Neues aus Europa der Woche vom 30. 07. bis 05. 08. 2002

   
Swoboda: Abschaffung der Todesstrafe bedeutender Fortschritt in demokratischer Entwicklung der Türkei
Wien (sk) - Als "bedeutenden Fortschritt in der demokratischen Entwicklung der Türkei" wertet der SPÖ-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Hannes Swoboda, die Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei, auch wenn damit keineswegs alle Stolpersteine der Türkei auf den Weg zur Europäischen Union beseitigt seien.
Gegenüber dem SPÖ-Pressedienst sprach Swoboda von "einem Sieg der demokratischen Kräfte in der Türkei", aber auch von einem Erfolg der Europäischen Union bzw. all jener in der EU, die die Abschaffung der Todesstrafe mit Vehemenz gefordert haben.
Der nunmehrige Beschluss zur Abschaffung der Todesstrafe zeige, dass es mit Beharrlichkeit und Konsequenz möglich sei, die Humanisierung der Nachbarn der EU zu erreichen. Gleichzeitig sei dies aber eine Aufforderung, das Ziel der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe konsequent weiter zu verfolgen, so Swoboda abschließend.

 
Kurzbericht zur Entwicklungen bei Euro-Fälschungen
Frankfurt (ezb) - In den ersten sechs Monaten dieses Jahres (d. h. seit der Inverkehrgabe der Euro-Banknoten und -Münzen) wurden 21 965 gefälschte Euro-Banknoten registriert. Dies entspricht weniger als 7 % der gesamten Fälschungen von Altwährungen, die von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsraums für den gleichen Zeitraum im Jahr 2001 verzeichnet wurden.
Vor diesem Hintergrund nimmt sich das Ausmaß der Euro-Fälschungen bisher sehr gering aus, auch wenn sich die Fälschungsaktivitäten in letzter Zeit etwas verstärkt zu haben scheinen. Eine Aufschlüsselung der Fälschungen nach Ländern wäre nicht zweckmäßig, da nun wesentlich umfangreichere grenzüberschreitende Bewegungen von Banknoten (also auch von Fälschungen) stattfinden als früher.
Sowohl die Euro-Banknoten als auch die Euro-Münzen verfügen über zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die Fälschungsversuche verhindern sollen. Dennoch sollte man sich keinesfalls mit der gegenwärtigen Situation zufrieden geben. Das Eurosystem (d. h. die EZB und die zwölf nationalen Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsraums) überwacht die Entwicklung nach wie vor sehr genau und geht folgendermaßen gegen Fälschungen vor:
Durch die enge Zusammenarbeit des Eurosystems mit den nationalen Polizeibehörden über Europol wird die Aufdeckung von Fälschungsdelikten unterstützt. Darüber hinaus setzt sich das Eurosystem für eine entschiedene Verfolgung all jener Personen ein, die Fälschungen herstellen, diese wissentlich besitzen oder in betrügerischer Absicht verwenden.
Bei der EZB wurde ein Falschgeld-Analysezentrum eingerichtet, das die Analyse aller gefälschten Banknoten nach Qualität, Quantität und geographischer Verbreitung entweder auf nationaler oder auf EU-Ebene koordiniert. Die Analyse gefälschter Münzen wird vom Europäischen Technischen und Wissenschaftlichen Zentrum koordiniert, das von den EU-Mitgliedstaaten bei der französischen Münze in Pessac eingerichtet wurde und von der Europäischen Kommission geleitet wird.
Darüber hinaus pflegt das Falschgeld-Analysezentrum eine gemeinsame Datenbank, in der Informationen aus den Analysen von gefälschten Banknoten und Münzen zusammengefasst werden. Alle für die Falschgeldbekämpfung zuständigen Behörden in der EU greifen auf diese Datenbank zurück. Das Falschgeld-Analysezentrum analysiert und bearbeitet auch die geringen Mengen von Euro-Fälschungen, die außerhalb der EU entdeckt werden.
Die Qualität der gefälschten Euro-Banknoten ist im Allgemeinen eher schlecht. Abgesehen von einigen Ausnahmen (die hauptsächlich 50-Euro-Scheine betreffen) wurden die Fälschungen von Amateuren angefertigt. Da Fälschungen aufgrund ihrer minderen Qualität und des großen öffentlichen Interesses an der neuen Währung schnell entdeckt werden, bleiben sie nicht so lange in Umlauf wie echte Banknoten. Die in den ersten sechs Monaten registrierten 21 965 Banknoten-Fälschungen entsprechen einer durchschnittlichen Anzahl von 121 Fälschungen pro Tag. Legt man die etwa 7,2 Milliarden echten Euro-Banknoten zugrunde, die sich Ende Juni in Umlauf befanden, so entfiel auf 59 Millionen umlaufende echte Banknoten gerade einmal eine Fälschung pro Tag.
Die 50-Euro-Banknote wurde vergleichsweise häufig gefälscht – möglicherweise, weil der 50-Euro-Schein ein beliebter Banknotenwert ist.
Münzen werden noch seltener gefälscht als Banknoten. Bisher wurden nur 68 Münzfälschungen registriert, obwohl hierbei berücksichtigt werden muss, dass die Bürger gefälschte Münzen wegen ihres geringen Werts in der Regel nicht melden, sondern sich dieser anderweitig entledigen.
Die EZB hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Bevölkerung die Informationskampagne des Eurosystems positiv aufgenommen und der neuen Währung Akzeptanz und großes Interesse entgegengebracht hat. Das in den Informationsmaterialien beschriebene Prinzip "Sehen – Fühlen – Kippen" zur Prüfung der Echtheit von Banknoten hat sich als effektive Methode zur Entdeckung von Fälschungen erwiesen. Es ist im Interesse aller Bürger, den Euro auch weiterhin durch ständige Wachsamkeit sowie durch "Sehen – Fühlen – Kippen" vor Fälschungen zu schützen.

