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Neues aus Europa der Woche vom 10. 09.
bis 16. 09. 2002
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Ferrero-Waldner fordert Rückkehr der Waffeninspektoren in den Irak
"Nicht von Krieg sprechen, wenn er nicht ausgebrochen ist"
New York (bmaa) - Außenministerin Benita Ferrero-Waldner forderte am Sonntag (15. 09.)
am Rande der UN-Generalversammlung in New York, die bedingungslose Rückkehr der Waffeninspektoren in den Irak.
"Wir müssen alle versuchen, dieser Forderung zum Durchbruch zu verhelfen. Diplomatie im Rahmen starker
und handlungsfähiger Vereinter Nationen gepaart mit Entschlossenheit ist der beste Weg, eine friedliche Lösung
zu Stande zu bringen", so Ferrero-Waldner. Nach Ansicht der Aussenministerin sollte man noch nicht von Krieg
sprechen, wenn er noch nicht ausgebrochen ist. "Grundsätzlich ist die Möglichkeit für die Stunde
der Diplomatie da, wenn Sadam Hussein endlich auf die Forderung einschwenkt, ich glaube noch nicht das aller Tage
Abend ist", sagte die Aussenministerin.
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Leitl spricht mit Konventspräsident Giscard d’Estaing über Zukunft
Europas
Europäische Wirtschaftskammern spielen wichtige Rolle bei Erreichung der EU-Ziele
Brüssel (pwk) - "Wenn Europa das große Ziel, bis 2010 der stärkste wissenbasierte
Wirtschaftsraum der Welt zu sein, erreichen will, bedarf es dazu der aktiven Mitwirkung der Sozialpartner und insbesondere
der Europäischen Wirtschaftskammern", betonte der Präsident der Europäischen Wirtschaftskammern
(Eurochambres), Christoph Leitl, in einem Treffen mit dem Präsidenten des EU-Konvents über die Zukunft
der Europäischen Union, Valéry Giscard d’Estaing, in Brüssel.
Präsident Giscard begrüßte die Aktivitäten der Europäischen Wirtschaftskammern, die 15
Millionen Unternehmen und mehr als 100 Millionen Beschäftigte vertreten. Die Wirtschafts- und Sozialpartner
können nach Ansicht von Präsident Giscard lebenswichtige Zukunftsimpulse für Europa und seine erfolgreiche
Behauptung im globalen Wettbewerbs liefern. Im Namen von Eurochambres stellte Leitl fest, dass sich die Unternehmen
von einem wissensbasierten Wirtschaftswachstum auch qualifizierte Jobs erwarten, weshalb der beruflichen Qualifikation
höchster Stellenwert zukomme. "Die europäischen Betriebe bilden zehn Millionen junge Menschen aus,
das ist eine große Verantwortung für die Wirtschaft und die Zukunft Europas." Neben der Schule
sei die Wirtschaft europaweit der größte Aus- und Weiterbildner.
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Rack: EU-Konvent beginnt mit intensiver Arbeitsphase
Verfassungsvertrag als einvernehmliches Endziel
Brüssel (epp-pd) - "Die 'Phase des Zuhörens' ist abgeschlossen, jetzt macht sich der
Konvent mit Volldampf an die Erstellung eines Verfassungsentwurfs für die EU", sagte der steirische Europaparlamentarier
Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack am Freitag (13. 09.) in Brüssel vor Journalisten.
"Es besteht bereits weitgehender Konsens über die Grundanforderungen: Mehr Europa in wichtigen Fragen
wie der Gemeinsamen Außenpolitik oder der Inneren Sicherheit, viel weniger Detailregelungen auf europäischer
Ebene und eine drastische Reduktion der Entscheidungsverfahren", so Rack weiter. Der Konvent wolle ein besser
ausbalanciertes Europa und den legislativen und institutionellen Wildwuchs der letzten Jahrzehnte ausroden. "In
jedem Fall ist der Konvent stark konsensbereit. Wir werden ein einvernehmliches Ergebnis auf den Tisch legen und
das wird ein Entwurf für einen EU-Verfassungsvertrag sein", betonte Rack.
