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Sicherheitspolitik – Abfangjäger |
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erstellt am
23. 07. 03
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Platter
muss Rohbericht zumindest RH-Ausschussmitgliedern übermitteln
Kontrollpolitischer Notstand durch Bundesregierung
Wien (grüne) - „Durch ihre Vorgehensweise mit dem Rechnungshof-Rohbericht versetzt die Bundesregierung
Österreich in kontrollpolitischen Notstand“, erklärt der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Grün-Abgeordneter
Werner Kogler, am Dienstag (22. 07.). Kogler verweist auf die scheibchenweise und selektive
Verbreitung aus dem Rohbericht, auf die mutwillige Zitierung einzelner Passagen, die aus dem inhaltlichen Zusammenhang
gerissen wurden und auf die Verteilung eines dreiseitigen Berichtes unter dem Titel ‚Schlussfolgerungen’.
„BM Platter darf sich nicht weiter hinter Ausreden zur Rechtfertigung seiner Geheimniskrämerei verschanzen.
Er muss den Rohbericht dem Parlament zugänglich machen“, fordert Kogler und präzisiert: “Zumindest den
Mitgliedern des Rechungshofausschusses müssen die gesamten Prüfergebnisse übermittelt werden. Dieser
Minimalforderung wird der Herr Minister ja wohl noch nachkommen können.“
Kogler ergänzt, dass bei nachvollziehbaren Bedarf im RH-Ausschuss einzelne Teile des Rohberichts auch vertraulich
behandelt werden könnten. |
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Gahr: Kogler geht über Gepflogenheiten des Prüfverfahrens hinaus
Wien (övp-pk) - "Werner Kogler, der Vorsitzende des Rechnungshof-Ausschusses, geht weit
über die Gepflogenheiten des Prüfungsverfahrens des Rechnungshofes hinaus, wenn er sagt, dass der Rohbericht
jetzt an die Mitglieder des Rechungshof-Ausschusses gehen soll", sagte ÖVP-Rechnungshofsprecher Abg.z.NR
Hermann Gahr am Dienstag (22. 07.). Der Rohbericht des Rechnungshofes zur Beschaffung
der Luftraumüberwachungsflugzeuge sei Teil des laufenden Prüfungsverfahrens. Das Bundesministerium für
Landesverteidigung habe laut Gesetz drei Monate Zeit für eine solide Stellungnahme.
"Wenn Kogler jetzt behauptet, Verteidigungsminister Platter sei verpflichtet, den Rohbericht öffentlich
zu machen, dann widerspricht eine derartige Forderung jedenfalls den bisher üblichen Usancen und dem Zweck
des Stellungnahmeverfahrens." Die Aussage Koglers entbehre nämlich jeder Rechtsgrundlage, so Gahr abschließend. |
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