Gentechnik: EU-Kommission legt Koexistenz-Empfehlung am 23. Juli vor |
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Details sollen Mitgliedsstaaten überlassen werden Brüssel (aiz.info) - Die EU-Kommission wird voraussichtlich übernächsten Mittwoch eine mit Spannung erwartete Empfehlung abgeben, wie der Anbau von gentechnisch veränderten Produkten (GVO) und die herkömmliche oder biologische Landwirtschaft in Zukunft nebeneinander existieren können. Geplant ist dabei aber lediglich die Festlegung von Rahmenbedingungen. Über Details wie etwa die Größe der notwendigen Schutzzonen müssten danach die jeweiligen Mitgliedsstaaten entscheiden, hieß es aus der EU-Kommission am Freitag (11. 07.)zu Journalisten. Die oberösterreichische Landesregierung wollte ursprünglich ab Herbst bis zur Festlegung der Koexistenz-Regelungen per Landesgesetz die Aussetzung von Gentechnik-Produkten verbieten. Nach Meinung von Kreisen in Brüssel widerspricht das geplante Gesetz jedoch "gegen sämtliche EU-Richtlinien". Angesichts dessen werde die Einrichtung einer gentechnikfreien Zone Oberösterreich bis 15.09. von der EU-Kommission "mit Sicherheit" abgelehnt werden, hieß es am Freitag. Neben Oberösterreich haben unter anderem auch Salzburg, Niederösterreich und Kärnten ein ähnliches Gen-Verbot erwogen. Oberösterreichs Argumente, dass durch den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut auch die Umwelt und Gesundheit gefährdet werden, lässt man in Brüssel nicht gelten. Erst am Donnerstag hatte die EU-Lebensmittelbehörde EFSA ein entsprechendes oberösterreichisches Gutachten zurückgewiesen. Außerdem sei ein bundeslandweites Verbot auch ein Verstoß gegen die Grundfreiheit jedes Bauern. "Man kann den Bauern nicht verbieten, in der EU autorisierte GVOs anzubauen", betont die EU-Kommission. Selbst Maßnahmen zur Koexistenz sind nach derzeitigem Recht in der EU noch nicht ausdrücklich erlaubt. Eine entsprechende Änderung der Freisetzungsrichtlinie ist derzeit noch im Gange. EU-Rat und Europaparlament hatten sich Anfang dieses Monats auf eine entsprechende Novelle geeinigt. Die offizielle Annahme durch den EU-Rat ist aber noch ausständig und soll erst im September/Oktober dieses Jahres erfolgen. Dass auf Basis dieser Gesetzesänderung ein ganzes Bundesland zur gentechnikfreien Zone erklärt werden könnte, bezweifelt man in der EU-Kommission aber. Lediglich freiwillige Vereinbarungen der Bauern seien denkbar, heißt es. |
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