Verantwortung für Umgang mit GVO’s wird auf Mitgliedsstaaten abgeschoben
Wien (bmlfuw) - Die am Mittwoch (23. 07.) von der EU-Kommission beschlossenen
Leitlinien zur Koexistenz von biologischer, konventioneller und GVO-Landwirtschaft sind eine enttäuschende
Ansammlung von unverbindlichen Vorschlägen, die nach einer ersten Durchsicht nicht praxistauglich sind. Österreich
besteht weiterhin auf EU-weiten verbindlichen Richtlinien für die Anwendung von GVO in der Landwirtschaft
und den Schutz von biologischer und konventioneller Landwirtschaft, die GVO-frei produzieren wollen. Dies erklärte
Lebensminister DI Josef Pröll in einer ersten Reaktion auf den Beschluss von Leitlinien zur Koexistenz durch
die EU-Kommission.
Mit diesen unverbindlichen Leitlinien ist eine wesentliche Voraussetzung zur Aufhebung des GVO-Moratoriums in der
EU nicht gegeben. Österreich besteht weiterhin darauf, dass genauso wie alle anderen Fragen zum Einsatz von
GVO wie zB. die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit, die Zulassung sowie die Gentechnikfreiheit für
Biobetriebe auch die wichtigen Fragen der Koexistenz und der Haftung europaweit einheitlich geregelt werden, führte
Pröll aus.
Die Anregungen der Kommission, benachbarte Bauern bzw. Bauern in einer Region mögen sich einvernehmlich über
den Einsatz von Gentechnik auf ihren Flächen einigen und auch Fruchtfolgen abstimmen, damit die Verunreinigung
durch Bestäubung hintan gehalten wird, ist praxisfremd. Die Empfehlung, dass fehlende zivilrechtliche Regelungen
für die Haftung auf einzelstaatlicher Ebene geschaffen werden sollten, unterstreicht die österreichische
Argumentation, dass diese "heiße Kartoffel" abgeschoben werden soll. Die selbstgewählte Rolle
der Kommission als Plattform für Informationsaustausch über die Erfahrungen mit nationalen Regelungen
zeigt, dass die Kommission kein schlüssiges Konzept für gangbare Wege der Koexistenz besitzt. Diese ist
aber Voraussetzung für den Einsatz von GVO bzw. das problemlose Nebeneinander von verschiedenen Formen der
Landwirtschaft.
Wenig konsistent ist die Ankündigung der EU, Regionen zu klagen, wenn sie GVO-Freiheit für ihre Landwirtschaft
erhalten wollen, und gleichzeitig keine technisch umsetzbaren und praxistauglichen Antworten gibt, wie die Koexistenz
und Haftungsfragen in Regionen gelöst werden können. Es ist zu wenig, die GVO-Freiheit von biologischer
Landwirtschaft europaweit festzuschreiben, aber die Frage ungelöst zu lassen, wie dies möglich ist, wenn
auf angrenzenden Feldern und Gebieten GVO-Anbau stattfindet. Bevor über eine Aufhebung des Moratoriums und
damit der weiteren Zulassung von GVO’s auf EU-Ebene entschieden werden kann, muss zunächst diese zentrale
Frage der Koexistenz in einer anderen Art und Weise als wie jetzt vorliegend beantwortet werden.
"Ich bin nicht bereit, die Zukunft des Biolandbaus in Frage zu stellen. Ich bin auch nicht bereit, dem Druck
nach rascher Zulassung von GVO’s nachzugeben, ich sehe aktuell keinen Vorteil durch einen Anbau von GVO’s in der
österreichischen Landwirtschaft. Wir müssen uns die Zeit nehmen, offene Fragen sorgfältig auszudiskutieren
und dann saubere und binnenmarktkonforme Regelungen zu schaffen", sagte Pröll abschließend. |