Umweltlandesrat LHStv. Hannes Gschwentner schlägt weitere Maßnahmen
gegen Luftbelastung im Unterland vor
Innsbruck (lk) - Sollte das sektorale Fahrverbot für bestimmte Güter vor dem EUGh nicht
standhalten, kann sich Umweltlandesrat LHStv. Hannes Gschwentner als Sofortmaßnahme eine tägliche Ausdehnung
des Nachtfahrverbots während der Wintermonate vorstellen.
"Das verordnete Fahrverbot für bestimmte Güter wäre die beste und effizienteste Methode, die
Luftbelastung im Unterland in Schach zu halten. Wir werden auch eine entsprechende Begründung verfassen und
bis 18. August dem Europäischen Gerichtshof als Argumentarium gegen eine eventuelle Einstweilige Anordnung
vorlegen. Sollte das sektorale Fahrverbot dennoch gekippt werden, werde ich vorschlagen, das Winternachtfahrverbot
auf 20 Uhr abends bis 9 Uhr morgens auszudehnen." Dieses Fahrverbot könnte von 1. November bis Ende März
oder Mitte April gelten.
Ein sofortiges Verbot von Lkw mit EURO 0, 1 oder 2-Motoren schließt Gschwentner aus. "Ich habe stapelweise
Zuschriften von Tiroler Unternehmen bekommen, denen ein solches Verbot die Existenz kosten würden. Damit wäre
das Aus für Hunderte von Tiroler Arbeitsplätzen verbunden. Das ist nicht zu verantworten", begründet
LHStv. Gschwentner. Allein die Lieferzeiten für neue Lkw, die Gschwentner mit 6 bis 8 Monaten angibt, würden
ein sofortiges Verbot der älteren Lkw unmöglich machen. Eine stufenweise Maßnahme, die ältere
Motoren in Halbjahres- oder Jahresschritten aus dem Verkehr ziehen würde, kann sich der SP-Umweltlandesrat
allerdings durchaus vorstellen.
"Eine Kontingentierung der Lkw-Fahrten durch Tirol ist auch denkbar, logistisch aber eine große Herausforderung",
meint Gschwentner, der auch eine Klage der EU als Druckmittel für notwendig befindet. "Die vorgeschriebene
Schadstoffreduktion um 60%, die Ziel des Transitvertrags ist, wurde nicht erreicht. Hier müssen wir Klage
erheben", so Gschwentner abschließend. |