 
Binnenmarkt: Immer noch behindern Schranken im freien Dienstleistungsverkehr Unternehmen und Verbraucher
Brüssel (eu-comm) - Zehn Jahre nach der ursprünglich geplanten Vollendung des Binnenmarktes fühlen sich europäische Unternehmen und Verbraucher immer noch benachteiligt, da zwischen der Vision eines wirtschaftlich integrierten Europas und der Wirklichkeit, die sie tagtäglich erleben, eine große Lücke klafft. Dieses Fazit zieht ein Bericht der Europäischen Kommission über die Situation des Binnenmarktes für Dienstleistungen.
Der Bericht listet die Schranken auf, die Unternehmen und Verbrauchern zufolge immer noch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und ein Vorwärtskommen der europäischen Wirtschaft verhindern. Der Kommissionsbericht ist Bestandteil der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor, die die Kommission im Dezember 2000 als Reaktion auf eine Forderung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 verabschiedete (vgl. IP/01/31).
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein bemerkte hierzu: „Das Wirtschaftswachstum hängt im wesentlichen vom Dienstleistungssektor ab. Dienstleistungen machen 70 % des BIP und der Arbeitsplätze aus. Dies bedeutet, dass ganz Europa den Preis für Beschränkungen zahlt, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes stören. Unternehmen und Verbraucher können nicht von einem größeren Angebot an besseren und günstigeren Dienstleistungen profitieren. Und ein Großteil des Beschäftigungspotenzials der Dienstleistungswirtschaft geht verloren. Ich bin fest entschlossen, diese Hemmnisse zu beseitigen und werde die Mitgliedstaaten auffordern, die Kommission dabei zu unterstützen: Wir müssen diesen Kampf gewinnen, wenn wir Europa zum wettbewerbfähigsten Wirtschaftsraum der Welt machen wollen".
Anhand der Auflistung des Berichts und nach weiteren Gesprächen mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, Unternehmen und Verbrauchern wird die Kommission Maßnahmen gegen die in dem Bericht genannten rechtlichen und anderen Hemmnisse ergreifen, wobei erstere soweit wie möglich mittels einer Rahmenrichtlinie, die alle Sektoren abdeckt, angegangen werden.

Die Hemmnisse behindern die gesamte Geschäftstätigkeit
Der Bericht beschreibt Hemmnisse in den unterschiedlichsten Dienstleistungszweigen, wie Unternehmensberatungsdienste, Beschäftigungs-agenturen, Immobilienmakler, Ingenieur-, Bau-, Vertriebs-, Fremdenverkehrs-, Freizeit- und Transportdienstleistungen. Dienstleistungen sind eng miteinander verflochten und werden häufig zusammen mit anderen Dienstleistungen erbracht und genutzt. Dementsprechend lösen Beschränkungen in einem Bereich eine Kettenreaktion aus.
Der Bericht zeigt die Schranken in allen Phasen der Geschäftstätigkeit auf: von der Niederlassung des Unternehmens und dem Einsatz der Inputfaktoren, wie Arbeit, technische Unterstützung durch andere Dienstleister und Ausrüstung, über die Werbung, den Vertrieb bis hin zum Verkauf der Leistung und zur Phase nach der Leistungserbringung.

