Städtebund zieht negative Halbjahresbilanz  

erstellt am
07. 07. 03

Wien (rk) - Ein Rückgang um 7,4 Prozent bei den Ertragsanteilen im ersten halben Jahr 2003 und ein andauernder "Zentralisierungskurs" des Bundes widerspiegeln derzeit die finanziell angestrengte Situation für Österreichs Städte und Gemeinden, betonte der Generalsekretär des Österreichischen Städtebunds, Dr. Erich Pramböck, im Rahmen eines Mediengespräches am Freitag (04. 07.). Er gehe davon aus, so Pramböck weiter, dass die Ertragsanteile über das gesamte Jahr hinweg um 3,5 bis 5 Prozent unter dem Vorjahreswert zu liegen kommen werden. In dieser Situation sei die für den Herbst zu erwartende Entscheidung des EuGH in Sachen Rückzahlung der Getränkesteuer noch nicht enthalten, die bis zu 1,2 Milliarden Euro an Belastung für die Gemeinden ausmachen könne. Der Einnahmenrückgang könne auch durch Verwaltungsreformmaßnahmen seitens der Städte und Gemeinden nicht wett gemacht werden. Ein Rückgang im Investitionsvolumen auf kommunaler Ebene sei, so Pramböck, nicht auszuschließen.

Hinsichtlich des Österreich-Konvents betonte Pramböck, dass man diesem sehr positiv gegenüber stehe. An Forderungen nannte er die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bzw. die Schaffung eines finanziellen Reglements mit dem Bund, das die Erfüllung der grundsätzlich steigenden Aufgaben auf kommunaler Seite sicher stelle. Es müsse eine Garantie des Anteils am Abgabenertrag für die Städte und Gemeinden geben, die Pramböck mit "18 Prozent plus" bezifferte. Derzeit sei es so, dass der Bund den Gemeinden jährlich 400 Millionen Euro vorenthalte, erinnerte Pramböck. Als weitere offene Punkte nannte er u.a. die gemeinsame Finanzierung zentralörtlicher Einrichtungen.

Angesichts des EU-Verfassungsvertrages sprach Pramböck ein großes Lob den österreichischen Vertretern im EU-Konvent aus. Sämtliche Mandatare hätten "ein hervorragendes Engagement" bewiesen, nun komme es darauf an, dass der Bund darauf achte, dass das Erreichte - etwa die Sicherstellung des Subsidiaritätsprinzips oder das Klagerecht für den Ausschuss der Regionen vor dem EuGH - nicht "verwässert werde".
     
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