Politik der Woche vom 13. 07. bis 19. 07. 2002 |
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Thema Unwetter – Schüssel: Eine Milliarde
Euro für Katastrophenopfer Bundesregierung beschloss umfangsreiches Hilfspaket für Opfer der Hochwasserkatastrophe Wien (bpd) - "Das ist die schwerste Naturkatastrophe, die Österreich seit Menschengedenken heimgesucht hat. Ich möchte in dieser Stunde unser vollstes Mitgefühl und unsere Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck bringen", sagte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nach dem Sonderministerrat am Mittwoch (14. 08.). Der Bundeskanzler dankte im Namen der Bundesregierung den Freiwilligen Verbänden, den Feuerwehren, dem Roten Kreuz, der Caritas, dem Bundesheer und den Tausenden Helfern, die bereits seit Tagen in den Katastrophengebieten im Einsatz sind. "Ganz Österreich ist in den Tagen zusammengerückt. Nach der katastrophalen Flutwelle ist nun eine Flutwelle der Solidarität zu verzeichnen", so der Bundeskanzler und verwies auf die zahlreichen Spenden und Hilfsangebote. Diese seien neben der finanziellen Hilfe der Länder, der Mittel aus dem Katastrophenfonds und dem Konjunkturbelebungsprogramm eine wichtige Säule der Hilfsmaßnahmen, so Schüssel weiter und kündigte ein spezielles Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz an. Der Bundeskanzler versprach rasche und unbürokratische Hilfe von Seiten der Bundesregierung. Wer rasch helfe, helfe doppelt, und das sei nun vorrangig, betonte Schüssel. Konkret umfasst die Soforthilfe der Bundes eine Ersthilfe von insgesamt 650 Millionen Euro. Davon stammen 500 Millionen Euro aus einer Aufstockung des Katastrophenfonds. Die Hälfte der Summe ist für individuelle Notfälle und Schadenswiedergutmachungen vorgesehen. 250 Millionen Euro werden für den Wiederaufbau der Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 100 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsministerium für die betrieblich Hilfe und die Wiederaufnahme von Produktionen. Weitere 50 Millionen Euro kommen aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Diese Summe werde sofort über den Kreditweg aufgenommen, so der Bundeskanzler. Als eine konjunkturelle Hilfsmaßnahme kündigte der Bundeskanzler steuerliche Erleichterungen an. Dazu gehören die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden von Unternehmen als Betriebsausgabe. Zusätzlich werden diese von der Schenkungssteuer befreit. Geschädigte Personen können ihre Investitionen zum Wiederaufbau als außergewöhnliche Belastung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Ebenso werde das Konjunkturbelebungsprogramm für die Bau- und Maschinenindustrie, das dieses Jahr auslaufen würde, auf das gesamte nächste Jahr ausgeweitet, so der Bundeskanzler. Überdies werde für die Wiederaufbauhilfe von Betrieben und die Wiederinbetriebnahme von Produktionsanlagen heuer und im nächsten Jahr in voller Investitionshöhe eine Sonderabschreibung möglich sein, so Schüssel weiter. "Damit wird der Wirtschaft ein zusätzlicher und notwendiger Impuls gegeben", bekräftigte der Bundeskanzler. Schüssel bezifferte die Höhe der finanziellen Hilfe durch die öffentliche Hand mit über 850 Millionen Euro. Bei Hinzurechung der steuerlichen Impulse beträgt das Hilfspaket über 1 Milliarde Euro. Regierung verdoppelt Spenden Außerdem teilte der Bundeskanzler mit, dass die Bundesregierung alle Spenden, die am kommenden Samstag (17. 08.), dem österreichischen Aktionstag des ORF, von den Österreicherinnen und Österreichern unter der kostenlosen Telekom Telefonnummer 0800 215 215 angemeldet werden, verdoppelt. An diesem Tag werden in den Callcentern und im Fernsehstudio am Küniglberg 200 Telefone von Prominenten und von Soldaten des Bundesheeres besetzt sein. |
