Politik der Woche vom 23. 07. bis 29. 07. 2002

   
Thema Kinderbetreuung – Rauch-Kallat: Soll steuerlich absetzbar werden
Wien (övp-pd) - "Kinderbetreuung ist Sache der Gemeinden. Meist kennt man einander, weiß um die Erfordernisse, kennt genau die Zeiten, zu denen Kinder betreut werden müssen, kann also Praxis orientiert vorgehen", stellte ÖVP-Generalsekretärin Dr. Maria Rauch-Kallat am Samstag (27. 07.) fest. "Ich wünsche mir in jeder Gemeinde einen zuständigen Familienreferenten oder einen Bürgermeister, der dieses Problem zu seinem Anliegen macht." Es handle sich dabei keineswegs um ein Randthema, ganz im Gegenteil: "Die Zufriedenheit der Bürger hängt davon ab, wie junge Eltern Beruf und Familienpflichten vereinbaren können".

Im Rahmen einer Steuerreform
In der Frage der steuerlichen Absatzbarkeit will sich Rauch-Kallat auch von der Kritik der Opposition, die lediglich eine Maßnahme für Wohlhabende sieht, nicht abbringen lassen - wenn nicht im Rahmen der bevorstehenden Steuerreform, dann unbedingt bei nächster Möglichkeit. Bereits im Frühjahr hatte die Familiensprecherin der ÖVP, Ridi Steibl, als Summe dafür 727 Euro pro Jahr genannt.

Rauch-Kallat weist SPÖ Kritik zurück
Die Kritik von SPÖ-Vorsitzendem Alfred Gusenbauer, in Österreich fehlten immer noch 100.000 Kinderbetreuungsplätze, weist Rauch-Kallat entschieden zurück: Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gebe es bundesweit ausreichend, woran es mangle, sei die notwendige Flexibilität, sprich dann offen zu halten, wenn es Mütter bzw. Väter brauchen.

Tagesmütter am Bauernhof
Der einzige Bedarf, den Rauch-Kallat sieht, liege bei den ganz Kleinen unter drei Jahren: "Und da halte ich Tagesmütter bzw. Kindergruppen für geeigneter. Im Ländlichen Bereich funktioniert das sehr gut", berichtet die VP-Politikerin von Aktionen wie "Tagesmutter am Bauernhof", wobei diese Frauen selbstverständlich sozialversichert sein müssen.

Kolportierte Zahlen verzerren Bild
Den Grund für immer wieder kolportierte Zahlen angeblich fehlender Betreuungsplätze sieht Rauch-Kallat auch darin, dass viele Eltern ihre Kinder gleich bei zwei bis drei Kindergärten anmelden und auf die Warteliste setzen lassen - "damit es bei einem sicher klappt. Dadurch werden aber die gemeldeten Zahlen des Bedarfs viel zu hoch. Die Eltern sollten sich auf zwei Anmeldungen beschränken und das auch gleich bekannt geben", schlägt sie vor. Dann könnte der echte Bedarf ermittelt werden.

Kreativität von Gemeinden
"Was ich von den Gemeinden erwarte ist Kreativität. Man kann Kindergärten mit Tagesmüttern kombinieren, die von der Gemeinde angestellt werden. Es gibt so viele Möglichkeiten, man muss nur wollen und darüber reden". Ein echtes Problem sieht Rauch-Kallat in einer leistbaren Sommerbetreuung - doch auch diese sei im ländlichen Raum mit ein bisschen gutem Willen zu organisieren. "Wirklich schwierig wird es dabei in der Großstadt. Wien ist nach wie vor für Vollzahler zu teuer", erneuert Rauch-Kallat die Kritik der ÖVP.

 
Thema Kinderbetreuung – Prammer: Steuerliche Absetzbarkeit ist Irrweg
Wien (sk) - Von einem "Irrweg" sprach am Samstag (26. 07.) SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer als Reaktion auf die von ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat bestätigte ÖVP-Forderung nach einer möglichen steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung. "Mit diesen Steuergeschenken für Wohlhabende wird nur vom dringend nötigen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen abgelenkt", so Prammer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Die ÖVP-Generalsekretärin sei weiters "am Holzweg", wenn sie den Bedarf an Betreuungsplätzen anzweifle. Die Zahl der cirka 100.000 fehlenden Plätze sei nicht aufgrund der Anmeldungen ermittelt worden, sondern aufgrund der Daten der vorigen Volkszählung berechnet. Das "ständige Verneinen der Notwendigkeit des Ausbaus der Betreuungsplätze" hält Prammer für eine "pure Kopf-in-den-Sand-steck-Mentalität, die an den tatsächlichen frauen- und familienpolitischen Erfordernissen vorbeigeht, dafür aber dem angestammten Klientel der Volkpartei - nämlich den Besserverdienenden - nützt".
Bester Beweis für den Bedarf an Betreuungsplätzen ist für Prammer auch die Tatsache, dass junge Eltern ihre Kinder "eben weil zu wenig Plätze vorhanden sind" in mehreren Betreuungseinrichtungen anmelden, so Prammer abschließend.

