Vermischtes und Internet
der Woche vom 30. 07. bis 05. 08. 2002

   
HP zieht Drohung gegen Sicherheitsexperten zurück
DMCA wird nicht gegen Forschungsergebnisse eingesetzt
Palo Alto (pte) - Hewlett-Packard wird Sicherheitsexperten, die Schwachstellen in HP-Software aufdecken, nicht unter dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verfolgen. Wie der US-Dienst Cnet berichtet, hat der Konzern seine Drohung von dieser Woche gegen die Gruppe SnoSoft in einem entsprechenden Statement zurückgezogen. SnoSoft begrüßte in einer kurzen Erklärung den Entschluss von HP, die Drohung mit dem DMCA zurückzuziehen.
"Wir sagen ausdrücklich, dass wir den DMCA nicht dazu verwenden werden, um Forschung oder den Informationsfluss, der unseren Kunden nutzt und die Sicherheit ihrer Systeme verbessert, abzuwürgen", heißt es in der Erklärung von HP. HP Vice President Kent Ferson hatte SnoSoft in einem Brief gewarnt, dass die Veröffentlichung einer Sicherheitslücke in dem Betriebssystem Tru64 Unix mit bis zu fünf Jahren Haft und 500.000 Dollar Geldstrafe belegt werden kann. Die Drohung gegen die Gruppe SnoSoft in dieser Woche hatte einen Aufschrei unter der Entwicklergemeinschaft hervorgerufen.
Der DMCA wurde ursprünglich geschaffen, um die Urheberrechte bei digitalem Content zu schützen. Das Gesetz stellt das Schreiben und Verbreiten von Programmen zur Umgehung von Kopierschutz unter Strafe. Allerdings ist das Gesetz soweit gefasst, dass es auch auf andere Software angewendet werden könnte.

 
Mit Copyright-Gesetz gegen Veröffentlichung von Sicherheitslücken
HP droht Sicherheits-Experten mit Haft und Geldstrafen
Palo Alto (pte) - Wie der US-Dienst Cnet berichtet, will HP Sicherheitsspezialisten aufgrund des umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Veröffentlichung von Sicherheitslücken verbieten. In einem Brief warnte HP-Vice President Kent Ferson die Mitglieder der Gruppe SnoSoft, dass sie bei der Veröffentlichung einer Sicherheitslücke im Unix-Betriebssystem Tru64 mit Geldstrafen bis zu 500.000 Dollar und Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren belegt werden könnten.
Es ist der erste Versuch, mithilfe des DCMA gegen die Veröffentlichung von Sicherheitslücken vorzugehen. Ausgelöst wurde die Drohung durch einen Link zu einem Programm, den ein Mitglied der Gruppe mit dem Decknamen "Phase" auf der Mailingliste Bugtraq veröffentlicht hatte. Das Programm räumt dem Benutzer volle Administratoren-Rechte auf einem Tru64 Unix-System ein. Phase hatte das Programm, das von SnoSoft entwickelt worden ist, ohne Absprache mit der Gruppe veröffentlicht.
Nach Ansicht von Freson, verantwortlich für HPs Unix-Systeme, fällt dieses Programm unter den DMCA. Er forderte die Gruppe auf, den Link zu den "Exploit" umgehend von der Mailingliste zu entfernen. Sollte SnoSoft der Aufforderung nicht nachkommen, werde dies als Beweis für die böswillige Absicht der Gruppe gewertet, so Ferson in seinem Brief. Zusätzlich behalte sich HP das Recht vor, SnoSoft auf Schadensersatz zu klagen, sollte der angeführte Buffer-Overflow bei einem Angriff verwendet werden. Allerdings ist der Fehler, der mit dem Angriff ausgenutzt wird, auch HP schon längere Zeit bekannt.
Wenn HP den Fall weiterverfolgt, könnte das Unternehmen damit einen Präzedenzfall schaffen. Der DMCA wurde ursprünglich zum Schutz des Urheberrechts geschaffen. Das Gesetz stellt die Verbreitung von Computerprogrammen zur Umgehung des Kopierschutzes unter Strafe. Allerdings ist das Gesetzt so weit gefasst, dass der DMCA auch hier zum Einsatz kommen könnte.

