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Neues aus Europa der Woche vom 23. 07.
bis 29. 07. 2002
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OeNB - Währungsunion und Euro erhöhen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit
Europas
Wien (oenb) - Dr. Klaus Liebscher, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, befasste sich bei einem
Vortrag vor der Vienna International Summer University 2002 am 26. Juli d.J., insbesondere mit den monetären
Aspekten der Erweiterung der Europäischen Union.
Die ersten dreieinhalb Jahre der Währungsunion haben - so der Gouverneur - eindrucksvoll bewiesen, dass das
funktionierende Zusammenspiel von Geld- und Fiskalpolitik ein stabiles Fundament darstellt, das den wirtschaftspolitischen
Herausforderungen dieser Periode gut gewachsen war.
Durch die einheitliche Währung wurden die Länder des Euroraums vor nachteiligen innereuropäischen
Wechselkursspannungen bewahrt, denen viele Länder beim Auftreten externer Schocks in der Vergangenheit (z.B.
EWS-Krisen) ausgesetzt waren.
Gouverneur Dr. Liebscher zeigte sich überzeugt, dass die mit Währungsunion und Euro verbundene Vertiefung
der europäischen Integration nicht nur die richtige Antwort auf Internationalisierung und Globalisierung ist,
sondern auch einen Schutz gegen allfällige Entliberalisierungsversuche in Europa darstellt. Dies sei gerade
für kleine, offene Volkswirtschaften wie Österreich aber auch der Erweiterungskandidaten von besonderer
Wichtigkeit.
Die Wirtschaftspolitik habe mit dem Euro die Verantwortung übernommen, die Chancen und Herausforderungen,
die sich für Europa insgesamt ergeben, zu nutzen und anzunehmen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist
weiterhin einzuhalten. Gouverneur Dr. Liebscher: "Jegliche Diskussion um eine Aufweichung des Stabilitäts-
und Wachstumspaktes ist der Glaubwürdigkeit der Währungsunion abträglich und somit schädlich."
Darüber hinaus müsse weiterhin integrations- und strukturpolitische Problemlösungskapazität
bewiesen werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.
Die Währungsunion - so Gouverneur Dr. Liebscher - so zweifellos bereits Vorbote einer politischen Union innerhalb
Europas, zumal die Geschichte Europas zeigt, dass Staatsgebiet und Währungsgebiet in der Regel zusammenfallen.
Aus diesem Grund sei es essentiell, dass nationale Interessen zugunsten einer gemeinsamen Politik in Europa überwunden
und zwischenstaatliche Zusammenarbeit forciert werden.
Die bevorstehende Herausforderung der kommenden Jahre ist die Erweiterung der Europäischen Union. "Dieses
Projekt fügt sich nahtlos in den bisherigen, erfolgreichen europäischen Integrationsweg ein."
Für die monetäre Integration ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen: Mit dem Beitritt zur Europäischen
Union werden die Zentralbanken der Beitrittsländer Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. In
einem zweiten Schritt ist die Teilnahme am Wechselkursmechanismus II (WKM II) vorgesehen und schließlich,
nach Erfüllung der Maastricht-Kriterien und einem Maß an dauerhafter Konvergenz, die Übernahme
des Euro und die Mitgliedschaft in der Währungsunion vorgesehen. Die Teilnahme am WKM II sieht eine Mindestdauer
von zwei Jahren vor, sodass, nach Ansicht von Gouverneur Dr. Liebscher "eine Mitgliedschaft in der Währungsunion
frühestens ab 2007/08 realistisch ist." Ab diesem Zeitpunkt werden die Zentralbanken der Beitrittsländer
auch Teil des Eurosystems.
