Pirklhuber: Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie erst nach Vorliegen der Koexistenzregeln möglich
Wien (grüne) - "Die heute von der EU-Kommission eingeleiteten Klagsverfahren wegen Nicht-Umsetzung
der EU-Freisetzungsrichtlinie, darunter auch Österreich, dient offensichtlich zur Beruhigung des heftigen
Handelsstreites rund um die Gentechnikklage der USA gegenüber Europa vor der WTO," meinte der Landwirtschaftssprecher
der Grünen, Wolfgang Pirklhuber, am Dienstag (15. 07.).
Vor zwei Wochen wurde durch das europäische Parlament im Rahmen der Beschlussfassung zweier EU-Verordnungen
zu Gentechnisch-veränderten Lebens- und Futtermitteln und zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von
genetisch-modifizierten Organismen auch eine Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 18/2001 beschlossen. Damit
sollen Schutzmaßnahmen auf nationaler Ebene zur Vermeidung von Kontaminationen einer gentechnikfreien Landwirtschaft
und Lebensmittelerzeugung ermöglicht werden. Kommissar Fischler wird bis 23. Juli sogenannte Guidelines zur
Umsetzung dieser Strategie vorstellen. Eine Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht ist daher
seriöserweise erst nachher sinnvoll.
"In der nationalen Umsetzung muss Österreich als Vorreiter im Sinne einer gentechnikfreien Saatgutproduktion
dafür kämpfen, dass zusammenhängende gentechnikfreie Schutzzonen aufrecht bleiben," so Pirklhuber
im Hinblick auf die Initiative Oberösterreichs aber auch anderer Regionen und Bundesländer sich als gentechnikfreie
Zonen zu etablieren.
"Ich fordere neuerlich Bundesminister Pröll auf umgehend tätig zu werden und endlich eine umfassende
österreichische Konzeption für ein gentechnikfreies Mitteleuropa vorzulegen, den Dialog mit unseren Nachbarländern
aktiv zu führen und eine Konferenz zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft für Herbst in Wien
anzusetzen," so Pirklhuber abschließend. |