Gentechnik: Oberösterreich bleibt bei seiner Linie  

erstellt am
04. 09. 03

LH Pühringer nimmt Stellung zu Gentechnik-Entscheidung der EU-Kommission – Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof geplant
Linz (lk) - Die EU-Kommission hat am Dienstag (02. 09.) am späten Nachmittag in Straßburg bekannt gegeben, dass das von Oberösterreich zur Notifizierung eingereichte Oö. Gentechnikverbotsgesetz nicht mit EU-Recht in Einklang steht.
Landeshauptmann Dr. Pühringer bedauert diese Entscheidung. "Oberösterreich wird aber in Sachen Gentechnik in der Landwirtschaft bei seiner Linie bleiben und damit weiter Vorreiter in Europa sein. Wir werden daher beim Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage einbringen", kündigt Pühringer an. Dass die EU-Kommission heute diese negative Entscheidung bekannt geben werde, sei erst seit vergangenen Donnerstag klar. "Unsere Experten werden nun die Nichtigkeitsklage erarbeiten. Wir haben dazu zwei Monate Zeit und werden dann in Brüssel bzw. Luxemburg entsprechend auftreten. Wir haben einen langen Atem", so der Landeshauptmann. Oberösterreich handle damit sofort nach offizieller Bekanntgabe der Entscheidung. Der bereits erhobene Vorwurf, das Land sei untätig gewesen, gehe ins Leere. Alle Experten hätten von einer politischen Intervention während des laufenden Prüfverfahrens durch die Kommission abgeraten.

"Oberösterreich wird in Sachen Gentechnik in der Landwirtschaft weiter für sein Recht kämpfen, selbst entscheiden zu können. Denn in einer kleinstrukturierten Landwirtschaft wie der unseren ist ein verantwortliches Nebeneinander von Biolandbau, ökologischem Landbau und gentechnischem Anbau nicht möglich", bekräftigt Pühringer nochmals. Die oberösterreichische Linie sei daher, weiter für das Gentechnikverbot zu kämpfen. "Als Bundesland mit hohem Bioanteil in der Landwirtschaft - immerhin liegt die Biofläche bereits bei über 50.000 Hektar - sind wir gut beraten, diesen selbstbewussten Weg weiter zu gehen", so der Landeshauptmann. Solange es keine Klarheit darüber gibt, wie sich der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft auswirkt, werde sich Oberösterreich von der EU das Recht nicht nehmen lassen, die heimische Landwirtschaft vor dem Einsatz von GVO zu schützen.
     
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