Neben der nominellen und realwirtschaftlichen Konvergenz, der Entwicklung eines funktionsfähigen Finanzsektors,
der entsprechenden geld- und wechselkurspolitischen Strategie kommt aus monetärer Sicht u.a. vor allem der
Unabhängigkeit der Zentralbank eine wesentliche Bedeutung zu. Hiebei ist es wichtig - so Gouverneur Dr. Liebscher
- "dass, die Zentralbankunabhängigkeit nicht nur formal gewährleistet ist, sondern auch in der Praxis
beachtet wird." Beeinträchtigungen der Zentralbanken bei der Gewährleistung der Preisstabilität
könnten den Beitrittsprozess belasten.
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Fernsehen: Rechte an geistigem Eigentum können grenzüberschreitenden
Empfang von Programmen beschränken
Brüssel (eu-comm) - Viele europäische Bürger würden neben den Fernsehprogrammen
ihres Wohnsitzlandes gerne über Satellit noch ausländische Programme empfangen, aber das ist ihnen nicht
möglich. Technisch gesehen stellt die grenzüberschreitende Ausstrahlung von Programmen über Satellit
kein Problem dar; etwaige Probleme beim Zugang ergeben sich jedoch häufig aus den Schwierigkeiten, die Rechte
der Programmmacher jenseits der Grenze angemessen zu schützen.
Im Gegensatz dazu verursacht die grenzüberschreitende Verbreitung von Programmen über Kabel deutlich
weniger Probleme. Das sind die wesentlichen Schlussfolgerungen eines Berichts, den die Europäische Kommission
angenommen hat. Dieser Bericht befasst sich mit der Anwendung der Richtlinie 93/83/EWG, die es den Urhebern und
Herstellern audiovisueller Werke sowie den Sendeanstalten ermöglicht, uneingeschränkt vom Binnenmarkt
zu profitieren.
Für Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein ist es „ein Kernelement der Dienstleistungsfreiheit und somit des
Binnenmarktes, dass Kunden eine Dienstleistung über die Landesgrenzen hinweg in Anspruch nehmen können,
wenn der Anbieter diese Leistung zu einem vertretbaren Preis erbringen kann. Wir müssten eigentlich allen
Europäern die Gelegenheit bieten, den kulturellen Kontakt zu ihrem Ursprungsland zu halten oder sich für
andere europäische Kulturen und Sprachen zu öffnen; Fernsehsendungen aus anderen Mitgliedstaaten machen
dies möglich".
Der freie Verkehr von Fernsehdienstleistungen ist aber nur möglich, wenn die Interessen der Urheber und Programmmacher
durch ein System geschützt werden, das ihnen eine angemessene Vergütung für die grenzüberschreitende
Verbreitung über Kabel oder Satellit garantiert, und wenn darüber hinaus für die Sendeanstalten
Rechtssicherheit in dieser Hinsicht herrscht.
Der erste Bericht über die Anwendung der Richtlinie wird zu einer Zeit angenommen, in der die Bürger
verstärktes Interesse am Zugang zu Fernsehprogrammen aus anderen Ländern zeigen, weil sie den Kontakt
zu ihrem Ursprungsland halten oder sich für andere europäische Kulturen öffnen wollen.
Nach Informationen, die der Kommission vorliegen, treten noch immer Schwierigkeiten auf, vor allem bei der Ausstrahlung
bestimmter Programme über Satellit: Solange die geistigen Eigentumsrechte an diesen Programmen nicht in geeigneter
Weise geschützt sind, werden die Nutzungsrechte nur für den Mitgliedstaat eingeräumt, in dem das
Sendeunternehmen seinen Sitz hat; folglich bleibt die Ausstrahlung auf diesen Mitgliedstaat begrenzt.
Der Bericht enthält auch einige Überlegungen zur Verbreitung von Programmen über Kabel. So werden
zum Beispiel Möglichkeiten vorgeschlagen, die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zu verbessern.
Ferner wird dargelegt, welche Vorteile dem Binnenmarkt erwachsen würden, wenn eine zentrale Anlaufstelle für
die Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum eingeführt würde.
