Kärntens Landesrätin Schaunig-Kandut: Betroffene Menschen müssen geschützt
werden – Es gilt, die Pflege sicher zu stellen
Klagenfurt (lpd) - Eindeutige Worte zum Vorwurf, das Land würde eine Förderung für
Pflegeplätze in Welzenegg streichen, fand heute Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut. Das Land
Kärnten habe Heimbetreiber Otto Scheiflinger seit Monaten einen Vertrag für die BewohnerInnen des Pflegeheims
Welzenegg 3 angeboten und mitgeteilt, dass es die Bereitschaft gibt, die Kosten für die BewohnerInnen zu übernehmen,
dies aber ohne Vertrag laut Sozialhilfegesetz nicht möglich sei, sagte Schaunig-Kandut. Der Betreiber lehne
bisher aber jegliches Einlenken und die Annahme des Vertrages ab, so die Sozialreferentin.
Jetzt lässt Schaunig-Kandut rechtlich prüfen, ob das Land direkte Verträge mit den HeimbewohnerInnen
schließen könne. „Für mich geht es um die betroffenen Menschen, die es zu schützen gilt und
deren Pflege sichergestellt werden muss, alles andere ist hintanzustellen“, betont Schaunig-Kandut. Sollte eine
direkte Kostenübernahme auf Grund des Gesetzes nicht möglich sein, wird die Soziallandesrätin eine
Änderung des Sozialhilfegesetzes initiieren.
Die Kärntner Soziallandesrätin bezeichnete es als skandalös, die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen
in Angst zu versetzen, nur um eigene Interessen durchsetzen und daraus politisches Kleingeld schlagen zu wollen.
Schaunig-Kandut: „Es ist unverständlich, dass der Geschäftsführer den Vertrag bis heute nicht angenommen
hat. Dafür, dass er aber behauptet, es hätte kein Vertragsangebot gegeben und unsere Stellungnahme als
„Lüge“ bezeichnet, überlegen wir eine Klage.“
Schaunig-Kandut macht Pflegebedürftige und deren Angehörige darauf aufmerksam, dass auch für das
Pflegeheim St. Martin ein ähnliches Szenario zu erwarten sei. „Es kann in St. Martin keine öffentliche
Finanzierung geben, da das Heim ohne die erforderlichen Genehmigungen und außerhalb des gemeinsam mit der
Stadt Klagenfurt beschlossenen Ausbauprogramms errichtet wurde“, sagt Schaunig-Kandut. Es stehe jedem frei, ein
Heim zu errichten. Bei Nichtvorliegen der Fördervoraussetzungen gebe es aber keine öffentlichen Zuschüsse.
Es sei notwendig, potentielle Interessenten darauf hinzuweisen, um spätere Probleme auszuschließen,
betonte die Landesrätin.
In Kärnten gibt es derzeit 25 Betreiber von Pflegeheimen an 50 Standorten, die unter Einhaltung der rechtlichen
Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen ihre Heime errichten. Alle Menschen, die im Bereich Pflege Fragen,
Anregungen oder Anliegen haben, können sich jederzeit an die Fachabteilung und an die Sozial- und Gesundheitssprengel
wenden. Die Adressen und Telefonnummern finden alle Interessierten im Sonderteil Sozial- und Gesundheitssprengel
im Telefonbuch 2003. |