Österreich-Konvent |
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Österreich-Konvent konstituiert Wien (pk) - Am Montag (30. 06.) Vormittag traten im Sitzungssaal des Bundesrates die 70 Mitglieder des "Österreich-Konvents" zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Wie der Vorsitzende des siebenköpfigen Präsidiums des Konvents, Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, ausführte, hat dieser "Österreich-Konvent" die Aufgabe, in den nächsten eineinhalb Jahren Vorschläge für eine grundlegende Reform des Staates und der Verfassung in Form eines Entwurfes für einen straffen Verfassungstext auszuarbeiten, der sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Als die bedeutendsten Vorgaben für den Konvent nannte Präsident Fiedler eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben, eine neue Kompetenzverteilung, das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips, die Struktur der staatlichen Institutionen, die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Aspekt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, sowie die Einführung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene. Der Konvent setzt sich aus Vertretern der politischen Parteien, der Bundesländer, der Regierung sowie aus Fachleuten und Interessenvertretern zusammen. Dem Konventspräsidium sitzt Rechnungshofpräsident Franz Fiedler vor, seine Stellvertreter sind der Zweite Präsident des Nationalrates Heinz Fischer und die Oberösterreichische Landtagspräsidentin Angela Orthner. Mitglieder des Konventspräsidiums sind u.a. (in alphabetischer Reihenfolge) auch Justizminister Dieter Böhmdorfer, Abgeordnete Eva Glawischnig, Verfassungsrichterin Claudia Kahr und Nationalratspräsident Andreas Khol. Da Bundespräsident Thomas Klestil aus Gesundheitsgründen verhindert war, an der konstituierenden Sitzung des Konvents teilzunehmen, verlas Konventspräsident Franz Fiedler zunächst eine Grußadresse des Staatsoberhauptes an den Österreich-Konvent: "Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Staatsreform, zur Aufgabenverteilung der Gebietskörperschaften und zur Neukodifizierung von Verfassungsbestimmungen ist ein dringliches Anliegen im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. Es ist höchst verdienstvoll, im Geiste und auf der Grundlage unseres vielfach bewährten Bundes-Verfassungsgesetzes zeitgemäße Anpassungen vorzuschlagen und danach zu trachten, die Übersichtlichkeit unserer Verfassung zu verbessern, ein Erfordernis, auf das auch ich in den letzten Jahren mehrmals hingewiesen habe. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut und es muss alles getan werden, um das Verständnis und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Einrichtungen unserer Republik zu stärken. Ich bin davon überzeugt, dass der Österreich-Konvent diesen Aufgaben im Geiste des demokratischen Dialogs und größtmöglicher Offenheit nachkommen wird. Ich danke schon jetzt allen Konventsmitgliedern für ihre Arbeit und wünsche den Beratungen viel Erfolg." |
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Einleitungsworte von BK Dr. Wolfgang Schüssel zur ersten Sitzung des Österreich-Konvents im Originalwortlaut »Hoher Konvent! Zunächst würde ich anregen, ein anders Bild zu wählen, als den berühmten Herrn Syssiphus. Ich habe nie ganz verstanden, was der Sinn dieser Arbeit sein soll, einen Stein auf einen Berg zu wälzen, der dann immer wider herunterrollt. Zweitens war der Syssipus alleine und das ist der Garant dafür, dass nichts Kluges herauskommt. Dieser Konvent ist alleine durch seine Zusammensetzung etwas ganz anderes. Hier wird an einem sinnvollen Haus gebaut, am Haus Österreich. Wir versuchen es gemeinsam. Das sind andere Bilder, die mir besser gefallen als der Vergleich mit dem Syssipus aus der antiken Sagenwelt. Ich habe in der Regierungserklärung gemeinsam mit dem Regierungsteam unter „Österreich neu denken“ die Idee aufgegriffen, einen Österreich-Konvent einzurichten. Wir werden ihn auch voll inhaltlich unterstützen. Ich glaube, dass diese neue Verfassung notwendig