Der Bericht markiert den Beginn eines Prozesses, in dem intensiv nach Möglichkeiten zur besseren Verbreitung
audiovisueller Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union gesucht wird; dies ist angebracht, da die
Dienstleistungen der Informationsgesellschaft im Leben der Bürger immer wichtiger werden. Der Prozess wird
im Herbst weiter vorangetrieben; dann werden Workshops in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen und
Vertretern der zuständigen nationalen Behörden veranstaltet.
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EVP-ED-Fraktion mit eigenem Büro in den Beitrittsstaaten präsent
Strassburg (evp-pd) - Die Fraktion der Europäischen Volkspartei und europäischer Demokraten
(EVP-ED) im Europäischen Parlament eröffnet in diesen Tagen ein weiteres Außenbüro, das "EVP-ED-Zentrum
für politisch-parlamentarische Aus- und Weiterbildung" in Budapest/Ungarn. Neben den bisherigen Büros
in Berlin, London, Paris, Rom und Madrid ist es das sechste externe Büro der Fraktion.
Der Vorsitzende der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, Hans-Gert Pöttering, erklärte, Zielsetzung
dieses Zentrums sei die Vermittlung von Informationen im Rahmen des Beitrittsprozesses zur Europäischen Union
sowie die Vorbereitung von Kandidaten aus den Beitrittsländern für eine Tätigkeit im Europäischen
Parlament, sei es als Abgeordneter, parlamentarischer Assistent oder Parlamentsmitarbeiter. Das Personal des Zentrums
besteht aus dem Leiter, einem Ausbildungsmanager sowie einem Sekretär.
Pöttering sagte weiter, die EVP-ED-Fraktion trage mit dieser Entscheidung zum einen der zentralen Lage Budapests
Rechnung, aber auch der Tatsache, dass Ungarn unter den Beitrittskandidaten eines derjenigen Länder ist, welches
in der ersten Runde der Osterweiterung die Aufnahme in die Europäische Union finden wird.
Wesentlich unterstützt wird die Einrichtung in Budapest von dem 1995 gegründeten Robert-Schuman-Institut.
Die wesentliche Tätigkeit des Instituts besteht darin, den Ländern Mittel- und Osteuropas eine Hilfestellung
zur Entwicklung der Demokratie und der sie künftig erwartenden Aufgaben als Mitglied der Europäischen
Union zu geben.
Die EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament untermauert mit der Einrichtung des Ausbildungszentrums in Budapest
ihre Bestrebungen, schon frühzeitig mit den Beitrittskandidaten in Kontakt zu treten und Möglichkeiten
eines Austauschs zwischen Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten zu schaffen, um somit das gegenseitige Vertrauen
und das Vertrauen in die Europäische Union der Zukunft zu stärken.
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Einem präsentiert Vorschlag für Vollbeschäftigung in der EU
Einem fordert Aufwertung des europäischen Parlaments
Wien (sk) - "Wenn man in die Bevölkerung hineinhorcht merkt man, dass die EU nicht den
Menschen im Mittelpunkt hat", stellte SPÖ-Europasprecher und EU-Konventsmitglied Caspar Einem am Donnerstag
(25. 07.) im Rahmen einer Pressekonferenz fest. Vielmehr herrsche das Gefühl vor,
dass innerhalb der EU eine ausschließliche Konzentration auf den Binnenmarkt erfolge.
Gerade im Rahmen des EU-Konvents bestünde die Chance, etwas zu verändern und Fragen nach Beschäftigung
und Sozialer Sicherheit zu beantworten. Einem präsentierte deshalb einen umfassenden Vorschlag zum Thema Vollbeschäftigung
in der EU. "Es geht um eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, die für Vollbeschäftigung sorgt
und es geht um eine Finanzpolitik, die dies unterstützt", so Einem. Ein Beispiel könne man sich
dabei an der Zusammenarbeit zwischen der amerikanischen Notenbank und der US-Regierung nehmen.
