Gewässerschutzbericht 2002 vorgelegt  

erstellt am
05. 08. 03

Gute Qualität der österreichischen Flüsse und Seen
Wien (pk) - Mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 wurde der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft beauftragt, dem Nationalrat in Abständen von nicht mehr als drei Jahren über den Stand des Gewässerschutzes zu berichten. Nach 1993, 1996 und 1999 liegt nunmehr der vierte Gewässerschutzbericht vor, der den Berichtszeitraum 1999 bis 2001 umfasst.

Mit dem Gewässerschutzbericht 2002 sollte einerseits eine Fortschreibung der bisherigen Berichte erfolgen, andererseits sollten auch gewässerschutzrelevante Berichtsvorgaben, die auf europäischer Ebene bestehen, Berücksichtigung finden. Als wesentliche Neuerung ist am 22. Dezember 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG in Kraft getreten, mit der die europäische Wasserpolitik neu geordnet wurde und die auch neue Vorgaben für die Erstellung von Berichten und Konzepten über den Schutz und Zustand der Gewässer in Form von Flussgebietsbewirtschaftungsplänen, die erstmals 2009 von den Mitgliedsstaaten vorzulegen sind, enthält. Aus diesem Grund wird dies auch der letzte Gewässerschutzbericht in dieser Form sein. Bereits 2004 ist ein wichtiger Bestandteil der Flussgebietspläne fertig zu stellen, so z.B. die Charakterisierung der Einzugsgebiete sowie die Ermittlung und Bewertung der Belastungen; ab 2006 müssen dann die Überwachungsprogramme anwendungsbereit sein.

Zu Beginn des Gewässerschutzberichtes 2002 wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Weichenstellungen in der österreichischen Wasserpolitik gegeben, die im Berichtszeitraum 1999 bis 2001 erfolgten. Dazu zählen die Veröffentlichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der Regierungsbeschluss zur nachhaltigen Wasserpolitik, die Altenberger Wassererklärung sowie die Novellen zum Wasserrechts- und Hydrographiegesetz. Im Folgenden wird auf die wesentlichen gewässerschutzrelevanten Charakteristika des österreichischen Staatsgebietes eingegangen. Österreich liegt im Einzugsgebiet von drei internationalen Flusseinzugsgebieten: 96 % der Staatsfläche entwässern in die Donau, 3 % in den Rhein und 1 % in die Elbe. Das Fließgewässernetz umfasst rund 100.000 km, knapp 2.200 Fließgewässer besitzen ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km2. Es gibt mehr als 25.000 stehende Gewässer mit einer Fläche größer 250 m2. Davon weisen 2.143 Gewässer eine Fläche von mehr als 1 ha auf, wobei 38 % natürlich entstanden sind, und 62 % vom Menschen geschaffen wurden.

Prägend für die österreichische Situation ist der vergleichsweise große Wasserreichtum. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt im Mittel 1.170 mm. Das jährlich nutzbare Wasserdargebot liegt bei ca. 84 Mrd. m3, ca. ein Drittel davon ist Grundwasser. Entsprechend dem Wasserbedarf von durchschnittlich 2,6 Mrd. m3 wird das gesamte Wasserdargebot zu 3 %, die Grundwasservorkommen zu 6 % für wirtschaftliche Zwecke genutzt. Österreich bezieht sein Trinkwasser zu 99 % aus Grund- und Quellwasser. Die wesentlichsten Wasservorkommen befinden sich in den verkarsteten Regionen der Nördlichen und Südlichen Kalkalpen sowie in den Tal- und Beckenlandschaften mit quartären Sedimenten.

Das Güteziel gemäß WRRL ist für Oberflächengewässer der gute ökologische und gute chemische Zustand, für Grundwasserkörper der gute chemische und mengenmäßige Zustand. Zu den potentiellen Gefährdungsquellen für den Zustand der Gewässer zählen die diversen menschlichen Aktivitäten und Nutzungen wie Siedlungstätigkeit, Hochwasserschutz, Trinkwassergewinnung, Gewerbe und Industrie, Landwirtschaft, Energieerzeugung, Personen- und Gütertransport, Erholung und dergleichen.

