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Politik der Woche vom 03. 09. bis 08.
09. 2002
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Schüssel: Geben konkrete Antworten zum Wiederaufbau
Bundesregierung beschloss heute steuerrechtliche Maßnahmen für Hochwasseropfer
Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel berichtete am Dienstag (03. 09.)
nach dem Ministerrat über die von der Bundesregierung beschlossenen steuerrechtlichen Maßnahmen zur
Hilfe für die Hochwasseropfer. Diese werden in das Entschädigungs- und Wiederaufbaugesetz eingearbeitet.
"Wir haben heute Maßnahmen beschlossen, die für 100.000 Betroffene relevant sind. Diesen Menschen
ist es wichtig, geregelt zu wissen, was sie steuerlich absetzen können, was die konkreten Hilfeleistungen
sind und in welchem Umfang ihnen geholfen wird. Darauf geben wir konkrete Antworten", betonte der Bundeskanzler.
Einer der zentralen Punkte in der Regierungsvorlage ist die Regelung über Abgabenschuldigkeiten. So werden
bei Säumnis von Zahlungsfristen nach dem 6. August 2002 keine Zuschläge eingehoben, wenn die Zahlung
bis 1. Oktober 2002 erfolgt oder bis 1. Oktober ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wird. Geld- und
Sachspenden von Unternehmen an Katastrophenopfer sind abzugsfähig, soweit sie der Werbung dienen. Von einem
Werbeeffekt ist dann auszugehen, wenn über die Spenden medial berichtet wird. Es genüge, so der Bundeskanzler,
die getätigten Spenden auf der firmeneigenen Webpage zu veröffentlichen.
Als weiteren wichtigen Eckpunkt nannte der Bundeskanzler die Befreiung aller Spenden von der Schenkungssteuer.
Ebenso sind Spenden an betroffene Arbeitnehmer und Unternehmen, sofern sie vom eigenen Arbeitgeber, von der Interessenvertretung
oder von einem anderen Unternehmen stammen, von der Einkommmens-, Lohnsteuer- und Körperschaftssteuer befreit.
Für derartige finanzielle Hilfsleistungen fallen auch keine Lohnnebenkosten an. Als außergewöhnliche
Belastungen im Privatbereich führte Schüssel den Aufwand für Schäden am Hauptwohnsitz, an Personenkraftwagen,
Einrichtungsgegenstände und übliche Bekleidung an. Der zulässige Ersatzbeschaffungswert berechnet
sich aus dem aktuellen Neupreis des Hauptwohnsitzes, der Einrichtungsgegenstände und den üblichen Bekleidungsgegenständen.
Für Personenkraftwagen, deren Neupreis nicht 34.000€ übersteigt, gilt der Zeitwert.
Neu ist auch, dass die Kosten nicht wie bisher üblich zeitverschoben, sondern bereits im Jahr 2002 berücksichtigt
werden. Der diesbezügliche Antrag ist bis zum 31. Oktober 2002 möglich. Der Bescheid ergeht bis zum 30.
November 2002. Bundeskanzler Schüssel hob auch die Einführung einer bis Ende 2003 befristeten vorzeitigen
Abschreibung für katastrophenbedingte Erstbeschaffungen im betrieblichen Bereich hervor. Die Abschreibung
beträgt für Gebäude 12%, für sonstige Wirtschaftsgüter 20%. Alternativ zu dieser Abschreibungsregelung
wird eine befristete Sonderprämie eingeführt. Diese kann bis Ende 2003 geltend gemacht werden. Bundeskanzler
Schüssel kündigte ferner eine Änderung im Konkursrecht an.
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Böhmdorfer will Hochwasseropfer unterstützen
Befreiung von Gerichtsgebühren bei Pfandeintragungen vorgeschlagen
Wien (bmj) - „Wir wollen, dass den Hochwasseropfern im Bereich der Gerichtsgebühren eine finanzielle
Erleichterung gewährt wird“, erklärte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer. Viele Hochwassergeschädigte
stehen vor dem Problem, zur Deckung der Kosten für die Schadensbehebung ein Darlehen aufnehmen zu müssen.