Rack, der als Mitglied des EVP-Konventsteams intensiv in die Arbeit eingebunden ist, plädiert für die
prinzipielle Beibehaltung des derzeitigen Aufbaus der drei großen EU-Institutionen Parlament, Kommission
und Rat. "Allerdings müssen wir das System radikal entflechten. Es sollte nur mehr ein Gesetzgebungsverfahren
geben, bei dem die Kommission das Initiativrecht behält und Parlament und Rat in allen Bereichen im Rahmen
des Mitentscheidungsverfahrens gleichberechtigt entscheiden." Dieses Verfahren könnte drei Untergruppen
enthalten: Für Verfassungsgesetze, 'einfache' Gesetze, die mit qualifizierter Mehrheit beschlossen würden
und eine Rahmengesetzgebung. "Das EU-Haushaltsverfahren muss in jedem Fall voll in dieses System hineinfallen,
die Mitentscheidung des Parlaments für den gesamten EU-Haushalt ist unumgänglich", sagte Rack.
In all diesen Fragen sei der Konvent bereits sehr weit fortgeschritten und es gebe weitreichende Übereinstimmungen.
Die Ausnahme bildeten - verständlicherweise - die Frage der Gewichtung und Proportionalität der einzelnen
EU-Mitgliedstaaten und -Völker. "Diese Themen werden in der Schlussetappe des Konvents behandelt werden.
Eines ist aber bereits heute für uns klar: Wir wollen ein Ergebnis vorlegen, dass auch zu den Nizza-Ergebnissen
konkrete Änderungen vorschlägt. Die Konventsmitglieder können nur nach Hause gehen, wenn sie das
geschafft haben. Das ist der große und positive Unterschied zu einer Regierungskonferenz und das werden wir
auch erreichen", so Rack abschließend.
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Swoboda: Ohne ein europäisches Sicherheitssystem haben wir keine Stimme
in der Welt
Wien (sk) - "Ohne ein europäisches Sicherheitssystem haben wir keine Stimme in der Welt."
Mit diesen Worten bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der SPÖ-Abgeordneten zum Europäischen Parlament,
Hannes Swoboda im Rahmen einer Diskussion am Donnerstag (13. 09.) Abend die Dringlichkeit
des Aufbaus einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsstruktur.
Wenn die EU eine umfassende, auf internationale Vereinbarungen bestehende Friedensordnung erzielen möchte,
dann müsse sie dies nicht nur klar sagen, sondern auch befähigt sein, diese Ordnung militärisch
abzusichern, zeigte sich Swoboda überzeugt. Nur so könne ein Gegengewicht zum amerikanischen Unilateralismus
geschaffen werden. Zur Rolle Österreichs in dieser Struktur bemerkte Swoboda: "Natürlich muss auch
Österreich seinen Beitrag leisten - aber sicher nicht mit dem Ankauf von Abfangjägern."
Ohne "mit der moralischen Keule" zu agieren, skizzierte Swoboda die Differenzen zwischen der amerikanischen
und der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Außen- und Sicherheitspolitik der USA,
"die einzig verbliebene Großmacht", sei vor allem durch Unilateralismus geprägt, so Swoboda.
Multinationale Organisationen wie die UNO bekommen ihre Macht stets nur vorübergehend übertragen. Das
bedeute, dass sich die USA vorbehalte, diese Macht jederzeit auch wieder zurückzunehmen. Als Beispiel für
den praktizierten Unilateralismus verwies Swoboda auf das nunmehr von den USA geltend gemachte "Recht",
Präventivschläge" zu führen - und spielte damit auf den geplanten US-Angriff auf den Irak an.
Swoboda wies im Zusammenhang mit der Analyse der derzeitigen amerikanischen Außenpolitik auch auf ein bezeichnendes
Detail hin: die Sommerlektüre von Präsident Bush, "Oberkommando" von Eliot Cohen. Darin werde
empfohlen, der Vorsicht und Zurückhaltung der Militärs nicht zu vertrauen, sondern entschlossener und
"mutiger" vorzugehen.
