Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung über die Förderung
der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen. Die Gleichstellung
der Geschlechter wurde in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil des politischen Rahmens der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Prioritäten und Ziele wurden dargelegt. Dennoch gibt es noch viel zu tun, konkrete Ergebnisse - wie die
Verbesserung der Lage der Frauen in den Entwicklungsländern - müssen erzielt werden. Ziel der Verordnung
ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im
Rahmen der Politik, der Strategien und der Aktionen der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Hierzu zählen
spezifische Maßnahmen zugunsten von Frauen in Entwicklungsländern. Zu diesem Zweck wurden für den
Zeitraum 2004 bis 2006 insgesamt 9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Ein unverhältnismäßig hoher Anteil der Armen in der ganzen Welt sind Frauen (70 % in Afrika), daher
ist die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter für die effiziente Bekämpfung der Armut unerlässlich.
Angesichts der bedeutenden gesellschaftlichen Rolle der Frauen in den Entwicklungsländern (in jedem fünften
Haushalt ist das Oberhaupt eine Frau, und 90 % der afrikanischen Bauern sind ebenfalls Frauen), ist es allgemein
anerkannt, dass die umfassende Einbeziehung der Frauen eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Entwicklung
ist.
Diese Erkenntnis hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr durchgesetzt, und die Weltfrauenkonferenz in Peking
im Jahr 1995 stellte sich als Wendepunkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den
Entwicklungsländern heraus. Seither wurde eine umfassende Gender-Mainstreaming-Strategie entwickelt und in
das Gesamtkonzept der EU-Entwicklungszusammenarbeit integriert. Die jüngsten Erkenntnisse zeigen jedoch, dass
trotz der Fortschritte bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter die Ziele der Gender-Politik
nicht klar genug definiert sind und Unklarheit darüber besteht, wie konkrete Ergebnisse - beispielsweise die
Verbesserung der Lage der Frauen in den Entwicklungsländern - erzielt werden können. Daher schlägt
die Kommission einen proaktiveren Ansatz vor.
Während sich die vorausgegangenen politischen Konzepte auf erforderliche "Berücksichtigung geschlechterspezifischer
Fragen" und das "Gender-Mainstreaming" konzentrierten, schlägt diese neue Verordnung ein Konzept
vor, das sich stärker auf eine aktive "Förderung" der Gleichstellung der Geschlechter in der
Entwicklungszusammenarbeit mit klar definierten Zielen in Verbindung mit den Millenniums-Entwicklungszielen der
UN zur Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau konzentriert. Zur Unterstützung
dieses Zieles sind zwei ergänzende Maßnahmen vorgesehen: (i) Prioritäten und Bedürfnisse von
Frauen und Männern aller Alterstufen sollen aktiv in alle grundlegenden Entwicklungs- und Kooperationskonzepte
integriert werden. (ii) Spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Frauen in Entwicklungsländern
sollen ergriffen werden, hierzu zählen beispielsweise die Förderung der Beteiligung von Frauen an der
Politik auf nationaler und lokaler Ebene, die Unterstützung von Frauenorganisationen, die Bereitstellung des
Zugangs zu grundlegenden Sozialdienstleistungen für Frauen, des Zugangs zu produktiven Ressourcen, insbesondere
zu Land, Krediten und dem Arbeitsmarkt, und die besondere Berücksichtigung von Frauen in Soforthilfe- und
Wiederaufbaumaßnahmen. Weitere Maßnahmen sind die Verbreitung von Informationen über die Gleichstellung
der Geschlechter durch Leitlinien, vorbildliche Praktiken usw. die Bewusstseinsstärkung und der Aufbau von
Kapazitäten bei den Hauptakteuren des Entwicklungsprozesses.
Die im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen sollen eine Katalysatorfunktion haben und die vorhandenen
Politiken und Programme in den Entwicklungsländern ergänzen und verstärken. Im Rahmen dieser Verordnung
werden zwischen 2004 und 2006 insgesamt 9 Mio. Euro bereitgestellt.
Hintergrund
Die Kommission bemüht sich seit 1995 auf der Grundlage der politischen Zusagen im Bereich Gender und Entwicklungszusammenarbeit
aktiv um die Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragestellungen bzw. des Gender-Mainstreaming in die Entwicklungszusammenarbeit
der EU. 1998 nahm der Rat die Verordnung Nr. 2836/98 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive
in der Entwicklungszusammenarbeit an. 2001 nahm die Kommission ein Aktionsprogramm für die Gleichstellung
der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft (KOM 2001)295)
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