 
Beschwerdebriefe aus der Pharaonenzeit online
Deutsche Ägyptologen stellen Ostraka-Texte ins Internet
München (pte) - Forscher vom Institut für Ägyptologie der Ludwig-Maximilians-Universität München haben Verwaltungstexte, Beschwerdebriefe von Bauarbeitern und eine langwierige Korrespondenz über die Verpflegung in der Pharaonenzeit ins Internet gestellt. Unter der Projektleitung von Günter Burkard wurde ein Teil der in der Arbeitersiedlung Deir el Medine nahe dem Tal der Könige in Ägypten gefundenen 10.000 beschriebenen Tonschwerben, so genannte Ostraka, unter http://www.lmu.de/dem-online ins Netz gestellt.
Die Tonschwerben stammen aus der Ramessidenzeit von etwa 1290 bis 1070 vor Christus. Das Online-Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.
"Bisher wurden und werden solche Texte, wenn überhaupt, nur konventionell im Druck veröffentlicht", erklärte Burkard. Eine optimalere Präsentation mit Farbfotos, ausführlichen Beschreibungen und umfangreichen weiteren Recherchemöglichkeiten wäre anders als online nicht möglich gewesen, ergänzte der Projektleiter. Der Schatz der Deir-el-Medina-Ostraka wird neben Wissenschaftlern der LMU auch von Forschern der Universität Leiden, Niederlande, bearbeitet.
Die Deir-el-Medina-Schriftstücke gelten als nichtliterarische Texte. Sie sind in einer einfachen, von den Hieroglyphen abgeleiteten Gebrauchssprache geschrieben und betreffen den Alltag in der Arbeitersiedlung. Die Schriften werden für die Wissenschaft insofern wertvoll, das sie einen Einblick in das Leben der alten Ägypter jenseits der Tempel und des Pharaonenhofes geben. "Diese nichtliterarischen Ostraka sind unentbehrliches Quellenmaterial für ganz unterschiedliche Untersuchungen", sagte Burkard. "Dazu gehören etwa Arbeiten zum Rechtswesen, zur Wirtschaftsgeschichte, Demographie und Zeitgeschichte allgemein, aber auch lexikographische und grammatikalische Studien."
Das laut eigenen Angaben weltweit einmalige Projekt umfasst zu jedem Text eine oder mehrere farbige Digitalfotografien, eine detaillierte Beschreibung mit Übersetzung, eine hieroglyphische Transliteration, phonetische Transkription sowie eine grammatikalische Wort-für-Wort-Analyse und umfangreiche Recherchemöglichkeiten. Bisher wurden die 135 so genannten "Qurna"-Ostraka vollständig bearbeitet und online veröffentlicht. Die etwa 320 bis 350 Berlin"-Ostraka sollen bis Ende 2004 sukzessive folgen. Trotz sorgfältiger Aufbewahrung sind die Ostraka aber sehr gefährdet. Der Zustand der Schriftstücke hat sich in den vergangenen Jahrzehnten teilweise dramatisch verschlechtert. Manche der Ostraka sind mittlerweile sogar vollkommen unleserlich.

