Haubner: Wahlfreiheit für Konsumenten durch das Gentechnikgesetz sichern  

erstellt am
28. 07. 03

Wo »gentechnikfrei« draufsteht darf auch keine Gentechnik drin sein
Wien (bmsg) - "Es ist sehr schwierig, von gentechnikfrei bewirtschafteten Flächen auch jegliche Einflüsse durch gentechnisch veränderte Organismen fernzuhalten. Aber nur wenn das hundertprozentig sichergestellt ist, besteht für Konsumentinnen und Konsumenten die echte Wahl zwischen gentechnikfreien und mittels dem Einsatz von Gentechnik produzierten Lebensmitteln" erklärte Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ursula Haubner am Freitag (25. 07.).

Schon in ihrer Funktion als Umwelt- und Konsumentenschutzlandesrätin engagierte sich die nunmehrige Staatssekretärin stark für ein gentechnikfreies Oberösterreich. Sie initiierte das Oö. Gentechnikverbotsgesetz, das derzeit zur Notifizierung in Brüssel liegt, entscheidend mit. Die nunmehr von Agrarkommissar Fischler präsentierten Leitlinien der EU zur Koexistenz von gentechnikfrei bewirtschafteten Flächen und solchen, auf denen gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden, ist für die kleinräumig strukturierte heimische Landwirtschaft nur eine bedingt taugliche Empfehlung. "Kilometerbreite Pufferzonen, die dazu dienen, Verunreinigungen, etwa durch Pollenflug, von biologisch bewirtschafteten Agrarflächen fernzuhalten, sind vielleicht in den Weiten Amerikas oder in manchen großen europäischen Ländern denkbar. In Österreich fehlt dazu einfach der Platz", so Haubner.

"Nur wenn sichergestellt ist, dass die Ernte von den biologisch bewirtschafteten Feldern auch tatsächlich gentechnikfrei ist, gilt das auch für die Produkte. Die beste Kennzeichnung hilft nichts, wenn schon das Ausgangsmaterial der Gentechnikfreiheit nicht entspricht. Mir ist deshalb wichtig, dass die Wahlfreiheit für die Konsumenten als Ziel in das Gentechnikgesetz des Bundes aufgenommen wird", erklärt Haubner abschließend.
     
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