"Alle, die Arbeiten wollen, sollen eine Chance bekommen, dass sie arbeiten können", bemerkte das
Konventsmitglied. Dabei gehe es nicht nur um die Zahl der Arbeitsplätze, sondern auch um qualitativ hochwertige
Arbeitsplätze. Beim Lissabonner Prozess sei man bereits dazu übergegangen, klare Akzente in den Bereichen
Forschung und Ausbildung zu setzen. "Wir wollen auch, dass Menschen von einem Arbeitsplatz leben können
und nicht zwei, drei oder vier Jobs brauchen", unterstrich Einem. Als negatives Beispiel nannte Einem die
Niederlande, wo ein Großteil der neu geschaffenen Arbeitsstellen auf Teilzeitstellen beschränkt gewesen
sei.
Zur Erreichung dieses Zieles müsse eine gemeinsame makroökonomische Politik stattfinden, die an der Realisierung
des Vollbeschäftigungszieles orientiert sei. Des weiteren sei eine bessere zeitliche und inhaltliche Abstimmung
der "Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft" und der "Leitlinien
der Beschäftigungspolitik" notwendig. Wir schlagen vor, dass das zusammengeführt wird", konstatierte
Einem. Eine "Korrektur des Rahmens" des Stabilitätspaktes müsse ebenso erfolgen. So dürften
etwa Investitionen in die Infrastruktur nicht unter die Drei-Prozent-Hürde fallen.
Bei der Europäischen Zentralbank greife eine "Festlegung auf die Geldwertstabilität" zu kurz.
Vielmehr brauche es eine Neufestlegung auf die Ziele Wachstum, Beschäftigung und Preisstabilität. "Es
geht auch um die Stabilität des Finanzmarktes im Gesamten", unterstrich der SP-Abgeordnete. Die EZB müsse
darauf achten, dass es zu keinen Spekulationen am europäischen Finanzmarkt komme.
Institutionelle Reformen seien ebenso notwendig, um das Vorhaben der Vollbeschäftigung umsetzen zu können.
So brauche es eine Stärkung des europäischen Parlaments als direkte Vertretung der europäischen
Bürger: "Nur wenn die Wähler entscheiden können, kommt eine bürgernahe Politik heraus",
so Einem. Dem europäischen Parlament müsse ermöglicht werden, ein Misstrauensvotum gegen den Präsidenten
der EZB auszusprechen. Auch die EU-Kommission müsse gestärkt werden und die Vorschläge zu den Grundzügen
der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik erarbeiten: "Erstens weil die Kommission die Möglichkeiten
hat, solche Vorschläge auszuarbeiten und zweitens weil die Kommission an die Union und nicht an die Interessen
der Mitgliedsstaaten denkt."
Ebenfalls brauche es eine Stärkung der Europäischen Sozialpartner. "Die EZB muss einen Dialog mit
den Vertretern führen und ihre Standpunkte einfließen lassen". Die EZB müsse stärker
demokratisch legitimiert werden und der ECOFIN "muss politische Verantwortung tragen" und das Inflationsziel
festlegen.
Um die Maßnahmen finanzieren zu können, sei eine eigene Steuergrundlage für die EU notwendig. Nur
so könne eine vernünftige Finanzierung erfolgen, weil bei anderen Finanzierungsmodellen alle Mitgliedsstaaten
dazu tendieren würden "das Geld im eigenen Land zu halten". Abschließend sprach sich Einem
auch für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU aus.
"Die Staaten müssen endlich Kompetenzen abgeben", so Einem. Würde eine Vergemeinschaftung der
Außenpolitik erfolgen, sei dies auch Identitätsstiftend für Europa. "Es gibt viele Bürger,
die gerne stolz darauf wären, wenn Europa etwas zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen würde",
schloss Einem.
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"Edinburgh"-Patent nach Anhörung im Einspruchsverfahren
vor dem Europäischen Patentamt eingeschränkt
Ergebnis der mündlichen Verhandlung zum "Edinburgh"-Patent vom 22. - 24.