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Thema Unwetter – Regierung schnürt Hilfspaket Wien (bmf) - Die Bundesregierung hat am Mittwoch (14. 08.) im Rahmen eines Sonderministerrates ein Hilfspaket für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in weiten Teilen Österreichs im Ausmaß von insgesamt 650 Millionen Euro (etwa neun Milliarden Schilling) beschlossen. Für die finanzielle Soforthilfe an die Betroffenen und für den Wiederaufbau der Infrastruktur sind jeweils 250 Mio. Euro vorgesehen. Dazu kommen 100 Mio. Euro an Soforthilfe für Unternehmen sowie 50 Mio. Euro aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Finanzminister Karl-Heinz Grasser: "Es geht jetzt vor allem darum, wieder Hoffnung zu geben für viele Existenzen, die einfach weg gespült wurden." Neben der direkten finanziellen Hilfeleistung sind eine Reihe steuerlicher Maßnahmen geplant, um die Betroffenen effektiv unterstützen und der Solidarität der Bevölkerung freien Lauf lassen zu können. So werden Spenden als Betriebsausgabe absetzbar sein, auf Seiten des Empfängers ist keine Schenkungssteuer zu leisten. Das ursprünglich nur für 2002 geplante Konjunkturbelebungsprogramm wird auf das gesamte nächste Jahr ausgedehnt. Zusätzlich wird es für Wiederaufbaumaßnahmen die Möglichkeit einer Sonderabschreibung ohne durchzuführen. Bei Gebäuden beträgt diese 15 Prozent, bei beweglichen Gütern 30 Prozent. Die weiteren Details des Hilfspakets der Bundesregierung werden am Montag nach einer weiteren Sitzung des Ministerrates feststehen. |
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Thema Unwetter – BMSG: Hilfe für Hochwasseropfer
aus dem Familienhärteausgleich Betroffene Gemeinden über Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Familienhärteausgleich informiert Wien (bmsg) - Hilfe für die Betroffenen der verheerenden Hochwasserkatastrophe in weiten Teilen Österreichs ist das Gebot der Stunde, so Sozialminister Mag. Herbert Haupt, dessen Antrag auf Soforthilfe heute vom Ministerrat beschlossen wurde. Angesichts der dramatischen Ereignisse für vom Hochwasser betroffene Familien werden nun vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Mittel aus dem Familienhärteausgleich zur Verfügung gestellt. Um einen möglichst raschen Zugang zur finanziellen Soforthilfe zu ermöglichen, werden alle betroffenen Gemeinden über die Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Familienhärteausgleich informiert und die nötigen Antragsunterlagen elektronisch/postalisch zur unbürokratischen Weiterleitung an betroffene Familien zur Verfügung gestellt erhalten. Die einlangenden Ansuchen von Hochwasseropfern werden vorrangig behandelt und in Kooperation mit dem Katastrophenfonds und den übrigen Unterstützungsinstrumentarien so rasch wie möglich bearbeitet werden, so Minister Haupt. Denn: "Wer schnell hilft, hilft doppelt!" Beratung über Zuwendungsmöglichkeiten aus dem Familienhärteausgleich gibt es beim Familienservice des BMSG unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/240 262. |
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Thema Unwetter – Feiertagsarbeit und offene Betriebe
gerechtfertigt Bartenstein: Versorgung der Bevölkerung gesichert Wien (bmwa) - "In den vom Hochwasser geschädigten Gebieten dürfen die Arbeitnehmer am morgigen Feiertag und auch am Wochenende zur Beseitigung von Schäden oder zur Versorgung der Bevölkerung beschäftigt werden und Gewerbetreibende ihre Betriebe offen halten", stellt Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein fest. Aufgrund einer Regelung im Paragraph 11 des Arbeitsruhegesetzes ist dafür keine gesonderte Verordnung erforderlich. Das Gesetz sieht vor, dass während der Wochenend- und Feiertagsruhe Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Fällen mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt werden können, soweit diese zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder bei Notstand sofort vorzunehmen sind. Auch die Behebung einer Betriebsstörung oder die Verhütung des Verderbens von Gütern oder eines sonstigen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schadens gestatten Arbeit an Feiertagen und Wochenenden. Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften können eingerichtet werden. Selbstverständlich bedarf das Arbeiten am Sonn- und Feiertag einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Daraus folgt, dass beispielsweise das freiwillige Offenhalten, insbesondere von Lebensmittelgeschäften und Baumärkten am kommenden Feiertag und am Wochenende, im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung zulässig ist. Selbstverständlich dürfen an diesen Tagen Arbeitnehmer auch in Betrieben, die unmittelbar von Hochwasserschäden betroffen sind, zur Beseitigung von Schäden, beschäftigt werden. Binnen vier Tagen nach Beginn der Arbeiten sind diese dem Arbeitsinspektorat schriftlich zu melden, wobei Bundesminister Bartenstein in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass diese Regelung so unbürokratisch wie möglich zur Anwendung kommen wird. |
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Thema Unwetter – Reichhold: Gesetzeslage Fahrverbote Ausnahmen für Katastropheneinsätze Wien (bmvit) - Im Hinblick auf die Hochwassersituation weist Verkehrsminister Mathias Reichhold auf bestehende Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsverbot, von der Sommerreiseverordnung, von der Ferienreiseverordnung und auch von den Gefahrengutbeförderungsvorschriften für Einsätze in Katastrophenfällen hin. Für Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t besteht eine Reihe von Fahrverboten. So ist nach § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen für diese Fahrzeuge das Fahren zwischen 0.00 und 22.00 Uhr verboten, an Samstagen von 15.00 bis 24.00 Uhr. Darüber hinaus besteht aufgrund der Sommerreiseverordnung, BGBl. II Nr. 208/ 2000, an allen Samstagen im Juli und August ein Fahrverbot von 8.00 bis 15.00 Uhr auf bestimmten näher bezeichneten Straßen für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und für Lastkraftwagen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte mehr als 7,5 t beträgt. Nach der Ferienreiseverordnung, BGBl. II Nr. 262/2002, gilt - ebenfalls nur auf bestimmten Straßen - für dieselben Fahrzeuge auch an bestimmten Freitagen (zum letzten Mal am 16. August) von 15.00 bis 19.00 Uhr ein Fahrverbot, ferner auch noch an allen Samstagen bis zum 7. September, jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr. Angesichts der Hochwassersituation in weiten Teilen Österreichs wird besonders darauf hingewiesen, dass für alle genannten Fahrverbote schon von Gesetzes bzw. Verordnungs wegen eine Ausnahme für alle Fahrten gilt, die dem Einsatz in Katastrophenfällen dienen. Darüber hinaus fallen die zuvor genannten Lastkraftfahrzeuge auch unter das gesetzliche Nachtfahrverbot gem. § 42 Abs. 6 StVO. Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot nach der StVO gilt zudem auch für alle Lastkraftwagen, die einen Anhänger ziehen, sofern das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers 3,5 t überschreitet. Eine gesetzliche Ausnahme für Katastrophenfälle ist für diese Fälle allerdings nicht vorgesehen. Sofern diese Bestimmungen jedoch bei Fahrten im Rahmen des Hochwassereinsatzes übertreten werden, ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Ansicht, dass regelmäßig vom Vorliegen von Notstand i.S. von § 6 VStG auszugehen und die Tat daher nicht strafbar sein wird, stellt Bundesminister Mathias Reichhold klar. Hinsichtlich der Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter sind Beförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt von den Bestimmungen des ADR (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) ausgenommen, wenn Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Beförderung getroffen wurden. Zu denken wäre hier beispielsweise an den Abtransport giftiger oder brennbarer Substanzen, wie etwa aus Tanks abgepumpte Treibstoffe oder aus Lagerräumungen herstammende Chemikalien. Die Verbindungsstelle der Bundesländer wurde bereits ersucht, diese Rechtsmeinung den Landesregierungen zur Kenntnis zu bringen. Weiters betont das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie seine Bereitschaft, die für den Vollzug zuständigen Länder jederzeit bei der Lösung akut auftretender Probleme zu unterstützen, schließt Reichhold. |
