Ethikcode für Richter  

erstellt am
30. 07. 03

An der Universität Salzburg diskutierten internationale Höchstrichter die Bedeutung der Ethik für die Rechtsprechung
Salzburg (uni) - „Braucht es einen Code of Ethics für Richter an internationalen Gerichtshöfen?“ Dieser Frage ging Richard Goldstone, Richter am Verfassungsgerichtshof in Südafrika, nach. Das Verhältnis von Ethik und Rechtspraxis war Gegenstand eines hochkarätigen Meinungsaustausches zwischen Mitgliedern internationaler Gerichtshöfe aus aller Welt, die am Samstag (26. 07.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Salzburg zusammengetroffen sind.

Der Einladung des Dekans der Salzburger Juridischen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, waren Angehörige des Obersten Gerichtshofes


v.l.n.r.: Rektor Heinrich Schmidinger, Dr. Kurt Heller, Richter Richard Goldstone, Dekan Walter Berka

Foto: Universität Salzburg
Finnlands, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Supreme Court der USA, der Interimistischen UN-Administration im Kosovo, des Internationalen Strafgerichtshofes Ruanda und des int. Gerichtshofes für Seerecht sowie des Österreichischen Obersten Gerichtshofes gefolgt. Gesprächspartner der Höchstrichter waren Professoren der Salzburger Juridischen Fakultät und fünf weiterer Rechtsfakultäten. Gerade der Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zeichnete die Veranstaltung aus.

Es wurde deutlich, dass sich die Gesetzesanwendung nicht auf eine bloße Interpretation des Wortlautes beschränkt. „Auch Vernunft und Gewissen sind für das richterliche Handeln unverzichtbar“, so Dr. Kurt Heller vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof „und gerade die Kantsche Forderung, dass Freiheit immer die Freiheit des Nächsten respektieren muss, ist eine auch für die Rechtsprechung gültige ethische Richtlinie“. In diesem Zusammenhang betonte Heller die Bedeutung, die man einer Ethik-Ausbildung im Rahmen des Jusstudiums beizumessen hat: „Doch diese Verantwortung sollten nicht nur die Universitäten, sondern auch die Schulen wahrnehmen.“

Ihre Fortsetzung fanden die „Salzburg Discussions“, die heuer bereits zum zweiten Mal stattgefunden haben, bei einem Diner in der Landkartengalerie des Toskanatraktes der Residenz. „Oft sind solche informellen Gespräche der Impuls für konkrete Fortschritte in der Praxis“, resümierte Richter Richard Goldstone.
     
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