Auch der Bundesrat einhellig für EU-Erweiterung  

erstellt am
24. 07. 03

Regierung zum Vertragsabschluss ermächtigt
Wien (PK) - Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch (23. 07.) auch der Bundesrat der Erweiterung der Europäischen Union zugestimmt, indem er die Bundesregierung einhellig zum Vertragabschluss ermächtigte.

Vor Eingang in die Tagesordnung gab Präsident AGER bekannt, dass seitens der SPÖ eine Dringliche Anfrage betreffend Offenlegung des RH-Berichts bezüglich "Verdacht der Manipulation der Bewertungsergebnisse und der damit verbundenen Geschenkannahme durch Bedienstete des BMLV" vorliege. Diese werde um 15 Uhr aufgerufen.

Bundesrat KONECNY (S) brachte in einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung seinen Protest darüber zum Ausdruck, dass der Verfassungsausschuss des Bundesrates ohne Regierungsvertreter habe verhandeln müssen. Konecny wies darauf hin, dass es notwendig sei, mit Fachkundigen über die Inhalte der Vorlagen zu diskutieren, und betonte mit Nachdruck, dass er erwarte, ein solcher Vorfall werde sich nicht wiederholen. Diese Kritik bezeichnete Staatssekretär MORAK als berechtigt und versicherte seinerseits, dass man sich bemühen werde, ein solches Versäumnis in Hinkunft zu vermeiden. Diesmal sei aber die Benachrichtigung über die Verschiebung des Ausschusses sehr spät eingelangt, sodass der Verfassungsdienst darauf habe nicht rechtzeitig reagieren können, entschuldigte sich Morak.

Bundesrat Mag. TUSEK (V) unterstrich als erster Redner zum Thema Erweiterung der Europäischen Union am Beginn seines Debattenbeitrages die Chancen für langfristigen Frieden und Stabilität durch die Erweiterung der Union. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Traum des ehemaligen Bundeskanzlers Klaus, der bereits in den sechziger Jahren von den zwei Flügeln Europas gesprochen und gemeint habe, dass das Haus Europa erst dann ganz sein werde, wenn es diesen westlichen und östlichen Flügel umfasse.

Als Mitglied des EU-Konvents bekräftigte Tusek, dass sich Europa auf diesen Erweiterungsschritt gut vorbereitet habe, nachdem der Konvent seine Arbeit habe abschließen können. Als die wichtigsten Eckpunkte der Ergebnisse für den Bundesrat und die Bundesländer bezeichnete er die Vereinfachung und bessere Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Mitgliedsstaaten und Union und die Verankerung des Subsidiaritäts- und Proportionalitätsprinzips. Durch den Artikel 5 Abs.1 sei sichergestellt, dass die regionale und kommunale Verwaltung rein nationale Angelegenheit bleibe. Zur Wahrung der Subsidiarität würden die nationalen Parlamente, und zwar beide Häuser, stärker einbezogen. So werde ein Frühwarnmechanismus eingerichtet, der innerhalb von sechs Wochen den nationalen Parlamenten die Möglichkeit biete, bei Vorliegen von Legislativvorschlägen Einwände gegen die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips zu erheben, nach Inkrafttreten eines Rechtsaktes hätten diese das Recht auf Klage wegen Subsidiaritätsverletzung. Als weitere wesentliche Punkte nannte Tusek die Aufnahme der Grundrechts-Charta in die Verfassung und die Auflösung der Säulenstruktur.

Tusek ging in weiterer Folge seiner Ausführungen auf die Chancen für Österreich durch die Erweiterung der Union ein und wies darauf hin, dass Österreich vom Rand in die Mitte der EU rücken werde. Es werde auch mehr Rechtssicherheit entstehen, da die neuen Mitgliedsländer den Acquis übernehmen. Gleichzeitig artikulierte Tusek die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung hinsichtlich der Arbeitsplätze, der steigenden Verkehrsbelastung, der Sicherheit und der Probleme in den Grenzregionen. Hier müssten, so der Bundesrat, Strategien entwickelt werden, um diesen Problembereichen richtig und gut zu begegnen. Tusek thematisierte auch die bestehenden Probleme Österreichs mit Nachbarstaaten hinsichtlich des Unrechts, das 300.000 MitbürgerInnen unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs widerfahren ist. Die Nachbarstaaten, so Tusek, hätten das Unrecht eingesehen und es zumindest in ideeller Hinsicht verurteilt. Er erwarte sich aber, dass seitens der Tschechischen Republik auch materielle Entschädigungen für die Vertriebenen möglich seien.

