...

   
Schwarzböck: Mit Nachdruck gegen Radikalreform und Verunsicherung der Bauern
Vereinbarte Rahmenbedingungen der EU-Agrarpolitik müssen bis 2006 gelten
St. Pölten (aiz) - Vor der Vollversammlung der NÖ. Landwirtschaftskammer sprach sich Präsident Rudolf Schwarzböck am Montag (01. 07.) mit Nachdruck dagegen aus, die EU-Erweiterung mit einer einschneidenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verknüpfen. "Auch deren anstehende Zwischenbewertung, der so genannte Midterm-Review, bietet keinen sachlichen Grund, die Spielregeln der Agenda 2000 in Frage zu stellen", sagte Schwarzböck.
Für eine Radikalreform der Gemeinsamen Agrarpolitik bestehe keinerlei Notwendigkeit. Auch das Argument mangelnder Finanzierbarkeit gehe ins Leere, "da von den Gesamtkosten der Erweiterung nur 6,5% für Direktzahlungen aufzuwenden sind und die bestehende GAP auch nach einer EU-Erweiterung innerhalb der beschlossenen Agrarleitlinie finanzierbar ist". Schwarzböck lehnte daher jeden Versuch einer Verunsicherung der Bauern ab und forderte nachdrücklich die Einhaltung jener Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, wie sie bis 2006 vereinbart wurden.
"Zentrales Ziel bei der bevorstehenden Halbzeitbewertung der Agenda 2000 muss die Stabilisierung der Agrarmärkte über einen verbesserten Einsatz der Instrumentarien der Gemeinsamen Marktordnung sein", betonte der Kammerpräsident. Die derzeit ungünstigen Preistendenzen auf den Märkten, insbesondere bei Milch und Getreide, erforderten ein Paket offensiver Maßnahmen sowohl am Binnenmarkt als auch auf den Exportmärkten.

Gemeinschaftspräferenz absichern
"Die Gemeinschaftspräferenz - ein wirksamer Außenschutz für landwirtschaftliche Erzeugnisse - ist grundsätzlich abzusichern und insbesondere im Getreidebereich durch Ableitung der Importzölle von realen, also tatsächlich am Weltmarkt existenten Preisen und unter Berücksichtigung der tatsächlich anfallenden Transportkosten wieder herzustellen", erklärte Schwarzböck.
Mit einer aktiven Exportpolitik, vor allem durch Ausnutzung bestehender Spielräume bei Exporterstattungen, sollten die Marktanteilsverluste der letzten Jahre, insbesondere bei Rindfleisch und Getreide, wieder wettgemacht werden. In beiden Bereichen müsse mit geeigneten Marketingmaßnahmen die Akzeptanz für EU-Erzeugnisse auf Drittlandsmärkten verbessert werden.

Kritik an Doppel Null-Abkommen
"Die im geplanten neuen 'Doppel Null-Abkommen' mit den Beitrittskandidatenländern vorgesehenen weiteren Zollbefreiungen bei Getreide sind in ihrer Wirkung gleichzusetzen mit einer Vorwegnahme des Beitrittes im Agrarbereich. Da in diesen Ländern vor einem Beitritt die zentralen Instrumente der Gemeinsamen Marktordnung, insbesondere die Intervention zur Absicherung eines Mindestpreisniveaus nicht existieren, sind dadurch erhebliche Marktstörungen vor allem in angrenzenden EU-Ländern unvermeidlich", kritisierte Schwarzböck. Die bäuerliche Interessenvertretung lehne diese geplanten Maßnahmen daher strikt ab.
Wie unangemessen und unverhältnismäßig diese Vorwegöffnung im Agrarsektor ist, werde bei einem Vergleich mit Maßnahmen der EU in anderen Bereichen deutlich. Bei stickstoffhältigen Düngemitteln habe die EU in den letzten Jahren mehrmals Antidumpingzölle auf Lieferungen aus Ostländern eingeführt mit dem Ziel, die EU-Erzeuger vor wettbewerbsverzerrenden Lieferungen zu schützen. Für die Landwirte habe dies steigende Stickstoffdüngemittelpreise und somit höhere Produktionskosten zur Folge, gleichzeitig würden sie zusätzlichem Wettbewerb- und Einkommensdruck unterworfen. "Die Interessenvertretung fordert die EU-Kommission daher auf, ihren Entscheidungen eine gesamthafte Sichtweise unter Bedachtnahme auf Wechselwirkungen zu Grunde zu legen und von unverhältnismäßigen und für einen Berufszweig besonders nachteiligen Maßnahmen wie der Ausweitung der Doppel Null-Abkommen Abstand zu nehmen", unterstrich Schwarzböck.

 
Resolution der Vollversammlung
Die Vollversammlung der NÖ Landwirtschaftskammer beschloss eine Resolution, die von Kammerdirektor Gottfried Holzer vorgetragen wurde und in der unter anderem die Forderung erneuert wurde, "die im Regierungsübereinkommen festgeschriebene Absenkung der Steuerbelastung für Agrardiesel auf Heizölniveau zum 01.01.2003 mittels eines in Deutschland bereits bewährten Rückvergütungs- Modells umzusetzen und damit in diesem Bereich Wettbewerbsgleichheit herzustellen".

Praxisfremde Verschärfung von Umweltnormen abgelehnt
Die österreichische Land- und Forstwirtschaft sehe sich mit immer unüberschaubareren und strengeren Umweltauflagen konfrontiert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit zunehmend beeinträchtigen, heißt es in der Resolution weiter. Die Vollversammlung lehne daher neue belastende Umweltnormen wie etwa die Regelung von Ammoniak-Emissionen aus landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben auf Grund des Immissionsschutzgesetzes-Luft sowie praxisfremde Verschärfungen des Aktionsprogramms zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, insbesondere hinsichtlich der Düngung von Hanglagen, schärfstens ab. Die Vorschriften der NÖ Verordnung über den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen seien hinsichtlich Anbindehaltung und physischer Eingriffe auf die gemäß Art. 15a B-VG vereinbarten Mindeststandards zurückzuführen. Soweit erforderlich, sei die Art. 15a-Vereinbarung an geänderte haltungstechnische Gegebenheiten anzupassen.
Bevor in Österreich einzelne Regionen zu gentechnikfreien Zonen erklärt werden, müssten die damit verbundenen überaus komplexen gesundheitlichen, technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen geklärt werden. Bis dahin sollte die Bundesregierung in der EU für eine Verlängerung jenes Moratoriums eintreten, auf Grund dessen die Zulassung neuer Genehmigungen für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen ausgesetzt wurde.
Bezüglich der Natura 2000-Gebietsfestlegung wiederholte die Vollversammlung ihre Forderung nach Zurücknahme der Gebietsaußengrenzen auf das absolute Mindestmaß und erwartete einen raschen Regierungsbeschluss, damit eine Korrektur der ursprünglichen Meldung ermöglicht wird. Die Grundeigentümer und die gesetzliche Interessenvertretung seien zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Erstellung von Managementplänen mit einzubeziehen. Für die Finanzierung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes oder entschädigungspflichtiger Maßnahmen seien zusätzliche Mittel auf nationaler und EU-Ebene bereitzustellen, heißt es in der Resolution, die einstimmig beschlossen wurde.