Die EU haben "eine ganz andere Philosophie" in der Außen- und Sicherheitspolitik erarbeitet, betonte
Swoboda. Die Europäer haben aus den nationalen und nationalistischen Machtspielen der Vergangenheit ihre Lehren
gezogen und legen nunmehr auf stärkere Zusammenarbeit Wert. Anders als die USA setzen "die Europäer"
nicht primär auf eine militärische Konfliktlösung. Den erfolgreichen Aufbau einer neuen Friedensordnung
in Europa wertete Swoboda als Bestätigung für diese Strategie.
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Rübig: Mehr Hilfe für hochwassergeschädigte KMU im EU-Budget
2003 durchgesetzt
Erfolg für den Präsidenten des Europäischen Wirtschaftsbundes
Brüssel (epp-pd) - "Die hochwassergeschädigten Klein- und Familienbetriebe in Österreich
brauchen rasche und unbürokratische Hilfe zum Wiederaufbau - auch durch die EU. Die EU-Soforthilfe allein
wird nicht ausreichen. Ich habe dafür gesorgt, dass auch andere Programme der Union im Rahmen des EU-Budgets
für Unterstützungsmaßnahmen an KMUs geöffnet werden", so der Haushaltssprecher der ÖVP-Delegation
und Präsident des Europäischen Wirtschaftsbundes Dr. Paul Rübig am Donnerstag (12.
09.).
Als Berichterstatter des Industrieausschusses zum EU-Budget für 2003 konnte Rübig entsprechende Änderungsanträge
durchsetzen: "Damit setzen wir im Europäischen Parlament erneut ein Zeichen der Solidarität. Unsere
KMU sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und eine rasche Hilfe ist daher für mich selbstverständlich",
betont Rübig.
Im EU-Programm zur Verbesserung des finanziellen Umfelds der KMU konnte das Europäische Parlament eine zusätzliche
Budgetreserve von 1 Million Euro einführen. Dieses Programm für einen verbesserten Zugang zu Risikokapital
soll nun durch ein beschleunigtes und vereinfachtes Genehmigungs- bzw. Abwicklungsverfahren auch für die Finanzierung
von Ausnahmemaßnahmen für die Unterstützung von KMU eingesetzt werden können. "Vordringlich
dafür ist auch die Bereitstellung von Kreditgarantien für Banken bzw. Sparkassen, damit diese rasch und
unbürokratisch helfen können. Die Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass gerade KMU von solchen Katastrophen
sehr stark betroffen sind, was auch für die Erhaltung bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen schwerwiegende
Folgen haben kann. Hier tut effiziente Hilfe Not", so Rübig. Besonders erfreut über die enge und
erfolgreiche Kooperation mit der FP-Delegationsleiterin Raschhofer ist Rübig bei zwei weiteren Änderungsanträgen,
die eine Öffnung der strukturpolitischen Finanzinstrumente für die Beitrittsländer für eine
rasche Hochwasserhilfe fordern. "Wir denken über die Grenzen hinaus und wollen mit diesen Anträgen
auch unseren Nachbarn und baldigen EU-Partnern helfen, die ebenfalls schwer vom Hochwasser getroffen worden sind",
sagte Rübig.
Als Schattenberichterstatter der EVP-ED-Fraktion konnte Rübig auch in einem weiteren Bericht über die
finanzielle Förderung von Wachstum und Beschäftigung bei KMUs wichtige Anträge zur KMU-Hochwasserhilfe
verankern. Mit seinen Anträgen werden die Bankensysteme der EU-Mitgliedstaaten zu mehr Aufgeschlossenheit
vor allem gegenüber jenen KMU aufgefordert, die durch unvorhergesehene Umweltkatastrophen ihre wirtschaftliche
Existenz verloren haben und sich im Neuaufbau befinden. "Den KMU soll im Falle einer wirtschaftlichen Schädigung
durch unvorhergesehene Naturereignisse unverzüglich ein erleichterter und unbürokratischer Zugang zu
finanziellen Mitteln aus existierenden Sonderkreditprogrammen (beispielsweise aus Programmen der EIB) zur Unterstützung
ihrer Tätigkeit und Erhalt der Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden", so Rübig
abschließend.
