Entwurf des »E-Government-Gesetzes« in Begutachtung  

erstellt am
18. 07. 03

Neues Gesetz sieht zahlreiche Vereinfachungen in der Verwaltung durch elektronische Abwicklung vor
Wien (bpd) - Das Bundeskanzleramt hat diese Woche den Entwurf des E-Government Gesetzes zur Begutachtung versandt. Die Bundesregierung sieht in diesem Gesetz einen wesentlichen Beitrag dazu, Österreich im Rahmen der "e-Europe 2005 Initiative" der EU im Bereich elektronischer Kommunikation in das europäische Spitzenfeld zu führen. Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes stellen die Neuregelung rechtlicher und technisch/organisatorischer Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses dar.

Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der "Bürgerkarte". Mit dieser Identifikationskarte wird ein System des elektronischen Identitätsnachweises geschaffen, das in Europa angesichts seines hohen Datenschutzstandards und seiner universellen Einsetzbarkeit - etwa im e-commerce Bereich- eine Vorreiterrolle einnimmt. In diesem Zusammenhang ist auch ein neues, technisch sicheres Konzept der elektronischen Zustellung von Behördenakten vorgesehen, sowie als weiteres wesentliches Element des Amtsverkehrs, ein elektronisches Amtssiegel. Auch antragsbegleitende Handlungen, wie zum Beispiel die Beibringung von Dokumenten oder die Bezahlung von Gebühren und Abgaben, werden in Zukunft auf unbürokratischem, elektronischem Weg möglich sein.

Die Bundesregierung möchte dieses zukunftsweisende Infrastrukturkonzept so rasch als möglich umsetzen, sodass das neue E-Government - Gesetz mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten kann.

Durch das preisgekrönte "help.gv.at" - Internetportal des Bundes sollen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch mehr Möglichkeiten für die elektronische Abwicklung von Behördenverfahren zur Verfügung stehen, insbesondere in den Bereichen, welche von der EU in der e-Government Reihung der Mitgliedstaaten als Bewertungskriterien herangezogen werden.

Das neue E-Government Gesetz sieht keine Umsetzungspflicht der Länder vor, jedoch lässt der vor kurzem verabschiedete Masterplan der Länder in e-government Angelegenheiten, auf eine große Akzeptanz hoffen.

Für alle elektronischen Einbringungen mittels der neuen Bürgerkarte ist eine Gebührenbefreiung vorgesehen. Das Ende der Begutachtungsfrist ist der 15. September 2003.
     
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