Bundesrat KONECNY (S) betonte, dass mit der kommenden Erweiterung die Teilung des europäischen Kontinents in wesentlichen Bereichen formal überwunden werde, was einen historischen Schritt darstelle. Diese Freude über die Notwendigkeit, dass das zusammenwachse, was zusammengehöre, dürfe jedoch offene Fragen und Probleme nicht überdecken. Diese wiederum dürften aber den Blick auf den großen Wurf im Interesse der Balance nicht verstellen, sagte Konecny. Der Wirtschaftsraum, der die Kraft der EU darstelle, müsse auch zu einem Raum der gemeinsamen Werthaltungen und politischen Zielsetzungen substanziell wachsen.

Diese Erweiterung habe, so Konecny, insofern eine besondere Dimension, weil sie Länder umfasse, denen Österreich in besonderem Maße verbunden sei. Die Ironie dieses Prozesses bestehe darin, dass die österreichische Wirtschaft dies früher erkannt und dementsprechend viel investiert habe. Dadurch habe man die Wirtschaftskraft der Betriebe stärken können, was Arbeitsplätze erhalten und geschaffen habe, auch wenn einzelne Arbeitsplätze verloren gegangen seien. Die Österreicherinnen und Österreicher hätten diesen Prozess jedoch viel zögerlicher verfolgt, weshalb die Politik aufgerufen sei, auch das menschliche Verhältnis mit den BürgerInnen der Nachbarstaaten zu intensivieren.

Mit Blick auf die Zukunft meinte Konecny, dass der Erweiterungsprozess ein weitergehender sei, nicht nur in Hinblick auf Bulgarien und Rumänien. Die EU habe sich auch in Thessaloniki verpflichtet zu entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden können. Insbesondere habe man aber auch den Staaten des Westbalkans eine Zukunft innerhalb der EU eröffnet. Österreich müsse mit all diesen Nachbarstaaten eine neue Gemeinsamkeit entwickeln, wobei man auch viel Historisches aufzuarbeiten habe, bemerkte Konecny. Auch Österreich habe lange gebraucht, um zuzugestehen, dass es ebenso zu den Tätern gehöre, und das selbe Maß an Zeit zur Aufarbeitung sollte man auch den Nachbarn gewähren. Diese Aufarbeitung müsse von den Menschen gewollt werden und sollte nicht von oben aufgezwungen werden. Von österreichischer Seite habe man auch die Wechselbeziehung zu berücksichtigen, in der geschichtliches Unrecht verursacht wurde. Die Zukunft der Europäischen Union sei vor allem eine Frage, wie weit sie von den Menschen mitgetragen wird. Konecny hofft daher, dass man mit dem heutigen einstimmigen Beschluss die Mehrheitsmeinung der ÖsterreicherInnen zum Ausdruck bringe und dazu beitrage, dass daraus eine überwältigende Mehrheit wird.

Bundesrat Dr. BÖHM (F) kündigte gleich zu Beginn seiner Ausführungen an, dass die Freiheitlichen dem vorliegenden Bundesverfassungsgesetz zustimmen werden. Die FPÖ habe laut Böhm die Erweiterung als eine Überwindung der Teilung von West- und Osteuropa stets befürwortet, und es sei daher auch nicht zutreffend, wie einige Medien immer wieder behaupteten, dass sich die FPÖ gegen die Erweiterung oder gegen den Beitritt einzelner Länder stelle.

