AIK-Kredite für land- und forstwirtschaftliche Förderungen für 2003 freigegeben
Wien (bmlfuw) Ab Montag (07. 07.) stehen die Agrarinvestitionskredite
(AIK) 2003 für landwirtschaftliche Investitionen zur Verfügung, das für das Jahr 2003 zur Verfügung
stehende AIK-Kreditvolumen wurde nach einem mit den Bundesländern akkordierten Länderschlüssel auf
die einzelnen Förderungsabwicklungsstellen aufgeteilt. Lebensminister Josef Pröll unterstrich, dass mit
dem zur Verfügung stehenden AIK-Volumen die bäuerlichen Betriebe wichtige Modernisierungen durchführen
können, darüber hinaus die Investitionen für den ländlichen Raum insgesamt wichtige Impulse
bedeuten. Insgesamt kann mit den Fördermittel ein Kreditvolumen von 182 Mio. Euro erzielt werden. Dies teilte
das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Ab 1. Juli 2003 beträgt der Bruttozinssatz für AI-Kredite 3,875 %. Vom Bund und den Ländern werden
im Verhältnis 60 : 40 je nach Maßnahme Zinsenzuschüsse bis zu 50 % des Bruttozinssatzes zur Verfügung
gestellt. Die Förderungsabwicklungsstellen können ab sofort die AIK-Anträge der Förderungswerber
nach den geltenden Sonderrichtlinien bewilligen.
Im wesentlichen sind fast alle bekannten Bankinstitute an der AIK-Förderaktion beteiligt. Da die Laufzeit
der AI-Kredite bis zu 20 Jahre betragen kann, haftet derzeit ein AIK-Volumen von ca. 1,7 Mrd. Euro aus. Dazu bezahlt
der Bund momentan jährlich ca. 30 Mio. Euro an Zinsenzuschüssen an die einzelnen Bankinstitute.
Die AIK-Aktion steht seit dem Jahre 1959 für die Förderung von verschiedenen Investitionsmaßnahmen
in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft zur Verfügung. Gegenwärtig wird der überwiegende
Teil des AIK-Volumens für bauliche und technische Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben beansprucht.
Der AIK bildet neben dem Investitionszuschuss eine wichtige ergänzende Förderungsmaßnahme in land-
und forstwirtschaftlichen Betrieben, teilte das BMLFUW abschließend mit. |