Justizpolitik  

erstellt am
22. 08. 03

 ÖVP präsentiert Positionen zum Sexualstrafrecht
Besserstellung der Opfer, härtere Strafen für Täter
Wien (övp-pk) - ÖVP-Justizsprecherin Abg.z.NR Dr. Maria Fekter und die Bundesobfrau der Jungen ÖVP, Abg.z.NR Silvia Fuhrmann, präsentierten am Donnerstag (21. 08.) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Hintergrund der Novellierung des Strafgesetzbuches die ÖVP-Positionen zum Sexualstrafrecht. Im Wesentlichen sind darin die Besserstellung der Opfer und ein schärferes Vorgehen gegen die Täter vorgesehen. "Wir sind in der Justizpolitik heute wesentlich mehr opferorientiert", sagte die ÖVP-Justizsprecherin. In Bezug auf Menschenhandel und Kinderpornografie kündigte Fekter an: "Wir wollen die Täter, die hinter diesem Millionengeschäft stehen und die Profiteure sind, stark kriminalisieren und bestrafen."

Für Menschenhandel mit Kindern forderte Fekter wesentlich höhere Strafen als drei Jahre. In der sich derzeit in Begutachtung befindenden Gesetzesnovelle ist für Delikte in Zusammenhang mit Kinderpornografie ein Strafrahmen von zwei Jahren vorgesehen. "Das ist zu wenig. Es geht immerhin um Kinderpornografie." Für den Besitz und Konsum von Kinderpornografie sei der vorgesehene Strafrahmen von einem Jahr zu niedrig. Eine Straferhöhung forderte die Abgeordnete auch für die Vermittlung von Kindern für pornografische Zwecke und für Zuhälterei mit Minderjährigen. "Wenn unmündige Minderjährige betroffen sind, werden wir den Strafrahmen erhöhen müssen", so Fekter. Auch eine entsprechende EU-Richtlinie erlaube härtere Strafen.

Fekter: "Ich appelliere an die Richter, den Schutz unserer Kinder, unserer Minderjährigen und unserer Frauen einfach ernst zu nehmen." Für Missbrauchstäter, Kinderhändler und Konsumenten von Kinderpornographie sei der volle Strafrahmen auszunützen.

Für Opfer von Sexualdelikten ist ein Schadenersatz durch ein eigenes Schmerzengeld vorgesehen. "Der ÖVP ist es ein Anliegen, dass wir Täter, die Sexualdelikte begangen haben, besser therapieren können." Sexualtäter sollten nach Absitzen ihrer Strafe nicht mit ihrem Leiden wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden. "Ich rege an, den besonderen Maßnahmenvollzug hier verstärkt zur Anwendung zu bringen und Sexualtäter erst zu entlassen, wenn sie therapiert worden sind oder sich bereit erklärt haben, die Therapie nicht abzubrechen", so Fekter.

"Das Schutzgut Leben sollte man in den Vordergrund stellen", sagte JVP-Bundesobfrau Abg.z.NR Silvia Fuhrmann. Man müsse verstärkte Opferfürsorge betreiben und neben der psychischen Betreuung auch höhere Schmerzengelder für die Opfer einführen. Fuhrmann forderte den Justizminister auf, den vorliegenden Entwurf vor allem hinsichtlich des Strafrahmens zu überdenken.

"Diebstahl über 40.000 Euro wird in Österreich höher bestraft als eine Vergewaltigung. Das kann es nicht sein", betonte die Abgeordnete. Bei der Novelle des Strafgesetzbuches sei insbesondere der Schutz von Minderjährigen gegen Kinderpornografie und des Missbrauchs von Autoritätsverhältnissen zu begrüßen. "Gott sei Dank hat man hier Inhalte hinzugefügt, die bisher in Österreich noch nicht geregelt waren", sagte Fuhrmann abschließend.

