Pröll: EU-Leitlinien zur Koexistenz sind Enttäuschung  

erstellt am
24. 07. 03

Verantwortung für Umgang mit GVO’s wird auf Mitgliedsstaaten abgeschoben
Wien (bmlfuw) - Die am Mittwoch (23. 07.) von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien zur Koexistenz von biologischer, konventioneller und GVO-Landwirtschaft sind eine enttäuschende Ansammlung von unverbindlichen Vorschlägen, die nach einer ersten Durchsicht nicht praxistauglich sind. Österreich besteht weiterhin auf EU-weiten verbindlichen Richtlinien für die Anwendung von GVO in der Landwirtschaft und den Schutz von biologischer und konventioneller Landwirtschaft, die GVO-frei produzieren wollen. Dies erklärte Lebensminister DI Josef Pröll in einer ersten Reaktion auf den Beschluss von Leitlinien zur Koexistenz durch die EU-Kommission.

Mit diesen unverbindlichen Leitlinien ist eine wesentliche Voraussetzung zur Aufhebung des GVO-Moratoriums in der EU nicht gegeben. Österreich besteht weiterhin darauf, dass genauso wie alle anderen Fragen zum Einsatz von GVO wie zB. die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit, die Zulassung sowie die Gentechnikfreiheit für Biobetriebe auch die wichtigen Fragen der Koexistenz und der Haftung europaweit einheitlich geregelt werden, führte Pröll aus.

Die Anregungen der Kommission, benachbarte Bauern bzw. Bauern in einer Region mögen sich einvernehmlich über den Einsatz von Gentechnik auf ihren Flächen einigen und auch Fruchtfolgen abstimmen, damit die Verunreinigung durch Bestäubung hintan gehalten wird, ist praxisfremd. Die Empfehlung, dass fehlende zivilrechtliche Regelungen für die Haftung auf einzelstaatlicher Ebene geschaffen werden sollten, unterstreicht die österreichische Argumentation, dass diese "heiße Kartoffel" abgeschoben werden soll. Die selbstgewählte Rolle der Kommission als Plattform für Informationsaustausch über die Erfahrungen mit nationalen Regelungen zeigt, dass die Kommission kein schlüssiges Konzept für gangbare Wege der Koexistenz besitzt. Diese ist aber Voraussetzung für den Einsatz von GVO bzw. das problemlose Nebeneinander von verschiedenen Formen der Landwirtschaft.

Wenig konsistent ist die Ankündigung der EU, Regionen zu klagen, wenn sie GVO-Freiheit für ihre Landwirtschaft erhalten wollen, und gleichzeitig keine technisch umsetzbaren und praxistauglichen Antworten gibt, wie die Koexistenz und Haftungsfragen in Regionen gelöst werden können. Es ist zu wenig, die GVO-Freiheit von biologischer Landwirtschaft europaweit festzuschreiben, aber die Frage ungelöst zu lassen, wie dies möglich ist, wenn auf angrenzenden Feldern und Gebieten GVO-Anbau stattfindet. Bevor über eine Aufhebung des Moratoriums und damit der weiteren Zulassung von GVO’s auf EU-Ebene entschieden werden kann, muss zunächst diese zentrale Frage der Koexistenz in einer anderen Art und Weise als wie jetzt vorliegend beantwortet werden.

"Ich bin nicht bereit, die Zukunft des Biolandbaus in Frage zu stellen. Ich bin auch nicht bereit, dem Druck nach rascher Zulassung von GVO’s nachzugeben, ich sehe aktuell keinen Vorteil durch einen Anbau von GVO’s in der österreichischen Landwirtschaft. Wir müssen uns die Zeit nehmen, offene Fragen sorgfältig auszudiskutieren und dann saubere und binnenmarktkonforme Regelungen zu schaffen", sagte Pröll abschließend.
     
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