Flemming tief enttäuscht über GVO-Kommissionsentscheid  

erstellt am
03. 09. 03

Verbot von GVO-Anbau in österreichischen Bundesländern
Strassburg (evp-pd) - "Der heutige Kommissionsentscheid gegen ein Anbauverbot von genveränderten Organismen, wie dies einige österreichische Bundesländer bereits durch Landtagsentscheidungen beschlossen hatten, ist ein schwerer Rückschlag für die österreichischen Bemühungen, dem Konsumenten GVO-freie Produkte zu liefern", bedauerte die österreichische Europaparlamentarierin Dr. Marilies Flemming am Dienstag (02. 09.) in einer ersten Reaktion in Strassburg. Zu der Begründung der Kommission, ein österreichisches Bundesland sei zu groß, um noch als GVO-freies Gebiet akzeptiert zu werden, meinte Flemming: "Wenn die Koexistenz, also ein Nebeneinander von GVO-freien und GVO-Pflanzen, europaweit akzeptiert ist, kann eine solche Koexistenz wohl nur bei einer gewissen Größe des Anbaugebietes garantiert werden."

Koexistenz gibt dem Landwirt die Möglichkeit, dem Verbraucher die Wahl zwischen herkömmlichen, ökologischen und gentechnisch veränderten Produkten, die den europäischen Etikettierungs- und Reinheitsvorschriften entsprechen, zu lassen. "Koexistenz bedeutet nicht, dass ein Umwelt- oder Gesundheitsrisiko entsteht, weil in der EU nur gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen, die als gesundheitlich und ökologisch unbedenklich zugelassen wurden", unterstrich Flemming. "Nach der heutigen Kommissionsentscheidung brauchen wir dringend klare Leitlinien. Die Interessen der Landwirte aller Produktionstypen müssen dabei berücksichtigt werden. Kein Bauer soll fürchten müssen, dass ihm sein Nachbar eine Änderung seines bewährten Produktionsmuster aufzwingt", so Flemming.

Die Mitgliedstaaten sind daher gefordert, rasch Maßnahmenkataloge zu erlassen. Darin müssen vor allem enthalten sein: Beratungsdienste für die Landwirtschaft, der effiziente und vollständige Austausch von Informationen, eine entsprechende Schulung für Landwirte und eine verlässliche Überwachung (und Meldesysteme). "Ganz wichtig ist mir auch die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Betrieben. Dabei sollten gegenseitige Information über Aussaatpläne oder die Verwendung von Pflanzensorten mit unterschiedlichen Blütezeiten eine Rolle spielen. Ebenso notwendig werden auch innerbetriebliche Maßnahmen sein, die Sicherheitsabstände, Pufferzonen oder Pollenbarrieren wie beispielsweise Hecken berücksichtigen", meinte Flemming.

Da die EU-Mitgliedstaaten über ihre Koexistenz-Maßnahmen selbst entscheiden können, werde es auch möglich sein, in den österreichischen Bundesländern entsprechend große Gebiete als gen-frei auszuweisen. "Insgesamt kommt wenigstens damit die Kommission und auch der Rat den österreichischen Wünschen sehr wohl entgegen", sagte Flemming abschließend.
     
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