Linz (lk) - Das Land Oö. ist in der Pensionsfrage für Landesbeamte mit 1.1.2000 einen zukunftsorientierten
und österreichweit einzigartigen Weg gegangen, zeigt Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl auf. Das neue
Pensionsrecht mit Höchstbeitrags- und Höchstbemessungsgrundlage gilt für alle rund 2.500 seit 1.1.2000
neu aufgenommenen Landesbediensteten, soweit sie pragmatisiert werden. Alle Landesbediensteten, die seit 1.1.2000
aufgenommen und dann pragmatisiert wurden, haben außerdem bereits den vollen Durchrechnungszeitraum von 25
Jahren, so Hiesl.
Neueintretende Landesbedienstete haben seit dem 1.1.2000 einen Durchrechnungszeitraum von 25 Jahren, Höchstbeitrags-
und Höchstbemessungsgrundlage und ein zweites Pensionsstandbein in Form der Pensionskasse.
Beim neuen Oö. Beamten-Pensionssystem wird die umlagefinanzierte Pension schrittweise reduziert und ein Kapitaldeckungssystem
(Pensionskasse) aufgebaut. Diese Reform ist seit mehr als drei Jahren in Kraft. Sie ist erstmals eine echte Strukturreform
und Harmonisierung der Pensionssysteme, sie sollte zum Vorbild für Österreich werden, hofft Hiesl.
Durch die Oö. Landesbeamten-Pensionsreform wollen wir das Pensionssystem langfristig absichern, uns an die
Lebensdurchrrechnung annähern, eine gerechte Lastenverteilung erreichen und langfristig eine Entlastung des
Landesbudgets erzielen, nennt Hiesl die Ziele.
Die Eckpunkte des Oö. Pensionsmodells, das auch für den gesamten Gemeindedienst gilt, sind: Einführung
eines Durchrechnungszeitraumes bis zu 25 Jahren, lineare altersabhängige Absenkung des Pensionsbeitrages auf
ASVG-Niveau, Einführung eines Solidarbeitrages für bestimmte Beamten-Pensionisten, Einrichtung einer
Pensionskasse, Aliquoter Entfall der Jubiläumszuwendung für Bedienstete, für die Pensionskassenbeiträge
entrichtet werden, Einführung einer Höchstbeitrags- und Höchstbemessungsgrundlage analog dem ASVG
für neu in den Landesdienst eintretende.
Durch die Aufhebung des Homogenitätsprinzips mit 1. Jänner 1999 haben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten
im Landesdienst ergeben. Dieser Wettbewerb ist positiv. Der oö. Landesdienst hat nicht zuletzt durch das gute
Gesprächsklima zwischen Personalvertretung und Dienstgeber eine Vorreiterrolle übernommen. Dieser Föderalismus
im Dienst- und Besoldungsrecht ist positiv und muss unbedingt beibehalten werden, betont Hiesl abschließend. |