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Thema Unwetter – AK Tumpel: Arbeiterkammern unterstützen
Hochwasseropfer mit zehn Millionen Euro AK unterstützt mit Finanzhilfe rund 20.000 Arbeitnehmerhaushalte Wien (ak) - In einer Sofortaktion unterstützen die Arbeiterkammern die Hochwasseropfer unter ihren Mitgliedern mit zehn Millionen Euro. Die AK zahlt damit die Zinsen für Kredite bis zu 5.000 Euro, die von der Katastrophe betroffene Arbeitnehmerhaushalte aufnehmen müssen, um die Hochwasserschäden zu beseitigen. Mit dieser Finanz-Hilfe unterstützen die Arbeiterkammern österreichweit rund 20.000 Arbeitnehmerhaushalte und lösen ein Kreditvolumen von etwa 80 bis 100 Millionen Euro aus. "Uns ist es wichtig, rasch und zielgenau zu helfen", sagt AK Präsident Herbert Tumpel, "die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Österreich können sich auch in dieser Katastrophensituation voll auf uns verlassen." AK-Mitglieder, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, können sich an ihre Länderkammer wenden. Neben der finanziellen Hilfe bieten die Arbeiterkammern auch Unterstützung und Rat bei arbeitsrechtlichen- oder Konsumentenschutzfragen. Darüber hinaus haben die Arbeiterkammern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei den Freiwilligen Feuerwehren oder anderen Hilfsorganisationen im Katastropheneinsatz stehen, bei Fortzahlung des Entgeltes dienstfrei gestellt. Überflutete Häuser, große Schäden an Gebäuden und Geräten, zerstörte Autos: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben durch die Hochwasserkatastrophe ihr ganzes Hab und Gut verloren. Die Arbeiterkammern unterstützen ihre Mitglieder in ganz Österreich mit zehn Millionen Euro. Damit zahlen die Arbeiterkammern die Zinsen für Kredite bis zu einer Höhe von 5.000 Euro, die Hochwasseropfer jetzt aufnehmen müssen. 80 bis 100 Millionen Euro Kreditvolumen werden dadurch ausgelöst - österreichweit helfen die Arbeiterkammern damit rund 20.000 Arbeitnehmerhaushalten. "Was muss ich tun, wenn ich wegen überfluteter Straßen nicht an meinen Arbeitsplatz kommen kann?", "Wenn ich als Feuerwehrmann in den Katastrophengebieten helfen will, muss mir mein Chef dann frei geben?", "Was muss die Versicherung zahlen?". Das sind Fragen vor denen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt stehen. Daher bieten die Arbeiterkammern in den Bundesländern jetzt auch verstärkt arbeitsrechtliche - und Konsumentenschutzberatungen an. Alle Arbeiterkammern haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz oder anderen Hilfsorganistionen in den Katastropheneinsatz im Einsatz sind, bei Fortzahlung des Entgeltes dienstfrei gestellt. |
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Thema Unwetter – Zusätzlich 100 Millionen Euro
für Hochwasserhilfe Sondersitzung der NÖ Landesregierung St. Pölten (nlk) - „Die größte Naturkatastrophe, von der Niederösterreich und Österreich in den letzten Jahrzehnten heimgesucht wurden“, so Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll „erfordert rasches Handeln.“ Die NÖ Landesregierung ist heute zu einer Sondersitzung zusammengetreten und hat beschlossen, dass die zur Behebung von Katastrophenschäden veranschlagten Mittel als Sofortmaßnahme um bis zu 100 Millionen Euro überschritten werden können. Mit diesen Mitteln soll sowohl Privaten als auch Betrieben und Gemeinden rasch geholfen werden. Die Höhe der Schäden ist derzeit nicht einmal im Entferntesten abzuschätzen, sie geht aber in die Euro-Milliarden. So sind etwa im Kamptal Straßen, Brücken und Bahnlinien zerstört. Morgen wird auch die Bundesregierung zu einer Sondersitzung zusammentreten und Hilfsmaßnahmen beschließen. Landeshauptmann Pröll hat in den letzten Tagen entsprechende Gespräche mit dem Bundeskanzler, dem zuständigen Landwirtschaftsminister, dem Innen- und dem Verteidigungsminister geführt. Im Rahmen der 100 Millionen Euro ist auch eine Ausweitung der „Finanzsonderaktion für Gemeinden zur Konjunkturbelebung“ um 15 Millionen Euro zur Behebung von Katastrophenschäden enthalten. Die Finanzsonderaktion wird damit verdoppelt: Im Bereich der Wohnbauförderung können Bauschäden bei Wohngebäuden, die von der Gemeinde-Schadenskommission erhoben und nicht von Versicherungs- und Katastrophenfondszuschüssen abgedeckt werden, im Rahmen der Sonderfallförderung als Direktdarlehen gefördert werden. Für diese Darlehen wird das Land gegen nachträgliche Genehmigung des Landtages die Haftung übernehmen. Im Rahmen der Sondersitzung sprach die Landesregierung auch offiziell ihren Dank an die Tausenden Helfer aus den Freiwilligen-Organisationen und aus dem Bundesheer sowie an die vielen Privatleute, die zur Hilfe gekommen sind, aus. |
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Thema Unwetter – LH Haider zur Katastrophensituation:
Regierung muß jetzt Prioritäten setzen Gegen Steuererhöhung, allenfalls Ankauf von Abfangjägern verschieben bzw. Zahlungsziele erstrecken Klagenfurt (lpd) - Klar gegen eine Steuererhöhung sprach sich Landeshauptmann Jörg Haider am Dienstag (13. 08.) angesichts der Hochwasserkatastrophe und ihrer finanziellen Bewältigung durch die Politik aus. Es gebe den Katastrophenfonds und damit Reserven und darüberhinaus müsse die Regierung klare Prioritäten setzen, wobei das Wichtigste zuerst zu machen sei. Sie solle sich darauf einigen, die Katastrophenfolgen zu bewältigen und für Wirtschaft und Arbeitsplätze Sorge tragen. Mehr Beweglichkeit beim Nulldefizit und eine Garantie der Pensionen forderte der Landeshauptmann ebenfalls ein. Zur Frage der Abfangjäger bekräftigte Haider seinen Standpunkt, eine Volksabstimmung abzuhalten. Bei einem Ja zur Neutralität brauche es die Abfangjäger. Allenfalls sei deren Anschaffung auf später zu verschieben. Die Zahlungsziele könnten neu verhandelt bzw. die Zahlungsfrist erstreckt werden. In den Katastrophengebieten sei es jetzt vorrangig, für den Aufbau der Infrastruktur und Wohnbauprogramme zu sorgen, unterstrich Haider. Dies biete auch eine große Möglichkeit für die Wirtschaft bzw. konjunkturschwache Sparten wie die Baubranche. An die Adresse von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Barteinstein gerichtet, sagte der Landeshauptmann, dass die Arbeitslosen beim Wiederaufbau zum Einsatz kommen sollten, nachdem andererseits Tausende freiwillige Helfer im Einsatz stehen. Damit würde ausserdem viel Geld gespart werden und Arbeitslose hätten zudem eine sinnvolle Tätigkeit. |
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Molterer und Strasser setzen Initiative im Kampf gegen Umweltkriminalität Im Bundeskriminalamt wurden ein Fachreferat Umweltkriminalität und neue Meldestelle für Umweltdelikte eingerichtet Wien (bmlfuw) - Der weltweit steigenden Umweltkriminalität sagten Umweltminister Molterer und Innenminister Strasser mit der Einrichtung einer Meldestelle Umweltkriminalität den Kampf an. "Ich hoffe, dass wir durch die Wahrnehmungen der Bevölkerung noch besser als bisher gegen illegale Abfalltransporte, verbotene Müllablagerungen, die fahrlässige Verunreinigung von Seen, Bächen und Flüssen, den Schmuggel geschützter Pflanzen und Tiere und andere Umweltdelikte vorgehen können", begrüßte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm Molterer am Montag (12. 08.) bei einer Pressekonferenz in Wien die neue Einrichtung im Bundeskriminalamt. "Es geht darum, den besonders geschulten Beamtinnen und Beamten von Gendarmerie und Bundespolizei zusätzliche Hinweise zu geben, damit sie noch erfolgreicher für den Schutz der Umwelt tätig sein können", betonte Innenminister Dr. Ernst Strasser. Die Spezialisten des Innenministeriums haben umfangreiche Befugnisse und arbeiten schon jetzt erfolgreich mit den Beamten des Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes etwa im Bereich der Abfallkontrolle oder bei der Durchsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) zusammen. Im Jahr 2001 ermittelte die Sicherheitsexekutive bei 182 Umweltschutzdelikten; 133 dieser Straftaten konnten