EU-Kommission stellt Leitlinien für die Koexistenz vor  

erstellt am
25. 07. 03

Fischler: Gentechnikfreie Zonen sind klarer Gesetzesverstoß
Brüssel (aiz.info) - Die Errichtung von gentechnikfreien Zonen durch EU-Mitgliedsstaaten sei kein erlaubtes Mittel, um die Koexistenz beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und konventionellen Kulturen sicherzustellen. Es sei im Gegenteil ein klarer Gesetzesverstoß. Dies erklärte EU-Agrarkommissar Franz Fischler, als er am Mittwoch (23. 07.) in Brüssel die Leitlinien der Kommission für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen vorstellte. Staaten hätten nicht das Recht, Landwirte in bestimmten Zonen den GV-Anbau zu verbieten. Das Bundesland Österreich hat sich inzwischen zur gentechnikfreien Zone erklärt, was von der Kommission scharf verurteilt wird. Fischler könne sich nur freiwillige Vereinbarungen zwischen Landwirten vorstellen. Diese könnten sich darauf verständigen, in abgesprochenen Gebieten auf den Anbau von GVO zu verzichten. Allerdings deutete auch Fischler eine Möglichkeit an, in der der Staat die Initiative übernimmt, wenn zum Beispiel in einzelnen Regionen Österreichs die Felder nicht breiter als 10 Meter seien, könne es vorkommen, dass bei einzelnen Produkten das Nebeneinander von GVO und nicht GVO nicht mehr möglich sei, ohne den erlaubten Grenzwert für die Vermischung zu durchbrechen. Wenn also die Koexistenz nicht anders zu garantieren sei, könne der Mitgliedsstaat Verbote zum Beispiel von Mais in dieser Region aussprechen.

Das Problem der drohenden Vermischung werde aber von vielen überzeichnet. Es ginge weder um Gesundheitsgefahren noch um Risiken für die Umwelt. Diese seien schon durch die strengen Kriterien bei der Zulassung von GVO in der EU ausgeschlossen worden. Zur Debatte stünden wirtschaftliche Schäden durch unbeabsichtigte Auskreuzungen oder Verschmutzungen mit GVO. Außerdem ginge es bisher und auf absehbare Zeit nur um sehr wenig gentechnisch verändertes Saatgut in der EU. Da die grüne Gentechnik aber eine Realität sei und auch Chancen für die Landwirtschaft in sich birge, müsse auch die Wahlfreiheit der Landwirte zwischen den verschiedenen Anbauverfahren garantiert werden. Deshalb gebe die Kommission Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten heraus, die für die Koexistenz nationale Gesetze erlassen möchten. Zu den Empfehlungen gehören Sicherheitsabstände, Pollenbarrieren und eine getrennte Lagerung der Ernte. Haftungsregeln will die Kommission ausdrücklich den Mitgliedsstaaten überlassen. Die Frage, ob auch Biobauern mit der geltenden Nulltoleranz für GVO-Beimischungen die Wahlfreiheit garantiert werden könne, wollte Fischler nicht beantworten.
     
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