Serviceaktion der Finanzverwaltung zur Rückzahlung der »Unfallrentensteuer« Finanzministerium  

erstellt am
12. 08. 03

Wien (bmf) - Im Rahmen einer Serviceaktion der Finanzverwaltung erhalten im August all jene Personen, die bisher keinen Antrag auf Rückzahlung der Unfallrentensteuer gestellt haben und für die auch kein Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2001 vorliegt, die erforderlichen Formulare automatisch per Post zugeschickt. Damit will die Finanz ihren Beitrag für eine zügige Durchführung der noch offenen Verfahren leisten.

Die Rückzahlung erfolgt im Zuge eines Veranlagungsverfahrens. Dafür muss ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (früher "Jahresausgleich") gestellt werden. Dadurch erhält das Finanzamt alle aktuellen Grunddaten der Unfallrentenbezieher. Die Rückzahlung kann somit auf schnellstem Weg und unter Berücksichtung etwaiger Ansprüche auf Steuerfreibeträge für außergewöhnliche Belastungen, für Sonderausgaben oder Werbungskosten erfolgen.

Bei der "gemeinsamen Besteuerung" mit der Pension wurde die Unfallrente bereits beim Abzug der Lohnsteuer erfasst. Dies betrifft ca. 50 % aller Unfallrentner, die damit 2001 und 2002 steuerlich belastet wurden. Haben sie bisher niedrigere oder noch gar keine Leistungen aus dem Fonds für behinderte Menschen erhalten, dann erhalten Sie nach Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift.

Für alle Fragen betreffend Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung steht Ihnen Ihr Finanzamt gerne zur Verfügung.
     
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