Oö. Beamten-Pensionsreform: Erstmals echte Strukturreform und Harmonisierung  

erstellt am
22. 07. 03

Linz (lk) - Das Land Oö. ist in der Pensionsfrage für Landesbeamte mit 1.1.2000 einen zukunftsorientierten und österreichweit einzigartigen Weg gegangen, zeigt Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl auf. Das neue Pensionsrecht mit Höchstbeitrags- und Höchstbemessungsgrundlage gilt für alle rund 2.500 seit 1.1.2000 neu aufgenommenen Landesbediensteten, soweit sie pragmatisiert werden. Alle Landesbediensteten, die seit 1.1.2000 aufgenommen und dann pragmatisiert wurden, haben außerdem bereits den vollen Durchrechnungszeitraum von 25 Jahren, so Hiesl.

Neueintretende Landesbedienstete haben seit dem 1.1.2000 einen Durchrechnungszeitraum von 25 Jahren, Höchstbeitrags- und Höchstbemessungsgrundlage und ein zweites Pensionsstandbein in Form der Pensionskasse.

Beim neuen Oö. Beamten-Pensionssystem wird die umlagefinanzierte Pension schrittweise reduziert und ein Kapitaldeckungssystem (Pensionskasse) aufgebaut. Diese Reform ist seit mehr als drei Jahren in Kraft. Sie ist erstmals eine echte Strukturreform und Harmonisierung der Pensionssysteme, sie sollte zum Vorbild für Österreich werden, hofft Hiesl.

Durch die Oö. Landesbeamten-Pensionsreform wollen wir das Pensionssystem langfristig absichern, uns an die Lebensdurchrrechnung annähern, eine gerechte Lastenverteilung erreichen und langfristig eine Entlastung des Landesbudgets erzielen, nennt Hiesl die Ziele.

Die Eckpunkte des Oö. Pensionsmodells, das auch für den gesamten Gemeindedienst gilt, sind: Einführung eines Durchrechnungszeitraumes bis zu 25 Jahren, lineare altersabhängige Absenkung des Pensionsbeitrages auf ASVG-Niveau, Einführung eines Solidarbeitrages für bestimmte Beamten-Pensionisten, Einrichtung einer Pensionskasse, Aliquoter Entfall der Jubiläumszuwendung für Bedienstete, für die Pensionskassenbeiträge entrichtet werden, Einführung einer Höchstbeitrags- und Höchstbemessungsgrundlage analog dem ASVG für neu in den Landesdienst eintretende.

Durch die Aufhebung des Homogenitätsprinzips mit 1. Jänner 1999 haben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten im Landesdienst ergeben. Dieser Wettbewerb ist positiv. Der oö. Landesdienst hat nicht zuletzt durch das gute Gesprächsklima zwischen Personalvertretung und Dienstgeber eine Vorreiterrolle übernommen. Dieser Föderalismus im Dienst- und Besoldungsrecht ist positiv und muss unbedingt beibehalten werden, betont Hiesl abschließend.
     
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