Im Regelfall werden diese Darlehen durch die Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch besichert, wofür Gerichtsgebühren
bezahlt werden müssen. „In dieser angespannten Situation wollen wir, dass die Opfer der Hochwasserkatastrophe
finanziell entlastet und genau von jenen Gerichtsgebühren befreit werden“, so Böhmdorfer. Der Justizminister
hat einen entsprechenden Vorschlag erstellt, der in das Hochwassergesetz aufgenommen werden soll.
Voraussetzung für die Befreiung solle die Bescheinigung der Schadensverursachung durch das Hochwasser sein.
Dies könne durch Bestätigung der Schadenskommission, durch Bestätigung der jeweiligen Gemeinde oder
auch durch ein Gutachten des Versicherungsunternehmens erfolgen. Auf gleiche Weise müsse auch die Schadenshöhe
nachgewiesen werden. Jene Eintragungen, die bis 1. September 2003 bei Gericht beantragt werden, sollen Berücksichtigung
finden. „Es sollen auch jene Eintragungen von den Gebühren befreit werden, bei denen die Anträge bereits
vor Inkrafttreten des Gesetzes eingebracht wurden“, erklärte Böhmdorfer abschließend.
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474,5 Millionen Euro für die Hochwasserhilfe
Antrag der NÖ Landesregierung an den Landtag
St. Pölten (nlk) - „Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche
Maßnahmen, es muss alles getan werden, den vom Hochwasser Betroffenen rasch, wirksam und gerecht zu helfen,
um den Wiederaufbau in Gang zu setzen.“ Das betonte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll im Zusammenhang mit einem
Beschluss, den die NÖ Landesregierung am Dienstag (03. 09.) gefasst hat.
Dem Landtag wurde ein Antrag übermittelt, für Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Budgetüberschreitungen bis zu einer Gesamthöhe von 474,5 Millionen Euro zu genehmigen. Er wird in der
Sondersitzung des Landtages am 11. September behandelt.
Betroffen davon ist eine Reihe von Budgetansätzen des Landes:
Zur Beseitigung von Schäden an Hab und Gut physischer und juristischer Personen inklusive der Untersuchung
von Hausbrunnen wird beim Voranschlag Katastrophenschäden eine Überschreitung bis zu einer Höhe
von 208 Millionen Euro genehmigt.
Für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Landes und der Gemeinden werden bis zu 111 Millionen Euro zur Vorfinanzierung
der Mittel des Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Sonderprogramms für betriebliche Hochwasserhilfe sowie für Marketingmaßnahmen im
NÖ Tourismus wird im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung eine Überschreitung bis zu einer
Höhe von 20 Millionen Euro genehmigt.
Für Sanierungsmaßnahmen an siedlungswasserwirtschaftlichen Einrichtungen wird die Zuführung an
den NÖ Wasserwirtschaftsfonds um insgesamt 10 Millionen Euro erhöht.
Zusätzlich wird das NÖ Fitness-Programm um eine Jahrestranche von 14,53 Millionen Euro aufgestockt.
Die „Finanzsonderaktion für Gemeinden zur Konjunkturbelebung“ wird um 15 Millionen Euro für die Behebung
von Katastrophenschäden erweitert.
Für den Katastrophendienst der Feuerwehren und zur Behebung von Schäden an Geräten und Ausrüstung
der Feuerwehren im Zusammenhang mit dem Einsatz sowie für die psychosoziale Betreuung und die Unfallversicherung
der freiwilligen Helfer wird eine Überschreitung bis zu einer Höhe von 12,12 Millionen Euro genehmigt.
Im Rahmen der Soforthilfe der NÖ Wohnbauförderung können Sonderfalldarlehen bis zu einer Gesamthöhe
von 50 Millionen Euro gewährt werden.
Außerdem wird die NÖ Landesregierung ermächtigt, gegen nachträgliche Genehmigung durch den
Landtag, für sonstige Schäden im Vermögen des Landes Budgetüberschreitungen bis zu einer Höhe
von 20 Millionen Euro zu genehmigen.