Juli in München
München (epa) - Das vieldiskutierte "Edinburgh"-Patent soll in geändertem Umfang
aufrechterhalten werden, aber keine menschlichen bzw. tierischen embryonalen Stammzellen mehr umfassen. Dies hat
die zuständige Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPA) nach einer dreitägigen öffentlichen
Anhörung im Einspruchsverfahren am Mittwoch (24. 07.) entschieden.
Die Einspruchsabteilung vertrat die Auffassung, dass das erteilte Patent sowohl die Erfordernisse des Artikels
83 als auch des Artikels 53 (a) in Verbindung mit der Regel 23d (c) des Europäischen Patentübereinkommens
(EPÜ) nicht ausreichend erfüllt. Nach Artikel 83 ist die Erfindung so vollständig zu beschreiben,
dass ein Experte sie ausführen kann. Regel 23d (c) schliesst die Verwendung von menschlichen Embryonen zu
industriellen oder kommerziellen Zwecken von der Patentierbarkeit aus.
Die Einspruchsabteilung wies auf ihre veröffentlichte Mitteilung vom 14.4.2000 hin, worin bereits ausgeführt
worden war, dass das Klonen von Menschen und Tieren niemals Gegenstand dieses Patents war. Des weiteren war bereits
lange vor Ende der Einspruchsfrist durch eine freiwillige Einschränkung des Patents seitens der Patentinhaberin
die Keimbahnintervention am Menschen vom Patentumfang unmissverständlich ausgeschlossen worden.
Die Einspruchsabteilung betonte, bei ihren Entscheidungen an das EPÜ sowie an das geltende internationale
und europäische Recht, darunter die Biopatentrichtlinie der EU, gebunden zu sein. Dementsprechend sei Grundlage
der heutigen Entscheidung das EPÜ, nicht jedoch nationales Recht, wie zum Beispiel das deutsche Embryonenschutzgesetz.
Im "Edinburgh"-Fall hat sich das im EPÜ verankerte Einspruchsverfahren erneut als wirksames und
transparentes Rechtsmittel zur Überprüfung der vom EPA erteilten Patente erwiesen. Das Ergebnis dieser
Verhandlung kann von den Beteiligten in zweiter Instanz vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten
werden. Die schriftliche Begründung der Entscheidung der Einspruchsabteilung wird in einigen Monaten veröffentlicht
werden.
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Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Grundlage des Friedens
in Europa
SPÖ-Europasprecher Einem zum Auslaufen des EGKS-Vertrages
Wien (sk) - "Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hat die Grundlagen
einer friedlichen Entwicklung dieses zuvor so friedlosen Kontinents gelegt, indem es gelungen ist den zuvor immer
wieder kriegerisch ausgetragenen Wettbewerb der Staaten zu sublimieren, an den grünen Tisch zu verlegen. Die
EGKS hat damit die Grundlagen einer Art der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene geschaffen, die für
diesen Zweck gut war - heute aber weiter entwickelt werden muss. Heute braucht Europa, heute brauchen seine Bürgerinnen
und Bürger nicht mehr den Wettbewerb der Staaten am grünen Tisch, sondern die Solidarität der Staaten
und demokratische Entscheidungen im Europäischen Parlament. Heute geht es um die Schaffung einer Beschäftigungs-
und Sozialunion, um die Verankerung von Grundrechten für alle Menschen in der Union, für klare rechtsstaatliche
Strukturen und Verfahren. Der Konvent zur Zukunft Europas steht damit vor einer großen Herausforderung. Bedenkt
man allerdings die Herausforderungen der Zeit der Gründung der heute ausgelaufenen EGKS 1952, so muss den
Gründern und den Gründerinnen des EGKS Anerkennung gezollt werden. Dem Konvent muss lediglich ein ähnlich
großer Wurf gelingen, ein Projekt, das eine soziale, von den Menschen akzeptierte Union schafft und ebenfalls
fünfzig Jahre überdauert, dann wäre neuerlich Großes gelungen! Ein friedliches Europa, in
dem sich in Geborgenheit leben lässt", erklärte SPÖ-Europasprecher Caspar Einem am Dienstag
(23. 07.) anlässlich des Auslaufens des EGKS-Vertrages nach 50 Jahren.
