Zeitplan eingehalten, Testphase dauert nun einige Wochen
Wien (bmvit) - "Die Section Control wird in Zukunft nicht flächendeckend, sondern nur in
kritischen Bereichen wie Baustellen, Tunnelanlagen oder an Unfallhäufungspunkten eingesetzt. Wir verstehen
sie als Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht als Verschärfung der Geschwindigkeitskontrollen
auf heimischen Straßen", sagte Verkehrsminister Hubert Gorbach zum Start der Testphase der im Wiener
Kaisermühlentunnel vorbereiteten Tempoüberwachung in Form der "Section Control". "Vorerst
werden vor allem für die Eichung Testfotos geschossen. Erst wenn alle Tests positiv abgeschlossen wurden,
wird mit der 'Scharfphase’ begonnen", erklärte ASFINAG Vorstandsdirektor Franz Lückler.
"Es war ein wichtiger Schritt, die rechtliche Basis für die Section Control zu schaffen.Im Juli des letzten
Jahres wurde ein Grundsatzübereinkommen zwischen Verkehrsministerium, Innenministerium und ASFINAG darüber
abgeschlossen, dass die Errichtung der 'Section Control’ -Anlagen von der ASFINAG durchzuführen ist",
so Gorbach.
Die Funktionsweise
Die Anlage besteht je Fahrtrichtung aus 2 Erfassungsquerschnitten (Einfahrtsquerschnitt und Ausfahrtsquerschnitt).
Je Querschnitt sind für jeden Fahrstreifen eine Videokamera und ein Laserscanner für die Kategorisierung
der Fahrzeuge (PKW / LKW / LKW+Anhänger / Motorrad) montiert. Passiert ein Fahrzeug die Messstrecke, so wird
beim Einfahrtsquerschnitt und beim Ausfahrtsquerschnitt das Fahrzeug kategorisiert, ein Bild von dem Fahrzeug erstellt,
das Kfz-Kennzeichen gelesen und an einen Rechner gesandt. Zusätzlich wird der Zeitpunkt des Durchfahrens der
Querschnitte festgehalten. Der Rechner vergleicht laufend die eintreffenden Daten der Kennzeichen und der zugehörigen
Durchfahrtszeitpunkte. Stellt der Auswerterechner eine Übereinstimmung der Kennzeichen fest, so wird die Durchfahrtszeit
errechnet und mit dem vorgegebenen Schwellwert (zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Fahrzeugkategorie
durch Länge der Messstrecke) verglichen.
Liegt eine Zeitüberschreitung vor, (d.h. keine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit),
so werden alle zu diesem Kennzeichen gehörenden Daten (Bilder, Kennzeichen, Zeiten) sofort gelöscht.
Im Falle einer Zeitunterschreitung wurde eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen.
In diesem Fall werden die Videobilder gemeinsam mit der Berechnung als "Übertretungsakt" an die
zuständige Behörde zur Anzeigenerstellung weitergeleitet.
Zusätzliche Funktionen
Die "Section Control" kann unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten je Fahrzeugkategorie
überwachen: Im Kaisermühlentunnel sind z.B. für PKW: 80 km/h und für LKW: 60 km/h verordnet.
Es kann ein Fahrverbot für LKW auf einem Fahrstreifen sowie Spuren, welche für bestimmte Fahrzeugkategorien
gesperrt sind, überwacht werden. Sollte die verordnete Höchstgeschwindigkeit geändert werden, so
wird dies automatisch an die "Section Control" Anlage übernommen. Zusätzlich ist noch eine
Geisterfahrerdetektion und eine Überwachung der Höhenkontrolle inkl. Alarmauslösung möglich
Zweite Anlage als "Wanderanlage"
Neben der Anlage im Kaisermühlentunnel ist eine weitere "Section Control"- Anlage als "Wanderanlage"
vorgesehen. Die Erstaufstellung erfolgt in den nächsten Tagen bei der Generalerneuerung A 2 Süd Autobahn
im Bereich Guntramsdorf. Die Wanderanlage hat die selben Funktionen wie die Anlage im Kaisermühlentunnel,
wobei jedoch für den Einsatz auf Baustellen Adaptierungen vorgesehen werden.
Die Kosten für die Errichtung der beiden Anlagen belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro. "Mögliche
andere Anlagen werden aufgrund der dann bereits gewonnenen Erfahrungen günstiger sein, denn vor allem die
ersten Entwicklungen sind noch relativ kostenintensiv", so Lückler. |