geklärt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 73 Prozent. Beim überwiegenden Teil (108 Fälle) der Umweltschutzdelikte handelte es sich um Verstöße gegen § 181 StGB ("Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt"). Zur wirksameren Bekämpfung der Umweltstraftaten ist im neuen Bundeskriminalamt ein Fachreferat zur Bekämpfung der Umweltkriminalität eingerichtet worden. Bei Polizei und Gendarmerie versehen speziell ausgebildete Umweltsachbearbeiter Dienst. Zusätzlich gibt es auf den Polizei- und Gendarmeriedienststellen in ganz Österreich etwa 600 so genannte "Umweltkundige Organe" (UKO), die bei Verdachtsfällen vor Ort die ersten Ermittlungen einleiten. Die Ausbildung der Umweltpolizisten hat auch im Ausland Interesse geweckt. Österreich unterstützt etwa Slowenien bei der Ausbildung in der Bekämpfung der Umweltkriminalität. Innenminister Dr. Ernst Strasser: "Österreich nimmt in der Bekämpfung der Umweltkriminalität in Europa eine führende Rolle ein." Bürgerinnen und Bürger, die einen Fall von Umweltkriminalität wahrnehmen, können dies der neuen Meldestelle Umweltkriminalität per E-Mail bekanntgeben: mailto:umwelt@bmi.gv.at Abfallkriminalität Dem Abfallbereich komme im Zusammenhang mit Umweltdelikten besondere Bedeutung zu, betonte Umweltminister Molterer. Von der UN-Umweltbehörde (UNEP) wurde 1998 das wertmäßige Volumen der Umweltkriminalität auf 20 bis 40 Milliarden US-Dollar geschätzt. Ein erheblicher Teil davon entfiel auf die unsachgemäße Behandlung und illegale Verbringung von Abfällen. Gründe für diese international beobachtbare Entwicklung sind nach Ansicht von Experten vor allem die Kosten einer fachgerechten Behandlung und die hohen Gewinnspannen bei rechtswidriger, umweltgefährdender Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Erkenntnisse aus bisherigen Abfallkontrollen des Umweltministeriums weisen darauf hin, dass ein bestimmter Anteil des gefährlichen Abfalls nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern fälschlich als harmlos deklariert oder illegal ins Ausland verbracht wird. Auch besteht immer wieder der Verdacht auf organisierte Kriminalität. Die Transitrouten Österreichs müssen daher entsprechend kontrolliert werden. Daneben werden auch die internationalen Kontakte für die Durchführung von gemeinsamen Kontrollaktionen, vor allem mit den Nachbarstaaten an den EU-Außengrenzen (Schweiz, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Tschechien) ausgebaut. Das Umweltministerium ist auch in der EU-Arbeitsgruppe TFS (Transfrontier Shipment of Waste) vertreten. Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen Ein weiterer Bereich, in dem Zoll- und Umweltbehörden erfolgreich zusammenarbeiten, ist der Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen. Dank der immer strengeren Zollkontrollen an den Grenzübergängen und Flughäfen häufen sich die Beschlagnahmungen von illegal gehandelten Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterliegen. Die illegale Einfuhr von geschützten Papageien und Elfenbein geht seit mehreren Jahren deutlich zurück, im Steigen begriffen sind dagegen der Schmuggel von geschützten Schildkröten und von Kaviar. Auf der Liste der lebenden Tiere, die laut einer vom Umweltministerium erstellten Statistik im Jahr 2001 beschlagnahmt wurden, finden sich unter anderem 175 Schildkröten, 190 Chamäleons, drei Leguane, zwei Warane, ein asiatischer Elefant, ein Habicht und ein Kaiman. Weiters wurden 91 Kilogramm Kaviar, 67 Fechterschnecken, 44 Stück Korallen, vier Riesenmuscheln, neun Felle von Leopard, Gepard und Ozelot sowie acht Stück Elfenbeinschnitzereien aus dem Stoßzahn eines Afrikanischen Elefanten konfisziert. Aber auch einzelne illegale Jagdtrophäen von "Exoten" wie Abgottschlange oder Kaiserskorpion wurden von aufmerksamen Zollfahndern entdeckt. Die lebenden Tiere, die bei der illegalen Einfuhr beschlagnahmt wurden, konnten in Tiergärten und Tierparks artgerecht untergebracht werden. Umweltminister Molterer appellierte an alle Reisenden, auf das Mitbringen von "lebenden