Gute Qualität der österreichischen Flüsse und Seen
Wien (pk) - Mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 wurde der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
beauftragt, dem Nationalrat in Abständen von nicht mehr als drei Jahren über den Stand des Gewässerschutzes
zu berichten. Nach 1993, 1996 und 1999 liegt nunmehr der vierte Gewässerschutzbericht vor, der den Berichtszeitraum
1999 bis 2001 umfasst.
Mit dem Gewässerschutzbericht 2002 sollte einerseits eine Fortschreibung der bisherigen Berichte erfolgen,
andererseits sollten auch gewässerschutzrelevante Berichtsvorgaben, die auf europäischer Ebene bestehen,
Berücksichtigung finden. Als wesentliche Neuerung ist am 22. Dezember 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG
in Kraft getreten, mit der die europäische Wasserpolitik neu geordnet wurde und die auch neue Vorgaben für
die Erstellung von Berichten und Konzepten über den Schutz und Zustand der Gewässer in Form von Flussgebietsbewirtschaftungsplänen,
die erstmals 2009 von den Mitgliedsstaaten vorzulegen sind, enthält. Aus diesem Grund wird dies auch der letzte
Gewässerschutzbericht in dieser Form sein. Bereits 2004 ist ein wichtiger Bestandteil der Flussgebietspläne
fertig zu stellen, so z.B. die Charakterisierung der Einzugsgebiete sowie die Ermittlung und Bewertung der Belastungen;
ab 2006 müssen dann die Überwachungsprogramme anwendungsbereit sein.
Zu Beginn des Gewässerschutzberichtes 2002 wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Weichenstellungen
in der österreichischen Wasserpolitik gegeben, die im Berichtszeitraum 1999 bis 2001 erfolgten. Dazu zählen
die Veröffentlichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der Regierungsbeschluss zur nachhaltigen Wasserpolitik,
die Altenberger Wassererklärung sowie die Novellen zum Wasserrechts- und Hydrographiegesetz. Im Folgenden
wird auf die wesentlichen gewässerschutzrelevanten Charakteristika des österreichischen Staatsgebietes
eingegangen. Österreich liegt im Einzugsgebiet von drei internationalen Flusseinzugsgebieten: 96 % der Staatsfläche
entwässern in die Donau, 3 % in den Rhein und 1 % in die Elbe. Das Fließgewässernetz umfasst rund
100.000 km, knapp 2.200 Fließgewässer besitzen ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km2. Es gibt mehr als
25.000 stehende Gewässer mit einer Fläche größer 250 m2. Davon weisen 2.143 Gewässer
eine Fläche von mehr als 1 ha auf, wobei 38 % natürlich entstanden sind, und 62 % vom Menschen geschaffen
wurden.
Prägend für die österreichische Situation ist der vergleichsweise große Wasserreichtum. Die
jährliche Niederschlagsmenge beträgt im Mittel 1.170 mm. Das jährlich nutzbare Wasserdargebot liegt
bei ca. 84 Mrd. m3, ca. ein Drittel davon ist Grundwasser. Entsprechend dem Wasserbedarf von durchschnittlich 2,6
Mrd. m3 wird das gesamte Wasserdargebot zu 3 %, die Grundwasservorkommen zu 6 % für wirtschaftliche Zwecke
genutzt. Österreich bezieht sein Trinkwasser zu 99 % aus Grund- und Quellwasser. Die wesentlichsten Wasservorkommen
befinden sich in den verkarsteten Regionen der Nördlichen und Südlichen Kalkalpen sowie in den Tal- und
Beckenlandschaften mit quartären Sedimenten.
Das Güteziel gemäß WRRL ist für Oberflächengewässer der gute ökologische und
gute chemische Zustand, für Grundwasserkörper der gute chemische und mengenmäßige Zustand.
Zu den potentiellen Gefährdungsquellen für den Zustand der Gewässer zählen die diversen menschlichen
Aktivitäten und Nutzungen wie Siedlungstätigkeit, Hochwasserschutz, Trinkwassergewinnung, Gewerbe und
Industrie, Landwirtschaft, Energieerzeugung, Personen- und Gütertransport, Erholung und dergleichen.
