Wien (bmf) - Im Rahmen einer Serviceaktion der Finanzverwaltung erhalten im August all jene Personen, die
bisher keinen Antrag auf Rückzahlung der Unfallrentensteuer gestellt haben und für die auch kein Einkommensteuerbescheid
aus dem Jahr 2001 vorliegt, die erforderlichen Formulare automatisch per Post zugeschickt. Damit will die Finanz
ihren Beitrag für eine zügige Durchführung der noch offenen Verfahren leisten.
Die Rückzahlung erfolgt im Zuge eines Veranlagungsverfahrens. Dafür muss ein Antrag auf Durchführung
einer Arbeitnehmerveranlagung (früher "Jahresausgleich") gestellt werden. Dadurch erhält das
Finanzamt alle aktuellen Grunddaten der Unfallrentenbezieher. Die Rückzahlung kann somit auf schnellstem Weg
und unter Berücksichtung etwaiger Ansprüche auf Steuerfreibeträge für außergewöhnliche
Belastungen, für Sonderausgaben oder Werbungskosten erfolgen.
Bei der "gemeinsamen Besteuerung" mit der Pension wurde die Unfallrente bereits beim Abzug der Lohnsteuer
erfasst. Dies betrifft ca. 50 % aller Unfallrentner, die damit 2001 und 2002 steuerlich belastet wurden. Haben
sie bisher niedrigere oder noch gar keine Leistungen aus dem Fonds für behinderte Menschen erhalten, dann
erhalten Sie nach Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift.
Für alle Fragen betreffend Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung steht Ihnen Ihr Finanzamt gerne zur
Verfügung. |