Sicherheitspolitik – Abfangjäger  

erstellt am
23. 07. 03

 Platter muss Rohbericht zumindest RH-Ausschussmitgliedern übermitteln
Kontrollpolitischer Notstand durch Bundesregierung
Wien (grüne) - „Durch ihre Vorgehensweise mit dem Rechnungshof-Rohbericht versetzt die Bundesregierung Österreich in kontrollpolitischen Notstand“, erklärt der Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Grün-Abgeordneter Werner Kogler, am Dienstag (22. 07.). Kogler verweist auf die scheibchenweise und selektive Verbreitung aus dem Rohbericht, auf die mutwillige Zitierung einzelner Passagen, die aus dem inhaltlichen Zusammenhang gerissen wurden und auf die Verteilung eines dreiseitigen Berichtes unter dem Titel ‚Schlussfolgerungen’.

„BM Platter darf sich nicht weiter hinter Ausreden zur Rechtfertigung seiner Geheimniskrämerei verschanzen. Er muss den Rohbericht dem Parlament zugänglich machen“, fordert Kogler und präzisiert: “Zumindest den Mitgliedern des Rechungshofausschusses müssen die gesamten Prüfergebnisse übermittelt werden. Dieser Minimalforderung wird der Herr Minister ja wohl noch nachkommen können.“

Kogler ergänzt, dass bei nachvollziehbaren Bedarf im RH-Ausschuss einzelne Teile des Rohberichts auch vertraulich behandelt werden könnten.

 

 Gahr: Kogler geht über Gepflogenheiten des Prüfverfahrens hinaus
Wien (övp-pk) - "Werner Kogler, der Vorsitzende des Rechnungshof-Ausschusses, geht weit über die Gepflogenheiten des Prüfungsverfahrens des Rechnungshofes hinaus, wenn er sagt, dass der Rohbericht jetzt an die Mitglieder des Rechungshof-Ausschusses gehen soll", sagte ÖVP-Rechnungshofsprecher Abg.z.NR Hermann Gahr am Dienstag (22. 07.). Der Rohbericht des Rechnungshofes zur Beschaffung der Luftraumüberwachungsflugzeuge sei Teil des laufenden Prüfungsverfahrens. Das Bundesministerium für Landesverteidigung habe laut Gesetz drei Monate Zeit für eine solide Stellungnahme.

"Wenn Kogler jetzt behauptet, Verteidigungsminister Platter sei verpflichtet, den Rohbericht öffentlich zu machen, dann widerspricht eine derartige Forderung jedenfalls den bisher üblichen Usancen und dem Zweck des Stellungnahmeverfahrens." Die Aussage Koglers entbehre nämlich jeder Rechtsgrundlage, so Gahr abschließend.
 
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