ist, weil die Dinge in Europa neu geordnet werden, weil wir überprüfen müssen, auf welcher Ebene, was sinnvoll gemacht werden soll. Wir haben zum Teil vier, fünf Verwaltungsebenen, die miteinander nicht kongruent sind. So ist die Gerichtsorganisation ist nicht ident mit der Verwaltungsorganisation, um nur ein Beispiel zu nennen. Hier herrscht Handlungsbedarf. Zweiter Punkt: Richtig ist Heinz Fischer hat es erwähnt: Hans Kelsen hat in wenigen Wochen eine beeindruckende Verfassung entwickelt. Aber sie ist heute so unübersichtlich geworden, dass sich nur mehr wenige auskennen- 90 Novellen, 70 Verfassungsgesetze, Staatsverträge, unzählige Einzelbestimmungen, das ist nicht mehr zeitgemäß. Ich glaube daher, dass wir im Interesse der Sparsamkeit einerseits aber vor allem auch eines starken Staates hier neue Akzente setzen sollen. Wir haben einerseits Überregulierungen und in anderen Bereichen echte Unterregulierungen. Das muss besser aufeinander abgestimmt werden. Konvent ist das Gegenteil von Auseinandersetzung. Konvent heißt Zusammenkommen. Daher wünsche ich mir, dass neben der üblichen politischen Auseinadersetzung, die ja durchaus sinnvoll und in einer Demokratie unvermeidbar und notwendig ist, hier ein Zusammenrücken, ein sich Zusammensetzen entstehen wird, aus dem etwas herauskommt. Wir brauchen dabei öffentliche Diskussion, nicht nur hier, nicht nur über die Medien sondern auch über das Internet und möglichst viel Diskussionsprozesse, die die Arbeitskreise und die Arbeit hier begleiten. Wir brauchen dazu auch das Grundprinzip und das Grundverständnis, dass das Ganze wichtiger ist als die noch so berechtigten Einzelinteressen. Das gilt für jeden auch für den Regierungschef und jeden Einzelnen der hier sitzt. Was ich mir wünsche ist, dass am Ende die neue Verfassung zeigt in welcher Verfassung Österreich ist- neu, modern gestaltet, verständlich und auch effizient. Das soll nicht unterdrückt werden. Viel Glück!« |
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Fiedler: Konvent für neue Form, für Staatsaufbau und Verfassung Wien (pk) - Vom Vorsitz aus stellte Konventspräsident Franz Fiedler der Grundsatzdebatte, mit der am Montag (30. 06.) der "Österreich-Konvent" seine Arbeit einleitet, prinzipielle Ausführungen voran. Er sah den Konvent dazu aufgerufen, eine neue Form des Staatsaufbaus und der Verfassung zu schaffen. Dabei sei nicht das Alter der bereits 80 Jahre alten Bundesverfassung von vorrangiger Bedeutung für die grundsätzliche konstitutionelle Neuschöpfung, sondern die "gereifte Erkenntnis, dass Österreich mit ihr nicht mehr über die optimalen Voraussetzungen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts verfügt". Denn es könne nicht geleugnet werden, dass die zahlreichen Novellen und inhaltlichen Änderungen seit dem Jahr 1920 nicht dazu beigetragen haben, unsere Verfassung als geschlossenes System unserer staatlichen Grundlagen zu begreifen. Unübersichtlichkeit sowie Belastungen mit verfahrensrechtlichen sowie organisatorischen Regelungen kennzeichnen laut Fiedler unsere heutige Konstitution, "ganz zu schweigen von den vom Bundes-Verfassungsgesetz getrennt erlassenen Verfassungsgesetzen bzw. in einfachen Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen, die in ihrer Gesamtheit dem Bundes-Verfassungsgesetz den Status einer Verfassungsurkunde verwehren". Um der geltenden Verfassung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, fügte Präsident Fiedler hinzu, dass sie sich viele Jahrzehnte lang als praktikabel und als Garant für Demokratie und Rechtsstaat in Österreich erwiesen habe. Daher sollte der Ruf nach einer umfassenden Reform nicht als rückwärts gewandte Kritik an unserer Verfassung missverstanden werden. Vielmehr gelte es, die Weichen in die Zukunft Österreichs neu zu stellen, weil sich die Rahmenbedingungen Österreichs und seiner Bewohner gegenüber der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geändert haben. Der Aufbruch in ein neues Jahrtausend sei nahezu zeitgleich mit dem Eintritt Österreichs in ein größeres Europa erfolgt, erinnerte Präsident