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Swoboda zum 11.September: EP setzt Akt der Solidarität, übersieht
amerikanischen Unilateralismus aber nicht
Wien (sk) - "Die heutige Sondersitzung des Europäischen Parlaments ist ein Akt der Solidarität
mit dem amerikanischen Volk. Viele von uns allerdings bedauern, dass die Solidarität Europas mit den USA durch
verstärkten Unilateralismus und mangelnde Kooperation seitens der USA beantwortet wird", erklärte
der Leiter der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, Hannes Swoboda, am Mittwoch (11. 09.)
gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
"Der angedrohte Krieg gegen den Irak, die massive Stimmungsmache gegen den Internationalen Strafgerichtshof,
das Ignorieren des Kyotoprotokolls oder die einseitig begonnene Auseinandersetzung um Stahlzölle: Die Bush-Administration
versucht ihre Rolle als einzig verbliebene Weltmacht zu Ungunsten Europas auszunützen", kritisierte Swoboda.
"Die Solidarität mit den USA muss daher auch durch eine verstärkte Solidarität innerhalb der
EU begleitet werden. Nur so kann Europa den einseitigen Maßnahmen und engstirnigen Sichtweisen der US-Regierung
kraftvoll begegnen", schloss Swoboda.
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EU: Zahl der Aids-Erkrankungen rückläufig
Anteil Heterosexueller an Infizierten steigt
Brüssel/Luxemburg (pte) - In Europa ist die Zahl neuer Aids-Erkrankungen um elf Prozent zurückgegangen.
Der Anteil infizierter Heterosexueller ist gestiegen. Laut Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat in Luxemburg
haben sich im vergangenen Jahr mit 36,5 Prozent erstmals mehr als ein Drittel aller neu am HI-Virus erkrankten
Personen beim Sexualkontakt mit dem anderen Geschlechts infiziert, teilte die EU-Kommission am Dienstag (10. 09.)
mit.
Der Anteil der neuen Aids-Fälle, die mit intravenös verabreichten Drogen in Zusammenhang stehen, reduzierten
sich auf 33,2 Prozent. Neue Aids-Fälle bei Männern mit bi- und homosexuellen Kontakten belaufen sich
auf 19,2 Prozent.
Insgesamt wurden in der Europäischen Union 8.210 neue Aids-Fälle diagnostiziert. In Deutschland sank
die Zahl der neu erkannten Erkrankungen um etwa 18,5 Prozent auf 558, in Österreich um rund 50 Prozent auf
43 neu gemeldete Fälle. Wesentliche Unterschiede zeigt die Statistik innerhalb der Mitgliedsstaaten. Die Ausbreitung
erreichte 1994/95 mit jährlich etwa 25.000 Neuerkrankungen ihren Höhepunkt. Anschließend ging diese
Zahl EU-weit deutlich zurück, in Portugal nahm diese aber stattdessen ständig zu. 2001 meldete Eustat
je eine Million Einwohner in Portugal knapp 106 diagnostizierte Aids-Fälle. Im EU-Durchschnitt waren es nur
knapp 22 erkannte Aids-Erkrankungen, in Deutschland sogar nur 6,8 Fälle und in Österreich nur 5,3 Fälle.
Die Niederlande hat mit 2,8 Erkrankungen je eine Mio. Einwohner relativ zur Bevölkerungszahl im Jahr 2001
die wenigsten neu gemeldeten Fälle. Insgesamt sind seit Beginn der Statistik im Jahr 1981 in den 15 EU-Staaten
rund 235.000 Menschen an Aids erkrankt.
