Wo »gentechnikfrei« draufsteht darf auch keine Gentechnik
drin sein
Wien (bmsg) - "Es ist sehr schwierig, von gentechnikfrei bewirtschafteten Flächen auch
jegliche Einflüsse durch gentechnisch veränderte Organismen fernzuhalten. Aber nur wenn das hundertprozentig
sichergestellt ist, besteht für Konsumentinnen und Konsumenten die echte Wahl zwischen gentechnikfreien und
mittels dem Einsatz von Gentechnik produzierten Lebensmitteln" erklärte Konsumentenschutz-Staatssekretärin
Ursula Haubner am Freitag (25. 07.).
Schon in ihrer Funktion als Umwelt- und Konsumentenschutzlandesrätin engagierte sich die nunmehrige Staatssekretärin
stark für ein gentechnikfreies Oberösterreich. Sie initiierte das Oö. Gentechnikverbotsgesetz, das
derzeit zur Notifizierung in Brüssel liegt, entscheidend mit. Die nunmehr von Agrarkommissar Fischler präsentierten
Leitlinien der EU zur Koexistenz von gentechnikfrei bewirtschafteten Flächen und solchen, auf denen gentechnisch
veränderte Organismen angebaut werden, ist für die kleinräumig strukturierte heimische Landwirtschaft
nur eine bedingt taugliche Empfehlung. "Kilometerbreite Pufferzonen, die dazu dienen, Verunreinigungen, etwa
durch Pollenflug, von biologisch bewirtschafteten Agrarflächen fernzuhalten, sind vielleicht in den Weiten
Amerikas oder in manchen großen europäischen Ländern denkbar. In Österreich fehlt dazu einfach
der Platz", so Haubner.
"Nur wenn sichergestellt ist, dass die Ernte von den biologisch bewirtschafteten Feldern auch tatsächlich
gentechnikfrei ist, gilt das auch für die Produkte. Die beste Kennzeichnung hilft nichts, wenn schon das Ausgangsmaterial
der Gentechnikfreiheit nicht entspricht. Mir ist deshalb wichtig, dass die Wahlfreiheit für die Konsumenten
als Ziel in das Gentechnikgesetz des Bundes aufgenommen wird", erklärt Haubner abschließend. |