 
Thema Kinderbetreuung – Petrovic: Steuerlicher Absetzbarkeit ernsthaft prüfen
Gipfel von Sozial- und Steuerexperten soll über Verbesserung der Kinderbetreuung nachdenken
Wien (grüne) - "Eine Entscheidung über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbtreuung sollte nicht aus der Hüfte geschossen erfolgen. Die Grünen schlagen daher einen Gipfel mit Steuerrechts- und SozialexperterInnen vor, in denen einerseits flexiblere Formen der Kinderbetreuung, aber auch steuerliche Möglichkeit ernsthaft geprüft werden", so Madeleine Petrovic, stv. Klubobfrau der Grünen am Samstag (26. 07.).
Klar sei nämlich, daß jede Förderung der Kinderbetreuung über die Steuer jenen mehr nützt, die ein höheres Einkommen haben. Insofern wirke sich eine derartige Maßnahme nach oben umverteilend aus. Allerdings sei zu berücksichtigen, daß es immer mehr Eltern, vor allem Frauen, in Berufen gibt, denen mit den herkömmlichen Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht gedient ist. Für Menschen etwa in Medien-, Kunst- und Kulturberufen ist eine Kindergartenöffnungszeit bis 17 Uhr nicht ausreichend. Deren Arbeit endet nämlich spät in der Nacht. "Das wird kaum eine Kinderbetreuungseinrichtung leisten können, daher müssen steuerliche Möglichkeiten geprüft werden", so Petrovic.

 
LH Sausgruber: Vorarlberg verstärkt Mittel für Gemeindeförderung
Zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Gemeindefinanzen – mehr als zwei Millionen Euro zusätzlich
Bregenz (vlk) – In Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Gemeindeverband hat das Land Vorarlberg eine Reihe von Verbesserungen für die Gemeinden vereinbart. "Diese Maßnahmen zur Stärkung der Gemeindefinanzen sollen die Kommunen bei der Bewältigung ihrer wichtigen Aufgaben unterstützen", betont Landeshauptmann Herbert Sausgruber.
Geplant sind unter anderem die Ausweitung des Strukturfonds, sowie die Erhöhung des Personalkostenersatzes für die Kinderbetreuung. Die zusätzlichen Förderungen aus Landesmitteln und Bedarfszuweisungen betragen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro.
Der 1997 eingerichtete Strukturfonds sieht eine Förderung finanzschwächerer Gemeinden für Infrastrukturmaßnahmen vor. Allein in den letzten drei Jahren erhielten 54 Gemeinden aus diesem Förderinstrument Finanzmittel in Höhe von knapp 4,6 Millionen Euro. Auf Initiative von Landeshauptmann Sausgruber hin werden die Förderungen wie folgt erhöht: - die Obergrenze der Förderung wird von 145.000 Euro auf 200.000 Euro für ein einzelnes Projekt, - der Mindest-Fördersatz für Projektkosten bis 600.000 Euro wird von 10 auf 15 Prozent und - die Strukturfondsfördersätze werden ebenfalls um 50 Prozent angehoben.
Diese Verbesserungen gelten für alle Projekte, für die die erstmalige Förderungszusage nach dem 1. Jänner 2002 gegeben wurde bzw. wird. Landeshauptmann Sausgruber erwartet sich mit dieser Maßnahme einen Anstieg des jährlichen Fördervolumens von derzeit 1,5 Millionen Euro auf 2,2 Millionen Euro".

Kinderbetreuung: Land erhöht Personalkostenersatz
Das Land Vorarlberg gewährt im Kindergartenbereich den Gemeinden aus Landesmitteln einen Beitrag von 47,5 Prozent zu den Personalkosten. Im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf im Bereich der Kinderbetreuung, insbesondere der Schülertagesbetreuung, wurde nun mit dem Gemeindeverband vereinbart, dass ab 2003 die Personalkostenförderung des Landes sowohl für Kindergärten als auch die sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen generell auf 50 Prozent angehoben wird. "Dies bringt für die Gemeinden insgesamt eine Entlastung von rund 770.000 Euro jährlich", führt dazu Landeshauptmann Sausgruber aus.