Zusammenfassung
Zur Minimierung der stofflichen Belastungen wurde die Abwassererfassung und -reinigung in Österreich auch in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Derzeit sind über 86 % der Einwohner an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen, wobei das Abwasser jedenfalls einer biologischen Reinigung zugeführt wird, 90 % der anfallenden Schmutzfracht werden sogar einer weitergehenden Reinigung (Nährstoffentfernung) unterzogen. Das bedeutet aber nicht, dass das Abwasser des verbleibenden Restes der Bevölkerung keiner Reinigung nach dem Stand der Technik unterliegt; diese erfolgt jedoch nicht in zentralen kommunalen Anlagen, sondern über geeignete dezentrale Anlagen wie Hauskläranlagen und Senkgruben. Mit dem derzeitigen Anschlussgrad wurde bereits der für Österreich auf Grund der Siedlungsstruktur (zahlreiche Streulagen) als Obergrenze prognostizierte maximale Anschlussgrad von 85 % erreicht und sogar leicht überschritten. Eine weitere deutliche Erhöhung des Anschlussgrades ist auf Grund der österreichischen Siedlungsstruktur (zahlreiche Streulagen) nicht mehr realistisch.

Für die Erstellung einer generellen Abwasserbilanz wurde u.a. der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) als Maß für die Belastung des Abwassers herangezogen. Demnach fielen 2001 in Österreich insgesamt ca. 834.000 Tonnen CSB aus Haushalten, Gewerbe und Industrie an, wobei nach entsprechender Reinigung noch ca. 84.000 Tonnen CSB die Gewässer belasteten.

Eine Erhebung der bei der kommunalen Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme ergab, dass 15 % in der Landwirtschaft verwertet, 32 % thermisch behandelt und 53 % zwischengelagert oder kompostiert bzw. deponiert werden. Zum Schutz der Wasserressourcen in mengenmäßiger Hinsicht ist es bereits seit vielen Jahrzehnten die zentrale Aufgabe des Hydrographischen Dienstes, den Wasserkreislauf zu erheben und die gesetzlich verankerten Messungen und Beobachtungen durchzuführen.

Zur Sicherung der Wasserqualität ist seit 1991 die österreichweite einheitliche Immissionserfassung von Grundwässern und Fließgewässern im Rahmen der Wassergüte-Erhebungsverordnung (WGEV) gesetzlich geregelt. Das Beobachtungsnetz umfasst 244 Fließgewässermessstellen und ca. 2.000 Grundwassermessstellen.

Für Grundwasser wurden in der Grundwasserschwellenwertverordnung konkrete Qualitätsstandards verankert. Für Fischgewässer wurden ebenfalls gemäß EU-Fischgewässer-Richtlinie konkrete Vorgaben per Verordnung festgelegt. An der Festlegung von WRRl-konformen Qualitätszielen für gefährliche Stoffe in Oberflächengewässern wird noch gearbeitet.

Zufriedenstellender Wasserqualität
Die Wasserqualität der österreichischen Gewässer kann insgesamt als zufriedenstellend eingestuft werden. Flächenhafte Überschreitungen der Grundwasserschwellenwerte wurden im wesentlichen bezüglich Nitrat und Atrazin sowie dessen Abbauprodukte festgestellt, wobei sich dies vor allem auf die landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerbauregionen im Südwesten und Osten Österreichs sowie auf die Tallandschaften entlang der Donau konzentriert. Das ungefähre Flächenausmaß der als Beobachtungsgebiet oder voraussichtliches Maßnahmengebiet ausgewerteten Gebiete beträgt ca. 3.700 km2 (Nitrat) bzw. 2.200 km2 (Atrazin und Abbauprodukte). Für Atrazin sind deutlich fallende Trends in der Belastung festzustellen, auch bei Nitrat konnte eine Verbesserung der Situation beobachtet werden.

Erfreuliche Entwicklung bei den Fließgewässern
Bei den Fließgewässern ist die Güteentwicklung besonders erfreulich. 2001 hat sich gegenüber 1998 der Prozentsatz jener Gewässerstrecken, die – in Bezug auf die organische Belastung – in der Gütekarte als Güteklasse II oder besser klassifiziert wurden, von 81 % auf 87 % erhöht. Ein Vergleich der biologischen Gütebilder seit 1966 lässt deutlich die nachhaltigen Sanierungserfolge erkennen, die in erster Linie auf den forcierten und gezielten Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zurückzuführen sind. Das allgemeine Ziel der Güteklasse II wird jedoch auch in Zukunft dort nur schwer zu erreichen sein, wo Siedlungen und abwassereinleitende Betriebe an Gewässern mit geringer Wasserführung liegen, selbst wenn das eingeleitete Abwasser gut gereinigt ist.

