Raus: Wohnbauförderung unterstützt Familien mit behinderten Mitgliedern / Jahr der Menschen
mit Behinderung
Salzburg (lk) - Weil Familien mit behinderten Familienmitgliedern höhere Kosten und mehr Raumbedarf
haben, hilft ihnen die Wohnbauförderung. Mehr Wohnbeihilfe, niedrigere Rückzahlungs-Raten, Geld für
Sanierungen und Adaptierungen werden geboten. „Die Wohnbauförderung zeigt im Jahr der Menschen mit Behinderung,
dass sie nicht blind für deren vielfältige Probleme ist", sagte Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar
Raus am Donnerstag (14. 08.) .
Zum einen ist Familien, die behinderte Mitglieder aufweisen, ein geringerer Wohnungsaufwand zumutbar. Das wird
bei der Rückzahlung von Wohnbauförderungs-Darlehen, aber auch bei der Miete von geförderten Mietwohnungen
spürbar. Der zumutbare Wohnungsaufwand vermindert sich dabei unter anderem bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
von mindestens 55 Prozent um drei Prozent. Das bedeutet weniger monatliche Belastung für Miete oder Rückzahlung.
Auch der Tatsache, dass Familien mit Behinderten oft mehr Platz brauchen, wird Rechnung getragen. Die Wohnbauförderung
unterstützt die Miete oder den Kauf von Wohneinheiten von einer Größe, die dem Bedarf der Familie
entspricht. Diese zu fördernde Nutzfläche erhöht sich um bis zu 20 Quadratmeter, wenn der/die Förderungswerber/in
oder eine mit im gemeinsamen Haushalt lebende Person behindert ist. Die Notwendigkeit der größeren Nutzfläche
in Hinblick auf die Art der Behinderung muss durch ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes bestätigt
werden.
Auch bei der Errichtung von Mietwohnungen wird mehr gezahlt, wenn Maßnahmen für betreutes Wohnen ergriffen
werden. Die zu fördernden Baukosten erhöhen sich (bei entsprechendem Nachweis) bei Mehrkosten für
Maßnahmen des betreuten Wohnens um bis zu 50 Prozent der zu fördernden Baukosten; bei Kosten für
die rollstuhlgerechte Ausstattung bis zu zehn Prozent der zu fördernden Baukosten.
Bei der Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen werden Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung
im Bereich der so genannten „anderen Sanierung" durch nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse
von drei Prozent auf zehn Jahre (möglich ist auch die Gewährung eines Einmalzuschusses von 15 Prozent
der abgerechneten zu fördernden Kosten) bis zu einer Darlehenshöhe von 7.270 Euro gefördert. Bei
der Sanierung von Objekten, die den Wohnbedürfnissen von behinderten und alten Menschen dienen, gibt es im
Gegensatz zu Sanierungen aus anderen Gründen keine Baualter-Beschränkung.
Zusätzlich zur „normalen" Wohnbauförderung über das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz
1990 gibt es in Salzburg zurzeit die Sonder-Wohnhaussanierungsaktion. Bei dieser Aktion kommen als Sanierungsmaßen
auch Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von behinderten oder betreuungsbedürftigen Personen dienen,
in Betracht. Auch für derartige Maßnahmen gilt keine Beschränkung in Hinblick auf das Baualter
des Objektes. |