 
76% der Bevölkerung halten Modernisierungen an Universitäten für notwendig
Nach Beschluss des neuen Universitätsgesetzes im Bundesrat beginnt Implementierungsprozess an den Universitäten. Gehrer präsentiert Sommerplakat zur Universitätsreform: Moderne Uni - Beste Zukunftschancen - Die Uni-Reform bringt's
Wien (bmuk) - Nach einer jüngst erstellten Studie des Instituts Fessel GFK halten mehr als drei Viertel der Bevölkerung (76%) Modernisierungen an den Universitäten für notwendig. Noch höher wird der Reformbedarf unter den Betroffenen eingeschätzt. Nach den Zielen der Universitätsreform gefragt, erwarten sich die Österreicherinnen und Österreicher mehr Eigenständigkeit für die Universitäten (62%), ihre Öffnung für Wirtschaft und Gesellschaft (59%) und Leistungskontrollen für das Lehrpersonal (58%).
Am Donnerstag (25. 07.) wurde mit der Behandlung im Bundesrat der parlamentarische Prozess des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) abgeschlossen. Mit dem UG 2002 werden Rahmenbedingungen geschaffen, die es Österreichs Universitäten ermöglichen, im europäischen und weltweiten wissenschaftlichen Wettbewerb zu bestehen und für Studierende und Wissenschafter eine attraktive Lehr- und Forschungsstätte zu sein. "Das neue Universitätsgesetz bringt den Universitäten moderne Leitungsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten und mehr Handlungsspielraum zur Eigengestaltung bei gesicherter Finanzierung durch den Staat", erklärt Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Diese Ansicht teilt auch die Mehrheit der Bevölkerung. Laut der jüngsten Studie sind 52% der Überzeugung, dass die Ziele der Universitätsreform durch das Universitätsgesetz 2002 erreicht werden.
Die Bedeutung der österreichischen Reform wird auch international anerkannt. So schrieb die Süddeutsche Zeitung am 9. Juli 2002: "Neidvoll blicken deutsche Reformer nach Österreich, wo ein neues Gesetz die Hochschulen in die Freiheit entlässt." Bei der jüngsten Plenarsitzung des ASEA Uninet, einem Verbund asiatischer und europäischer Universitäten, in Trient herrschte großes Interesse an den österreichischen Reformvorhaben. "Mit unserem Reformmodell für die Universitäten übernehmen wir eine Vorreiterrolle in Europa. Die Chancen, dass diese Reform ein gefragter Exportartikel in ganz Europa wird, stehen sehr gut", freut sich Gehrer und dankt allen, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgewirkt haben. "Mit der Methode der offenen Planung wurde in mehr als 1.350 Stunden unter maximaler Transparenz mit allen, die sich für dieses Thema interessieren, diskutiert, deren Vorschläge gesammelt und in die Entwürfe eingearbeitet."
"Nach der intensiven Phase der Gesetzwerdung gehen wir nun in die wichtige Phase der Umsetzung", so Gehrer weiter. Das UG 2002 tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft. Bis 30. November 2002 wird sich an jeder Universität ein so genannter Gründungs-konvent konstituieren, der die Implementierung des Gesetzes durchführt. Auf Vorschlag des Gründungskonvents wird bis zum Ende des Sommersemesters 2003 (30. Juni 2003) der Rektor vom Unirat gewählt. Spätestens am 31. Dezember 2003 soll die Implementierung an allen österreichischen Universitäten abgeschlossen sein.
Mit dem Sommerplakat unter dem Motto "Die Uni-Reform bringt's" will Gehrer auf die Bedeutung der größten Universitätsreform seit 153 Jahren aufmerksam machen und den Nutzen für Lehrende und Studierende aufzeigen: "Mit dem Universitätsgesetz 2002 wird den österreichischen Universitäten jener Handlungsspielraum gegeben, der für die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Qualität in Forschung und Lehre im internationalen Wettbewerb notwendig ist. So sichern wir für die Zukunft Moderne Uni und beste Zukunftschancen", so Gehrer abschließend. Die Plakate werden im August an allen Universitätsstandorten affichiert.