Fiedler. Dies bedinge auch eine Neubewertung der innerstaatlichen Aufgaben und Kompetenzen sowie eine Reform der innerstaatlichen Strukturen und Institutionen. Angesichts der Abwanderung von Kompetenzen und Zuständigkeiten an die Europäische Union habe man sich bislang mit Adaptierungen der Rechtslage zufrieden gegeben, ohne den entscheidenden Schritt einer in die Wurzeln gehenden Reform des gesamten staatlichen Aufbaus zu setzen. Parallel zur europäischen Entwicklung haben sich für Präsident Fiedler die innerstaatlichen Rahmenbedingungen als Hemmschuh für einen schlanken Staat mit kostengünstiger, budgetschonender Verwaltung höchst unliebsam bemerkbar gemacht. "So sehr Österreich auf seine vorbildliche Verwaltung und das hohe Berufsethos seiner öffentlich Bediensteten zurecht stolz sein kann, so verkrustet sind vielfach die nicht zuletzt auf veralteten Kompetenzbestimmungen beruhenden Verwaltungsstrukturen, die unter ökonomischen Gesichtspunkten initiierten Reformbestrebungen widerstehen, wie dem Rechnungshof aus jahrzehntelanger Prüfungserfahrung leidvoll geläufig ist", sagte der Präsident und führte das oftmalige Scheitern tief greifender Änderungen der Verwaltungsstrukturen darauf zurück, dass die Bundesverfassung in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu sehr ins Detail gehe. Daher werde nun auf der Grundlage eines vor wenigen Tagen beschlossenen Gesetzes und nach dem Vorbild des Konvents der Europäischen Union der Versuch gewagt, einen Österreich-Konvent als Forum der Diskussion sowie der Reform des Staates und seiner Verfassung ins Leben zu rufen. Von seinem Gründungskomitee seien dem Konvent klare Ziele vorgegeben worden. Es sollen Vorschläge für eine grundlegende Reform des Staates und der Verfassung in Form eines Entwurfes für einen straffen Verfassungstext ausgearbeitet werden, der sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Als die bedeutendsten Vorgaben für den Konvent nannte Präsident Fiedler eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben, eine neue Kompetenzverteilung, das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips, die Struktur der staatlichen Institutionen, die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Aspekt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, sowie die Einführung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene. Unverrückbarer Rahmen für die Arbeit des Konvents sind die Baugesetze der geltenden Verfassung, des demokratische, das bundesstaatliche und des rechtsstaatlichen Prinzips sowie die republikanische Staatsform. Innerhalb dieses Rahmens bleibe es dem Konvent unbenommen, Veränderungen oder Neubewertungen vorzunehmen, auch wenn sie höchst unorthodox oder revolutionär anmuten. Dem Konvent und seinen Mitgliedern dürfe es nicht verwehrt sein, die zur Sache gehörigen Themen ohne Rücksicht auf echte oder vermeintliche Tabus zu diskutieren. "Der parlamentarische Boden, auf dem der Konvent tagt, hat Garant für das freie Wort zu sein". Bei den meisten der dem Konvent zur Beratung überantworteten Themen erwartet der Vorsitzende des Konvents-Präsidiums kontroversielle Auffassungen, etwa beim Legalitätsprinzip, das von seinen Befürwortern als unabdingbarer Schutz des Einzelnen vor der Willkür staatlicher Macht, von anderen als Hindernis für die erforderliche Flexibilität für die öffentliche Verwaltung angesehen wird. Fiedler erwartet Interessengegensätze in den Diskussionen, appellierte aber an die Konventsmitglieder, den Konvent nicht als Plattform für Lobbyismus misszuverstehen. Nicht der eingeschränkte Blickwinkel auf den nächsten Finanzausgleich sollte die Arbeit an der neuen Verfassung bestimmen, sondern die Aussicht auf eine Verfassung für das 21. Jahrhundert. Und dabei sind für Präsident Fiedler folgende Fragen vorrangig: "Wie soll sich Österreich in einem Menschenalter in einem größeren Europa positionieren? - Welche Rolle kann und soll es als Nationalstaat spielen? - Welche Rechte und Freiheiten sollen seinen Bürgern und Volksgruppen, seinen sonstigen Bewohnern zugedacht sein? - Wo