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Pkw-Besteuerung: Kommission stellt neue Strategie vor
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Strategiepapier zur Besteuerung
von Personenkraftwagen in der Europäischen Union vorgelegt. Zunächst werden die derzeitigen Systeme zur
Pkw-Besteuerung analysiert und Möglichkeiten zur besseren Koordinierung dieser Systeme erkundet, um die erheblichen
Hindernisse und Verzerrungen in Bezug auf den freien Verkehr von Personenkraftwagen im Binnenmarkt abzubauen.
Das größte Problem dabei stellen die Zulassungssteuern dar, weshalb die Kommission empfiehlt, diese
Steuern allmählich zu senken oder gar abzuschaffen und durch jährliche Kraftfahrzeugsteuern und Kraftstoffsteuern
zu ersetzen, so dass die Steuerlast die gleiche bleibt, die Besteuerung aber an die Benutzung eines Fahrzeugs und
nicht an dessen Erwerb anknüpft. Ferner empfiehlt die Kommission ein gewisses Maß an Annäherung
der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern, um einer Zersplitterung der Märkte entgegenzuwirken. Darüber
hinaus prüft die Kommission, wie die derzeitigen Kraftfahrzeugsteuern umstrukturiert werden können, um
entsprechend der einschlägigen Gemeinschaftspolitik und dem Kyoto-Protokoll Umweltaspekten mehr Rechnung zu
tragen. Insbesondere rät die Kommission, bei der Besteuerung neuer Personenkraftwagen einen direkteren Bezug
zu den CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge herzustellen. Die Kommission appelliert nachdrücklich an die Mitgliedstaaten,
diese Empfehlungen bei der Evaluierung und Überarbeitung ihrer Systeme zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen
zu berücksichtigen. Sie wird unter Umständen, orientiert an den o. a. Grundsätzen und den Ergebnissen
der Konsultationen mit den interessierten Parteien, auf der Grundlage der jetzt vorgestellten Strategiemitteilung
Vorschläge für gemeinschaftliche Rechtsvorschriften vorlegen.
Das für Steuern zuständige Mitglied der Kommission, Frits Bolkestein, erklärte hierzu: "Ich
bin entschlossen, die steuerlichen Hindernisse zu beseitigen, die den Bürgern und den Kraftfahrzeugherstellern
aus der Existenz von 15 verschiedenen Systemen der Kraftfahrzeugbesteuerung im EU-Binnenmarkt erwachsen. Allzu
häufig müssen die Menschen noch viel zu viel bezahlen, wenn sie ein Auto von einem Mitgliedstaat in einen
anderen verbringen. Wir müssen uns auch bemühen, die Kraftfahrzeugbesteuerung mehr an den umweltpolitischen
Zielen der Gemeinschaft auszurichten."
Die derzeitigen Systeme der Pkw-Besteuerung in den Mitgliedstaaten
Sowohl strukturell als auch in ihrer Höhe unterscheiden sich die Steuern der Mitgliedstaaten auf Personenkraftwagen
sehr stark: So gibt es beim Erwerb eines Fahrzeugs zu entrichtende Steuern (Zulassungssteuer), regelmäßig
zu entrichtende Steuern, die an den Besitz eines Personenwagens anknüpfen (jährliche Kraftfahrzeugsteuer),
Steuern auf Kraftstoff sowie andere Steuern und Abgaben wie MwSt, Versicherungssteuern, Zulassungsgebühren
und Straßenbenutzungs-gebühren. Das Strategiepapier der Kommission konzentriert sich auf Zulassungssteuern,
jährliche Kraftfahrzeugsteuern und in gewissem Maße auf Kraftstoffsteuern, da dies die wichtigsten Steuern
im Zusammenhang mit Personenkraftwagen sind. Zulassungssteuern werden in zehn Mitgliedstaaten erhoben, sie reichen
(Stand 1999) von 267 EUR in Italien bis 15 659 EUR in Dänemark. Mitgliedstaaten, die nur niedrige oder überhaupt
keine Zulassungssteuer erheben, kompensieren dies meist durch höhere Kraftstoffsteuern. Mit Ausnahme Frankreichs
erheben alle Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene eine jährliche Kraftfahrzeugsteuer. Auch bei dieser Steuer
variieren Bemessungsgrundlage und Höhe erheblich: Die durchschnittliche jährliche Kraftfahrzeugsteuer
reichte 1999 von 30 EUR in Italien bis 463 EUR in Dänemark.