 
Finanzamts-Affäre Innsbruck: Rasche und umfassende Aufklärung gewährleistet
Minister Grasser "bestürzt" - Neuorganisation soll Amtsmissbrauch verhindern
Wien (bmf) - Als "Katastrophe" für die Reputation und das Image der Finanzverwaltung in Österreich bezeichnete Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag (26. 07.) die Vorkommnisse rund um die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes Innsbruck. Man habe aber seitens des Ministeriums in enger Kooperation mit den Justizbehörden maßgeblich zur Aufdeckung der kriminellen Machenschaften beigetragen, betonte Grasser.
Eine Anfang Juni im Auftrag des Ministers gebildete sechsköpfige Untersuchungskommission des BMF unter Leitung von Bundessteuerinspektor Hermann Madlberger hat in den vergangenen Wochen gemeinsam mit Unterstützung durch etwa 20 Spezialisten der PAST (Prüfungsabteilung Strafsachen) Wien und der GBP (Großbetriebsprüfung) Wien die Vorfälle in Tirol untersucht.
Bis zum 11. Juli wurden 260 der mehr als 2000 in den Verdachtszeitraum fallenden Prüfungsfälle einer internen Nachkontrolle unterzogen. Auf Grund der Ergebnisse in mehr als 100 Steuerfällen erstattete die Finanzverwaltung Strafanzeige, in deren Folge am 18. Juli im Auftrag des Landesgerichtes für Strafsachen Innsbruck 13 Hausdurchsuchungen durchgeführt und insgesamt acht Inhaftierungen vorgenommen wurden.
Gleichzeitig enthob die Leitung des Finanzamtes Innsbruck zwölf Beamte - darunter einen Abteilungsleiter und sieben Gruppenleiter-Stellvertreter - ihrer Funktionen, eine gesamte Gruppe der Betriebsprüfung wurde aufgelöst. Zwei weitere Bedienstete, darunter der Vorstand des FA Innsbruck, treten vorzeitig in den Ruhestand.
Im Auftrag der Justiz wird eine inhaltliche Wiederholungsprüfung der beanstandeten 108 Steuerakte durch etwa 60 Prüfer aus dem gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Die Ergebnisse sollen spätestens Ende Oktober vorliegen. Aus der genauen Aufarbeitung der verdächtigen Steuerakte sollen die Lehren für die Zukunft gezogen werden: Grasser hat nach Gesprächen mit allen Präsidenten der Finanzlandesdirektionen (FLD) bereits organisatorische Reformen und die Einrichtung eines bundesländerübergreifend wirksamen Büros für innere Angelegenheiten mit weitreichenden Kontroll- und Überprüfungskompetenzen veranlasst, um eine Wiederholung derartiger Vorkommnisse auszuschließen.
Grasser: "Die FLD-Präsidenten haben mir versichert, dass eine derartige Situation, wie wir sie jetzt vorfinden, ein höchst bedauerlicher Einzelfall ist." Die bestehenden Kontrollmechanismen hätten im Finanzamt Innsbruck nicht wirksam werden können, weil das Korruptionsgeflecht über mehrere hierarchische Ebenen gewuchert sei und dadurch die herkömmlichen Überwachungssysteme außer Kraft gesetzt habe. Die mutmaßlich in ein kriminelles Netzwerk verstrickten Personen müssten nun damit rechnen, mit voller Kompromisslosigkeit für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies sei nicht nur im Interesse der Wiederherstellung des bekannt guten Rufes der österreichischen Finanzverwaltung notwendig; geradezu unausweichlich sei ein hartes Durchgreifen im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen all jener 15.000 Finanzbediensteten, die ordnungsgemäß ihren Aufgaben nachkommen würden und nun aufgrund der Verfehlungen einiger weniger in ihrem Ansehen massiv geschädigt worden seien. "Die zwölf verdächtigten Prüfer sind weniger als ein Promille der rund 15.000 Gesamtbeschäftigten der Finanz- und Zollverwaltung", gab der Minister zu bedenken. An die betroffenen Unternehmer appellierte Grasser, aktiv an der Aufklärung dieser Angelegenheit mitzuwirken: Eine Selbstanzeige könne eventuell Straffreiheit, jedenfalls aber Strafminderung bedeuten.
Die nunmehr aufgedeckten Zustände würden laut Grasser die Notwendigkeit der bereits eingeleiteten Reformen der Finanzverwaltung in der Aufbau- und Ablauforganisation auf traurige Weise bestätigen. So würden aus 80 Finanzämtern 43 Wirtschaftsräume gebildet, was mit einer Angebotsverbesserung in den Finanzämtern und einer Neustrukturierung der bestehenden Finanzlandesdirektion einher ginge. Die Schaffung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) biete dem Steuerzahler erstmals die Möglichkeit, gegen Steuerbescheide bei einer weisungsfreien Behörde Berufung einzulegen. Im Finanzministerium selbst sei man beim notwendigen organisatorischen Wandel mit gutem Beispiel voran gegangen und habe eine gesamte Sektion, vier Gruppen, 21 Abteilungen und 29 Referate eingespart. Grasser: "All diese Maßnahmen - von der Aufwertung der Finanzämter, und der Einrichtung des UFS über die damit einhergehende Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie bis hin zum elektronischen Akt - gewährleisten einen Modernisierungsschub und eine deutliche Effizienzsteigerung in der Finanzverwaltung, die sich für den Bürger und Steuerzahler in verbessertem Service und geringeren Kosten bezahlt macht."
Die bedauerlichen Vorkommnisse würden aber auch zeigen, dass es in Österreich ein neues Dienstrecht mit mehr Flexibilität geben müsse. Grasser: "In einer leistungsorientierten Wettbewerbsgesellschaft sind Relikte wie die Pragmatisierung nicht mehr zeitgemäß. Ich trete ein für ein umfassendes Arbeitsrecht in Österreich, das gleichermaßen für Arbeiter, Angestellte und öffentlich Bedienstete Gültigkeit hat. Damit einher geht die Abschaffung der Pragmatisierung und eine Harmonisierung der Pensionsrechte."

