Neues aus Europa der Woche vom 16. 07. bis 22. 07. 2002

   
Achatz: Enorme Betrugsanfälligkeit des EU-Agrarsystems
Weiteres Argument für Renationalisierung des Agrarwesens
Wien (fpd) - Die extrem widersprüchliche Debatte um die von Kommissar Fischler präsentierte Agrarreform offenbart die chaotischen Verhältnisse in der EU-Agrarpolitik. Am Beispiel des einzigen "vergemeinschafteten" Bereichs der Union zeige sich hier auch besonders deutlich die Fragwürdigkeit und Hilflosigkeit der zentralistischen Verwaltung politischer Agenden, so die freiheitliche Agrar- und Konsumentensprecherin Anna E. Achatz am Freitag (19. 07.).
Die Vergemeinschaftung der Landwirtschaftsagenden habe den Bauern und Konsumenten kaum Vorteile gebracht, es zeige sich immer mehr, daß gerade in diesem Bereich eine zentrale Lenkung wenig Effizienz besitze.
Auch die enorme Betrugsanfälligkeit des Fördersystems sei ein weiteres Argument für eine schrittweise Renationalisierung der Agraragenden: "Trotz eines enormen Beamtenapparats gelingt es Brüssel nicht, der Betrügereien auch nur annähernd Herr zu werden! Über 230 Millionen Euro wurden 2001 veruntreut, wobei diese Summe nur die Spitze des Eisbergs darstellt - die Dunkelziffer liegt wohl um ein vielfaches höher", kritisierte Achatz.
Auch die nunmehr zur Diskussion stehende Agrarreform beurteilt die freiheitliche Parlamentarierin nach wie vor kritisch: Statt sinkender Direktbeihilfen soll laut Fischler mehr Geld in die Entwicklung des ländlichen Raums gepumpt werden; die entsprechenden Vorschläge bleiben aber vage und unscharf. "Sicher ist bloß, daß die Bauern weniger bekommen werden, unklar was mit den eingesparten Geldern wirklich geschehen wird".
Fischlers Überlegungen zur Pauschalierung der Förderungen seien laut Achatz absolut inakzeptabel: "Die geplanten allgemeinen Kürzungen treffen die österreichische Landwirtschaft ins Mark. Die vorgeschlagene Lösung sei bereits als "Morgengabe" für die osteuropäischen Beitrittskandidaten, beispielsweise die kleinstrukturierte Landwirtschaft Polens maßgeschneidert: Ein von den geplanten Kürzungen ausgenommener Freibetrag von 5.000 Euro sei für dortige Verhältnisse viel Geld, in Anbetracht der hohen Betriebsmittel-, Lohn- und Lebenskosten in Österreich aber keineswegs ausreichend. Auch hier würde die heimische Landwirtschaft, die unter einer Osterweiterung ohnehin schon schwer zu leiden hätte, unverhältnismäßig belastet.
"Trotz der völlig unausgegorenen Reformüberlegungen in diesem entscheidenden Bereich und völliger Uneinigkeit innerhalb der EU wird dennoch stur am Erweiterungsfahrplan festgehalten", gibt Achatz zu bedenken.
Angesichts der enormen, sündteuren, betrugsanfälligen und ineffizienten Bürokratie, der offensichtlichen Planlosigkeit der EU in Agrarfragen und des stetigen Preisverfalls für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist die freiheitliche Forderung nach Renationalisierung der Agraragenden aktueller denn je: Einem gemeinsamen europäischen Markt sollte nationale Förderung nach regionalen Kriterien durch die einzelnen Staaten bei gleichzeitiger Kürzung der Zahlungen nach Brüssel gegenüberstehen, so die freiheitliche Agrar- und Konsumentensprecherin Achatz abschließend.