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Schüssel: 65 bis 70 Millionen Euro an Hochwasseropfer ausbezahlt
Hochwasser-Koordinationssitzung fand heute im Bundeskanzleramt statt
Wien (bpd) - Im Bundeskanzleramt fand am Montag (02. 09.) eine Sitzung
des Koordinations- komitees zur Hochwasserkatastrophe unter Leitung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und
Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer statt. Teilnehmer waren der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin
Pröll, der oberösterreichischer Landeshauptmann Josef Pühringer und der Salzburger Landesrat Wolfgang
Eisl sowie die zuständigen Fachminister Dieter Böhmdorfer, Karl-Heinz Grasser, Martin Bartenstein, Ernst
Strasser, Mathias Reichhold und Staatssekretär Alfred Finz.
Der Bundeskanzler berichtete, dass in allen Fragen zum Wiederaufbau und der Schadensabwicklung Übereinstimmung
erzielt worden sei. 70% der Schäden seien bereits erfasst und es liegen die ersten Bewertungen vor, so Schüssel
weiter. "Die Soforthilfe ist bereits angelaufen. Bis zur Stunde sind rund 65-70 Millionen Euro bei den Betroffenen
eingelangt", betonte der Bundeskanzler. Schüssel hob auch hervor, dass es steuerliche Erleichterungen
sowie Investitionsanreize für Private und Betriebe geben werde. "Unser Wort, dass wir niemanden hängen
lassen, dass wir die Sorgen und die Existenznöte der Bevölkerung wirklich ernst nehmen, ist mit dem heutigen
Tag doppelt unterstrichen worden", so der Bundeskanzler und dankte für die exzellente Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern.
Nach Berichten der Landeshauptleute liegen bereits Grobschätzungen der Schadenssummen in den betroffenen Bundesländern
vor. Landeshauptmann Pühringer bezifferte die Schadenshöhe in Oberösterreich mit bis zu 3 Milliarden
Euro. Die oberösterreichische Landesregierung rechnet mit bis zu 30.000 Anträgen für Katastrophenhilfe.
1000 oberösterreichische Betriebe sind vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen worden. Rund 12.600 ha Ackerland
wurden schwerst beschädigt. Die oberösterreichische Landesregierung bietet zudem eine Aussiedlerregelung
an. Davon werden rund 80 - 130 Hausbesitzer Gebrauch machen können. Landeshauptmann Pröll führte
als Schadenssumme in Niederösterreich 3- 3,5 Milliarden Euro an. Allein die infrastrukturellen Schäden
betragen mindestens 250 Millionen Euro. 10.000 Gebäude wurden vom Hochwasser beschädigt. 10.000 ha Ackerland
wurde überflutet, davon liegen 6000 ha im Donauraum und 4000 ha im Kamptal. 1500 niederösterreichische
Unternehmen wurden vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen. Landesrat Eisl gab als geschätzte Schadenssumme
in Salzburg 200 Millionen Euro an. 2400 Objekte sind vom Hochwasser betroffen. 200 Salzburger Unternehmen wurden
durch die Flut beeinträchtigt, davon sind 50 Betriebe Existenz gefährdet.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel berichtete auch über die Beschlüsse auf EU-Ebene über die Hilfe
für landwirtschaftliche Regionen. Die EU-Hilfe umfasse verbilligtes Futtermittelgetreide sowie die raschere
Auszahlung von Prämien, betonte Schüssel. Die Europäische Kommission habe zugestimmt, dass die Beihilfenbegrenzung
von Prämien ausgesetzt werde, so Schüssel und nannte als einer der wichtigsten Nutznießer dieser
Maßnahme den Donauraum und das Kamptal, die keine EU-Fördergebiete darstellen. "Es ist uns gelungen,
nach dem Berliner Gipfel einen Europäischen Solidaritätsfonds ins Leben zu rufen. In einer ersten Tranche
werden noch heuer 500 Millionen Euro für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe zur Verfügung gestellt.
Davon wird auch Österreich profitieren", betonte der Bundeskanzler und verwies darauf, dass alle Mitgliedsstaaten
zugestimmt hätten, einen Solidaritätsfonds einzurichten. Die Landeshauptleute lobten die ausgezeichnete
und reibungslos funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowohl auf politischer als auch auf
administrativer Ebene.