 
Besserer Zugang zu deutschen Pflanzenschutzmitteln für österreichische Bauern
Produkte aus Deutschland nun jenen aus Österreich gesetzlich gleichgestellt
Wien (bmlfuw) - Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zugelassen sind, gelten nun auch in Österreich als zugelassen. Sie müssen original verpackt und - einschließlich der Gebrauchsanweisung - in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Das ermöglicht das neue Agrarrechtsänderungsgesetz, das seit 20. Juli in Kraft ist. Ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel, die in Österreich verbotene Wirkstoffe enthalten. Sie können auch weiterhin hier nicht auf den Markt kommen.
Österreich behält sich weiterhin vor, einzelne Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln aus Gesundheits- oder Umweltgründen generell zu verbieten. Auch Produkten aus Deutschland, die diese Wirkstoffe enthalten, bleibt damit der Zugang zum österreichischen Markt verwehrt.
Gemäß dem neuen Agrarrechtsänderungsgesetz müssen Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Staat mit ähnlich hohem Schutzniveau in Verkehr sind, in Österreich kein eigenes Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Landwirtschaftsministerium schätzt man, dass damit zusätzlich rund 700 in Deutschland zugelassene Präparate in Österreich auf den Markt kommen können. Durch die größere Vielfalt können auch positive Effekte für die Umwelt erzielt werden.
Der eingeschlagene Weg Österreichs, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu entbürokratisieren, wird damit fortgesetzt. Die neue Regelung findet auf jene EU-Länder Anwendung, die seit mindestens zwei Jahren in einer innerösterreichischen Gleichstellungsverordnung angeführt sind. Dies ist bis dato nur für Deutschland der Fall. Daneben können aus dem EWR-Raum importierte Produkte einem vereinfachten Verfahren beim Bundesamt für Ernährungssicherheit unterzogen werden, wenn sie mit einem Referenzprodukt identisch sind, also gleiche Formel, gleichen Wirkstoff und eine vergleichbare Zusammensetzung aufweisen.
Durch die vereinfachten und beschleunigten Zulassungsmöglichkeiten ist zu erwarten, dass sich das Angebot an qualitativ hochwertigen Pflanzenschutzmitteln für die heimische Landwirtschaft erhöhen wird. Eine Reihe von Produkten wurde wegen des aufwändigen Zulassungsverfahrens bisher nicht angeboten. Die Neuregelung ist jedenfalls ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer europäischen Zulassungsregelung. Ziel muss sein, analog zum Binnenmarkt auch europaweit geltende Zulassungs- und Registrierungsregeln zu schaffen.

