Grundsatzerklärung zwischen Alpenverein und Land Tirol stellt Weichen
für internationale Anerkennung des Nationalparks Hohe Tauern
Innsbruck (lk) - Die Regelung der Jagd ist ein wesentlicher Faktor für die internationale Anerkennung
eines Nationalparks. Mit der heutigen Unterzeichnung einer Grundsatzerklärung zwischen dem Österreichischen
Alpenverein und dem Land wurde dafür ein erster wesentlicher Schritt gesetzt.
Der ÖAV ist der größte Grundeigentümer in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. Die
restlichen 70 km2 der insgesamt 350 km2 umfassenden Kernzone teilen sich Jagdgenossenschaften.
„Die Jagd ist in einem Nationalpark eine sensible Angelegenheit, da sie natürlich eine gewisse Einschränkung
erfährt", stellte dazu Karl Weber vom ÖAV fest. „Mit der heutigen Unterschrift tritt der Alpenverein
seine Jagdrechte an den Nationalpark ab. Nun ist es möglich, von Seiten des Landes mit den Jagdgenossenschaften
in Kontakt zu treten. Der erste Schritt in Richtung Wildmanagement durch den Nationalpark ist damit getan und die
internationale Anerkennung als Nationalpark der Kategorie 2 damit näher gerückt", ergänzt Peter
Haßlacher vom ÖAV Tirol.
Umweltlandesrat LHStv. Hannes Gschwentner sieht in der Vereinbarung „ein wichtiges Signal für andere Nationalpark-Vorhaben".
„Wenn wir uns zu einem Nationalpark bekennen, müssen wir uns an den internationalen Kriterienkatalog halten.
Wir können nicht auf ewig unser eigenes Süppchen kochen", betonte Gschwentner und wies auch auf
die Geldmittel hin, die aufgrund der heute unterzeichneten Vereinbarung fließen werden: Der Alpenverein erhält
im Gegenzug für die Abtretung der Jagdrechte eine jährliche Pauschale von etwa 70.000.- Euro, die „zur
Gänze in den Nationalpark, vor allem in die Besucherlenkung fließen werden", wie Hasslacher ausführte. |