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Riess Passer zu Hilfe und Wiederaufbau für Hochwasseropfer
Wien (bmols) - Vizekanzlerin Dr.Susanne Riess Passer zollte am Montag (02. 09.)
der Bevölkerung in den vom Jahrhunderhochwasser betroffenen Gebieten Respekt und Anerkennung für ihren
Mut und die Kraft, mit der sie den Wiederaufbau bewerkstelligen würden.
Mit dem Ausdruck des Bedauerns kritisierte die Vizekanzlerin den Umstand, dass aus politischem Kalkül bewusst
Falschinformationen verbreitet und damit die Bevölkerung verunsichern würde. So würde zum Beispiel
behauptet, die Mittel aus dem Katastrophenfonds müssten versteuert werden. Riess Passer verwies ausdrücklich
darauf, dass sowohl die Mittel aus dem Katastrophenfonds, als auch die Spendenleistungen steuerfrei seien.
Weiters, so die Vizekanzlerin, sei am 13. 08. 02 vom Finanzminister ein Erlass ergangen, der für
Betriebe einen Dispens von Säumniszuschlägen beinhalte.
Für Privatpersonen sind darüberhinaus im Bereich der aussergewöhnlichen Belastungen Investitionen
den Hauptwohnsitz, Pkws sowie Einrichtungsgegenstände betreffend zu 30% bis 50% steuerlich abschreibbar.
Dem Wunsch der besonders betroffenen und von wiederkehrenden Hochwasser geschädigten Menschen auf Absiedelung
werde die Bundesregierung Rechnung tragen, so die Vizekanzlerin.
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Bures: Hochwasser-Hilfe und Steuerentlastung statt Kampfflugzeuge!
"Regierung missbraucht Hochwasser, hilft Opfern aber nur halbherzig - Schüssels
Eigenlob ist fehl am Platz"
Wien (sk) - Heftige Kritik an den "halbherzigen Hilfsmaßnahmen" der Bundesregierung
für die Opfer der Hochwasserkatastrophe übte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am
Montag (02. 09.). Die Regierung missbrauche das Hochwasser zwar, um alle Versprechen
von einer Steuerentlastung bis hin zur Vollbeschäftigung - zu brechen, andererseits helfe sie den Hochwasseropfern
nur unzureichend und halbherzig.
Die enttäuschten Stimmen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten werden zunehmend lauter. Die heute von
Kanzler Schüssel abermals zur Schau gestellte Selbstzufriedenheit in Sachen Hochwasserhilfe steht im krassen
Gegensatz zur tatsächlichen Situation der Betroffenen - Schüssels permanentes Eigenlob ist fehl am Platz",
so Bures gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
"Viele Menschen fühlen sich vom Staat im Stich gelassen", so Bures. Die Hilfe der öffentlichen
Hand für die Hochwasseropfer sei unzureichend und laufe auch nur schleppend an. Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin
wiederholte darum die Forderung der SPÖ nach einer Hochwasser-Wiederaufbau-Anleihe des Bundes im Ausmaß
von zwei Milliarden Euro und den sofortigen Stopp der Kampfflugzeuge-Beschaffung. "In Zeiten wie diesen können
wir uns dieses Milliarden-schwere Kriegsgerät nicht leisten", so Bures. Es sei höchst an der Zeit,
dass die Bundesregierung ihre Prioritätensetzung nochmals überdenkt. "Was die Bevölkerung jetzt
braucht, ist rasche und großzügige Wiederaufbau-Hilfe und eine steuerliche Entlastung", so Bures.
In Sachen Steuerreform verweist Bures erneut auf die Berechnungen der Nationalbank, wonach die Flut das Budgetdefizit
2002 und 2003 um 0,3 bzw. 0,2 Prozent erhöhen werde. Diese Zahlen beweisen für Bures, dass das Hochwasser
der Regierung nur als willkommene Ausrede für das nicht Erreichen des Nulldefizits und für die Absage
der versprochenen Steuerreform diene. Bestätigt sieht sich Bures in ihrer Forderung nach einer Steuerreform
auch durch namhafte Experten. So habe etwa auch der WIFO-Budgetexperte Gerhard Lehner davor gewarnt, die Diskussion
über eine Steuerreform mit einem außerordentlichen Ereignis wie der Hochwasserkatastrophe zu verknüpfen.
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