 
Im ÖGB sind 1,421.027 ArbeitnehmerInnen organisiert
Bei der Jugend konnte ein Zuwachs von 6,1 Prozent erzielt werden
Wien (ögb) - Per Stichtag 31. Dezember 2001 waren 1,421.027 ArbeitnehmerInnen in einer der 13 Gewerkschaften des ÖGB als Mitglieder organisiert. Mitgliederzuwächse verzeichneten die Gewerkschaften Druck und Papier (DuP), Handel, Transport, Verkehr (HTV), Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) und die Gewerkschaft Metall-Textil (GMT). "Besonders erfreulich war die Entwicklung bei der Jugend, bei der ein Mitgliederzuwachs von 6,1 Prozent verzeichnet werden konnte. Detaillierte Zahlen werden im Herbst bei Erscheinen des Jahresberichtes vorliegen", so die Leitende Sekretärin im ÖGB, Roswitha Bachner.
Der Mitgliederrückgang hat sich nach dem Jahr 2000 mit Minus 1,6 Prozent gegenüber 1999 nicht nur stabilisiert, sondern verringert. Mit 1,421.027 Mitgliedern im Jahr 2001 hat sich gegenüber 2000 der Mitgliederstand um 21.366 (2000: 22.771) oder 1,5 Prozent reduziert. Dennoch musste die Gewerkschaft Post- und Fernmeldebedienstete (GPF) einen Mitgliederrückgang von 5,9 Prozent hinnehmen, bei der Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE) betrug der Rückgang 2,3 Prozent, bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) 2,2 Prozent. "Das ist zwar nicht erfreulich, aber angesichts des massiven Stellenabbaus im öffentlichen Bereich nicht verwunderlich", so Bachner. Zulegen konnte, nicht nur wegen des Wechsels der Journalisten von der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (KMSfB), die Gewerkschaft Druck und Papier (DuP) mit 9,8 Prozent. Mitgliederzuwächse verzeichneten auch die Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) und die Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV) mit je 0,2 Prozent sowie die Gewerkschaft Metall-Textil (GMT) mit 0,03 Prozent.

ÖGB ist für die Jugend attraktiv
Besonders erfreulich war die Entwicklung bei der Jugend, die um 6,1 Prozent von 48.282 auf 51.243 Mitglieder zulegen konnte. "Die Jugendlichen haben sehr genau die Probleme erkannt, spüren es am eigenen Leib, wie schwer es ist Lehrstellen zu finden und dass es Verschlechterungen im Bildungsbereich gibt. Bachner: "Die Mitgliederentwicklung ist der beste Beweis dafür, dass der ÖGB und seine Gewerkschaften für die Jugend attraktiv sind und dass sie die Vorteile einer Gewerkschaftsvertretung zu schätzen wissen".

 
Thema Spenden – Ferrero-Waldner fordert Absetzmöglichkeit für Entwicklungshilfe-Spenden
Steuerreform muss mehr Steuergerechtigkeit bedeuten, und wer könnte es eher verdienen, steuerlich entlastet zu werden, als der, der sich für die ärmsten Menschen in Entwicklungsländern engagiert?
Wien (bmaa) - Anlässlich der Präsentation einer Studie des IHS zusammen mit Bundesminister Haupt, Prof. Felderer und Kurt Bergmann forderte Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner am Donnerstag (25. 07.) Steuerabsetzmöglichkeiten für Spenden der Entwicklungshilfe. "Es ist nicht verständlich, dass man im österreichischen Steuersystem Spenden für Ameisenforschung oder Tierzahnheilkunde absetzen kann, Spenden für notleidende Menschen in Entwicklungsländern aber nicht" so Ferrero-Waldner.
Die IHS Studie belegt: Österreich ist neben Finnland das einzige EU-Land, in dem es keine Steuerabsetzmöglichkeiten für Spenden der Entwicklungszusammenarbeit gibt. "Diese Situation ist schwer argumentierbar. Sie führt dazu, dass österreichische NGOs beim Wettbewerb um Förderungen aus EU-Geldern massiv benachteiligt sind, da die EU einen wesentlichen Teil der Förderungen in diesen Bereichen an die Voraussetzung bindet, dass NGOs Gelder auch auf dem privaten Spendenmarkt aufbringen" so die Außenministerin.
Weiters macht die Außenministerin auf ein Spezifikum des österreichischen Steuerrechts aufmerksam: Derzeit sind soziale Zuwendungen im Todesfall mit Steuervorteilen bedacht, Spenden jedoch nicht. "Muss man denn erst sterben, bevor soziales Engagement steuerlich belohnt wird?" fragt Ferrero-Waldner.
Auch die Wirtschaft würde enorm von Absetzmöglichkeiten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit profitieren, so Ferrero-Waldner, da eine 1999 erstellte Studie des Institut für Wirtschaftsforschung München belegt, dass in Deutschland mehr als das Doppelte der für Entwicklungszusammenarbeit ausgegebenen Gelder der deutschen Wirtschaft zugute kommen.
In finanzieller Hinsicht belegt die nun erstellte IHS-Studie: nur rund maximal ein Drittel der Spenden würden tatsächlich abgesetzt. Das IHS erwartete daher Steuerausfälle von jährlich EUR 16 Mio. für Entwicklungszusammenarbeit. Innerhalb von 5 Jahren führt der zusätzliche Impuls für Spenden, der von der Absetzmöglichkeit ausgehen würde, dazu, dass die Höhe der zusätzlichen Spendeneinnahmen die Höhe des Steuerausfalls deutlich übersteigen würde.
Eine allfällige Verringerung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit im Gegenzug zur steuerlichen Absetzbarkeit lehnt die Außenministerin ab, da die OECD Steuerausfälle in ihrer Statistik nicht anerkennt. Österreich hat sich bei Europäischen Rat von Barcelona verpflichtet, Entwicklungshilfe-Leistungen von derzeit 0,25 % bis 2006 auf 0,33 % anzuheben.
"Steuerreform muss bedeuten mehr Steuergerechtigkeit, und wer könnte es eher verdienen steuerlich entlastet zu werden, als der, der sich für die ärmsten Menschen in Entwicklungsländern engagiert? Die steuerliche Entlastung von Entwicklungszusammenarbeit hat daher ein zentrales Element der Steuerreform zu sein" fordert Ferrero-Waldner.