Zusammenfassung
Zur Minimierung der stofflichen Belastungen wurde die Abwassererfassung und -reinigung in Österreich auch
in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Derzeit sind über 86 % der Einwohner an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen
angeschlossen, wobei das Abwasser jedenfalls einer biologischen Reinigung zugeführt wird, 90 % der anfallenden
Schmutzfracht werden sogar einer weitergehenden Reinigung (Nährstoffentfernung) unterzogen. Das bedeutet aber
nicht, dass das Abwasser des verbleibenden Restes der Bevölkerung keiner Reinigung nach dem Stand der Technik
unterliegt; diese erfolgt jedoch nicht in zentralen kommunalen Anlagen, sondern über geeignete dezentrale
Anlagen wie Hauskläranlagen und Senkgruben. Mit dem derzeitigen Anschlussgrad wurde bereits der für Österreich
auf Grund der Siedlungsstruktur (zahlreiche Streulagen) als Obergrenze prognostizierte maximale Anschlussgrad von
85 % erreicht und sogar leicht überschritten. Eine weitere deutliche Erhöhung des Anschlussgrades ist
auf Grund der österreichischen Siedlungsstruktur (zahlreiche Streulagen) nicht mehr realistisch.
Für die Erstellung einer generellen Abwasserbilanz wurde u.a. der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) als Maß
für die Belastung des Abwassers herangezogen. Demnach fielen 2001 in Österreich insgesamt ca. 834.000
Tonnen CSB aus Haushalten, Gewerbe und Industrie an, wobei nach entsprechender Reinigung noch ca. 84.000 Tonnen
CSB die Gewässer belasteten.
Eine Erhebung der bei der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme ergab, dass 15 % in der
Landwirtschaft verwertet, 32 % thermisch behandelt und 53 % zwischengelagert oder kompostiert bzw. deponiert werden.
Zum Schutz der Wasserressourcen in mengenmäßiger Hinsicht ist es bereits seit vielen Jahrzehnten die
zentrale Aufgabe des Hydrographischen Dienstes, den Wasserkreislauf zu erheben und die gesetzlich verankerten Messungen
und Beobachtungen durchzuführen.
Zur Sicherung der Wasserqualität ist seit 1991 die österreichweite einheitliche Immissionserfassung von
Grundwässern und Fließgewässern im Rahmen der Wassergüte-Erhebungsverordnung (WGEV) gesetzlich
geregelt. Das Beobachtungsnetz umfasst 244 Fließgewässermessstellen und ca. 2.000 Grundwassermessstellen.
Für Grundwasser wurden in der Grundwasserschwellenwertverordnung konkrete Qualitätsstandards verankert.
Für Fischgewässer wurden ebenfalls gemäß EU-Fischgewässer-Richtlinie konkrete Vorgaben
per Verordnung festgelegt. An der Festlegung von WRRl-konformen Qualitätszielen für gefährliche
Stoffe in Oberflächengewässern wird noch gearbeitet.
Zufriedenstellender Wasserqualität
Die Wasserqualität der österreichischen Gewässer kann insgesamt als zufriedenstellend eingestuft
werden. Flächenhafte Überschreitungen der Grundwasserschwellenwerte wurden im wesentlichen bezüglich
Nitrat und Atrazin sowie dessen Abbauprodukte festgestellt, wobei sich dies vor allem auf die landwirtschaftlich
intensiv genutzten Ackerbauregionen im Südwesten und Osten Österreichs sowie auf die Tallandschaften
entlang der Donau konzentriert. Das ungefähre Flächenausmaß der als Beobachtungsgebiet oder voraussichtliches
Maßnahmengebiet ausgewerteten Gebiete beträgt ca. 3.700 km2 (Nitrat) bzw. 2.200 km2 (Atrazin und Abbauprodukte).
Für Atrazin sind deutlich fallende Trends in der Belastung festzustellen, auch bei Nitrat konnte eine Verbesserung
der Situation beobachtet werden.
Erfreuliche Entwicklung bei den Fließgewässern
Bei den Fließgewässern ist die Güteentwicklung besonders erfreulich. 2001 hat sich gegenüber
1998 der Prozentsatz jener Gewässerstrecken, die – in Bezug auf die organische Belastung – in der Gütekarte
als Güteklasse II oder besser klassifiziert wurden, von 81 % auf 87 % erhöht. Ein Vergleich der biologischen
Gütebilder seit 1966 lässt deutlich die nachhaltigen Sanierungserfolge erkennen, die in erster Linie
auf den forcierten und gezielten Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zurückzuführen sind. Das allgemeine
Ziel der Güteklasse II wird jedoch auch in Zukunft dort nur schwer zu erreichen sein, wo Siedlungen und abwassereinleitende
Betriebe an Gewässern mit geringer Wasserführung liegen, selbst wenn das eingeleitete Abwasser gut gereinigt
ist.
