Keine Seilschwebebahn im Nationalpark Hohe Tauern  

erstellt am
23. 07. 03

LR Wurmitzer: Für Errichtung müssten vier gesetzliche Vorgaben geändert werden
Klagenfurt (lpd) - Anlässlich der aktuellen Debatte über die Errichtung einer Seilschwebebahn zum Pasterzengletscher betonte Nationalparkreferent Landesrat Georg Wurmitzer, dass dies derzeit allein rechtlich schon nicht möglich sei. Die Änderung von vier gesetzlichen Vorgaben wäre dafür erforderlich.

Der Nationalparkreferent erklärte, dass die Errichtung einer Seilschwebebahn, die Herausnahme des Herzstückes, nämlich Teile des Sonderschutzgebietes Großglockner Pasterze, bedeute. Der Nationalpark Hohe Tauern sei über vier gesetzliche Vorgaben - das Naturschutzgesetz, die Verordnung über das Nationalparkgebiet, die Einrichtung als Sonderschutzgebiet und die Erfüllung der europäischen Vorgabe Natura 2000 - definiert. Die Änderung dieser vier gesetzlichen Vorgaben erfordere eine zwei Drittel Mehrheit im Landtag.

Seine klare Absage zu diesem Projekt begründete Wurmitzer so: „Ich bin strikt dagegen, dass wir die Natur opfern. Nationalparke wurden dafür geschaffen, diese unberührten Gebiete vor großtechnischen Eingriffen zu schützen und für nachkommende Generationen zu bewahren.“
     
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