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Kronberger: Nach Kohle und Stahl EURATOM-Vertrag beenden!
Die Energiezukunft liegt in der Nutzung erneuerbarer Energiequellen
Wien (fpd)- "Der heute (23. 07., Anm.) nach fünfzig Jahren
auslaufende Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) muß ebenfalls
Anlaß sein, ein Ablaufdatum für den im Jahr 1958 in Kraft getretenen und mittlerweile veralteten EURATOM-Vertrag
festzusetzen", fordert der freiheitliche EU-Parlamentarier und Energieexperte Hans Kronberger.
Kronberger: "Das Ziel des EURATOM-Vertrages, wie die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernkraftindustrien,
ist nicht mehr zeitgemäß. Von 15 EU-Mitgliedstaaten halten nur noch drei unabdingbar an der Kernenergie
fest, alle anderen Länder sind schon ausgestiegen oder haben den Ausstieg beschlossen."
Kronberger: "Auch wenn damals der EURATOM-Vertrag von den Vertretern der Atomlobby in weiser Voraussicht auf
unbegrenzte Zeit festgelegt wurde, kann man heute über die Tatsache nicht hinwegsehen, daß die Atomenergie
keine Zukunftsenergie darstellt. Seit Gründung des Euratom-Vertrags 1957 flossen Förderungen in Milliarden
Höhen in die Atomindustrie. Erst im Juni beschloß die EU im Rahmen des Euratom-Forschungsprogramms,
in den nächsten fünf Jahren insgesamt die Summe von 1,23 Milliarden Euro in die Nuklearforschung zu investieren.
Weitere 750 Millionen Euro sollen in die Kernfusion investiert werden, eine umstrittene Nuklear-Technologie, die,
wenn überhaupt, frühestens in 70 Jahren einsetzbar ist."
Kronberger: "Die Nutzung der Atomkraft wird mit noch mehr Förderungen nicht nachhaltiger, daher ist es
jetzt das Gebot der Stunde den EURATOM-Vertrag auslaufen zu lassen und auf eine dezentrale Energieversorgung auf
Basis erneuerbarer Energiequellen zu setzen."
Kronberger: "Der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen ist keine Frage der technologischen Machbarkeit, sondern
eine fairer wettbewerbspolitischer Rahmenbedingungen."
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Beschäftigung in der EU in 2000
15% der weiblichen und 13% der männlichen Beschäftigten in der EU haben befristete
Arbeitsplätze – Mehr als die Hälfte der befristet Beschäftigten ist jünger als 30
Brüssel (eurostat) - Im Jahr 2000 standen in der EU 14,5 % der weiblichen und 12,5 % der männlichen
Beschäftigten in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Befristete Anstellungen waren am häufigsten
in Spanien anzutreffen, wo 34,6 % der weiblichen und 30,7 % der männlichen Beschäftigten einen solchen
Arbeitsplatz innehatten, gefolgt von Portugal (22,7 % der Frauen und 18,4 % der Männer) und Finnland (20,9
% bzw. 14,5 %). In Luxemburg befanden sich dagegen nur 4,4 % der Frauen und 2,7 % der Männer in befristeten
Arbeitsverhältnissen, in Irland waren es 5,9 % bzw. 3,6 %.
Der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit befristeten Arbeitsplätzen war in allen EU-Mitgliedstaaten
höher als der der Männer: Am größten war die Differenz zwischen den Geschlechtern in Finnland
(Frauen: 20,9 %, Männer: 14,5 %), den Niederlanden (17,1 % bzw. 11,3 %) und in Belgien (12,1 % bzw. 6,6 %),
dagegen wiesen Deutschland (13,1 % bzw. 12,5 %) und Österreich (8,4% bzw. 7,6 %) die kleinsten Spannen auf.