 
Thema Spenden – Einem: Mehr Geld für Entwicklungszusammenarbeit - keine Steuergeschenke für Spitzenverdiener!
Wien (sk) - Von der Außenministerin ist zu verlangen, dass sie einerseits für eine entsprechende Dotierung des Ansatzes ihres Budgets für Entwicklungshilfe gegenüber dem Finanzminister kämpft und andererseits dafür dann auch im eigenen Ressort sorgt und nicht, dass sie Vorschläge macht, wie sich besser Verdienende Steuern ersparen, stellte SPÖ-Abgeordneter Caspar Einem am Donnerstag (25. 07.) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest.
"Steuerbegünstigungen für Spenden sind immer hohe Steuerbegünstigungen für Gutverdiener und niedrige Steuerbegünstigungen für die, die wenig verdienen", erläuterte Einem. Das entspreche zwar der bisherigen Linie der Bundesregierung - denen noch Geld weg zu nehmen, die ohnehin nicht gut da stehen (Ambulanzgebühren; Unfallrentenbesteuerung; Streichung der Mitversicherung von EhegattInnen usw.) - gehe aber in die falsche Richtung. "Wir Sozialdemokraten treten für eine progressive Besteuerung - also dafür, dass die, die mehr haben, auch mehr zahlen - und für den Einsatz der so gewonnenen Mittel des Staates für faire Chancen für alle ein. Und da geht es nicht zuletzt um mehr Geld für Entwicklungshilfe!", so Einem wörtlich.

 
Thema Spenden – Lunacek: Absetzmöglichkeit für Entwicklungshilfe-Spenden wäre positiv
Absetzbarkeit darf nicht mit Kürzung staatlicher Zuwendungen gekoppelt werden
Wien (grüne) - "Es ist erfreulich, daß Außenministerin Ferrero-Waldner nun eine langjährige Forderung der Grünen aufgreift und eine Absetzbarkeit von Spenden für Entwicklungszusammenarbeit fordert. Bisher hat aber der Finanzminister diesen Vorstößen stets eine klare Absage erteilt.
Es wäre daher erfreulicher gewesen, wenn die Außenministerin zunächst ernsthafte Verhandlungen mit dem Finanzminister geführt hätte und dann einen tatsächlichen Erfolg dieser Verhandlungen bekanntgegeben hätte. So klingt das Ganze ein bißchen nach billigem Punktesammeln im Sommerloch", so Ulrike Lunacek, außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek.
Wenn es tatsächlich zu dieser Absetzbarkeit kommen sollte, dann darf diese kein Ersatz für staatliche Zuwendungen an Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sein. Vor allem kleinere Organisationen haben nämlich oft große Probleme Spenden aufzutreiben. "Angesichts der Sparwut der Regierung ist zu befürchten, daß aufgrund der ablehnenden Haltung des Finanzministers die Absetzbarkeit mit einer Kürzung der staatlichen Zuwendungen einhergeht. Das könnte das Aus für kleinere Organisationen bedeuten", so Lunacek.