 
KommAustria gibt Startschuss für Regional-TV
Favoriten erhalten TV-Lizenzen für Wien, Linz und Salzburg
Wien (pte) - Die Medienbehörde KommAustria hat am Dienstag (30. 07.) die drei regionalen Sendelizenzen für terrestrisches Fernsehen in Wien, Linz und Salzburg wie erwartet an die drei Favoriten Puls City TV, LT 1 und Salzburg TV vergeben. Für alle drei wurde von der jeweiligen Landesregierung eine Empfehlung abgegeben, Puls City TV hatte sogar eine zweite aus Niederösterreich.
Während in der Hauptstadt das urbane TV-Projekt "Puls" die ersten Gehversuche unternimmt, können die beiden Ballungsraumsender in Linz und Salzburg bereits auf eine Ausstrahlung via Kabel verweisen. Der Bescheid der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann dagegen beim Bundeskommunikationssenat (BKS) berufen werden.
In Wien darf künftig Puls City TV auf dem bisher vom ORF verwendeten Kanal 34 über Hausantenne senden. Die Behörde gab dem TV-Projekt gegenüber dem Mitbewerber smart.city.tv den Vorzug, weil "in stärkerem Ausmaß eine Ergänzung zu den bereits verbreiteten TV-Programmen" zu erwarten ist. Das Konzept weise eine umfassende Eigengestaltung und starken lokalen Bezug auf. Es sei aber auch ein "deutlich kommerzielles Programm", so Behördenleiter Hans Peter Lehofer.
In Salzburg und Linz war die Entscheidung für Salzburg TV bzw. LT 1 für die Medienbehörde wesentlich eindeutiger. Keiner der Mitbewerber konnte den im Privat-TV-Gesetz vorgesehenen Nachweis der "fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen" liefern, wobei es zumeist am Finanzierungsplan scheiterte. Dies trifft vor allem auf das TV-Projekt Ganymedia Network von Florian Novak zu. Das Konzept von "Radio Energy"-Mitbegründer Novak sei ambitioniert", so Lehofer. Eine glaubhafte Finanzierung sei aber nicht in Sicht gewesen. RTR-Geschäftsführer Alfred Grinschgl sieht dies ebenso. Dem Konzept liege ein "nicht mit Herzblut erstellter Businessplan" zugrunde. Novak war in allen drei Ballungsräumen im Rennen. In Salzburg hat sich auch der Verein "Freier Rundfunk Salzburg" für die terrestrische TV-Lizenz beworben. Die Behörde sah hier ebenfalls die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllt.

 
Neuer Gesetzesentwurf für US-Webradios
Kleine Stationen sollen von Gebühr ausgenommen werden
Washington (pte) - Die drei US-Kongressabgeordneten Jay Inslee, Rick Boucher und George Nethercutt haben einen neuen Gesetzesentwurf zur Regelung der Rahmenbestimmungen für Webradios eingebracht. Die neue Initiative sieht vor, dass kleine Webradios von der 0,07-Cent-Gebühr pro Song und pro Hörer ausgenommen werden, berichtet das Branchenportal Cnet.
Im so genannten "Internet Radio Fairness Act" werden Internet-Radios mit einem Jahresumsatz von weniger als sechs Mio. Dollar von der Gebühr befreit. Der Großteil der nicht-kommerziellen Online-Radiostationen könnte unter diesen Voraussetzungen weiter senden.
"Kleinen Webradio-Stationen wird mit der Entscheidung eine zu schwere Last aufgebürdet", erklärt der Abgeordnete zum Repräsentantenhaus und Mitinitiator, Jay Inslee. Er spricht damit die im Juni gefällte Entscheidung des US-Kongresses an, die ab Oktober von Webradios eine Gebühr von 0,07 US-Cent pro Song und pro Hörer verlangt. Die Entscheidung hatte in der Webradio-Community Endzeitstimmung ausgelöst, weil sie das Aus für die überwiegende Mehrheit der Radiostationen im Internet bedeutet hätte. Vielfach wurde kritisiert, durch das Gesetz werde das vielfältige Angebot im Internet zugunsten einiger großer Stationen ausradiert. Die neue Initiative wurde daher von den Vertretern der Webradio-Szene in den USA begrüßt. Die Zukunft des Gesetzesentwurfs ist aber ungewiss. Es ist unwahrscheinlich, dass er noch in diesem Jahr behandelt wird, weil der Kongress nur noch fünf Wochen arbeitet. Das ursprünglich beschlossene Gesetz tritt aber bereits im Oktober in Kraft.