Der Anteil der befristet Beschäftigten in der EU nahm zwischen 1992 und 2000 leicht zu: Er stieg durchschnittlich
von 12,2 % auf 14,5 % bei den Frauen und von 9,9 % auf 12,5 % bei den Männern. In drei Ländern Spanien,
Irland und Dänemark kam es jedoch zu einer umgekehrten Entwicklung: Hier nahm 2000 die Zahl der befristeten
Arbeitsverträge bei beiden Geschlechtern ab.
Diese Informationen stammen aus einer Untersuchung2 über befristete Arbeitsverhältnisse in der EU, die
heute von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg, veröffentlicht
wird.
Jüngere Menschen verstärkt in befristeten Arbeitsverhältnissen
Der höchste Anteil befristeter Arbeitsverträge fand sich in der Altersgruppe von 15 bis 19 Jahren,
was teilweise darauf zurückzuführen ist, dass für diese Altersgruppe solche Verträge häufig
im Rahmen der Ausbildung oder der Probezeit abgeschlossen werden: 48 % der weiblichen und 56 % der männlichen
Beschäftigten in dieser Altersgruppe arbeiteten auf befristeter Basis. Am höchsten war der Anteil in
Spanien, wo Frauen aus dieser Altersgruppe zu 83 % einen befristeten Arbeitsvertrag hatten und Männer zu 87
%, in Frankreich mit 78 % bzw. 86 % und in Deutschland mit 78 % und 84 %.
Am geringsten war der Anteil an befristet beschäftigten 15- bis 19-Jährigen im Vereinigten Königreich
mit 16 % bei beiden Geschlechtern, in Dänemark mit 17 % bei den weiblichen Beschäftigten und in Irland
mit 19 % bei den männlichen Beschäftigten.
Der Anteil von Zeitverträgen nahm mit zunehmendem Alter in fast allen Mitgliedstaaten ab, und zwar bei beiden
Geschlechtern. Im EU-Durchschnitt sank er bei den weiblichen Beschäftigten von 48 % in der Altersgruppe unter
20 auf 26 % in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen, auf 10 % bei den 30- bis 49-Jährigen und schließlich
auf 6 % in der Altersgruppe über 50 Jahre. Die entsprechenden Prozentzahlen bei den Männern sind 56 %,
24 %, 8 % und 6 %. Entsprechend waren im Jahr 2000 knapp 54 % der weiblichen und fast 58 % der männlichen
Beschäftigten in befristeten Arbeitsverhältnissen jünger als 30 Jahre.
Unterschiedliche Gründe für befristete Arbeitsplätze in den Mitgliedstaaten
In acht der 14 Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen (keine Daten zu Frankreich), gingen im Jahr
2000 nach eigenen Angaben mehr als ein Drittel der Frauen nur deshalb einer befristeten Beschäftigung nach,
weil sie keine Dauerstellung finden konnten. In zehn Mitgliedstaaten wurde dieser Grund auch von einem Drittel
der Männer angegeben. Der Anteil der Beschäftigten, die dies als Grund angaben, lag bei beiden Geschlechtern
in Belgien, Spanien und Griechenland bei über 70% und in Finnland und Schweden bei über 50%.
In Deutschland, Luxemburg und Österreich (Frauen und Männer) sowie in Dänemark (Männer) lag
der häufigste Grund für eine befristete Anstellung in der Ausbildung, während in Irland als häufigster
Grund angegeben wurde, dass die Betroffenen selbst keine Dauerstellung wünschten.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage eines zeitlich begrenzten Vertrags
(schriftlich oder mündlich). Sie betreffen Personen, die als zeitweilige Vertretung, als Saisonarbeiter oder
bei Beschäftigungsagenturen beschäftigt sind oder sich in der Ausbildung oder einer Probezeit befinden.
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