Becher: Das österreichische
Gesundheitswesen krankt an der Regierung
Regierung treibt die Krankenkassen in den Ruin
Wien (sk) - "Die Regierung lässt nichts unversucht, um das österreichische Gesundheitssystem
in Misskredit zu bringen", sagte die SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher am Montag (07. 07.)
. Die Argumente sind dabei immer die gleichen: Das Gesundheitswesen gehöre zu den teuersten der Welt
und stehe vor dem finanziellen Kollaps. Doch diese Hiobsbotschaften entbehren jedweder Grundlage, so Becher. Tatsächlich
befindet sich Österreich, laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit seinen Gesundheitsausgaben
von 8 Prozent des BIP im Jahr 2000 im unteren OECD-Durchschnitt. "Von der Unfinanzierbarkeit des Gesundheitswesens,
wie uns die Regierung glauben machen möchte, kann daher keine Rede sein", folgerte die SPÖ-Abgeordnete
am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Vielmehr ist es gerade die fatale Gesundheitspolitik der Bundesregierung,
die die Krankenkassen in eine immer ausweglosere finanzielle Lage manövriert. Daher lautet die Diagnose Bechers:
"Das österreichische Gesundheitswesen krankt an der Regierung."
Aus dem World Health Report der WHO für das Jahr 2002 lässt sich sehr eindrücklich ablesen, dass
Österreichs Gesundheitsausgaben kontinuierlich abnehmen. Waren es 1995 noch 8,6 Prozent des BIP, die für
das Gesundheitswesen aufgewendet wurden, so sind es 2000 um 0,6 Prozent weniger, also 8 Prozent. Für das Jahr
2001 gingen dieselben nach Angaben der OECD gar auf 7,7 Prozent zurück. Für "besonders bemerkenswert"
hält es die SPÖ-Abgeordnete, dass im gleichen Zeitraum die staatlichen Gesundheitsausgaben von 71,8 Prozent
der BIP-Ausgaben für Gesundheit auf 69,7 Prozent zurückgehen, während gleichzeitig die privaten
Gesundheitsausgaben um 2,1 auf 30,3 Prozent ansteigen.
Angesichts dieses Anstiegs der privaten Ausgaben für das Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Reduktion der
öffentlichen Aufwendungen erfährt für Becher die auf 2005 verschobene Einführung der Selbstbehalte
neue Brisanz, da man sich damit wiederum nur bei jenen das Geld holt, die um eine Gesundheitsleistung nachfragen.
Hauptbetroffene dieser unsozialen Maßnahmen sind Einkommensschwache und Kranke. Diese Entwicklung wurde denn
auch von Becher in der letzten Woche im Zuge der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Rechnungshofes im gleichnamigen
Ausschuss thematisiert. Selbiges Kapitel steht auch in der dieswöchigen Plenarsitzung auf der Tagesordnung.
In diesem Zusammenhang stellt sich für Becher auch die Frage, woher es kommt, dass gerade jene Selbstbehalte
einhebenden Krankenkassen, wie etwa die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten, höhere Verwaltungskosten
aufweisen als die Gebietskrankenkassen. "Dieses Faktum und das Desaster mit den Ambulanzgebühren spricht
eindeutig gegen die Einführung genereller Selbstbehalte", betonte die SPÖ-Abgeordnete.
Den sich in Finanznöten befindlichen Krankenkassen wird mit dieser Maßnahme auf jedem Fall nicht geholfen.
Darauf legt die Bundesregierung, vermutet Becher, allem Anschein nach auch nicht viel Wert. Stellen doch die im
Bereich des Gesundheitswesens von der Regierung gesetzten Maßnahmen die Hauptursache für den Abgang
der Krankenversicherungen dar. Die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, den Betreibern von Privatkrankenkassen
zusätzliche Mitteln zukommen zu lassen, der Zinsentgang durch die gesetzlich verfügte Fristverlängerung
für die Arbeitgeber zur Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge, die Senkung der Arbeitgeberbeiträge
zur Krankenversicherung der Arbeiter oder die Verweigerung eines Mehrwertsteuerausgleichs auf Medikamente sind
nur einige wenige Maßnahmen, die zu den enormen Beitragseinnahmenverlusten der Krankenkassen geführt
haben. Dass denselben nun auch die eingehobene Tabaksteuer vorenthalten wird und ins Budget fließt, verschärft
die Gebarungssituation der Krankenkassen noch zusätzlich, kritisierte Becher.
Der Rechnungshof hat in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001 auf die Finanzmisere der Krankenkassen
aufmerksam gemacht und dies auf den extremen Anstieg der Medikamentenkosten und Beitragseinnahmenverluste zurückgeführt.
"Was liegt daher näher", fragte die SPÖ-Abgeordnete, "als für eine sofortige Absenkung
der Großhandels- und Apothekeraufschläge auf das durchschnittliche EU-Niveau und für eine Verbreiterung
der Beitragsgrundlage zu sorgen?" Davon möchten ÖVP und FPÖ aber nichts wissen. "Sie belasten
lieber die Bevölkerung mit Selbstbehalten und treiben die Krankenkassen in den Ruin", so Becher abschließend. |
Rasinger: Regierung setzt richtige Maßnahmen im Gesundheitswesen
Krankreden der Opposition läuft ins Leere
Wien (övp-pk) - "Auch wenn es die SPÖ nicht wahrhaben will, setzt das Kabinett Schüssel
II in der Gesundheitspolitik die richtigen Schritte zur richtigen Zeit", sagte ÖVP- Gesundheitssprecher
Abg.z.NR Dr. Erwin Rasinger am Montag (07. 07.) gegenüber dem ÖVP- Pressedienst.
So habe Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat schon in den ersten Wochen nach Regierungsstart erste Schritte
zur Sanierung der Krankenkassen gesetzt (ab 2004 fließen durch den erhöhten Pensionistenbeitrag von
0,5 Prozent, durch den erhöhten Freizeitunfallbeitrag von 0,1 Prozent und der Harmonisierung des Beitragssatzes
für Arbeiter und Angestellte auf 7,3 Prozent, den Kassen etwa 300 Millionen Euro zu). Dies sei gleichbedeutend
mit einer zukunftsweisenden Sicherstellung der finanziellen Notwendigkeiten der Krankenkassen, fügte Rasinger
hinzu.
Wesentliches Kriterium der Gesundheitspolitik der Regierung sei es, anders als im rot-grünen Deutschland,
wo Rationierungen bei über 75-jährigen nicht mehr ausgeschlossen werden, den hochqualitativen Zugang
zum Gesundheitswesen für alle, unabhängig von Einkommen und Alter zu gewährleisten. Das erfreuliche
Problem, dass wir alle älter werden und der Fortschritt der Medizin gigantisch ist, hat weltweit für
die jeweiligen Gesundheitswesen Konsequenzen. Auf der einen Seite müssen daher unnötige Ausgaben vermieden
werden, auf der anderen Seite muss die solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens aufrecht erhalten werden,
weil im Krankheitsfalle ärmere, ältere Personen auf keinen Fall von der Versorgung ausgeschlossen werden
dürfen. |