Auswirkungen auf den Binnenmarkt
Die Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten die Steuern auf Personenkraftwagen anwenden, bereitet sowohl
den Bürgern als auch der Automobilindustrie immer mehr Probleme. Aus Sicht der Automobilindustrie beeinträchtigen
die systembedingten steuerlichen Unterschiede ihre Möglichkeiten, die potenziellen Vorteile des Binnenmarktes
voll auszuschöpfen und dementsprechend ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Arbeitsplätze
zu schaffen. Heute müssen unter dem Gesichtspunkt möglichst niedriger Preise vor Steuern häufig
Fahrzeugmodelle mit unterschiedlichen Spezifikationen in Bezug auf Motorleistung, Motorbauart (z.B. Diesel) usw.
hergestellt werden, vor allem dann, wenn die Fahrzeuge für Hochsteuerländer bestimmt sind, was erhebliche
zusätzliche Kosten verursacht. Allerdings passt die Automobilindustrie gerade wegen der unterschiedlichen
Steuerniveaus häufig die Fahrzeugpreise vor Steuern dem jeweiligen Steuerniveau der Mitgliedstaaten an. Die
Kommission schätzt, dass etwa 20 % der Preisdifferenzen bei Personenkraftwagen auf unterschiedliche Steuerniveaus
zurückzuführen sind.
Das am häufigsten auftretende Problem für Privatpersonen besteht darin, dass sie die Zulassungssteuer
in der Regel ein zweites Mal entrichten müssen, wenn sie ein Fahrzeug von einem Mitgliedstaat in einen anderen
verbringen, ohne dass dies mit der Verlegung ihres Wohnsitzes zusammenhängt (z.B. wenn eine Person einen Gebrauchtwagen
in einem anderen Mitgliedstaat kauft, um dort das niedrigere Preisniveau auszunutzen, und das Fahrzeug dann in
seinen Wohnsitzstaat verbringt, oder wenn eine Person ein Fahrzeug dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat verbringt,
in dem sie einen Zweitwohnsitz hat). Ein solcher Fall tritt ein, wenn die Zulassungssteuer bereits in dem einen
beteiligten Mitgliedstaat entrichtet worden ist und von diesem nicht erstattet wird. Auch bei der Ermittlung des
Restwerts von Fahrzeugen für Zwecke der Bemessung dieser Zulassungssteuer wird häufig in einer Weise
verfahren, dass der letztlich zu zahlende Steuerbetrag unangemessen hoch ist. Im Falle einer dauerhaften Verlegung
des Wohnsitzes ist die Zulassungssteuer in der Regel nicht ein zweites Mal zu entrichten, möglicherweise aber
gewisse Gebühren. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat hier zur Lösung einer Reihe
von Problemen beigetragen, aber viele Probleme bestehen nach wie vor. |
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Kurz- und langfristige Maßnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse
Die Kommission empfiehlt, das Problem der doppelten Erhebung der Zulassungssteuer dadurch zu beseitigen,
dass alle zehn Mitgliedstaaten, die eine solche Steuer anwenden, in Bezug auf Personenkraftfahrzeuge, die in einem
Mitgliedstaat zugelassen sind und auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, ein Verfahren zur
Erstattung der Reststeuer einführen. Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen,
dass ihre Verfahren zur Bemessung der Zulassungssteuer auf aus anderen Mitgliedstaaten "eingeführte"
Gebrauchtwagen transparent sind und im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen.
Da die Zulassungssteuer jedoch eindeutig ein Hindernis im Binnenmarkt darstellt, empfiehlt die Kommission, diese
Steuer längerfristig zu senken, auf niedrigem Niveau zu stabilisieren und am besten innerhalb eines Übergangszeitraums
von fünf bis zehn Jahren ganz abzuschaffen. Zum Ausgleich rät die Kommission den Mitgliedstaaten, ihre
jährlichen Kraftfahrzeugsteuern und in gewissen Maße auch die Kraftstoffsteuern anzuheben.
Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihre jährlichen Kraftfahrzeugsteuern stärker anzunähern,
vor allem in Bezug auf die Bemessungsgrundlagen, damit die Kraftfahrzeughersteller für die einzelnen nationalen
Märkte nicht mehr unterschiedlich ausgerüstete Fahrzeugmodelle herstellen müssen.
Die Kommission demonstriert mit diesen Empfehlungen, dass sie entschlossen darauf hinarbeitet, dass der Binnenmarkt
den europäischen Bürgern greifbare Vorteile bringt. Dieses übergeordnete Ziel veranlasste die Kommission
auch dazu, unlängst neue Wettbewerbsregeln für den Vertrieb und den Kundendienst im PKW-Sektor anzunehmen,
die am 1. Oktober 2002 in Kraft treten werden (vgl. IP/02/1073 vom 17. Juli 2002).
Umweltschutzorientierte Umstrukturierung der Steuersysteme
Die Kommission empfiehlt, sowohl die Zulassungssteuer (solange sie überhaupt erhoben wird) als auch
die jährliche Kraftfahrzeugsteuer ganz oder teilweise anhand der CO2-Emissionen der Fahrzeuge zu bemessen.
Derzeit erhebt nur ein Mitgliedstaat (das Vereinigte Königreich) eine CO2-bezogene Steuer auf Kraftfahrzeuge.
Außerdem empfiehlt die Kommission, die Besteuerung der Nutzung von Firmenwagen (z.B. wenn diese für
Zwecke der Einkommensteuer als geldwerter Vorteil gewertet wird) in einer Weise zu gestalten, dass sie klare und
spürbare Anreize zur Verwendung von Fahrzeugen mit niedrigen CO2-Emissionen vermittelt.
Aus einer jüngst für die Europäische Kommission durchgeführten Studie ergibt sich, dass die
CO2-Emissionen des Kraftverkehrs erheblich reduziert werden können, wenn die Höhe der Steuern stärker
mit dem jeweiligen CO2-Ausstoß neuer Personenkraftwagen verknüpft wird. Der Rat und das Europäische
Parlament haben beschlossen, dass die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen bis 2005, spätestens aber bis
2010, auf 120 Gramm je Kilometer sinken sollen. Die Automobilindustrie ihrerseits hat zugesagt, die CO2-Emissionen
vor allem durch technische Verbesserungen auf 140 g/km zu senken, so dass noch eine Differenz von 20 g CO2/km zu
überbrücken ist, was insbesondere im Wege steuerlicher Anreize geschehen soll. Damit die im Kyoto-Protokoll
festgehaltene Zusage der Gemeinschaft eingehalten werden kann, ist es also wichtig, das 120 g/km-Ziel tatsächlich
zu erreichen.
Vorschläge für Rechtsvorschriften
Die Kommission empfiehlt dem EU-Ministerrat, die in der Mitteilung dargelegten allgemeinen Grundsätze
zu genehmigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Grundsätze bei der Evaluierung und Überarbeitung
ihrer Systeme zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen zu berücksichtigen. Nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten,
dem Europäischen Parlament und anderen Interessierten wird die Kommission unter Umständen an diesen Grundsätzen
orientierte Vorschläge für gemeinschaftliche Rechtsvorschriften vorlegen.
Hintergrund
Zwei im Jahre 1983 erlassene Richtlinien des Rates untersagen die Erhebung von Zulassungssteuern auf Personenkraftwagen,
wenn Privatpersonen ihren Wohnsitz vorübergehend oder auf Dauer von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegen.
Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, sind jedoch diverse Voraussetzungen zu erfüllen - z.B.
muss das betreffende Fahrzeug vor seiner Verbringung in den anderen Mitgliedstaat bereits sechs Monate im Besitz
der Person sein, wenn die Verbringung mit einer Verlegung des Wohnsitzes zusammenfällt.
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