 

 Jarolim: Fekter und Fuhrmann liefern Treppenwitz
Vorschläge zum Sexualstrafrecht sind Nachvollzug von SPÖ- und EU-Vorschlägen
Wien (sk) - "Bei der heutigen Pressekonferenz der VP-Abgeordneten Fuhrmann und Fekter zum Sexualstrafrecht lieferten die beiden ÖVP-Politikerinnen den möglicherweise größten Treppenwitz der österreichischen Justizgeschichte: Die ÖVP reklamierte durch ihre Abgeordnete Fuhrmann quasi die Abschaffung des Paragrafen 209 StGB für sich. Anscheinend vertraut die ÖVP zur Gänze auf die absolute Vergesslichkeit der österreichischen Bevölkerung. Bis vor einem Jahr, nämlich bis zum entsprechenden Verfassungsgerichtshof- erkenntnis wehrte sich die ÖVP mit Händen und Füssen gegen die Abschaffung dieses diskriminierenden Paragraphen. Es schien über Jahre hinweg so zu sein, dass der ÖVP von allen politischen Punkten die Aufrechterhaltung des Paragraphen 209 der allerwichtigste sei", stellte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag (21. 08.) gegenüber dem Pressedienst der SPÖ fest.

"Ein ähnliches Phänomen sehen wir nun bei der längst fälligen Gleichsetzung von Vergewaltigungen in der Ehe mit Vergewaltigungen außerhalb der Ehe. Die SPÖ und schon die frühere Frauenministerin Dohnal haben diese strafrechtliche Gleichsetzung seit weit über einem Jahrzehnt verlangt. Generationen von ÖVP-PolitikerInnen haben sich - mit zum Teil letztklassiger Polemik - immer gegen diese Forderung gewandt. Die SPÖ begrüßt die leider sehr späte Einsicht der ÖVP", so Jarolim weiter.

"Auch bei der Herstellung einer geeigneten Relation der Strafrahmen bei Sexualdelikten einerseits und Vermögensdelikten andererseits, könnte man eine ganze Reihe von SPÖ-Pressepapieren seit den frühen 90er Jahren vorlegen, wo genau dies gefordert wurde. Gescheitert ist die Umsetzung damals am Widerstand der ÖVP", führte der Justizsprecher der SPÖ weiter aus.

Bei den meisten sonstigen Punkten des nun vorliegenden Entwurfes handle es sich um Umsetzungen der gegenständlichen EU-Rahmenbeschlüsse (Rahmenbeschluss des Rates v. 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels, Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie), so Jarolim. Die Umsetzung werde selbstverständlich von der SPÖ begrüßt. Durch die EU-Vorgaben werde die Unvernunft der ÖVP in diesem Politikbereich endlich durchbrochen, "wobei die ÖVP nunmehr sogar den Anschein erwecken will, als wäre sie selbst hier aktiv gewesen", kritisiert der SPÖ-Justizsprecher.

Der neue Tatbestand "sexuelle Belästigung" wird von der SPÖ grundsätzlich befürwortet, weil er ein wichtiges politisches Signal darstelle. "Zu prüfen wird sein, inwieweit im gegebenen Zusammenhang nicht mit der Androhung von Geldstrafen das Auslagen gefunden werden könnte", schloss Jarolim.

 

 Stoisits: Prävention und Opferhilfe statt »law-and-order«-Rhetorik
Grüne: Unterstützung der Böhmdorfer-Vorschläge zum Sexualstrafrecht
Wien (grüne) - Als einen "längst fälligen Schritt" bezeichnet die Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, den vorgelegten Entwurf zur Änderung im Sexualstrafrecht und äußerte sich vorsichtig positiv zu den Plänen von Minister Böhmdorfer. Stoisits wies allerdings darauf hin, dass es sich um einen ersten Ministerialentwurf im Begutachtungsstadium handelt. Jede Abkehr von den Restbeständen eines Sexualstrafrechts aus dem vorigen Jahrhundert ist zu begrüßen. Ob allerdings alle Details in der vorgeschlagenen Form zu akzeptieren sind, z.B. die Strafrahmen, ist für Stoisits fraglich.

"Der neue Tatbestand "sexuelle Belästigung", die Gleichsetzung von Vergewaltigung in der Ehe und außerhalb der Ehe, sind wichtige politische Signale". Eine Absage erteilt die Abgeordnete den populistischen "law and order"-Sagern von ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter. "Wenn es der ÖVP um den Schutz von Kindern und Minderjährigen geht, dann sollte sie das mit tatsächlichen Angeboten an Betroffene und Opfer zeigen und sich nicht auf das Hochlizitieren von Strafen beschränken. Prävention, Kinderschutzeinrichtungen, effizienter Opferschutz und Unterstützung von Minderjährigen in Krisensituationen ist die wirkungsvollere Antwort als bloße "law and order"-Rhetorik," so Stoisits abschließend.
 
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