Neues aus der Religion
in der Woche vom 02. 07. bis 08. 07. 2002

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Für kinderoffenes Abendmahl
Theologischer Ausschuss A.B. beschließt einstimmig Antrag an die Synode A.B.
Wien (epd Ö) - „In der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich sind alle Getauften zur Teilnahme an der Feier des Heiligen Abendmahles eingeladen und zugelassen.“ Dies ist der Wortlaut eines Antrages an die Synode A.B., den der Theologische Ausschuss der Synode A.B. am 3. Juli einstimmig beschlossen hat.
Der Antrag, der auf der im Oktober stattfindenden Synode vorgelegt werden soll, tritt für die Einführung des kinderoffenen Abendmahls ein mit der Begründung: „Im Neuen Testament sind Getaufte - unabhängig von ihrem Alter - zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen.“ Das kinderoffene Abendmahl werde auch in den meisten anderen christlichen Kirchen gepflegt, auch in Zukunft sollen Kinder auf die Abendmahlsfeier vorbereitet werden. Die Vorbereitung auf die Konfirmation solle der Bedeutung des Herrenmahles weiterhin breiten Raum widmen.
Der Motivenbericht zu dem Antrag des Theologischen Ausschusses hält auch fest, der Antrag entspreche den Bemühungen, „die Evangelische Kirche insgesamt in vermehrtem Ausmaß zu einer kinderfreundlichen Kirche werden zu lassen.“

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Schönborn dankt den Unternehmen für "Opfer" bei der Familienhospizkarenz
Leitl: Familienhospizkarenz ist wertvolle Leistung unserer Betriebe für die Gesellschaft
Wien (pwk) - In einem Brief an WKÖ-Präsident Christoph Leitl zeigte sich Kardinal Christoph Schönborn, Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz, über die neue Familienhospizkarenz, die mit 1. Juli in Kraft trat, sehr erfreut. Er habe in der Bischofskonferenz nachdrücklich gebeten, besonders auf die Kleinbetriebe zu achten, für die die Familienhospizkarenzregelung durchaus mit Opfern verbunden sein kann.
Leitl betont, dass die Familienhospizkarenz die richtige Antwort im Auftreten gegen aktive Sterbehilfe ist, wie sie etwa in Holland praktiziert wird. "Die Wirtschaft bekennt sich zu diesem wichtigen sozial- und gesellschaftspolitischen Meilenstein, da die Sterbebegleitung durch nähere Angehörige ein zentrales Element einer fortschrittlichen und zivilisierten Gesellschaft ist. Das Modell der Familienhospizkarenz stellt für unsere Gesellschaft eine wertvolle Bereicherung dar." Leitl: "Ich freue mich über die Anerkennung von Kardinal Schönborn für unsere Betriebe, die Verständnis für diese menschliche Geste der Begleitung in der letzten Lebensphase aufbringen."
Die Familienhospizkarenzregelung sieht für Dienstnehmer, die Angehörige pflegen, die Möglichkeit einer Herabsetzung der Normalarbeitszeit oder eine Vollkarenzierung vor. ArbeitenehmerInnen, die sich für eine Familienhospizkarenz entscheiden, bleiben in der Kranken- und Pensionsversicherung geschützt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung getragen. Zusätzliche Beitragsleistungen durch den Arbeitgeber fallen nicht an.

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