Einzelne Staaten jedoch hätten die gebotenen Vorleistungen nicht erbracht, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen europäischen Werte, hielt Böhm fest. Er nannte in diesem Zusammenhang die Benes-Dekrete und die Straffreistellungen für die Verbrechen in Zusammenhang mit der Vertreibung der Sudetendeutschen. Dennoch habe man die Notwendigkeit der Eliminierung dieser diskriminierenden Bestimmungen mit der Zustimmung zur Erweiterung der EU nicht junktimiert. Die Erklärungen des tschechischen Staatspräsidenten Klaus und des Ministerpräsidenten Spidla bezeichnete Böhm als einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssten. Dabei kritisierte er die Relativierung der Erklärung beider Repräsentanten durch den tschechischen Außenminister. Böhm ist es zu wenig, die Bestimmungen lediglich als obsolet zu betrachten, und er weist dabei auf das Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Ermacora hin. Ungarn, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie Slowenien seien mit gutem Beispiel vorangegangen, er hoffe daher, dass die Rechtsordnung von historischen Altlasten befreit und die sich daraus ergebenden Diskriminierungen in menschenrechtskonformer weise ausgleichen werden.

Bundesrat SCHENNACH (G) machte darauf aufmerksam, dass "Osterweiterung" eine falsche Bezeichnung sei, da es sich bei der kommenden Erweiterung der Union in erster Linie um eine Ausdehnung nach Norden und Süden handle. Die wirklich große Herausforderung werde die Integration der Länder des ehemaligen Jugoslawien sein, sagte Schennach. Anknüpfend an Bundesrat Konecny meinte auch er, dass Österreich fünfzig Jahre gebraucht habe, neben der Opferrolle auch die Täterrolle einzugestehen. Das müsse man auch den anderen Staaten zugestehen, wobei Bundesrat Schennach in einigen Ländern das Problem der Roma und Sinti als ein besonders brennendes betrachtet. Darüber hinaus gebe es auch Themen, die nicht mit der Beitrittfrage zu klären seien, sondern nur innerhalb des gemeinsamen Hauses gelöst werden könnten, zum Beispiel Temelin. Abschließend unterstrich Schennach die Wichtigkeit der Intensivierung kultureller Zusammenarbeit und betonte, dass mit der Erweiterung die nationalen Grenzen wieder ein Stück kleiner würden.

Staatssekretär MORAK zollte den bisherigen Debattenbeiträgen seinen Respekt, da in diesen sowohl die Chancen der Erweiterung zum Ausdruck gebracht worden seien, man sich aber auch vor den Problemen nicht gedrückt habe. Dass für beide Aspekte ein Bewusstsein vorhanden sei, mache zuversichtlich. Er hob hervor, dass Österreich als eines der ersten Länder die rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung schaffe und deutete den einstimmigen Beschluss als ein deutliches Zeichen für die Zustimmung zur Erweiterung, die die größte in der bisherigen Geschichte der EU sein wird.

Bundesrat KNEIFEL (V) knüpfte daran an und meinte, dass dieses grundsätzliche Ja aller Parteien eine Ermutigung für die Bevölkerung und die Betriebe darstelle, die Chancen der Erweiterung wahrzunehmen. Die UnternehmerInnen hätten schon sehr früh neue Märkte erschlossen, wodurch man nun die konjunkturelle Flaute in der BRD ausgleichen könne. Damit würden auch österreichische Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.

Kneifel konzentrierte sich in weiterer Folge auf die Probleme für die Klein- und Mittelbetriebe in den Grenzregionen und begrüßte die Tatsache, dass diese seitens der EU über das Jahr 2007 hinaus gefördert werden. Als notwendig erachtet der Bundesrat Infrastrukturmaßnahmen, die Förderung von Forschung und Entwicklung und die Entlastung von Steuern und Abgaben. Die Unternehmen brauchten ermutigende Signale, damit die Chance der Erweiterung auch genützt werde. Diese Chance sieht Kneifel in der Exportförderung, durch Freibeträge bei Betriebsübergaben, durch Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfung und durch die Fortschreibung der Investitionsbegünstigungen. Dabei müssten, so Kneifel, auch die Interessensvertretungen ihre Hausaufgaben machen. Alles in allem habe sich aber die bisherige Annäherung der Nachbarländer an die EU auf die Grenzregionen positiv ausgewirkt.