Auch die Donau, der größte und wichtigste Fluss Österreichs, weist zwischen Passau und Wien wieder
durchgehend Güteklasse II auf. Lediglich dort, wo auf der rechten Seite des Flusses die gereinigten Abwässer
des Wiener Raumes eingeleitet werden, ist die Donau von der Donaukanalmündung in Wien-Simmering bis Wien-Albern
in Güteklasse II–III einzustufen. Der derzeitige Ausbau der Hauptkläranlage Wien und die damit verbundene
weitere Minderung der Abwasseremission lässt für die Zukunft auch in dieser Donaustrecke eine weitere
Verbesserung der Gütesituation erwarten. Beginnend mit Haslau tritt dann wieder eine Verbesserung der Güteverhältnisse
auf Güteklasse II ein, die sich bis zur Staatsgrenze bei Wolfsthal fortsetzt.
Wie auch in der WRRL verankert, ist allerdings nicht nur die Wasserqualität, sondern der ökologische
Gesamtzustand der Oberflächengewässer von Bedeutung: Neben den stoffliche Belastungen aus punktförmigen
und diffusen Quellen können auch Eingriffe in die Hydrologie und Morphologie der Gewässer im Zuge von
Wasserkraftnutzung und Hochwasserschutzmaßnahmen die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer
gefährden. So ist einer Studie, bei der alle österreichischen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet
von mindestens 500 km2 (insgesamt knapp 5.000 km Länge) ausgewertet wurden, zu entnehmen, dass nur mehr 21
% der untersuchten Gewässerabschnitte Elemente des ursprünglichen Flusstyps in ihrer spezifischen hydro-morphologischen
Ausprägung zeigen.
Bei zahlreichen Seen Österreichs führte der vermehrte Nährstoffeintrag Ende der 60er bzw. Anfang
der 70er Jahre zu deutlichen Eutrophierungserscheinungen, was weit reichende Maßnahmen im Abwasserbereich
(z.B. Errichtung von Ringkanalisationen) zur Folge hatte. Nunmehr haben die Seen wieder eine gute bis sehr gute
Wasserqualität erreicht. Die nachhaltigen Sanierungserfolge werden beispielhaft an Hand der Entwicklung der
limnologischen Verhältnisse im Neusiedler See, Bodensee, Wörthersee, Millstättersee, Traunsee und
Attersee aufgezeigt.
Neben der Darstellung der Ist-Situation der österreichischen Gewässer werden im Gewässerschutzbericht
2002 auch wirtschaftliche Fragen angesprochen sowie die Ergebnisse von Studien vorgestellt, die zu den Themen „Kosten-Nutzen-Überlegungen
zur österreichischen Gewässerschutzpolitik“, „Optimierung der Siedlungswasserwirtschaft“ sowie „Ressourcenpolitik“
durchgeführt wurden. Im Kapitel über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wird auf
die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, und hier vor allem auf die Wasserrahmenrichtlinie und deren Stand der
Umsetzung in Österreich, sowie die maßgeblichen nationalen Bestimmungen näher eingegangen. Weiters
werden die gewässerschutzrelevanten Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der einzelnen Sektoren
vorgestellt, mit denen die Einhaltung der Gewässerschutzziele sichergestellt werden sollen. So werden u.a.
die gesetzlichen Vorgaben für die Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik für Industrie und
Gewerbe dargelegt, Strategien und Wege zu einer gewässerverträglichen Landwirtschaft aufgezeigt und die
Aktivitäten eines modernen, ökologisch ausgerichteten Schutzwasserbaus präsentiert.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass Probleme des Gewässerschutzes nicht nur national zu betrachten und zu lösen
sind und in Zukunft – verstärkt durch die WRRL – auch konkret flusseinzugsgebietsbezogen zu arbeiten ist,
wird im vorliegenden Bericht auch über die bereits seit Jahrzehnten bestehenden und bewährten bilateralen
Grenzgewässerkommissionen sowie die Tätigkeiten der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau bzw.
des Rheins berichtet. In Abrundung der Thematik enthält der Gewässerschutzbericht 2002 auch Informationen
über Förderprogramme auf europäischer Ebene, gewässerschutzrelevante Forschungsprojekte und
Studien sowie Aktivitäten zur Information der Öffentlichkeit. |