Souvenirs" und von Andenken aus Tierprodukten zu verzichten. "Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist einer der Hauptgründe, warum viele Bestände in ihren Ursprungsländern mehr und mehr zurückgehen", betonte der Minister. Auf Souvenirs wie Elfenbeinschmuck, Korallen, Muscheln, Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Spinnen, Echsen, Pfeilgiftfrösche und Produkte aus Krokodilleder sollte der verantwortungsvolle Tourist besser verzichten. "Durch überlegten Souvenirkauf und vor allem Nichtkauf kann jeder Urlauber zum Artenschutz beitragen und sich selbst viel Ärger ersparen", sagte Molterer. Informationen zum Washingtoner Artenschutzabkommen mit Tipps für Fernreisende gibt es unter: http//:www.lebensministerium.at/cites. |
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Gehrer: 2001 brachte Bundesmuseen neuen Besucherrekord Österreich bestätigt Ruf als Kulturnation Wien (bmuk) - "Mehr als 2.8 Millionen Menschen besuchten im Jahr 2001 die österreichischen Bundesmuseen - das entspricht fast zweimal der Einwohnerzahl von Wien", fasste Bildungsministerin Elisabeth Gehrer die Statistik der Museumsbesucher des Jahres 2001 zusammen. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind die Besucherzahlen neuerlich gestiegen. Die Arbeit der Bundesmuseen stellt einen wichtigen Beitrag zum österreichischen Kulturtourismus dar. Bereits im Jahr 2000 lag die Anzahl der Besucherinnen und Besucher der Bundesmuseen mit 2.805.850 um 2,17% über der des Jahres 1999. Im Jahr 2001 stiegen die Eintrittszahlen nochmals um 2,71%. In Summe hatten 2.881.962 Personen einen Museumsbesuch unternommen. "Die Bundesmuseen haben gut gearbeitet und ein attraktives Ausstellungsprogramm präsentiert. Damit konnten sie viele Kulturinteressierte ansprechen und dieses gute Ergebnis erzielen", erklärte Gehrer. Besonders starke Zuwächse gab es beim Kunsthistorischen Museum mit einem Plus von 179.860 Eintritten. Dies wird vor allem durch die beiden anziehenden Sonderausstellungen "El Greco" und "Gold der Pharaonen" erklärt, die im Jahr 2001 gezeigt wurden. Ebenfalls beachtliche Zuwächse gab es beim Museum für Angewandte Kunst (+50.847 Eintritte). Ein Plus von 22.863 Eintritten erzielte das Technischen Museum Wien, das Schwerpunkte im Jugendbereich und bei Sonderveranstaltungen gesetzt hatte. Nicht in der Statistik der Bundesmuseen erfasst, aber ebenfalls ein Publikumsmagnet war das Museumsquartier, das im Jahr 2001 im Juni seine Pforten geöffnet hatte. Im ersten Jahr konnten bereits mehr als 1,2 Mio. Besucherinnen und Besuchern in den Institutionen des Museumsquartiers gezählt werden. Keine Steigerungen gab es beim Museum Moderner Kunst aufgrund der Übersiedlungsaktion in das Museumsquartier und bei der Albertina, die derzeit generalsaniert und erweitert wird und deshalb geschlossen hat. Die Erweiterung und Renovierung wird vom Bund mit 51,8 Mio Euro mitgetragen. Dass Kultur in Österreich einen hohen Stellenwert besitzt, geht auch aus der PISA-Studie hervor. Die OECD-weit unter 15 bis 16 jährigen Schülerinnen und Schülern durchgeführte Untersuchung ergab, dass nahezu 60% der österreichischen Schülerinnen und Schüler ein hohes oder sehr hohes kulturelles Interesse haben. Sie besuchen regelmäßig Museen, Ausstellungen, Konzerte oder Theater. Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit hinter Dänemark (rund 65%) auf Platz 2. In Finnland liegt der Anteil von kulturinteressierten Schülerinnen und Schüler bei gut 40%, in Italien und Deutschland bei knapp 50%. "Die Bundesmuseen, die immer wieder eigene Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler setzen, leisten einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Erziehung unserer Jugend. Das Ergebnis der PISA-Studie zeigt, dass sie dabei erfolgreich sind", so Gehrer abschließend. |
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Thema Abfangjäger – Bures: Mehrheit wünscht