Bundesrätin Dr. HLAVAC (S) gab als überzeugte Europäerin und Mitteleuropäerin ihrer Freude darüber Ausdruck, dass die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Teilung Europas nun ihr Ende findet. Die Bundesrätin konzentrierte sich auf Detailfragen zum Beitritt der österreichischen Nachbarländer und ging zunächst auf die schlechte Lage der Roma und Sinti in der Slowakei ein. Die EU sollte der Slowakei bei der Lösung dieses Problems helfen, sagte Hlavac. Um Ängsten und Befürchtungen entgegenzutreten, will die Rednerin die Forderungen von Interessenvertretungen, etwa der Arbeiterkammer, ernst genommen sehen. Es gelte, Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung zu ergreifen, die grenzüberschreitende Regionalentwicklung zu fördern und die Verkehrsinfrastruktur auszubauen.

Notwendig werde es auch sein, die vielfach schwierige gemeinsame Geschichte mit den Nachbarländern aufzuarbeiten. Dabei stehe jedes Volk vor der oft schmerzlichen Aufgabe, sich mit der eigenen Geschichte zu konfrontieren.

Hlavac bekannte sich dazu, eine gemeinsame Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik in der EU in Angriff zu nehmen und zu verhindern, dass die Globalisierung soziale Systeme und soziale Werte zerstöre. Das Friedensprojekt Europäische Union muss laut Hlavac gesichert und auf ganz Europa ausgedehnt werden.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) gab sich ebenfalls als Europäer und Mitteleuropäer zu erkennen, wollte aber die im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung aufkommende Euphorie nicht ganz teilen. Es handle sich zweifellos um eine historische Entscheidung, man dürfe aber nicht übersehen, das die internationale Situation Zyperns nicht völlig geklärt sei, was als Voraussetzung für einen EU-Beitritt gilt. Der EU-Beitritt Österreichs habe zweifellos Erfolge gebracht. Viele Versprechungen, die man den Österreichern beim EU-Beitritt gemacht habe, seien aber nicht eingehalten worden, klagte Gudenus und nannte die Erhaltung von Neutralität und der Schilling-Währung sowie die Lösung des Transitproblems und der Atomfrage. Dies sei auch der Grund für die abnehmende EU-Begeisterung der Österreicher.

Probleme sah Gudenus auch in den Rechtsordnungen Tschechiens und Sloweniens, forderte die Aufarbeitung der Benes-Dekrete sowie der Avnoj-Bestimmungen und drängte darauf, auf die neuen EU-Mitglieder einzuwirken, damit sie die europäische Loyalität künftig höher bewerten als die transatlantische Loyalität, die manche von ihnen während der Irakkrise stark zum Ausdruck gebracht haben.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) gab seiner Freude über den einstimmigen Beschluss des Bundesrates zur EU-Erweiterung uneingeschränkt Ausdruck und wies auf das Bedürfnis der Menschen hin, in Wohlstand und Frieden zu leben. Daher habe die Volkspartei immer für den Ausbau der europäischen Friedensgemeinschaft und für die Solidarität unter den europäischen Völkern geworben. Die EU sei eine Wertegemeinschaft, in der sich alle Mitgliedstaaten zum Rechtsstaat, zur Demokratie, zur Gewaltenteilung und zur Machtkontrolle bekennen. Kühnel unterstrich auch den Vorschlag des Europäischen Konvents, die Menschenrechte und die Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Europa in einer europäischen Verfassung zu verankern.

