LH Pühringer nimmt Stellung zu Gentechnik-Entscheidung der EU-Kommission – Nichtigkeitsklage
beim Europäischen Gerichtshof geplant
Linz (lk) - Die EU-Kommission hat am Dienstag (02. 09.) am späten Nachmittag
in Straßburg bekannt gegeben, dass das von Oberösterreich zur Notifizierung eingereichte Oö. Gentechnikverbotsgesetz
nicht mit EU-Recht in Einklang steht.
Landeshauptmann Dr. Pühringer bedauert diese Entscheidung. "Oberösterreich wird aber in Sachen Gentechnik
in der Landwirtschaft bei seiner Linie bleiben und damit weiter Vorreiter in Europa sein. Wir werden daher beim
Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage einbringen", kündigt Pühringer an. Dass die EU-Kommission
heute diese negative Entscheidung bekannt geben werde, sei erst seit vergangenen Donnerstag klar. "Unsere
Experten werden nun die Nichtigkeitsklage erarbeiten. Wir haben dazu zwei Monate Zeit und werden dann in Brüssel
bzw. Luxemburg entsprechend auftreten. Wir haben einen langen Atem", so der Landeshauptmann. Oberösterreich
handle damit sofort nach offizieller Bekanntgabe der Entscheidung. Der bereits erhobene Vorwurf, das Land sei untätig
gewesen, gehe ins Leere. Alle Experten hätten von einer politischen Intervention während des laufenden
Prüfverfahrens durch die Kommission abgeraten.
"Oberösterreich wird in Sachen Gentechnik in der Landwirtschaft weiter für sein Recht kämpfen,
selbst entscheiden zu können. Denn in einer kleinstrukturierten Landwirtschaft wie der unseren ist ein verantwortliches
Nebeneinander von Biolandbau, ökologischem Landbau und gentechnischem Anbau nicht möglich", bekräftigt
Pühringer nochmals. Die oberösterreichische Linie sei daher, weiter für das Gentechnikverbot zu
kämpfen. "Als Bundesland mit hohem Bioanteil in der Landwirtschaft - immerhin liegt die Biofläche
bereits bei über 50.000 Hektar - sind wir gut beraten, diesen selbstbewussten Weg weiter zu gehen", so
der Landeshauptmann. Solange es keine Klarheit darüber gibt, wie sich der Einsatz von gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) in der Landwirtschaft auswirkt, werde sich Oberösterreich von der EU das Recht nicht nehmen
lassen, die heimische Landwirtschaft vor dem Einsatz von GVO zu schützen. |