sollen die Grenzen staatlicher Macht liegen, welches Konzept wird bestimmen, welche Aufgaben weiterhin unter seiner Verantwortung verbleiben und welche abgegeben werden. Vor allem aber: Auf welchen gemeinsamen Werten soll unser Staat aufgebaut und geleitet werden? - Wie soll das Österreich gestaltet sein, das wir der kommenden Generation zu übergeben haben?" Die Ziele, die dem Konvent für seine Arbeit vorgegeben sind, zielen für Präsident Fiedler nicht auf Strukturerhaltung, sondern auf Innovation ab. Innovation, die den Mut zur Veränderung voraussetzt und neue Grenzziehungen bedeutet, nicht zuletzt bei den Kompetenzen. Es wäre eine Illusion zu meinen, sämtliche im Konvent vertretenen Interessengruppen könnten auf eine Mehrung ihrer Rechte zählen, sagte der Präsident. Wer die Ergebnisse des Konvents nur unter der Bedingung akzeptieren wolle, dass keine Schmälerung seines eigenen Einflusses eintrete, leistet keinen konstruktiven Beitrag. Wer nur unbeweglich in seiner Position verharrt, sollte bedenken, dass sich erfahrungsgemäß alles, das sich nicht selbst bewegt, irgendwann einmal fremdbewegt wird. Die Geschichte sei reich an Beispielen für diese Erkenntnis, führte Präsident Fiedler aus. Bei diesem Konvent handle es sich weder um einen Konvent der Bundesländer, der Gemeinden oder der Sozialpartner, noch um einen Konvent der politischen Parteien, sondern um einen Österreich-Konvent. "Das übergeordnete Interesse hat ein gesamtösterreichisches zu sein", betonte Präsident Fiedler. Auf die Arbeitsweise des Konvents und die zu erwartenden spannenden Diskussionen eingehend, erinnerte Präsident Fiedler daran, dass der Konvent nicht als bloße Plattform des Gedankenaustauschs, sondern als Arbeits-Konvent gedacht sei, dessen Frist zur Vorlage eines Verfassungs-Entwurfs mit 18 Monaten knapp bemessen sei. Daher sollte sich der Konvent auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren, sich nicht in Nebensächlichkeiten verlieren und sich davor hüten, lediglich Vorschlägen zu präsentieren. Es gelte gemeinsame Ergebnisse zu erarbeiten. Der Begriff Konvent gemahne nicht nur an jenen der Europäischen Union, sondern auch an welthistorische Vorbilder in den USA und im Frankreich des 18. Jahrhunderts. Diesen hohen Ansprüchen, "die mit dem Begriff Konvent verbunden sind", will Präsident Fiedler entsprechen. Die personelle Zusammensetzung des Konvents, seine von einer breiten Mehrheit getragene Zusammensetzung und die Einsicht in die Notwendigkeit der überfälligen Staats- und Verfassungsreform schaffen eine gute Basis für eine erfolgsorientierte Arbeit, zeigte sich der Präsident optimistisch. |
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Khol: Keine neue Verfassung ohne Länder, Gemeinden und Parteien Wien (pk) - "Wer nicht der Meinung ist, dass Sisyphos ein glücklicher Mann oder eine glückliche Frau gewesen ist, ist für Spitzenpolitik nicht geeignet" (damit begegnete Nationalratspräsident Khol den kritischen Bemerkungen seiner Vorrednerin, der Abgeordneten Eva Glawischnig von den Grünen). Khol zeigte sich überzeugt, dass die vor dem Konvent liegende schwierige Aufgabe im positiven Geist erledigt werden könne, und wertete es als ein gutes Zeichen, dass dieses Unterfangen gemeinsam in einer derart kurzen und auch hektischen Zeit begonnen werden konnte. Khol erinnerte an das Schicksal der im Jahr 1992 ausverhandelten, von Bundeskanzler Vranitzky unterschriebenen, von Bundeskanzler Klima bestätigten, aber nicht umgesetzten Bundesstaatsreform. Mit dem Konvent gehe man nun an diese Aufgabe in einer anderen Form heran, da nun alle staatstragenden und staatsbildenden Kräfte, die zur Verfassungswerdung notwendig seien, an einem Tisch sitzen werden. Mit aller Deutlichkeit machte Khol klar, dass es ohne die Zustimmung der Gemeinden, der Länder und der politischen Parteien keine neue Verfassung geben werde. Der Nationalratspräsident würdigte die alte Verfassung, da sie Frieden, Freiheit, Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit ins Land gebracht habe. Deren Grundzüge sollten daher auch beibehalten