Kukacka: »Dienstrechts-Änderungsgesetz soll das versteinerte Dienst- und Pensionsrecht der ÖBB ersetzen«  

erstellt am
05. 08. 03

Wien (bmvit) - Als "absurd" bezeichnete Staatssekretär Helmut Kukacka den ihm am Samstag (02. 08.) im Zuge der Frühpensions-Debatte gemachten Vorwurf, er habe "Massenfrühpensionierungen" bei den ÖBB vorgeschlagen und diesbezügliche Vorgaben an die ÖBB gemacht. "Dies sei unwahr und durch keine schriftlichen oder mündlichen Äußerungen belegt", stellte Kukacka klar. Gerade die von ihm vorgeschlagene Personalmanagementgesellschaft zeige ja, dass in Zukunft nicht mehr daran gedacht ist, allenfalls die in den neuen operativen ÖBB-Gesellschaften überzähligen Mitarbeiter einfach frühzupensionieren, sondern sie vor allem zu schulen und zu qualifizieren, um sie dort einsetzen zu können, wo derzeit nach Angaben der Gewerkschaft in den ÖBB Überstunden gemacht werden. Er sei vielmehr seit langem ein vehemmenter Kritiker des ÖBB Dienst- und Pensionsrechts, das die jetzt aktuellen Sonderprivilegien für die ÖBB geschaffen habe. Er habe auch konkret gefordert, dass im Zuge der ÖBB-Strukturreform durch ein entsprechendes "Dienstrechts-Änderungsgesetz" das völlig veraltete Dienst- und Pensionsrecht ersetzt werden müsse. Jedenfalls müsse das Dienst- und Pensionsrecht der Einsenbahner an das der ASVG-Mitarbeiter in vergleichbaren Unternehmen angepasst werden. Ebenso werde es zur Angleichung der Rechte der ÖBB-Gewerkschafter an die Personalvertretungsrechte in vergleichbaren Großbetrieben kommen müssen. Selbstverständlich heißt das auch, dass das ÖBB-Frühpensionsrecht möglichst rasch, entweder im Zuge der Dienstrechts-Änderung oder spätestens im Zuge der Harmonisierung der Pensionsrechte aller Arbeitnehmer geändert werden müsse.

"Es kann ja wohl nicht sein, dass zur Schaffung von schlankeren und effizienteren Unternehmensstrukturen die Anwendung des Frühpensionsrechts abgelehnt wird, auf der anderen Seite aber die bei allen anderen Betrieben übliche Arbeitsrechts-Ordnung und die Anwendung der für alle anderen Unternehmen gültigen arbeitsrechtlichen Instrumente, wie sie im österreichischen Arbeitsrecht vorgesehen sind, bei den ÖBB nicht angewendet werden können", verwies Kukacka abschließend auf die widersprüchliche Diskussion.
     
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