 
Jungbauern: Fischler will die Jungbauern von ihrer Zukunft entkoppeln
Agrarreform würde viele junge Hofübernehmer aus ihrem Beruf treiben
Wien (aiz) - Die Österreichische Jungbauernschaft ist enttäuscht von den vorgelegten Reformmaßnahmen zur EU- Agrarpolitik der Europäischen Kommission, so eine Aussendung. "Die Jungbauern als Zukunftsträger der österreichischen Landwirtschaft fordern ein bestimmtes Maß an wirtschaftlicher Planbarkeit ein. Diesen Grundsatz sehen wir massiv gefährdet", meint Peter Gumpinger, Obmann der Österreichischen Jungbauernschaft am Freitag (19. 07.).
"Österreich ist in Europa führend in ökosozialer und umweltgerechter Produktion von Lebensmitteln und das sollte auch so beibehalten werden. Eine zeitliche Degression der Ausgleichszahlungen würde einen Einkommensverlust von rund 20% für die nächsten Jahre bedeuten und den wirtschaftlichen Ruin vieler Voll- und Nebenerwerbsbetriebe in Österreich nach sich ziehen", so Gumpinger, Vollerwerbsjunglandwirt aus Altschwendt im Innviertel.

Entkoppelung führt zu Abschaffung der Zahlungen
Die Österreichische Jungbauernschaft spricht sich gegen eine 5%ige Absenkung des Getreide-Interventionspreises aus, weil es absolut keinen Bedarf dafür gebe. Selbst die von der Kommission kürzlich vorgelegte Marktanalyse erachte keine derartigen Maßnahmen für notwendig. Die größten Bedenken äußert Gumpinger in Zusammenhang mit der geplanten Entkoppelung der Marktordnungszahlungen von der Produktion. "Die in der Landwirtschaft verbleibenden Jungbauern in Österreich stellen den Anspruch auf Produktion und Betriebswachstum. Eine Entkoppelung der Marktprämien von der Produktion führt langfristig in einen gesellschaftspolitischen Argumentationsnotstand und zur sicheren Abschaffung der Zahlungen und damit zur Gefährdung der bäuerlichen Familienbetriebe."

Keine weiteren finanziellen Einbußen akzeptierbar
Die Österreichische Jungbauernschaft wolle sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass es keine Einsparungen im Bereich der bäuerlichen Einkommen gibt, bevor nicht alternative Finanzierungsvorschläge präsentiert werden. "Solange die Kommission keine konkreten Vorschläge zum Ausgleich der vorgesehenen Einkommenskürzung vorlegt, ist jede degressive Kürzung der bäuerlichen Einkommen auf das schärfste abzulehnen. Andere Berufsgruppen in Europa gehen auf die Straße, wenn ihnen zu geringe Lohn- und Gehaltsabschlüsse angeboten werden oder ihr Berufsstand insgesamt in Frage gestellt wird und wir wehren uns gegen die Vorschläge der Kommission. Die Österreichische Jungbauernschaft wird keine weiteren finanziellen Einbußen mehr hinnehmen", meinte Gumpinger abschließend.

