Verfassungsgerichtshof-Vizepräsidentin Bierlein stattete Landeshauptmann
Schausberger Antrittsbesuch ab
Salzburg (lk) - Die Erörterung des aktuellen Standes der Salzburger Vermögensauseinander-
setzung mit dem Bund stand Ende vergangener Woche im Mittelpunkt des Antrittsbesuches der Vizepräsidentin
des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Dr. Brigitte Bierlein, bei Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger
im Chiemseehof. Diese Auseinandersetzung zwischen dem Land Salzburg und dem Bund dauert nun schon mehr als 20 Jahre.
Inzwischen wurde Salzburgs Position ganz wesentlich gestärkt, denn der Verfassungsgerichtshof hat klar festgestellt,
dass das Vermögen aus der Zeit der Monarchie zwischen dem Bund und dem Land Salzburg aufzuteilen ist.
„Wir fordern anteilsmäßig unser historisches Salzburger Erbe und unseren Grund und Boden zurück",
betonte dazu Landeshauptmann Schausberger. Konkret geht es um die Aufteilung von vier Vermögensgruppen. Zum
einen um 207.000 Hektar Grund aus den Liegenschaften der Bundesforste und zweitens um 23 Gebäude bzw. Objekte
in der Stadt Salzburg wie die Festung oder die Pferdeschwemmen sowie um etwa die gleiche Anzahl an Objekten in
den Salzburger Bezirken. Drittens geht es um rund 8.000 Urkunden wie die Markterhebungsurkunde der Stadt Salzburg
aus dem Jahr 996 sowie um zig Laufmeter Akten und Archivhandschriften, und viertens um zahlreiche nach Wien verbrachte
Kunstgegenstände. „Es geht um vieles, das Bestandteil unserer Salzburger Identität ist und ich werde
mit Nachdruck dafür kämpfen, dass wir unser Eigentum zurückbekommen", erklärte der Landeshauptmann
im Verlauf des Gespräches.
Vizepräsidentin Dr. Bierlein zeigte sich verwundert, dass die Vermögensaufteilung nun schon seit mehr
als 80 Jahren ungelöst ist und selbst nach diesem historischen Verfassungsgerichtshoferkenntnis das Thema
noch immer nicht aktiv angegangen wird. |