Wien (bmf) - In der außerordentlichen Hauptversammlung wurde am Freitag (04. 07.) der ÖIAG der von der Regierung am 26. Juni konkretisierte Auftrag zur Privatisierung
voestalpine AG nunmehr offiziell übergeben. Die vorgegebenen Ziele sind, dass das Unternehmen eine österreichische
Kernaktionärsstruktur behält, die Einheit des Unternehmens gewahrt bleibt, die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
erhalten und ausgebaut werden und die Entscheidungszentrale in Österreich verbleibt.
Der Verkauf wird über die Börse bzw. über einen Finanzinvestor erfolgen. Ein Verkauf an einen strategischen
Investor stellt jedenfalls keine zulässige Option mehr dar.
Nach der Erteilung des Privatisierungsauftrages in der Hauptversammlung der ÖIAG haben nunmehr die Organe
der ÖIAG die Aufgabe, diesen Auftrag umzusetzen. Die ÖIAG hat dabei wie bisher die Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes
2000 und die heute in der a.o. HV präzisierten Zielvorgaben einzuhalten. Der konkrete Ablauf der Privatisierung
liegt nunmehr in Händen der Organe der ÖIAG. |