 
Kommission nimmt neue Etikettierungsvorschriften für Koffein und Chinin an
Brüssel (eu-comm) - Verbrauchern, die koffein- oder chininhaltige Getränke und Lebensmittel meiden, werden die neuen Etikettierungsvorschriften zugute kommen, welche die Kommission am Donnerstag (18. 07.) angenommen hat. Zwar ist der mäßige Genuss beider Stoffe für die meisten Verbraucher gesundheitlich unbedenklich, bei einigen können diese Stoffe jedoch selbst in sehr geringen Mengen unerwünschte Wirkungen hervorrufen.
Nach den neuen Vorschriften werden die Verbraucher auf den Gehalt an diesen Stoffen aufmerksam gemacht und, bei Koffein, darauf hingewiesen, wenn der Gehalt eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet.
Chinin, das in einigen Erfrischungsgetränken (wie Tonic) als Aromastoff verwendet wird, sollte von Personen gemieden werden, die unter bestimmten Stoffwechselstörungen oder an einer Überempfindlichkeit gegen diesen Stoff leiden. Ein hoher Koffeingenuss kann, vor allem bei Kindern, zu vorübergehenden Verhaltensänderungen führen und ist außerdem in der Schwangerschaft nicht empfehlenswert.
Nach geltendem Recht müssen Aromastoffe nicht zwingend extra auf der Zutatenliste angegeben werden. Daher kann es vorkommen, dass Koffein oder Chinin als Aromastoffe nicht aufgeführt werden. Selbst wenn Koffein als Zutat genannt wird, gibt es derzeit keine Vorschrift, der zufolge ein besonders hoher Koffeingehalt anzugeben wäre. Mit den neuen Vorschriften wird dieser Mangel behoben; die verschiedenen voneinander abweichenden einzelstaatlichen Vorschriften, die zurzeit für diese Stoffe in der Europäischen Union gelten, werden harmonisiert, und damit wird der innergemeinschaftliche Handel mit den betreffenden Erzeugnissen erleichtert.
Die neuen Vorschriften gelten für Getränke, die mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter enthalten. Normale Cola-Getränke fallen nicht darunter, da ihr Koffeingehalt geringer ist. Ebenso wenig sind Getränke auf Tee- oder Kaffee-Basis betroffen, solange aus der Bezeichnung auf dem Etikett klar hervorgeht, dass das Getränk aus Tee oder Kaffee hergestellt worden ist. Indem der Hinweis „Hoher Koffeingehalt" und dessen Menge im gleichen Blickfeld angegeben werden wie der Produktname, werden die Verbraucher auf unerwartet hohe Koffeingehalte in bestimmten Erfrischungsgetränken, insbesondere in den meisten so genannten „Energydrinks", aufmerksam gemacht.
Die neuen Vorschriften dürften bis zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.

 
EU-Kommission fordert Wirtschaft zum Abschluss von Umweltschutzvereinbarungen auf
Brüssel (eu-comm) - Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über Umweltvereinbarungen auf Gemeinschaftsebene verabschiedet. Darin wird erläutert, wie sich der Rahmen, den die Kommission in ihrem vor kurzem aufgestellten Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds" gesteckt hat, auf Umweltvereinbarungen anwenden lässt.
„Die Umwelt ist ein Bereich, in dem Selbstregulierung und Koregulierung als Ergänzung der uns bereits zur Verfügung stehenden Instrumente sehr nützlich sein können," erklärte Umweltkommissarin Margot Wallström und fuhr fort: „Umweltvereinbarungen mit der Wirtschaft können als Teil unseres politischen Instrumentariums zweifellos eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen. Sie können antizipatorische Maßnahmen der Industrie fördern und bieten maßgeschneiderte Lösungen, mit denen sich rascher ein Nutzen für die Umwelt erzielen lässt. Umweltvereinbarungen können die herkömmlichen Vorschriften ergänzen, so dass wir nicht die Absicht haben, die Umweltrechtsvorschriften en gros zu ersetzen." „Die Kommission möchte die Wirtschaft dazu bewegen, auf Gemeinschaftsebene Umweltvereinbarungen einzugehen, nicht zuletzt in den Bereichen, in denen die Institutionen noch keine Rechtsvorschriften erlassen haben oder die Kommission noch keine entsprechende Absicht bekundet hat. Nachhaltige Entwicklung fordert von den Interessenvertretern Aktion statt Reaktion," erklärte Kommissarin Wallström abschließend.

Was sind „Umweltvereinbarungen" und warum sollten sie benutzt werden?
„Umweltvereinbarungen" sind in der Regel Selbstverpflichtungen der Wirtschaft oder von Unternehmen, durch die die Verschmutzung verringert oder sonstige Umweltziele erreicht werden sollen. Damit können Interessenvertreter mit besonderer, einschlägiger Erfahrung rasch und flexibel auf Umweltprobleme reagieren. Solche Vereinbarungen dürften antizipatorische Maßnahmen der Wirtschaft fördern und können kostengünstige Lösungen bieten, mit denen sich Umweltziele rascher verwirklichen lassen.

