Gründung einer Societas Iuris Publici Europaei  

erstellt am
24. 07. 03

Salzburg (uni) - Die nationalen Rechtsordnungen des öffentlichen Rechts stehen zunehmend unter dem bestimmenden Einfluss des europäischen Rechts und müssen zahlreiche gemeinsame Probleme bewältigen. Die immer weiter reichenden Einwirkungen des europäischen Rechts auf die einzelstaatlichen Rechtsordnungen und die rasante Weiterentwicklung des europäischen Rechts selbst auf seinen verschiedenen Ebenen erfordern eine ständige wissenschaftliche Aufarbeitung des Verhätnisses von europäischem Recht und nationalem öffentlichen Recht und ein vertieftes Rechtsgespräch der europäischen Juristen untereinander.

Das Ziel ist eine europäische Rechtswissenschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird befruchtet durch Rechtsvergleichung und Herausarbeitung einheitlicher Rechtsgrundsätze. Diesem Ziel dient die Gründung einer europaweiten wissenschaftlichen Vereinigung, die sich die Pflege dieser Anliegen zur Aufgabe macht. Regelmäßige Tagungen sollen engere persönliche Verbindungen schaffen und einen kontinuierlichen Gedanken- und Erfahrungsaustausch ermöglichen. So werden die Kenntnis und das Zusammenwachsen der nationalstaatlichen Rechtsordnungen im europäischen Rahmen gefördert. In Verwirklichung dieser Grundidee kam es Anfang April 2003 in Frankfurt am Main zur Gründung der Societas Iuris Publici Europaei e.V. (SIPE). Von österreichischer Seite hat an der Gründung Univ.-Prof. Dr. Heinz Schäffer, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Salzburg, mitgewirkt, der auch in den ersten Vorstand gewählt wurde.

Die SIPE hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, Fragen des öffentlichen Rechts in Europa unter Einschluss seiner Wirkung auf das gesamte Recht wissenschaftlich zu erörtern und zu klären. Der Wirkungsbereich der SIPE ist folglich nicht auf das Verfassungsrecht beschränkt, wenngleich diesem naturgemäß besonderes Augenmerk geschenkt wird. Probleme des europäischen Verwaltungsrechts und der Harmonisierung und Entwicklung der nationalen Verwaltungsrechtsordnungen unter europäischem Einfluss werden gleichermaßen in die Betrachtung einbezogen werden.

Mitglied der SIPE kann werden, wer sich wissenschaftlich mit dem öffentlichen Recht beschäftigt und dies insbesondere durch herausragende Veröffentlichungen nachgewiesen hat. (Das Aufnahmeverfahren wird eingeleitet durch Vorschlag von mindestens drei Mitgliedern der SIPE. Der Vorschlag, dem der Lebenslauf und das Schriftenverzeichnis des/der Vorgeschlagenen beizufügen sind, ist kurz schriftlich zu begründen.) Gedacht ist in erster Linie an Universitätsprofessoren und habilitierte Dozenten des öffentlichen Rechts, aber auch an hervorragende Praktiker des öffentlichen Rechts mit entsprechendem literarischem Ausweis. Die SIPE hält mindestens alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung ab, die mit einer wissenschaftlichen Tagung zu verbinden ist. Verhandlungssprachen der Gesellschaft sind Deutsch, Englisch und Französisch. (Die Sprache des Tagungsortes ist ebenfalls Verhandlungssprache, wenn eine Übersetzung in eine der drei genannten Sprachen gewährleistet ist.) Die Satzung in den drei Verhandlungssprachen und weitere Details über die Gesellschaft finden sich im Internet unter der Adresse: www.sipe-eu.de . Dort findet sich auch das Verzeichnis der Gründungsmitglieder.

Die erste Tagung der SIPE wird auf Einladung der griechischen Gründungsmitglieder in Griechenland (in der Zeit vom 2. bis 5. Juni 2004 auf der Insel Kreta) stattfinden. Als Themen dieser Tagung sind in Aussicht genommen:

  1. Grundrechtsschutz in der Neuen Union
  2. Strukturen und Funktionsweise europäischer Eigenverwaltung in der Neuen Union.
     
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