Grasser konkretisiert Rahmenbedingungen für die Privatisierung der voestalpine AG  

erstellt am
07. 07. 03

Wien (bmf) - In der außerordentlichen Hauptversammlung wurde am Freitag (04. 07.) der ÖIAG der von der Regierung am 26. Juni konkretisierte Auftrag zur Privatisierung voestalpine AG nunmehr offiziell übergeben. Die vorgegebenen Ziele sind, dass das Unternehmen eine österreichische Kernaktionärsstruktur behält, die Einheit des Unternehmens gewahrt bleibt, die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten erhalten und ausgebaut werden und die Entscheidungszentrale in Österreich verbleibt.

Der Verkauf wird über die Börse bzw. über einen Finanzinvestor erfolgen. Ein Verkauf an einen strategischen Investor stellt jedenfalls keine zulässige Option mehr dar.

Nach der Erteilung des Privatisierungsauftrages in der Hauptversammlung der ÖIAG haben nunmehr die Organe der ÖIAG die Aufgabe, diesen Auftrag umzusetzen. Die ÖIAG hat dabei wie bisher die Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes 2000 und die heute in der a.o. HV präzisierten Zielvorgaben einzuhalten. Der konkrete Ablauf der Privatisierung liegt nunmehr in Händen der Organe der ÖIAG.
     
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