|
Wirtschaftspolitik – Ladenöffnungszeiten |
|
erstellt am
09. 07. 03
|
Bartenstein:
Maßvolle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
Wien (övp-pk) - Die am Dienstag (08. 07.) zu beschließende
Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist maßvoll, nimmt auf die Bedürfnisse der Menschen, auf
die Gewohnheiten und Emotionen der Österreicherinnen und Österreicher Rücksicht und befreit gleichzeitig
Wirtschaft und Handel von einer Wachstumsbremse. Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin
Bartenstein im Plenum des Nationalrates.
"Ich würde die Argumente der Opposition verstehen, hörte die Welt an den Grenzen Österreichs
auf. Doch die Opposition will offenbar nicht zur Kenntnis nehmen, was außerhalb unserer Grenzen geschieht:
unsere direkten Nachbarn wie Tschechien oder Ungarn kennen keine Begrenzung der Ladenöffnungszeiten bzw. sind
dabei, durch eine Liberalisierung ihre Wachstumsbremsen wegzuräumen. Das tun wir auch, indem wir durch das
neue Gesetz die Möglichkeit einräumen, mit 15 Stunden Öffnungszeiten mehr variieren zu können",
erläuterte Bartenstein.
Die Diskussion über die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten finde vor dem Hintergrund rückläufiger
Umsätze im Handel statt, fuhr der Wirtschaftsminister fort. "Das hat zu einem Umdenken im Sinne einer
Supply-side-economy geführt. Wir bieten nun an, dass Unternehmer bis 21.00 Uhr offen halten können, aber
den Rahmen nicht ausschöpfen müssen. Der Rahmen von 66 Stunden pro Woche ist KMU-freundlich und erlaubt
individuelle Flexibilität. Dies betrifft auch die Regelung, dass die Bundesländer eigene Regelungen erlassen
können."
"Sonntag bleibt alles beim Alten", betonte Bartenstein weiter. "Das war für uns von Anfang
an klar. Es ist schwierig, abgeflossene Kaufkraft zurückzuholen. Darum wollen wir aktiv handeln, bevor es
zu großen Kaufkraftabflüssen kommt. Wir bauen lieber vor und ermöglichen jetzt schon, behutsam
und maßvoll bis 21.00 Uhr offen halten zu können."
Die Sozialpartner seien nun eingeladen, die neuen Verhältnisse bezüglich der Kollektivvertragsbedingungen
zu besprechen, schloss der Minister. |
|
|
|
Stadlbauer
zu Ladenöffnung: »Regierung baut ArbeitnehmerInnenrechte ab«
Wien (sk) - "Die Regierung baut mit der Ladenöffnungszeitnovelle ArbeitnehmerInnenrechte ab, geht
nicht auf die Bedürfnisse Betroffener ein und ist zutiefst frauenfeindlich", kritisierte SPÖ-Abgeordnete
und SPÖ-Bundesfrauensekretärin Bettina Stadlbauer am Dienstag (08. 07.) im
Nationalrat. "Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist keineswegs gegeben", so Stadlbauer. Eine dramatische
Verschlechterung für die ArbeitnehmerInnen bedeute auch das Fallen des § 22d ARG, wonach jeder zweite
Samstag arbeitsfrei bleiben musste. "Dies bedeutet die Rückkehr der 6 Tage-Woche im Handel", kritisierte
die SPÖ-Abgeordnete.
"Sie verstecken sich hinter der Ermächtigung der Landeshauptmänner, die Sonntagsarbeit zuzulassen",
sagte Stadlbauer in Richtung Bundesregierung. "Eine Liberalisierung nach der anderen wird kommen", zeigte
sich die SPÖ-Abgeordnete überzeugt.
Die Mehrheit der Betroffenen im Handel sei weiblich, die Regierung schaffe jedoch keine geeigneten Rahmenbedingungen,
wie geeignete Kinderbetreuungsplätze und verbesserte Verkehrsbedingungen, so Stadlbauer. "Die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie wird völlig daneben liegengelassen", empörte sich Stadlbauer und kritisierte
Frauenministerin Rauch-Kallat, die ihre Anfrage, welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen die Änderung
der Ladenöffnungszeit habe, nicht beantworten konnte, da es in Rauch-Kallats Ressort "keine geeigneten
Instrumentarien zur Überprüfung" selbiger gebe. "Es fehlen vor allem adäquate Schutzbestimmungen
für ArbeitnehmerInnen", kritisierte Stadlbauer. |
|
|
|
Hofmann:
Arbeitszeit der Handelsangestellten bleibt unverändert
Wien (fpd) - Das Ausmaß der Ladenöffnungszeiten erfahre im Grunde keine Änderung gegenüber
der jetzt geltenden Regelung, sagte FPÖ-Wirtschaftssprecher Max Hofmann im Zuge der Plenardebatte am Dienstag
(08. 07.).
Hofmann hob besonders die Systematik im neuen Öffnungszeitengesetz hervor. Es bestehe nun die Möglichkeit,
den Anforderungen und Bedürfnissen der jeweiligen Regionen tatsächlich gerecht zu werden. Ausnahmen habe
es bereits jetzt gegeben. Nun könne eine bedarfsgerechte Anpassung an die Bedürfnisse erfolgen. Die Arbeitszeit
der Handelsangestellten bleibe unverändert, betonte Hofmann und verwies auf eine diesbezügliche Ausschußfeststellung.
In weiterer Folge befaßte sich Hofmann mit der Gewerbeordnung und der Problematik Makler und Versicherungsagenten.
Es gebe eine EU-Richtlinie, die bis zum Jahr 2005 umzusetzen sei und unterscheide nur zwischen vertraglich ungebundenen
und vertraglich gebundenen Versicherungsvertretern. Hier bedürfe es hinsichtlich der Begrifflichkeit gewisser
Klarstellungen. Daher brachte Hofmann einen Entschließungsantrag an den Wirtschaftsminister zur raschen Umsetzung
der Richtlinie des Europäischen Parlaments ein. Jede Inländerdiskriminierung müsse ausgeschlossen
werden. |
|
zurück |
|
|