Drogen: Blutuntersuchungen bleiben Mittel der Wahl  

erstellt am
28. 07. 03

Bonn (alphagalileo) - In diesen Tagen schließen die ersten „auffälligen“ Verkehrsteilnehmer Bekanntschaft mit einem neuen Testverfahren der Polizei: Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat die flächendeckende Einführung von Drogen-Vortests beschlossen, die im Schweiß Spuren von Hasch, Speed oder Heroin nachweisen können. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn hatte die Methode bereits im vergangenen Jahr zusammen mit der Polizeiinspektion Bonn-Innenstadt im Praxiseinsatz getestet. Grundsätzlich bewerteten die Beamten das Verfahren positiv, auch wenn sie Mängel in der Handhabung sahen. Der Rechtsmediziner Dr. Frank Mußhoff warnt aber, die kostengünstigen Schnelltests, die nur eine oder wenige Substanzklassen nachweisen können, dürften nicht zu Lasten einer umfassenden Blutkontrolle gehen. Sonst stehe zu befürchten, dass selbst Fahrten unter dem Einfluss harter Drogen künftig statt als Straftat nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnten.

Drogen am Steuer stellen ein zunehmendes Problem dar; die Fallzahlen steigen, obwohl es für die Polizei mitunter nicht leicht ist, berauschte Fahrer zu erkennen. Einige Bundesländer nutzen daher bereits bestimmte Testverfahren, die binnen weniger Sekunden Spuren von Hasch, Speed oder Opiaten wie Heroin in Schweiß oder Urin nachweisen können. Auch Nordrhein-Westfalen will nun ein solches Testverfahren, den so genannten „Drugwipe“, einführen.

Wie das bekannte Alkohol-Pusteröhrchen auch liefern sämtliche Drogen-Vortests aber keine „gerichtsfesten“ Ergebnisse. Das unterstreichen die Ergebnisse des Bonner Feldversuchs: Bei einem positiven Testergebnis auf Cannabinoide konnten die Bonner Rechtsmediziner lediglich in 58 Prozent der Fälle die Wirksubstanz THC auch im Blut nachweisen. „In Schweiß und Urin erscheint die Substanz erst später als im Blut; dort kann sie dann schon wieder abgebaut sein“, erklärt Dr. Mußhoff. „Außerdem ist der Schweißnachweis schon dann positiv, wenn sich die getestete Person mit Marihuana-Konsumenten im selben Raum aufgehalten hat.“ Auf einen positiven Vortest muss daher immer eine Blutprobe folgen.

Die Polizeibeamten fanden die Urintests im Praxiseinsatz angenehmer als die Schweißprobe. Immerhin muss der Polizist beim Schweißtest den Teststreifen etwa 20 Mal über die Stirn des Verdächtigen reiben. Für die vier gebräuchlichsten Drogen Cannabis, Kokain, Amphetamine und Opiate gibt es zudem vier unterschiedliche Streifen. Weiß der Beamte nicht, wonach er sucht, muss der Fahrer das Prozedere also unter Umständen gleich mehrmals über sich ergehen lassen. „Beim ersten Mal machen die meisten noch mit, doch dann reicht es ihnen“, so Hauptkommissar Uwe Schachtschneider. „Bei der Urinprobe werden dagegen die gebräuchlichsten Substanzklassen in einem Rutsch durchgetestet.“ Ein kompletter Urintest kostet ungefähr dasselbe wie zwei Einzeltests für Schweiß.

Grundsätzlich beurteilten die Beamten die Vortests aber als positiv, da sie ihnen bei der Entscheidung helfen, ob eine Blutentnahme angebracht ist oder nicht. Die kostengünstige Methode lässt zudem darauf hoffen, mehr Drogenfahrten als bisher aufzudecken. Rechtsmediziner Mußhoff übt aber auch Kritik: „Wenn der Schweißtest für eine Substanz positiv war, werden in der Praxis die anderen Drogen wahrscheinlich gar nicht mehr untersucht. Wenn dann aus Kostengründen auch bei der Blutprobe gesagt wird: Der Verdächtige war im Vortest THC-positiv, untersucht also nur auf THC, dann gehen uns möglicherweise wichtige Indizien verloren.“ Denn die Frage nach dem Mehrfachkonsum verschiedener Drogen ist nicht nur von akademischem Interesse: Den alleinigen Nachweis von Drogen wie THC im Blut ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wertet das Strafgesetzbuch nämlich als Ordnungswidrigkeit. Vor Gericht stuft der Staatsanwalt viele Fälle jedoch herauf zu einer Straftat – mit erheblich größeren rechtlichen Konsequenzen. „Das erhöht aber auch die Beweislast“, erklärt Dr. Mußhoff, „bei einer Straftat sollte das Blut möglichst auf alle Drogen und die gängigsten bewusstseinsändernden Arzneimittel wie Valium untersucht werden.“ Unterbleiben die entsprechenden Nachweise, kommt der Täter womöglich glimpflich davon. „Immer wieder kommt es vor, dass vor Gericht ein Fall einfach nicht rund zu bekommen ist, weil bestimmte Anknüpfungspunkte nicht ermittelt wurden.“
     
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