Volksabstimmung - Regierung soll sich dem Votum stellen Bevölkerung will keine teuren Abfangjäger in Zeiten massiven Sozialabbaus Wien (sk) - "Nun steht schwarz auf weiß fest, was nach dem beeindruckenden Ergebnis des Volksbegehrens nicht unerwartet kommt: Eine überwältigende Mehrheit von zwei Drittel der Bevölkerung will über den Ankauf der Abfangjäger mit einer Volksabstimmung entscheiden", erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am Samstag (10. 08.) gegenüber dem Pressedienst der SPÖ bezüglich der profil-Vorausmeldung, wonach 69 Prozent der Bevölkerung eine Volksabstimmung befürworten. Bei der parlamentarischen Sondersitzung am Mittwoch nächster Woche werde die SPÖ "massiv dafür eintreten, dass dem abgehobenen Zugang der Regierung, sich über die Interessen der Bevölkerung hinwegzusetzen" ein Riegel vorgeschoben wird. "Vor dem Hintergrund von Rekord-Arbeitslosigkeit und Sozial-Abbau" nützen, so Bures, auch keine "blauäugigen Versprechen" der Regierungsparteien, sowohl das Nulldefizit "mehr oder weniger" halten, die Pensionen sichern und die Eurofighter ankaufen zu können. "Die Österreicherinnen und Österreicher sollen bei diesem Vorgehen für dumm verkauft werden. Das sind sie aber nicht. Diese Milchmädchenrechnung der Regierung wird durchschaut", ist Bures überzeugt. Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin rechnet vor: Mit dem Geld, das ein einziger Abfangjäger kostet, könnten 15.000 Kindergartenplätze gebaut oder 10.000 neue Lehrstellen geschaffen oder Studiengebühren und Unfallrentenbesteuerung beseitigt oder "die unsinnige Krankensteuer Ambulanzgebühr" aufgehoben werden, erläuterte die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin. In der Entscheidung für den Ankauf neuer Kampfjets "in Zeiten massiven Sozialabbaus" kommt "das nicht vorhandene soziale Feingefühl der Bundesregierung zum Ausdruck". Das zeige sich auch anhand der aktuellen Arbeitslosenzahlen: Immer mehr junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren stehen - wie Herbert Buchinger vom AMS gestern dargelegt hat - ohne Job dar. Bei dieser Bevölkerungsgruppe stieg die Zahl der Arbeitslosen um 23 Prozent, bei den über 60-Jährigen gar um 58,2 Prozent. "Und die Regierung setzt keine Maßnahmen dagegen. Stattdessen erklärt der Arbeitsminister Bartenstein heute in der Kleinen Zeitung, dass es bei den 24 Abfangjägern bleibt - das entspricht dem eiskalten Politikverständnis dieser Regierung, die über die Köpfe und Bedürfnisse der Bevölkerung hinweg agiert", sagte Bures abschließend. |
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Thema Abfangjäger – Schweitzer zu Bures: "SPÖ
verhinderte Aufwertung der Volksbegehren" "Zickzackkurs der SPÖ in der Sicherheitspolitik ist schon lange nicht mehr nachvollziehbar" Wien (fpd) - "Die SPÖ hat sich immer aus ideologischen Grundsätzen gegen eine Aufwertung der Volksbegehren ausgesprochen. Nun spielt sich die SPÖ als große Hüterin der direkten Demokratie auf", meinte FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer am Samstag (10. 08.) zu den Aussagen von SP-Bures. "Im Gegensatz zur SPÖ tritt die FPÖ schon seit Jahren dafür ein, daß Volksbegehren, die von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben wurden, automatisch einer bindenden Volksabstimmung unterzogen werden sollten. "Das haben aber Josef Cap und SPÖ-Chef Gusenbauer auch im Zuge der Verhandlungen zum Demokratiepaket erneut abgelehnt", betonte Schweitzer. Im Jahr 2000 habe sich die SPÖ in dem - dann doch nicht umgesetzten - Regierungsübereinkommen mit der ÖVP zur Nachbeschaffung bekannt. Die gesamte SPÖ-Spitze habe mit einer Ausnahme dieses Übereinkommen unterzeichnet. Seitdem seien ein bißchen mehr als zweieinhalb Jahre vergangen, an den sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen habe sich nahezu überhaupt nichts geändert und nun wolle die SPÖ von ihrem "Ja zu Abfangjägern" aus rein populistischen Gründen nichts mehr wissen, kritisierte Schweitzer. "Dieser sicherheitspolitische Zickzackkurs der SPÖ ist aber schon lange nicht mehr wirklich nachvollziehbar", schloß Schweitzer. |
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