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EU-Kommission für bessere Lebensmittelkennzeichnung
Verbindliche Angabe aller Zusatzstoffe bei Lebensmitteln ab 2004 geplant
Straßburg (aiz) - Die EU will die Information über Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln verbessern. Etiketten auf Nahrungsmitteln sollen künftig darüber informieren, ob Allergie auslösende Substanzen enthalten sind. Außerdem müssen künftig auch zusammengesetzte Zutaten angeführt werden, die weniger als 25 % des Endproduktes ausmachen. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln hat Ende vergangener Woche die EU-Kommission dem Europäischen Parlament vorgelegt. Die Angabe dieser Substanzen soll nach dem Plan des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen EU-Kommissars David Byrne ab 2004 verbindlich sein, sagte seine Sprecherin. Zuvor sind aber die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des EU-Rates erforderlich. Die Regelung soll Lebensmittel ebenso umfassen wie alkoholische Getränke, insbesondere Wein. Der Kommissionsvorschlag sei eine unmittelbare Reaktion auf Forderungen der Verbraucher und sorge für völlige Transparenz und mehr Vertrauen, hieß es aus Straßburg.
Dem neuen Vorschlag zufolge sind erstmals auch die Inhaltsstoffe alkoholischer Getränke verbindlich anzugeben, speziell Schwefelstoffe (Sulfite), die im Wein enthalten sein können, so die Sprecherin. Die Angaben müssen auch bei importierten Lebensmitteln in der Sprache des Verkaufslandes angeführt sein. Bisher müssen bei Lebensmitteln nur jene Inhaltsstoffe angegeben werden, die mehr als 25 % des Enderzeugnisses ausmachen. Damit war speziell bei „Mischprodukten“ für Verbraucher die genaue Zusammensetzung und das Vorhandensein eventuell Allergie auslösender Stoffe nicht nachvollziehbar.
Spätestens Ende Dezember sollen die EU-Mitgliedsstaaten die neue Richtlinie in nationales Recht umsetzen, so dass die Regelung ab 1. Jänner 2004 in Kraft treten kann. Lebensmittel und alkoholische Getränke, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, sollen nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Jänner 2005 aus dem Verkehr gezogen werden, heißt es weiter in dem Vorschlag der Kommission. „Dies gilt für alle Erzeugnisse, die innerhalb der Union hergestellt oder in die EU importiert werden“, erklärte eine Kommissionssprecherin.
Nach Schätzung der Brüsseler Behörde wirden etwa 25.000 Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungsindustrie der EU von der Änderung betroffen sein. Negative wirtschaftliche Folgen auf Grund der Kennzeichnungspflicht sind nach Ansicht der Kommission kaum zu erwarten. Zum einen werde die Richtlinie nur wenige Erzeugnisse betreffen, bei denen dann drei bis vier neue Angaben gemacht werden müssten. Außerdem hätten die Lebensmittelhersteller genügend Zeit, um die zusätzliche Etikettierung ihrer Produkte zu ändern. Denn diese Erzeugnisse sollen solange vermarktet werden, „bis die Lagerbestände erschöpft sind, auch wenn ihre Etikettierung nicht der Richtlinie entspricht“.
Folgende möglicherweise Allergie auslösende Inhaltsstoffe müssen nach Vorschlag der Kommission auf Nahrungsmitteln künftig angegeben werden: glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse; Krebstiere und Krebstiererzeugnisse; Eier und Eiererzeugnisse; Fisch und Fischerzeugnisse; Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse; Soja und Sojaerzeugnisse; Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse; Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse sowie Sulfit in einer Konzentration von mindestens 10 mg/kg.