werden, betonte er. Für die Bürger sei es jedoch unzumutbar, die Grundrechte nicht in einer lesbaren Form vor sich zu haben, vielmehr brauche man in Österreich bereits eine Vorlesung, um die Rechte des Einzelnen zu eruieren. Dies sei nur ein Beispiel, warum man das Bewährte in der Verfassung in eine neue, zeitgemäße, verständliche und kurze Form bringen müsse. Die BürgerInnen sollen eine Verfassung in der Hand haben, wo sie ihre Rechte herauslesen können, womit sie arbeiten können, und die sie auch verstehen können, umschrieb Khol die Ziele des Konvents. Auch sei im neuen Verfassungsaufbau zu berücksichtigen, dass sich der Nationalstaat zu einem Mitgliedsstaat entwickelt habe, sagte Khol. Abschließend appellierte der Präsident an alle Konventsmitglieder, dass man in einem Boot sitze. Dieses werde nur dann sein Ziel erreichen, wenn der Konsens der Gründung bis zum Ende reiche. |
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Fischer
hofft auf Konsens über neue Verfassungsstruktur und »möglichst auch über einen neuen Verfassungstext« Wien (sk) - Zum Auftakt des Österreich-Konvents skizzierte der II. Nationalratspräsident Heinz Fischer die Ziele: Eine neue Verfassung müsse "natürlich eine demokratische Verfassung sein, die das demokratische Prinzip zeitgemäß weiterentwickelt". Sie müsse davon ausgehen, dass Österreich kein zentralistischer Einheitsstaat ist, aber auch das bundesstaatliche Prinzip in sinnvoller und effizienter Weise weiterentwickeln. Es müsse auch den Gemeinden ein angemessener Stellenwert gesichert werden. Und sie müsse eine kostengünstige und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen. Fischer: "Ein positives Arbeitsergebnis wäre erzielt, wenn es gelingt, Konsens über eine neue Verfassungsstruktur und möglichst auch über einen neuen Verfassungstext zu erzielen." Auf die Zusammensetzung des Konvents ging Fischer in der heutigen konstituierenden Sitzung nicht mehr näher ein: Diese Frage sei ab heute müßig, der Konvent sei wie er sei und man sollte von dieser Realität ausgehen und mit aller Kraft um ein gutes Arbeitsergebnis bemüht sein. |
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Österreich-Konvent: Böhmdorfer für Entrümpelung der Verfassung Wien (fpd) - Kritisch setzte sich Justizminister Dieter Böhmdorfer bei seinem Referat zum Österreich-Konvent mit der derzeitigen Zersplitterung der Verfassung auseinander. Den Ruf nach Entrümpelung der Verfassung interpretierte er dahingehend, dass man sich von allem trennen müsse, was man nicht mehr brauche. Die Verfassung müsse vielmehr klar sein, und den Tragwert, die Statik und Struktur des Staates erkennen lassen. Das Verfassungsrecht sei das grundsätzlichste und wichtigste Recht, betonte Böhmdorfer. Er forderte, die Grund- und Freiheitsrechte an den Beginn der Verfassung zu stellen, weil sie Orientierungsfunktion hätten. Die Verfassung müsse auch die Sprache der Bürger sprechen, eine klare Systematik aufweisen und die Themen müssten leicht auffindbar und zugänglich sein. Das Verfassungsrecht habe Richtung und Ziele vorzuweisen, der einfache Gesetzgeber den Weg. Als Justizminister wünschte sich Böhmdorfer die Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit als höchstes Gut. Böhmdorfer verwies in seinem Referat auch auf die europäische Entwicklung. Die EU befinde sich auf Identitätssuche, so der Justizminister, und man wisse noch nicht, ob auf EU-Ebene eine Verfassung entsteht, oder ein erheblich verbesserter Vertragsentwurf herauskomme. |