 
Thema Spenden – Leitl: Grundsätzliches Ja zur Absetzbarkeit von Sozial- und Entwicklungshilfespenden
Absolute Priorität hat derzeit aber Sicherung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes: Lohnnebenkostensenkung und Begünstigung nicht entnommener Gewinne
Wien (pwk) - "Der Vorschlag von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner und Sozialminister Herbert Haupt, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Entwicklungszusammenarbeit und im Sozialbereich einzuführen, wird grundsätzlich von der Wirtschaft begrüßt." Für Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, geht dieses Anliegen in die richtige Richtung.
Einerseits biete es einen Anreiz, die ethische Verantwortung der Wirtschaft für notleidende Menschen verstärkt wahrzunehmen: "Nachhaltige Armutsbekämpfung wird nur möglich sein, wenn die Wirtschaft integriert ist."
Andererseits könne man mit diesem Schritt mehr EU-Förderungen in Anspruch nehmen. Denn schließlich sei Österreich laut IHS neben Finnland das einzige EU-Land, in dem es keine Steuerabsetzmöglichkeiten für Entwicklungshilfe-Spenden gibt. Die EU binde aber zugleich einen wesentlichen Teil der Förderungen in diesem Bereich an die Voraussetzung, dass NGOs Gelder auch auf dem privaten Spendenmarkt aufbringen. Und nicht zuletzt biete eine effiziente Entwicklungszusammenarbeit auch volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile, wie Studien für Deutschland und die Schweiz belegen.
Leitl kann sich vorstellen, dass die Absetzbarkeit von Sozial- und Entwicklungshilfespenden in einem der künftigen Schritte auf dem Weg zur Erreichung des 40-%-Steuer- und Abgabenziels verankert wird. Aufgrund der budgetären Engpässe und dringenderer Vorhaben sei eine Umsetzung im kommenden Jahr, so wünschenswert sie auch wäre, derzeit vermutlich aber nicht machbar: "Angesichts der EU-Erweiterung, angesichts von Basel II und geplanter Steuerreform in anderen EU-Staaten hat die Absicherung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich derzeit absolute Priorität. Wenn wir nicht wollen, dass Betriebe und damit Arbeitsplätze von Österreich ins Ausland abwandern, müssen wir 2003 die Lohnnebenkosten senken und nicht entnommene Gewinne steuerlich entdiskriminieren, um die Risikokapitalsituation der heimischen Betriebe zu verbessern."

 
Bieringer: Wir brauchen durchsetzbare Vorschläge für den Bundesrat
Antrittsrede des Bundesrats-Vorsitzenden für das zweite Halbjahr 2002
Wien (övp-pk) - Gemäß den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung wurde der Fraktionsvorsitzende der ÖVP-Bundesräte, Ludwig Bieringer, für das zweite Halbjahr 2002 als erstgereihter Bundesrat des Bundeslandes Salzburg zur Vorsitzführung im Bundesrat berufen. Bieringer hat diesen Vorsitz bereits zum dritten Male inne, was er in seiner Antrittsrede im Plenum des Bundesrates am Donnerstag (25. 07.) "mit großem Dank" betonte.
In dieser Rede führte Bieringer einige Anmerkungen für Reformvorschläge des Bundesrates an: "Ich bin sehr froh darüber, dass das Institut für Föderalismus gemeinsam mit dem Bundesrat am 23. Oktober 2002 im Parlament in Wien eine Veranstaltung, einen sogenannten "workshop", durchführen wird. Hier soll in einer Aussprache über die Möglichkeiten der verbesserten Durchsetzung von Länderinteressen im Bundesrat gesprochen werden. Es sollen dabei keine hochfliegenden und in der politischen Realität nicht umsetzbare Pläne gemacht, sondern in erster Linie durchsetzbare, praktisch verwertbare Vorschläge ausgearbeitet werden", kündigte Bieringer an.
Bei dieser Veranstaltung soll an der Verfassungsrealität angesetzt und nicht über irgend welche allgemein gehaltenen Reformkonzepte diskutiert werden. "Ziel muss es dabei sein, möglichst konkrete Ergebnisse heraus zu arbeiten, die dann in einem Konzept für das weitere Vorgehen abgeschlossen werden können."
Eine klare Absage erteilte der Bundesrats-Vorsitzende jenen Vorschlägen betreffend den Bundesrat, die in letzter Zeit vom steirischen Landesrat Hirschmann und Univ.Prof. Pichler und von niederösterreichischen Landtagspräsidenten Freibauer gekommen sind. Hirschmann und Pichler hatten dabei einen Generallandtag vorgeschlagen, Freibauer wollte - vereinfacht gesagt - die Präsidenten der Landtage als Mitglieder des Bundesrates sehen. Diese Vorschläge hätten sich jedoch bereits erübrigt, so Bieringer.
"Ich bin überzeugt davon, dass wir für den Bundesrat durch die geplante Veranstaltung einen großen Schritt vorwärts machen können, weil sehr viel ohne Verfassungsänderung erreicht werden kann und bitte Sie alle in diesem Sinne um Ihre Mitarbeit. Gehen wir dieses zweite Halbjahr gemeinsam an", schloss Bieringer.