSG informiert via Info-Hotline
Wien (bmsg) - Mit dem 1. Juli 2002 besteht in Österreich die Möglichkeit, die Familienhospizkarenz in Anspruch zu nehmen. Für Familienminister Mag. Herbert Haupt ist diese Maßnahme, die von der Bundesregierung in beispielhafter Art und Weise umgesetzt wurde, eine der wichtigsten familienpolitischen Leistungen: "Die Familienhospizkarenz ist bestes Beispiel dafür, dass diese Bundesregierung eine Politik mit Herz betreibt."
Ab sofort ist unter 0800-240 262 auch eine Info-Hotline des BMSG betreffend finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten bei der Familienhospizkarenz verfügbar.
Enorme Wichtigkeit kommt der Familienhospizkarenz vor allem für jene Personen zu, die es sich aus finanziellen Überlegungen heraus sonst nicht leisten könnten, schwerkranke Angehörige selbst zu pflegen. Eine Reihe finanzieller Abfederungsmaßnahmen soll es finanzschwachen Familien in Hinkunft ermöglichen, diese Pflegeleistung zu übernehmen. Minister Haupt: "In finanziellen Notsituationen oder Engpässen besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs."
Um den Wert der so wichtigen Pflege in der eigenen Familie als Arbeitsleistung anzuerkennen, wird für Zeiten der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz die Beitragsleistung für die jüngst beschlossene "Abfertigung neu" vom FLAF getragen. Dies stellt vor allem aus frauenpolitischer Sicht eine enorme Verbesserung dar, ist Minister Haupt überzeugt: "In erster Linie sind es die Frauen, die ihre Angehörigen pflegen und bisher einen Einbruch in ihrer Erwerbsbiografie und Alterssicherung in Kauf nehmen mussten."
Über sämtliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz kann man sich ab 1. Juli, unter der kostenlosen BMSG-Info-Hotline unter 0800-240 262 informieren. Formulare sowie Richtlinien zur Gewährung einer Unterstützung kann man auf der BMSG-Homepage unter www.bmsg.gv.at (Familie/Familienhilfe) downloaden.