Auch die Donau, der größte und wichtigste Fluss Österreichs, weist zwischen Passau und Wien wieder durchgehend Güteklasse II auf. Lediglich dort, wo auf der rechten Seite des Flusses die gereinigten Abwässer des Wiener Raumes eingeleitet werden, ist die Donau von der Donaukanalmündung in Wien-Simmering bis Wien-Albern in Güteklasse II–III einzustufen. Der derzeitige Ausbau der Hauptkläranlage Wien und die damit verbundene weitere Minderung der Abwasseremission lässt für die Zukunft auch in dieser Donaustrecke eine weitere Verbesserung der Gütesituation erwarten. Beginnend mit Haslau tritt dann wieder eine Verbesserung der Güteverhältnisse auf Güteklasse II ein, die sich bis zur Staatsgrenze bei Wolfsthal fortsetzt.

Wie auch in der WRRL verankert, ist allerdings nicht nur die Wasserqualität, sondern der ökologische Gesamtzustand der Oberflächengewässer von Bedeutung: Neben den stoffliche Belastungen aus punktförmigen und diffusen Quellen können auch Eingriffe in die Hydrologie und Morphologie der Gewässer im Zuge von Wasserkraftnutzung und Hochwasserschutzmaßnahmen die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer gefährden. So ist einer Studie, bei der alle österreichischen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 500 km2 (insgesamt knapp 5.000 km Länge) ausgewertet wurden, zu entnehmen, dass nur mehr 21 % der untersuchten Gewässerabschnitte Elemente des ursprünglichen Flusstyps in ihrer spezifischen hydro-morphologischen Ausprägung zeigen.

Bei zahlreichen Seen Österreichs führte der vermehrte Nährstoffeintrag Ende der 60er bzw. Anfang der 70er Jahre zu deutlichen Eutrophierungserscheinungen, was weit reichende Maßnahmen im Abwasserbereich (z.B. Errichtung von Ringkanalisationen) zur Folge hatte. Nunmehr haben die Seen wieder eine gute bis sehr gute Wasserqualität erreicht. Die nachhaltigen Sanierungserfolge werden beispielhaft an Hand der Entwicklung der limnologischen Verhältnisse im Neusiedler See, Bodensee, Wörthersee, Millstättersee, Traunsee und Attersee aufgezeigt.

Neben der Darstellung der Ist-Situation der österreichischen Gewässer werden im Gewässerschutzbericht 2002 auch wirtschaftliche Fragen angesprochen sowie die Ergebnisse von Studien vorgestellt, die zu den Themen „Kosten-Nutzen-Überlegungen zur österreichischen Gewässerschutzpolitik“, „Optimierung der Siedlungswasserwirtschaft“ sowie „Ressourcenpolitik“ durchgeführt wurden. Im Kapitel über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wird auf die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, und hier vor allem auf die Wasserrahmenrichtlinie und deren Stand der Umsetzung in Österreich, sowie die maßgeblichen nationalen Bestimmungen näher eingegangen. Weiters werden die gewässerschutzrelevanten Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der einzelnen Sektoren vorgestellt, mit denen die Einhaltung der Gewässerschutzziele sichergestellt werden sollen. So werden u.a. die gesetzlichen Vorgaben für die Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik für Industrie und Gewerbe dargelegt, Strategien und Wege zu einer gewässerverträglichen Landwirtschaft aufgezeigt und die Aktivitäten eines modernen, ökologisch ausgerichteten Schutzwasserbaus präsentiert.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass Probleme des Gewässerschutzes nicht nur national zu betrachten und zu lösen sind und in Zukunft – verstärkt durch die WRRL – auch konkret flusseinzugsgebietsbezogen zu arbeiten ist, wird im vorliegenden Bericht auch über die bereits seit Jahrzehnten bestehenden und bewährten bilateralen Grenzgewässerkommissionen sowie die Tätigkeiten der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau bzw. des Rheins berichtet. In Abrundung der Thematik enthält der Gewässerschutzbericht 2002 auch Informationen über Förderprogramme auf europäischer Ebene, gewässerschutzrelevante Forschungsprojekte und Studien sowie Aktivitäten zur Information der Öffentlichkeit.
     
zurück