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Österreichkonvent schliesst Jugend und junge Erwachsene aus Mandak: Kein zukunftsweisendes Signal Wien (grüne) - "Die Mitglieder des heute beginnenden Österreichkonvents sind im Schnitt über 50 Jahre alt und großteils männlich. Nur 14 von 70 Mitgliedern sind Frauen, darunter alle vier Vertreterinnen der Grünen", so die Jugendsprecherin der Grünen, Sabine Mandak. Die Forderung der österreichischen Bundesjugendvertretung, zu den Beratungen eingeladen zu werden, wurde nicht erfüllt. Im Gegensatz zu den Interessen der Wirtschaft oder Gewerkschaft, die durch die Wirtschaftskammer und den ÖGB vertreten sind, bleiben die Interessen der Jugend, die Interessen der zukünftigen Generationen unberücksichtigt. „Das ist kein zukunftsweisendes Signal dieses Konvents, und es bleibt nur zu hoffen, dass die weiteren Beratungen die Anliegen der Jugend berücksichtigen,“ so Mandak weiter. “Wenn die Jugendvertretung schon von der direkten Beteiligung ausgeschlossen wurde, so erwarte ich, dass wenigstens die Zwischenergebnisse des Konvents der Bundesjugendvertretung zur Stellungnahme vorgelegt werden,“ so die Jugendsprecherin der Grünen. |
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Industrie:
Neues Verständnis: »Partner Staat« statt »Vater Staat« muss sich durchsetzen GS Fritz: Einmalige Möglichkeit, den Staat nachhaltig zu modernisieren Wien (pdi) - Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die Einsetzung des Österreich-Konvents und wünscht ihm für die Arbeit viel Erfolg. IV-Generalsekretär Dkfm. Lorenz Fritz sieht im Österreich-Konvent die Chance zu grundlegenden Änderungen: Gemessen an der Ausgangslage sind diese auch überfällig. Österreich weist derzeit mit einer Staatsausgabenquote am BIP von 52,5% (2001) im EU-Vergleich einen überdurchschnittlich hohen Wert aus. In einem Ranking, das die Behinderung wirtschaftlicher Aktivitäten durch Bürokratie dokumentiert, liegt Österreich 2002 im Mittelfeld der EU-Mitgliedstaaten. In der Anwendung von e-government, wo wir oft meinen, Spitzenreiter zu sein, erzielen acht EU-Mitgliedstaaten ein besseres Ergebnis als Österreich. Dazu kommt die riesen Herausforderung, die österreichischen Verfassung seit fast 100 Jahren nicht grundlegend erneuert zu haben; auch nicht nach Österreichs EU-Beitritt, der eine zusätzliche Verfassungsebene einzog und einen Großteil unserer Gesetzgebung vergemeinschaftete. Einmalige Möglichkeit, unseren Staat nachhaltig zu modernisieren Die Hauptaufgabe des Konvents besteht darin, eine neue Struktur festzulegen, d.h. festzulegen, welche Aufgaben im erweiterten Europa, welche vom Bund und welche von den Ländern durchgeführt werden. Erst nach dieser Festlegung ergeben sich neue Zuständigkeiten und Verantwortungen für alle. Wählt man eine andere Vorgangsweise, wird der Konvent in der Diskussion der bestehenden Verantwortungen und Machtverhältnisse ersticken. Ein neues Verständnis - "Partner Staat" statt "Vater Staat" Das Grundverständnis bei der Aufgabenneugestaltung muss sein, dass sich Österreich von einem überregulierten Versorgungsstaat zu einem Dienstleistungsstaat entwickeln muss, in dem jeder Teilnehmer an der Verfassung mehr persönliche Freiheit und Verantwortung wahrnehmen kann. Dies bedeutet nicht, soziale Verantwortung abzuwälzen, sondern nur, den Wunsch einer steigenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Eigenverantwortung und Selbststeuerung ernst zu nehmen. Ernst zu nehmen gilt es dabei auch unsere föderale Struktur und die Rolle der Bundesländer. Sie sollte nach dem Konvent nicht nur klarer, sondern auch gestärkt sein. Dieses Grundverständnis ergibt einen neuen, schlankeren aber gleichzeitig stärkeren Staat, von dem alle - Politik, Bevölkerung und Wirtschaft - langfristig profitieren. Arbeit des Konvents - Beitrag der IV Mit Rechnungshofpräsident Fiedler wurde ein idealer - weil unabhängiger -Vorsitzender für dieses herausfordernde Projekt bestellt. Die Zusammensetzung des Konvents berücksichtigt nach Ansicht der IV alle Interessen, ist aber als Plenum mit 70 Konventsteilnehmern nicht arbeitsfähig. So wie beim Europa Konvent bietet sich daher die Strukturierung der Arbeit und gleichzeitige Abarbeitung in verschiedenen Arbeitsgruppen an. "Im Rahmen ihres Zukunftsprogramms "Österreich.Nachhaltig.Gestalten" formulierte die IV ihre Position für eine Modernisierung unseres Landes. Diese Position wird sie auch im Österreich-Konvent vertreten", so Fritz. Das IV-Zukunftsprogramm "Österreich.Nachhaltig.Gestalten" steht unter http://www.iv-net.at zum Download bereit. |
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