Bundesrat Dr. SCHNIDER (V) befasste sich mit der Frage, warum 67 % der Österreicher glauben, dass die EU-Erweiterung keine Vorteile für unser Land bringe. Er machte unsachliche Diskussionen für die Ängste und Befürchtungen der Menschen verantwortlich und warnte davor, Probleme unnötig aufzubauschen; Schnider plädierte für eine klare Information der Bevölkerung. Offene Grenzen und offene Türen, wie sie die EU-Erweiterung bringe, werden es erlauben, viele Diskussionen sachgerecht zu führen und den Menschen ohne Vorurteile zu begegnen. Als ein Faktum nannte der steirische Bundesrat, dass in seinem Land von 475.000 Beschäftigten nur 3000 aus EU-Ländern kommen. Es sei daher ungerechtfertigt, von "Überflutung" zu sprechen. Schnider verlangte, künftig klar zwischen Globalisierungsmigration, europäischem Zuzug und dem Asylwesen zu trennen und setzte seine Hoffnungen auf die Arbeit der Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit sowie des Joint Vienna Institut, das wirtschaftliche und administrative Fachkräfte in Osteuropa unterstützen wird.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) erinnerte daran, dass die Grünen beim EU-Beitritt Österreichs unter anderem deshalb skeptisch gewesen seien, weil die EU damals noch eine reine Wirtschaftsgemeinschaft gewesen sei. Für sie sei in diesem Bereich noch einiges an Fragen offen geblieben, sagte Kerschbaum und nannte die Themen Menschenrechte, BürgerInnenrechte sowie Medien- und Meinungsfreiheit. Dazu komme die Forderung nach umweltpolitischen Standards, wobei die Rednerin die Befürchtung aussprach, dass Österreich in Zukunft gezwungen sein könnte, die "gefährliche Steinzeittechnologie Atomkraft" zu fördern, wenn der Euratom-Vertrag in die Europäische Verfassung aufgenommen werde. Die Politik müsse Prioritäten auf den Gebieten Umwelt, Menschenrechte und Soziales setzen und die EU zu einen gesamteuropäischen Friedensprojekt machen, schloss Kerschbaum.

Bundesrat WEISS (V) sagte ein uneingeschränktes Ja zur EU-Erweiterung; im Hinblick auf die gleichzeitige Vertiefung der EU stelle sich aber die Frage, wie die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten EU-Entscheidungen künftig noch beeinflussen können. Der Österreich-Konvent diskutiere derzeit das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden, blende dabei aber aus, dass wesentliche politische Entscheidungen künftig auf einer ganz anderen Ebene getroffen werden. Das 1992 für den EWR eingeführte Länder-Beteiligungsverfahren sollte daher im Lichte der praktischen Erfahrungen und der geänderten Verhältnisse angepasst werden, lautete die Schlussfolgerung des Bundesrats. Die Landeshauptleute-Konferenz hat laut Jürgen Weiss dazu bereits konkrete Vorstellungen entwickelt.

Dazu kommen Entscheidungen auf internationaler Ebene, wobei Bundesrat Weiss konkret das internationale Handelsübereinkommen erwähnte und darauf aufmerksam machte, dass sich die Instrumente zur Wahrung der Länderinteressen auf die EU, nicht aber auf internationale Organisationen anwenden lassen. Die Einbindung der Länder in den diesbezüglichen innerösterreichischen Willensbildungsprozess werde der Betroffenheit der Länder nicht gerecht, zitierte Bundesrat Weiss aus Ländermeinungen dazu. Hier bestehe Handlungsbedarf auch für den Bundesrat, sagte Jürgen Weiss. Da den Bundesländern die Informationsrechte und Einflussmöglichkeiten auf europäischer Ebene selbst nicht zur Verfügung stehen, werde der Bundesrat diese Lücke schließen müssen. Dieser Aufgabe sollte sich der Bundesrat mit größerer Intensität und Länderverbundenheit widmen als bisher in EU-Angelegenheiten. Denn die Einflussmöglichkeiten der Länder auf die österreichische EU-Politik sollen mit der Entwicklung der EU zu einem tatsächlichen und umfassenden Entscheidungszentrum Schritt halten können, verlangte der Vizepräsident des Bundesrates.

Bei der Abstimmung stimmte der Bundesrat dem vorliegenden Vertrag einstimmig zu und beschloss ebenso einstimmig, keinen Einspruch zu erheben. Die Vorsitz führende Bundesratsvizepräsidenten HASELBACH stellte die verfassungsmäßigen Voraussetzungen und - unter allgemeinem Beifall des Hauses - das Ergebnis dieser historischen Abstimmung fest.
     
zurück