Verbot von GVO-Anbau in österreichischen Bundesländern
Strassburg (evp-pd) - "Der heutige Kommissionsentscheid gegen ein Anbauverbot von genveränderten
Organismen, wie dies einige österreichische Bundesländer bereits durch Landtagsentscheidungen beschlossen
hatten, ist ein schwerer Rückschlag für die österreichischen Bemühungen, dem Konsumenten GVO-freie
Produkte zu liefern", bedauerte die österreichische Europaparlamentarierin Dr. Marilies Flemming am Dienstag
(02. 09.) in einer ersten Reaktion in Strassburg. Zu der Begründung der Kommission,
ein österreichisches Bundesland sei zu groß, um noch als GVO-freies Gebiet akzeptiert zu werden, meinte
Flemming: "Wenn die Koexistenz, also ein Nebeneinander von GVO-freien und GVO-Pflanzen, europaweit akzeptiert
ist, kann eine solche Koexistenz wohl nur bei einer gewissen Größe des Anbaugebietes garantiert werden."
Koexistenz gibt dem Landwirt die Möglichkeit, dem Verbraucher die Wahl zwischen herkömmlichen, ökologischen
und gentechnisch veränderten Produkten, die den europäischen Etikettierungs- und Reinheitsvorschriften
entsprechen, zu lassen. "Koexistenz bedeutet nicht, dass ein Umwelt- oder Gesundheitsrisiko entsteht, weil
in der EU nur gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen, die als gesundheitlich und ökologisch
unbedenklich zugelassen wurden", unterstrich Flemming. "Nach der heutigen Kommissionsentscheidung brauchen
wir dringend klare Leitlinien. Die Interessen der Landwirte aller Produktionstypen müssen dabei berücksichtigt
werden. Kein Bauer soll fürchten müssen, dass ihm sein Nachbar eine Änderung seines bewährten
Produktionsmuster aufzwingt", so Flemming.
Die Mitgliedstaaten sind daher gefordert, rasch Maßnahmenkataloge zu erlassen. Darin müssen vor allem
enthalten sein: Beratungsdienste für die Landwirtschaft, der effiziente und vollständige Austausch von
Informationen, eine entsprechende Schulung für Landwirte und eine verlässliche Überwachung (und
Meldesysteme). "Ganz wichtig ist mir auch die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Betrieben. Dabei sollten
gegenseitige Information über Aussaatpläne oder die Verwendung von Pflanzensorten mit unterschiedlichen
Blütezeiten eine Rolle spielen. Ebenso notwendig werden auch innerbetriebliche Maßnahmen sein, die Sicherheitsabstände,
Pufferzonen oder Pollenbarrieren wie beispielsweise Hecken berücksichtigen", meinte Flemming.
Da die EU-Mitgliedstaaten über ihre Koexistenz-Maßnahmen selbst entscheiden können, werde es auch
möglich sein, in den österreichischen Bundesländern entsprechend große Gebiete als gen-frei
auszuweisen. "Insgesamt kommt wenigstens damit die Kommission und auch der Rat den österreichischen Wünschen
sehr wohl entgegen", sagte Flemming abschließend. |