Der Dienstleistungsverkehr ist stärker betroffen als der Warenhandel
Der Dienstleistungsverkehr ist sehr viel stärker und härter von Behinderungen des Binnenmarktes betroffen als der Warenhandel. Weil viele Dienstleistungen komplex und immateriell sind und auf dem Know-how und der Qualifikation des Dienstleisters basieren, ist die Erbringung von Dienstleistungen häufig sehr viel komplexeren Vorschriften unterworfen, die die gesamte Tätigkeit betreffen. Hinzukommt, dass, während bestimmte Dienstleistungen im Fernabsatz erbracht werden können, für viele andere nach wie vor die ständige oder vorübergehende Anwesenheit des Dienstleisters in dem Mitgliedstaat erforderlich ist, in dem die Leistung erbracht wird. Während im Warenhandel lediglich die Ware als solche exportiert wird, müssen bei der Erbringung von Dienstleistungen häufig der Dienstleister selbst, seine Mitarbeiter, seine Anlagen und sein Material die nationalen Grenzen überqueren.
Behindert wird die grenzüberschreitende Tätigkeit unter anderem durch die Zahl der erforderlichen Genehmigungen, die Schwerfälligkeit und Umständlichkeit der Verfahren, den Ermessensspielraum örtlicher Behörden und die Tatsache, dass die Unternehmen häufig aufgefordert werden, die Auflagen, die sie bereits in ihrem Herkunftsmitgliedstaat erfüllt haben, in den Ländern, in denen sie tätig werden wollen, nochmals zu erfüllen.
Eine ganze Palette von Beschränkungen gibt es bei der Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat, bei der Verwendung von Anlagen und Material des Dienstleisters außerhalb seines Herkunftsmitgliedstaats oder der Nutzung grenzübergreifender unternehmensbezogener Dienstleistungen (wie Buchführung, Versicherung, Werbung usw.). Die grenzüberschreitende Werbung für viele Dienstleistungen wird durch die in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen Rechtsvorschriften über kommerzielle Kommunikation behindert, die von einer strengen Inhaltskontrolle bis zu totalen Werbeverboten für bestimmte Berufe reichen. Bestimmungen über Preisfestsetzungen oder -empfehlungen für bestimmte Dienstleistungen sowie Vorschriften bezüglich der Zahlung und Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder der Berufshaftung und Berufshaftpflichtversicherungen schaffen zusätzliche Schranken.
Darüber hinaus ist es häufig schwierig, genaue Auskünfte zu erhalten über Rechtsvorschriften, zuständige Stellen und die in anderen Mitgliedstaaten einzuhaltenden Verfahren. Das verschärft die Situation zusätzlich. Die Kommission hat vor kurzem das SOLVIT-Netz eingerichtet, das den Unternehmen helfen soll, ihre Rechte im Binnenmarkt zu nutzen (vgl. IP 02/1110).
Die Schranken behindern die gesamte Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen Betriebe und die Verbraucher
Die Schranken bringen für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, erhebliche Kosten mit sich. Ein Dienstleister, der auf einem Markt Fuß fassen will, hat zunächst erhebliche Rechtsberatungskosten zu tragen und muss möglicherweise mit weiteren Aufwendungen rechnen, wenn er gezwungen ist, sein Geschäftsmodell anzupassen. Weil die Unternehmen nicht im gesamten Binnenmarkt dasselbe Geschäftsmodell verwenden können, entgehen ihnen Skalenvorteile.
Auf diese Weise werden Unternehmensressourcen verschwendet, die wiederum bei Investitionen in Innovation und bei der Differenzierung des Dienstleistungsangebots fehlen. Angesichts der Schlüsselrolle, die den Dienstleistungen zufällt, wird hierdurch die Leistung der Gesamtwirtschaft beeinträchtigt. Vor allem die Möglichkeiten der in der Dienstleistungswirtschaft stark vertretenen mittelständischen Unternehmen (KMU), grenzüberschreitend tätig zu werden, werden ernsthaft behindert. Dies beschränkt den Wettbewerb und das Angebot für die Verbraucher und hält die Preise unnötig hoch.

