Karas: Transparenterer und fairerer Leistungswettbewerb durch EU- Vergaberichtlinie  

erstellt am
03. 07. 03

Für Österreich überwiegen die Vorteile der neuen Richtlinie
Straßburg (övp-pk) - "Für Österreich werden die Vorteile der neuen Richtlinie für das öffentliche Auftragswesen die Nachteile überwiegen. Das ist vor allem deshalb so, weil wir in Österreich am 1. September 2002 selbst ein neues Vergabegesetz in Anlehnung an den Richtlinienentwurf in Kraft gesetzt haben", sagte der Wirtschaftssprecher der EVP-ED-Fraktion Mag. Othmar Karas am Dienstag (02. 07.) in Straßburg. "Die neue Richtlinie modernisiert einerseits europaweit das Vergaberecht, andererseits werden wichtige Klarstellungen für die Vollzugspraxis aufgenommen. Kurz: Es kommt zu einem transparenteren und faireren Leistungswettbewerb", so der österreichische Europaparlamentarier in seiner Plenarrede.

Für Karas stehen vier Punkte im Mittelpunkt des Richtlinienentwurfs: Zum ersten die vorgesehene Möglichkeit des Einsatzes elektronischer Medien. "Das ist eine zentrale Frage. Die Einführung von e-Procurement ist ein Kernelement der neuen Richtlinie. Ich erwarte mir von den neuen elektronischen Beschaffungsinstrumenten nachhaltige positive Impulse. Die Instrumente sollten jedoch ausschließlich für standardisierte Güter und Dienstleistungen gelten", forderte Karas.

Massiv gegen eine Erhöhung der Schwellenwerte wandte sich der ÖVP-Europaabgeordnete, da dies der Öffnung zentraler, regionaler sowie lokaler Beschaffungsmärkte zuwider laufen würde. "Bereits heute wird nur ein geringer Prozentsatz der öffentlichen Vergaben vom EU- Vergaberegime erfasst. Jede weitere Erhöhung der Schwellenwerte verringert den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das widerspräche dem Ziel der Richtlinie von mehr Transparenz und mehr Fairness im Leistungswettbewerb."

Positiv bewertete Karas hingegen die durch die Richtlinie neu eingeführten Beschaffungsverfahren und Regelungen für zentrale Beschaffungsstellen: "Diese Regeln ermöglichen erst ein modern organisiertes Beschaffungssystem", unterstrich Karas. Zu dem heftig ausgetragenen Streit über die Inkludierung der sogenannten Sekundärzwecke meinte Karas, er habe damit kein Problem. "Auch im österreichischen Vergaberecht werden Sekundärzwecke berücksichtigt. Sämtliche Sekundärzwecke müssen auftragsbezogen sein, also im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Ansonsten sind Willkür des Auftraggebers und Marktabschottung vorprogrammiert. Sekundärzwecke müssen daher klar definiert sein", verlangte Karas abschließend.
     
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