Haubner: Gebühr für Zinsanpassung ist kundenfeindlich und unverständlich
Wien (bmsg) - "Die an das Tageslicht gedrungene Praxis einiger Banken, bei Änderungen des
Zinssatzes bis zu 5 Euro an Gebühren zu verlangen, werde ich einer genauen Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit
hin unterziehen. Stellt sich heraus, dass diese Vorgangsweise ungesetzlich ist, sind für mich gerichtliche
Schritte gegen die betroffenen Kreditinstitute beschlossene Sache", zeigte sich Konsumentenschutz-Staatssekretärin
Haubner am Mittwoch (30. 07.) entschlossen.
"Es geht nicht an, im Nachhinein Kosten zu verrechnen, die ursprünglich gar nicht vereinbart waren. Wenn
die Banken jetzt argumentieren, die Zinssatzänderungen brächten hohe Manipulationskosten mit sich, so
sei dieser Umstand - wenn er im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung überhaupt gerechtfertigt ist
- den Banken ja nicht erst jetzt bekannt. Schließlich könne ja auch die einzelne Verbraucherin oder
der einzelne Verbraucher nicht im Nachhinein argumentieren, sie hätten sich leider verkalkuliert und bezahlen
jetzt eben weniger zurück als vereinbart", so Haubner.
Generell ist ein unerfreulicher Trend zu höchst unterschiedlichen Gebühren festzustellen, die Sätze
selbst sind äußerst inhomogen. Leistungen, die bei einem Institut gratis sind, werden bei einem anderen
verrechnet. "Die Konsumentinnen und Konsumenten finden sich in diesem Gebührendschungel kaum mehr zurecht",
kritisiert Haubner. Für die Banken tritt damit die angenehme Folge ein, dass die Kundinnen und Kunden den
Vergleich erst gar nicht anstellen. Dabei würde sich dieser durchaus lohnen.
So ergaben etwa die Recherchen in einem kleinen oberösterreichischen Ort im Mühlviertel, dass die Buchung
bei einer Bank 0,25 Euro kostet, beim einem einige Meter entfernten anderen Institut dagegen 0,45 Euro. Immer wieder
beklagen insbesondere Senioren sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Gehaltskonto benötigen, diese
Zustände. Staatssekretärin Haubner lässt deshalb gerade die von den größten Banken am
häufigsten verrechneten Gebühren erheben.
"Wir werden die rechtliche Zulässigkeit der nunmehrigen Gebühr überprüfen und gegebenenfalls
Schritte gegen die betroffenen Banken einleiten", erklärte Haubner abschließend. |