 
EU erhält WTO-Verhandlungsmandat für Kontingentlösung
Kommission soll Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gemeinschaftspräferenz prüfen
Brüssel (aiz) - Der Sonderausschuss Landwirtschaft erteilte am Freitag mit qualifizierter Mehrheit der Kommission das Mandat, mit den WTO-Partnerländern über eine Kontingentlösung im Getreidebereich zu verhandeln. Im Vorfeld hatten die Mitgliedsstaaten unterschiedlich gelagerte Bedenken gegen eine Kontingentlösung.
Frankreich beispielsweise verlangte einen möglichst schnell greifenden Außenschutz gegen zunehmende Getreideimporte aus der Schwarzmeer-Region. Paris lehnte ursprünglich eine Kontingentlösung ab, da langwierige Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation befürchtet wurden.
Die Kommission will nun im Rahmen der WTO als Ersatz für die gemeinschaftliche Getreideeinfuhrregelung ein System von Kontingenten und festen Zöllen aushandeln. Es gehe darum, mit anderen Getreidelieferanten (Argentinien, USA, Australien, Ukraine und Russland) die Kontingentmenge und die entsprechenden Zollsätze auszuhandeln und gleichzeitig die historischen Rechte dieser Länder zu respektieren, so ein Sprecher von Agrarkommissar Franz Fischler. In einer zusätzlichen Erklärung fordern Frankreich, Griechenland und Irland die Kommission auf, weiter "kurzfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gemeinschaftspräferenz" zu prüfen, insbesondere bezüglich der Lieferungen vom Schwarzen Meer.

 

Strukturfonds: EU genehmigt zusätzliche 30 Mio. Euro für an Beitrittsländer angrenzende Regionen
Brüssel (eu-comm) - Michel Barnier, für Regionalpolitik zuständiges Kommissionsmitglied, gab (am Mo., 29. 07., Anm.) die Annahme einer Kommissionsentscheidung zur Bereitstellung von zusätzlichen 30 Millionen Euro für 14 Programme für grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG) bekannt. Diese besondere Unterstützung ermöglicht es den Regionen, die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Bereichen wie Verkehr, Bildung, Unterstützung von KMU und interkulturelle Zusammenarbeit zu fördern.
Michel Barnier, der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar, meinte bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung: "Mit dieser Entscheidung erhöht die Europäische Union die Unterstützung für an Beitrittsländer angrenzende Regionen zur Finanzierung von neuen Projekten im Rahmen von INTERREG. Damit werden diese Regionen in der Lage sein, Problemen im Zusammenhang mit der Erweiterung zu begegnen sowie Chancen wahrzunehmen, zum Beispiel, indem sie KMU bei der Suche nach Partnern und neuen Märkten in benachbarten Regionen unterstützen. Dies wird deutliche Vorteile für die Menschen dieser Regionen auf beiden Seiten der Grenze bringen und zum Erfolg des Erweiterungsprozesses beitragen.

Die zusätzliche Unterstützung wird vierzehn Gebieten zugute kommen

Folgende dreizehn grenzüberschreitende Programme werden unterstützt:

  • Finnland-Estland
  • Deutschland-Polen
  • Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg-Wojewodschaft Zachodniopomorskie (Westpommern)
  • Brandenburg - Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land)
  • Sachsen- Wojewodschaft Dolnoslaskie (Niederschlesien)
  • Deutschland Tschechische Republik
  • Sachsen / Tschechische Republik
  • Bayern / Tschechische Republik
  • Vier österreichische Programme mit der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn und Slowenien
  • Italien-Slowenien
  • Zwei griechische Programme mit Bulgarien und Zypern.
  • Mit eingeschlossen ist auch das Programm zur Förderung der Zusammenarbeit im Ostseeraum.

An Beitrittsländer angrenzende Regionen: ein neuer Schwerpunkt
Durch die in Einvernahme mit allen betreffenden Regionen vorbereitete Entscheidung wird den vierzehn Programmen der neue Schwerpunkt „Besondere Unterstützung für an Beitrittsländer angrenzende Regionen" hinzugefügt. Die Maßnahmen könnten Projekte in folgenden Bereichen umfassen: Ausbau der Verkehrsverbindungen, Unterstützung von KMU, die durch die Erweiterung besonders stark in Mitleidenschaft gezogen werden, Förderung von Bildungsmaßnahmen und interkultureller Zusammenarbeit, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Integration von anderen Sprach- und Kulturgruppen.
Die zusätzliche Finanzierung wird innerhalb der bereits festgelegten Verwaltungsstrukturen der betreffenden vierzehn INTERREG-Programme verwaltet, und die Verwendung der 30 Millionen Euro einer besonderen Kontrolle unterzogen.

Hintergrund
Mit ihrem Beschluss zur Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments haben das Europäische Parlament und der Rat im Dezember 2001 bestimmt, dass 30 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen zu festigen. Diese Maßnahmen tragen der "Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen" vom 25. Juli 2001 Rechnung.