Inhalt der Mitteilung
Die heutige Mitteilung soll Umweltvereinbarungen auf Gemeinschaftsebene fördern, gleichzeitig aber das Initiativrecht der Kommission und das Kontrollrecht des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt lassen.
Umweltvereinbarungen können einen ganz unterschiedlichen Ursprung haben. Erstens können sie auf spontanen Entscheidungen beruhen, welche Interessenvertretern auf den verschiedensten Gebieten treffen, auf denen die Kommission noch keine Rechtsvorschrift vorgeschlagen oder angekündigt hat.
Die Kommission ermutigt die Interessenvertreter, durch solche Vereinbarungen antizipatorisch vorzugehen. Zweitens können sie eine Reaktion von Interessenvertretern auf die Ankündigung einer Rechtsvorschrift durch die Kommission sein. Drittens können sie von der Kommission in die Wege geleitet worden sein. In der Mitteilung sind die Beurteilungskriterien und Verfahrensvorschriften für die Umweltvereinbarungen erläutert, die zum Teil vom Ursprung der Initiative abhängen.
Entsprechend dem Aktionsplan der Kommission vom Juni 2002 „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds"(1) wird in der Mitteilung die Möglichkeit vorgeschlagen, auf Gemeinschaftsebene eingegangene Umweltvereinbarungen im Rahmen der Selbstregulierung oder Koregulierung anzuerkennen.
Bei der Selbstregulierung lässt sich eine Vereinbarung im Rahmen eines Briefwechsels oder durch eine Empfehlung der Kommission anerkennen. Die Empfehlung könnte dabei durch eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt werden, die u.a. eine angemessene Überwachungsregelung enthielte. Nach diesem Muster wurde bereits in der Vergangenheit verfahren, als die Kommission beschloss, die Verpflichtungen der europäischen, koreanischen und japanischen Automobilhersteller zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Pkw anzuerkennen.
Bei der Koregulierung werden Umweltvereinbarungen in einer verbindlicheren und formelleren Form in einem Rechtsakt verankert. Die Mitgesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat) legen die wesentlichen Punkte fest vor allem das Umweltziel, das bis zu einem bestimmten Termin erreicht werden muss, sowie die Überwachungsvorschriften, während die Wirtschaftsbeteiligten sich verpflichten, die Modalitäten im Rahmen einer Umweltvereinbarung durchzuführen.
„Die Kommission begrüßt spontane Vereinbarungen, bei denen die Wirtschaft die Initiative ergreift," bekräftigte Kommissarin Wallström. „In vielen Fällen braucht die Gemeinschaft bei diesen Vereinbarungen nicht tätig zu werden. Wenn wir jedoch die Absicht bekundet haben, eine Rechtsvorschrift zu erlassen, müssen wir sicherstellen, dass die Mitgesetzgeber Gelegenheit haben, zu der von der Kommission durchgeführten Prüfung einer Umweltvereinbarung Stellung zu nehmen."

 
Telearbeit-Abkommen für Leitl ein Meilenstein in der Europäischen Sozialpartnerschaft
Umsetzung des Rahmenabkommens erfolgt zukunftsweisend: erstmals autonom durch nationale Sozialpartner und nicht durch EU-Richtlinie
Wien (pwk) - Mit der Unterzeichnung des Europäischen Rahmenabkommens zur Telearbeit am Dienstag (16. 07.) in Brüssel, haben die europäischen Sozialpartnerverbände UEAPME, UNICE, CEEP und EGB einen historischen Schritt gesetzt. Das seit September 2001 verhandelte Abkommen ist das erste, durch das sich die Sozialpartner zur autonomen Umsetzung verpflichten.
Die Kommission wurde erstmals nicht um die Vorlage eines europäischen Gesetzesvorschlags ersucht, wie dies bei früheren Sozialpartnerabkommen wie zB zum Elternurlaub oder zur Teilzeitarbeit der Fall war. "Die europäischen Sozialpartner haben das Abkommen in wechselseitiger Abstimmung zustande gebracht und damit Innovationskraft und Lösungskompetenz bewiesen, da sie mit der Wahl dieses Instruments erstmals die volle Palette der ihnen durch den EU-Vertrag zur Verfügung gestellten Instrumente ausgeschöpft haben", freut sich WKÖ- und Eurochambres-Präsident Christoph Leitl über das Zustandekommen des Abkommens. Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßte dieses Abkommen ausdrücklich bereits bei der Generalversammlung der UEAPME im April dieses Jahres. Die Umsetzung soll innerhalb von drei Jahren gemäß den nationalen Gepflogenheiten erfolgen.
"Das Abkommen, in dem es vor allem um die Gleichbehandlung von Teleworkern und vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb geht, wahrt die nötige Flexibilität, womit vermieden wird, ein relativ neues Gebiet wie die Telearbeit zu Tode zu regulieren", so Leitl. Entscheidend sei, dass Beginn und Ende der Aufnahme von Telearbeit des gegenseitigen Einvernehmens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedürfen. Behandelt werden in dem Abkommen außerdem die Bereiche Datenschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Weiterbildung von Telearbeitern.
"Durch ein entsprechendes follow-up auf nationaler Ebene muss sichergestellt werden, dass das Instrument eines rechtlich nicht verbindlichen Abkommens auch in Zukunft sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv bleibt", merkt Leitl an. "Die nationale Umsetzung innerhalb der nächsten drei Jahre wird ebenfalls eng sozialpartnerschaftlich durchgeführt werden und dabei auch Österreichs Industrie voll miteinbeziehen." Die Wirtschaftskammer Österreich erachtet diese Art flexibler Abkommen auf europäischer Ebene als zukunftsweisend und spricht sich auch für eine Ausweitung dieser Instrumente auf andere Politikbereiche im EU-Vertrag im Rahmen des Konvents aus.

 
EGB-Präsident Verzetnitsch begrüßt Abkommen zur Telearbeit
Nun geht es um rasche Umsetzung mittels Kollektivverträgen
Brüssel (ögb) - Anlässlich der Unterzeichnung des Europäischen Rahmenabkommens zur Telearbeit am Dienstag (16. 07.) in Brüssel durch EGB, UNICE/UEAPME und CEEP in Anwesenheit von EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou, betonte EGB- und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch die Wichtigkeit dieses Übereinkommens, da Telearbeit ein zunehmend bedeutender Faktor in der Arbeitswelt ist.
Bereits im Jahre 2010, so Schätzungen, könnten mehr als 17 Millionen TelearbeiterInnen in der Europäischen Union tätig sein. Verzetnitsch begrüßte die Unterzeichnung dieses Abkommens und geht davon aus, dass seine nationale Umsetzung in Staaten in erster Linie über Kollektivverträge zügig und in umfassender Form erfolgt.
Bei den Bestimmungen handelt es sich ausdrücklich um Mindeststandards, die nicht zum Anlass genommen werden dürfen, allfällige günstigere Vorschriften für die ArbeitnehmerInnen zu verhindern oder zu verschlechtern. Darüber hinaus wird die Freiwilligkeit von Telearbeit betont und den Beschäftigten grundsätzlich ein Rückkehrrecht auf einen konventionellen Arbeitsplatz zugestanden. Die diesbezüglichen Modalitäten sollen von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern und/oder durch kollektive Regelungen festgelegt werden. "Die Vereinbarkeit regelt die Arbeitsbedingungen und verwirklicht mit den Prinzipien der 'Freiwilligkeit' und der 'Nichtdiskriminierung' zwei zentrale Gewerkschaftsanliegen. Das Abkommen selbst ist innerhalb von drei Jahren in den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen", betonte Verzetnitsch. Das Abkommen zielt darauf ab, die Telearbeit so zu entwickeln, dass es zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Privatleben kommt und soziales Dumping verhindert wird. Im Abkommen selbst wird festgehalten, dass die Arbeitgeber den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen zu wahren haben und die TelearbeiterInnen den gleichen Zugang zur Aus- und Weiterbildung wie vergleichbare ArbeitnehmerInnen im gleichen Unternehmen haben.
Der heutigen Unterzeichnung des Europäischen Rahmenabkommens zur Telearbeit gingen Verhandlungen der Europäischen Sozialpartner voran, bei denen man sich über die Arbeitsbedingungen für die Tele-ArbeitnehmerInnen einigen und die seit Oktober 2001 laufenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) einerseits und UNICE/UEAPME und CEEP andererseits erfolgreich abschließen konnte.

Europäischer Kollektivvertrag
Von den Verhandlungspartnern wurde die historische Dimension des Abkommens betont, da erstmals eine Sozialpartnervereinbarung nicht durch eine EU-Richtlinie verwirklicht wird, sondern die Mitgliedsverbände sich um eine eigenständige nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten bemühen. Dies soll in erster Linie mittels Kollektivverträgen geschehen, was dem Charakter eines ersten europäischen Kollektivvertrags auf branchen- und länderübergreifender Ebene entsprechen würde. "Um dieses Abkommen zu einem Erfolgsmodell der Europäischen Sozialpartnerschaft zu machen, ist eine sorgfältige Umsetzung in den einzelnen Staaten und eine diesbezügliche Evaluierung notwendig. Der EGB konnte dabei die Einsetzung einer "ad-hoc-Gruppe" durchsetzen, die unter dem Dach des Ausschusses für Sozialen Dialog angesiedelt wird, an die von den nationalen Organisationen über den Stand der Umsetzung zu berichten ist", sagte der EGB-/ÖGB-Präsident.
"Das Abkommen ist als großer Erfolg für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Sozialpartner zu werten. Die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften konnten durchgesetzt werden. Nun geht es darum, dass die Umsetzung des Abkommens in erster Linie per Kollektivvertrag rasch erfolgt", stellte EGB-/ÖGB-Präsident Verzetnitsch abschließend fest.

 
Mehr Qualität für Europa durch neue Maschinenrichtlinie
Freiwillige Zertifizierungssysteme steht nichts mehr im Wege
Brüssel (evp-pd) - "Durch meinen Änderungsantrag zur Maschinenrichtlinie wurden endlich unabhängige Drittzertifizierer aufgewertet. Somit können auch freiwillig entwickelte Zertifizierungs- und Kennzeichnungssysteme von Verbraucherorganisationen, Herstellern oder anderen Branchenteilnehmern zur Qualitätssicherung beitragen und in einem wettbewerbsorientierten Markt standhalten. Dies ist ein nützliches Mittel, um das Vertrauen der Verbraucher in Produkte zu stärken", so der Europa-Abgeordnete und Präsident des Europäischen Wirtschaftsbundes Dr. Paul Rübig.
Rübig begrüßte insbesondere die Stärkung des Verbraucherschutzes. Eine entscheidende Vorraussetzung dafür seien unabhängige Qualitätssicherungssysteme von den Herstellern, um die Bürger vor Gefährdungen durch unsichere Produkte zu schützen. Zudem tragen die unabhängigen Zertifizierungen als Wettbewerbsfaktor zur Gewährleistung höchster Qualitätsstandards in Europa bei. "Sie ermöglichen es dem mündigen Bürger anhand objektiver Testergebnisse zwischen verschiedenen Produkten auszuwählen," so Rübig erfreut.
Der hohe Qualitätsstandard europäischer Produkte auf dem Weltmarkt, der gerade auch durch altbekannte individuelle Gütesiegel gestärkt wird, müsse unbedingt gefördert werden. "Diesen Wettbewerbsvorteil sollten wir uns als Europäer weiter sichern", fordert der ÖVP-Europaabgeordnete. Mit der jetzigen Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Maschinenrichtlinie würde die Stärkung der europäischen Drittzertifizierer weiter vorangetrieben, eine Entwicklung, die von der Kommission selbst bereits 1999 im Rahmen der Telekommunikations-endgeräterichtlinie eingeleitet wurde. "Der Weg ist vorgezeigt - nun müssen weitere Schritte, nicht nur des Europäischen Parlaments, sondern auch von Seiten der Kommission folgen, um qualitätsfördernde Gütezeichen im Binnenmarkt und darüber hinaus zu stärken," so Rübig abschliessend.